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Strafuntersuchung gegen SAirGroup Konzernleitung


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Geschrieben

Hallo zusammen

 

Ich bin über folgende Pressemitteilung gestolpert:

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Zürich: Pressemitteilung der Bezirksanwaltschaft III für den Kanton Zürich

18.06.2002, 16:51

Die Bezirksanwaltschaft III des Kantons Zürich, Wirtschaftsdelikte führt im Zusammenhang mit dem Niedergang der SAirGroup gegen vorerst drei Personen wegen Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie falschen Angaben über kaufmännische Gewerbe Strafuntersuchung und hat in dieser Sache heute in Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeibehörden in den Kantonen Basel Stadt, Genf, Waadt und Zürich bei mehreren Personen und Gesellschaften Dokumente erhoben.

Die Bezirksanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte eröffnete im Februar/März 2001 ein Vorermittlungsverfahren gegen Unbekannt auf Grund der sich verdichtenden Anzeichen auf strafrechtlich erhebliches Fehlverhalten im Management der SAirGroup in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001. Die strafbaren Verhaltensweisen ortete die Bezirksanwaltschaft III in der Unterdrückung von erheblichen Tatsachen, beispielsweise durch Nichtaufnahme eines Hinweises in den nach IAS erstellten konsolidierten Jahresrechnungen 1998 und 1999 auf die mit den Put-Optionen eingegangenen Eventualverpflichtungen, weiter durch das Verschweigen des der Konzernleitung bekannten Rückstellungsbedarfes für die weitere Finanzierung der Beteiligungsgesellschaft LTU in der Konzernrechnung 2000 sowie im Umstand, dass unmittelbar nachdem ein Mitarbeiter der CS Private Banking im sogenannten Morning Call der SAirGroup für die erste Hälfte des Geschäftsjahres 2000 in Uebernahme einer in der Fernsehsendung 10 vor 10 gestellten Prognose einen Verlust von mindestens CHF 500 Millionen in Aussicht gestellt hatte, weder eine Stellungnahme zum Vorfall, noch eine Gewinnwarnung noch eine sonstige Verlautbarung zum mutmasslichen Jahresergebnis durch die SAirGroup-Verantwortlichen erging.

 

Im Frühsommer 2001 wurde das Vorermittlungsverfahren nach dem Eingang weiterer Anzeigen, und nach dem sich der Anfangsverdacht zu verdichten begann, in ein Untersuchungsverfahren übergeführt in dessen Verlauf von den Hauptfinanzgläubigern weitere Akten beigezogen wurden. Die Auswertung des Aktenmaterials und der Aussagen bereits einvernommener Zeugen machten in der Folge die schweizweit koordinierte Aktion unabdingbar.

 

Bei den bereits in Strafuntersuchung gezogenen Personen handelt es sich um ehemalige Mitglieder der Konzernleitung.

 

Weitere Angaben können im gegenwärtigen Zeitpunkt im Interesse der laufenden Untersuchung nicht gemacht werden.

 

BEZIRKSANWALTSCHAFT III

FÜR DEN KANTON ZÜRICH

BA lic.iur. H.P. Hirt

 

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Gruss Michael

 

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