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Privatflüge in der EU mit Passagieren


Jürg Tschanz

Empfohlene Beiträge

Hallo Spezialisten

 

In der Aero-Revue 11/03 S.42 ist ein Fall beschrieben, wo ein Pilot mit einem in der Schweiz immatrikulierten Flugzeug einen in der EU wohnhaften EU Bürger nach Genf transportiert hat. Gemäss französischer Auslegung sei dies gemäss EU Zollkodex nicht erlaubt, ohne das Flugzeug in einem EU Land zu verzollen. Betreffender Pilot bekam das Bussgeld (EUR 1'000.00) nach einem Rekurs zurück, weil Genf zollmässig nicht EU Land ist, sondern der französische Zoll dort nur Gastrecht geniesst. In einem weiteren Fall in Nizza bestätigt ein Zollinspektor aber, dass die Beförderung von EU Personen mit Wohnsitz in der EU innerhalb der EU mit einem nicht in der EU verzollten Flugzeug nicht zulässig seien. Der Geltungsbereich dieses Erlasses erstrecke sich aber nur auf Privatflüge, da gewerbsmässige Flüge durch Staatsverträge, Bewilligungen durch Luftfahrtbehörden etc. abgedeckt seien.

 

Wenn das tatsächlich so ist, habe ich mich während der letzten 10 Jahre x-fach straffällig verhalten....:D Ich habe meine Schwiegereltern und auch Kollegen innerhalb Deutschland befördert, aber auch von Deutschland nach Holland oder Frankreich. Anscheinend hatte ich einfach Glück, dass mich nie ein Zöllner kontrollierte.

 

Gibt es in diesem Forum juristische Kenner dieser Materie? Anscheinend hat auch das BAZL, die AOPA und der Aero Club dies noch nicht bestätigen können. Oder ist das nur die französische Auslegung des EU Zollkodexes? Den gibt es ja in verschiedenen Sprachen.

 

Vielleicht ein etwas ungewöhnliches Problem, von dem auch nicht alle CH PPL Inhaber gleich betroffen sind. Aber ich stelle die Frage jetzt trotzdem mal in dieses Forum.

 

Besten Dank für die Inputs.

 

Gruss

Jürg

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Habe keine Antwort, fühle mich aber auch betroffen.

 

Leider kann man für das Problem keinen Rat abgeben, aber sicher ist es gut, wenn alle dieses Problem zur Kenntnis nehmen. Handeln = accordingly!

 

Es darf also auch ein Oesterreicher mit einer Schweizer Lizenz keinen andern Oesterreicher in einem HB Flugzeug ins Ausland mitnehmen. Ich stelle erfreut fest: es ist also doch kein Vorteil ein Oesterreicher zu sein. :D

 

Hans

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Das war ein Fehler eines dienstbeflissenen Zöllners.

Die Busse wurde seitens der Franzosen zurückerstattet.

 

Rubrik "Irrtum vom Amt"

 

Fragt mich im Moment nicht woher ich das habe.

Jedenfalls so gelesen.

 

Gruss

Joachim

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Da muss ich Joachim leider korrigieren. Der Fall wurde in fast allen Schweizer Heften inclusive AOPA Zeitschrift abgehandelt.

 

Zurückerstattet wurde nur, weil der Flug von Strassburg nach Genf ging, wo der Französische Zoll nur Gastrecht habe.

 

Wer einen EU Bürger von einem Schweizer oder einem EU Flugplatz zu einem andern EU Flugplatz befördert, kann wirklich bestraft werden.

 

Hans

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Also Moment mal bitte, is anscheinend noch ein wenig früh für mich...

 

Nur das ich das richtig verstehe:

Ich darf in einer HB-Chrääzä kein EU-Bürger von/nach der EU transportieren, weil der Flieger nicht verzollt ist?

Praktisches Beispiel: Wenn wir beim nächsten Mal nach Burg Feuerstein gehen, und ich zwei Tage lang dort bin, darf ich keine lokal ansässigen Personen auf einen Rundflug mitnehmen, weil ich den Flieger nicht verzollt habe?

 

:confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

 

Entschuldigt, aber ich sehe leider keinerlei Zusammenhang zwischen Passagier und Flugzeug, und seit wann zum Henker muss ich ein Flugzeug beim Flug von/ins Ausland verzollen???

 

Mal abgesehen von der Tatsache, dass ich für diese Zollgebühr gar nicht aufkommen könnte (wird ja mindestens die Verdoppelung von 20% des Versicherungswertes sein), könnt ihr mich bitte aufklären?

 

Gruss von Dani, der den Sinn des Gesetzes nicht mehr als Schutz, sondern als Unterdrückung der Bürger versteht...

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Hallo

 

hat zwar nichts mit der Fliegerei, aber doch mit dem Thema Zollrecht zu tun.

 

Ich war vor einiger Zeit für eine Schweizer Firma in Portugal tätig. Wir hatten teils Personenwagen mit CH-Schildern im Betrieb, teils portugiesisch immatrikulierte Fahrzeuge. Da mal kein P-Fahrzeug vorhanden war, schickten wir einen portugiesischen Mitarbeiter mit einem CH-Fahrzeug auf Tour. An einer Strassenkontrolle wurde er angehalten, das Fahrzeug wurde beschlagnahmt, er zur Einvernahme zwei Tage auf den Polizeiposten. Am folgenden Tag konnten wir ihn und das Fahrzeug durch Bezahlung einer saftigen Busse wieder abholen. Das Delikt : EU-Bürger dürfen kein unverzolltes (CH) Fahrzeug führen.

 

Nicht mal 'über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein'. Hoch lebe die Bürokratie.

 

 

Gruss

Heinz

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Das ist ja krank,

 

das würde heissen, dass wenn ich mit einem Fliegerkollegen aus Deutschland oder Österreich eine Europa-Tour mit einem in der Schweiz immatrikulierten Flugzeug mache, ich mich dabei strafbar mache?

 

Ciao, Markus ;)

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Das lässt mir keine Ruhe ....

 

hab jetzt nochmals darüber nachgedacht und das geht mir nicht in den Kopf. Die ganze Story z.B. auf Autos umgelegt würde folgendes bedeuten:

 

Wenn ich mit meinem in der Schweiz "immatrikulierten" (sprich mit ZH-Kennzeichen und CH-Pickerl) Auto nach Österreich fahre, dort einige Kollegen (EU-Bürger) mit dem Schweizer Auto mitnehme ... muss ich dann auch mein Auto in der EU verzollen :confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

 

Ciao, Markus ;)

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Ich erhebe sicherlich nicht den Anspruch mich im Zollrecht auszukennen.

 

Wenn ich meine Mutter in Deutschland besuche und mit Ihr mit meinem ZH am Auto zu ALDI fahre so mache ich mich strafbar?

 

Sorry, aber das ist nun der perfekte BLÖDSINN!

 

Gruss

Joachim

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@Hans

 

Wenn wir in der EU wären hätten wir das Problem nicht, oder?

 

ilsnicco.gif

 

... der weder die Logik dieses Zollschwachsinns versteht noch einen EU-Beitritt gutheisst!

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Original geschrieben von Hans fuchs

Ich stelle erfreut fest: es ist also doch kein Vorteil ein Oesterreicher zu sein. :D

 

Hans

 

Lieber Hans

 

Das nehm ich jetzt aber persönlich...

 

 

Markus Danhel, sollten wir zu zweit mal nach Wien fliegen, musst du mich in Altenrhein aussteigen lassen. Ich komme dann mit dem Zug nach. :001:

 

Gruss

Tom

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Nico

 

Richtig, dieses nicht .....

 

Ich hoffe auf Schengen, resp. Bilat. II, fürchte aber unsere Executive hat all das, was wirklich wichtig wäre, übersehen genau wie schon immer.

 

Hans

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Joachim

 

nichts durcheinander! Die Bürger leben im Jahr 2003 nach Christus und die Beamten und Politiker im Mittelalter. Ist dir noch nie aufgefallen, wie alt die schon sind, dass die noch leben?

 

 

Gruss

Heinz

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Hallo zusammen,

 

Markus Danhel, sollten wir zu zweit mal nach Wien fliegen, musst du mich in Altenrhein aussteigen lassen. Ich komme dann mit dem Zug nach.

 

Tom, laut dem ersten Thread in diesem Beitrag dürften wir schon gemeinsam nach Wien fliegen, da wir zwar EU-Bürger sind aber unser Lebensmittelpunkt (sprich Hauptwohnsitz) in der Schweiz ist :D

 

Aber im Ernst ... haben wir in diesem Forum keinen Luftfahrtrechtsexperten welcher mehr Licht in diese Sache bringen kann?

 

P.S.: Die EU hat auch seine guten Seiten, es gibt nicht nur schwarz und weiss .... nur wie immer im Leben werden die positiven Dinge als selbstverständlich genommen und gemotzt wird immer nur über die negativen Seiten.

 

Markus, der hier keine EU-Diskussion vom Zaun brechen will ;)

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Markus und Tom

 

Von der Schweiz aus nach Wien ist es kein Problem. Dies ist ein internationaler Flug. Das Problem stellt sich nur innerhalb der EU.

 

Gruss

Jürg

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Ja Moment,

 

Einen EU-Bürger in einem (unverzollten) schweizer Fahr- oder Flugzeug zu transportieren oder ihn damit fahren/fliegen zu lassen sind ja wohl zwei paar Schuhe oder?

 

Markus

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Also

 

In diesem Beitrag ist offenbar von zwei verschiedenen Handlungen die Rede.

 

1. Als Schweizer Pilot oder Chauffeur einen EU-Bürger in einem (unverzollten) schweizerischen Fahr- oder Flugzeug von München nach Paris zu transportieren

 

und

 

2. Besagten EU-Bürger im unverzollten schweizerischen Fahr- oder Flugzeug von München nach Paris Fahren/fliegen lassen.

 

So hab ich's verstanden. Für ersteres sehe ich überhaupt keine Probleme. Zweiteres wird aus (vor allem) versicherungstechnischen Gründen kaum legal durchzuführen sein.

 

Markus

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Ist ja sowieso alles EU Quatsch. Lassen wir es einmal dabei bewenden.

 

Hoffen wir, dass all dieses in den Bilateralen II berücksichtigt ist, wenn nicht, dann schimpfen wir weiter.

 

Alle einverstanden?

 

Hans

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