Ecureuil350 Geschrieben 20. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2003 Hallo zusammen In der Schweiz ist der Herbst eingezogen und mit diesem auch die schönen Inversioinslagen, sprich ganzer Tag Hochnebel (oben blau - unten grau). Nun kann man, sofern ausgebildet, das sog. Nebeldurchstossverfahren anwenden, welches natürlich nur oneway funktioniert. Meine Fragen an Euch Heliexperten: 1. Kennt man dieses Verfahren auch in anderen Ländern? 2. Was braucht es an Avionik (IFR Equipment)? 3. Was sind die meteorologischen Bedingen, Dicke der Nebelschicht etc.? 4. Braucht man bei diesem Verfahren dringen einen Turbinenheli oder geht es auch mit einem R44? 5. Wer kann mich zu diesem Verfahren ausbilden? 6. Findet man darüber etwas im LFG so, genug gefragt! Ich bin auf Eure Antworten gespannt. Gruss Bruno HB-XXO Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kettlermartin Geschrieben 22. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2003 Hallo Bruno! Ich habe leider keine genauen Infos über das Verfahren,ist Bundesämtisch genau geregelt.Ich weiss das man die CPHL haben muss und einen gewissen Teil IFR,aber wieviel?????? Frag doch mal Mühlematter Roland oder Hauert Peter,beide Rega Instr. Piloten,die sollten Dir das genau erklären können.Beide sind nebenbei auch Fluglehrer bei den Mountain Flyers in Bern: http://www.mountainflyers.ch und auch dort erreichbar. MfG Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 26. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2003 Mir wurde gesagt: kein CPL erforderlich. Der Startflugplatz muss aber dafür homologiert sein, jedoch ist es nicht nötig, dass er einen kontrollierten Luftraum hat. Abflug immer nur ohne Passagier. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ecureuil350 Geschrieben 5. Januar 2004 Autor Teilen Geschrieben 5. Januar 2004 Hallo Helispezialisten! Betreffend die Erweiterung für Abflüge bei Boden- oder Hochnebel (HDF) habe ich mir nun selbst die Antwort gesucht. Das BAZL hat mir sämtliche Weisungen und Technische Mitteilungen zugestellt. Eine Besonderheit ist, dass dieses Verfahren auch im Luftraum G, also im unkontrollierten Luftraum angewendet werden kann. Gerne gebe ich zusammenfassend die sehr speziellen und vermutlich weltweit einzigartigen Weisungen im Forum weiter: 1.) Anforderung an die Helikopterpiloten: Ausweis für Berufshelikopterpiloten Erweiterung für das Nebeldurchstossverfahren In den letzten 12 Monaten wenigstens einen Kontrollflug mit einem vom BAZL ermächtigten Helikopterfluglehrer 2.) Einschränkung meteorologischer Art Keine Vereisungsgefahr Startsteigflüge dürfen nur begonnen werden, wenn die Horizontalsicht wenigstens 100m beträgt. Die Vertikalschicht muss erlauben, die letzte Phase einer allfälligen Autorotationslandung mit Sicht durchzuführen. Die Untergrenze der Nebelschicht darf nicht höher als 700ft. über dem Starplatz liegen und die Schicht selbst nicht dicker als 1000ft. sein. Über der Nebelschicht Sicht mindestens 8km Vertikaler Abstand zwischen Obergrenze der Nebelschicht und einer allfälligen liegenden Schicht mind. 5000ft. 3.) Einschränkung topographischer Art Der Startplatz und die Startrichtung sind so zu wählen, dass eine Kursabweichung von +/- 15° bei einem Steigwinkel von 5° (1:10) bis zum Erreichen der Nebelobergrenze kein Kollision mit dem Gelände oder anderen Hindernissen herbeiführen kann. Dies entspricht einer Steigleistung von 500 ft./min. bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h und verlangt in 3km Distanz vom Startplatz und einer Höhe von 300m über demselben ein hindernisfreies Gebiet von 1560m Breite. Für höhere Steigfluggeschwindigkeiten sind die entsprechenden Climbgradienten zu bestimmen. Der Flugbetriebsunternehmer hat die von ihm vorgesehenen Startplätze mit der entsprechenden Startrichtung, die diesen Bedingungen entsprechen, im FOM namentlich zu bezeichnen. 4.) Beschränkung der Zuladung Die Zuladung muss eine Steiggeschwindigkeit von wenigstens 1000ft/min. erlauben. Es dürfen keine Anhängelasten an der Klinke des Helikopters und keine Lasten die ausserhalb der Kabine befestigt werden, mitgeführt werden. Es dürfen KEINE Passagiere und auch keine Fracht mitgeführt werden. 5.) Technische Anforderung an den Heli: Turbinenheli mit automatischer Drezahl-Regelung Mindeststeigleistung von 1000ft./min (ROC) Hydraulische Steuerung Heiz- und Defrosteranlage für die Kabine Zwei für Heli geeignete künstliche Horizonte Ein Kurskreisel Ein Instrument, das anzeigt, ob die Kreiselgeräte ordnungsgemäss angetrieben werden Aussentemperaturanzeige mit + - 2°C Toleranz Stoppuhr mit Sekundenanzeige Eine gegen Kondensation und Vereisung geschützte Fahrtmessanlage Ein Variometer ...und so sollte ein anständiges Helicockpit aussehen (sogar mit Radarhöhenmesser unten rechts) ...und so sieht es aus, wenn man durch den Nebel stösst.... ...und so muss es aussehen, wenn man wieder am Startort landen möchte; man denke daran: das Nebeldurchstossverfahren funktioniert nur oneway! (Bild R22-Nachtflug vom 16.12.2003 in Richtung WIL VOR) Nun, wer macht den ersten Durchstoss durch den Nebel?? Gruss Bruno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kettlermartin Geschrieben 5. Januar 2004 Teilen Geschrieben 5. Januar 2004 Hallo Bruno! Danke für die Nachforschungen...sehr ausführlich!! Wenn ich das so lese,fällt`s mir schwer zu glauben,dass das überhaupt möglich sein soll :D Gruss Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marco Geschrieben 6. Januar 2004 Teilen Geschrieben 6. Januar 2004 @ Bruno: Ja, so sollte ein Cockpit aussehen, schliesslich ist das ein EC 120 Colibri :D Gruss Marco Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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