Joerg Schoenfelder Geschrieben 15. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2003 Salü, Ich habe mal eine Frage bezüglich Funkscanner im (Hand-)gepäck. Ich fliege am nächsten Samstag für 3 Tage nach Luxemburg und würde gerne wissen , ob es irgendwelche Probleme geben könnte , wenn ich meinen Funkscanner im Handgepäck oder im normalen Gepäck mitführe. Als Probleme würde ich zum Beispiel verstehen , dass mein Funkscanner eingezogen wird oder im schlimmsten Falle eine massive Geldstrafe über mich verhängt wird. MFG Jörg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lukas Kaufmann Geschrieben 15. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2003 Das würde mich auch interessieren, wollte nämlich auch schon öfters den scanner auf reisen im handgepäck mitnehmen, hab' mich dann aber nie so richtig getraut, genau aus den selben gründen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mike Strasser Geschrieben 15. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2003 Hallo zusammen Eigentlich ist ein Scanner nix anderes als ein Radioempfänger, der nicht sendet. Warum sollte der nicht im Handgepäck erlaubt sein? Wichtig ist einfach, dass er ausgeschaltet ist im Flug, bzw mind bei Start und Landung, so wie alle elektronischen Geräte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Marc L. Geschrieben 16. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2003 Hallo Mike Gilt das Gleiche in England? Gruss Marc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 16. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2003 Hallo am besten ihr macht die RTI-Lizenz, dann habt ihr auf der ganzen Welt keine Probleme mehr damit.:D Heinz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BH47 Geschrieben 16. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2003 Wie der Mike schon sagte, ist es nur ein Radioempfänger. Das ist absolut richtig. Nur: Im grossen, nördlichen Kanton darf nur derjenige den Flugfunk abhören oder wie es so schön im Amtsdeutsch heisst "Eine Fernmeldestelle errichten", wer auf das Fernmeldegeheimnis verpflichtet wurde. Dieses geschieht bei Erwerb des BZF I/II oder AZF mit der unterschriebenen Verpflichtungserklärung. Der Heinz sagte auch bereits, "RTI-Lizenz" erwerben. Soweit, so gut. Versucht mal bei der Handgepäckkontrolle zu erklären das das Ding ein Radioempfänger ist. Hand aufs Herz. Ein Radio sieht anders aus. Was passiert? Richtig, es gibt dumme Fragen. Versucht dann mal zu erklären was ein RTI oder BZF ist. Wird jedenfalls mühsam. Warum soll ich mir das Antun? Fazit: Batterie raus, Antenne ab, und das Ding ins "normale" Gepäck und Ihr seid nicht mehr "Terrorverdächtig". Das Ganze ist zwar lächerlich, aber was solls. Gruss Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ivan Coray Geschrieben 16. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2003 Ich habe meinen Funkscanner auf 2 Flügen (ZRH-MBA; MBA-ZRH) im Handgepäck mitgenommen. Ich habe keine Probleme deswegen bekommen (wurde nicht einmal darauf angesprochen). Hingegen musste ich erklären, für was die Compact-Flash-Card gut sei:D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ReneD Geschrieben 16. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2003 Das Einschalten eines Funkscanners im Flugzeug bringt übrigens gar nichts - ausser viel Rauschen! Der Captain hatte es mir gleich gesagt....... und Recht behalten :) Das war aber vor dem 11.9. - da war die Welt noch etwas weniger neurotisch! Und noch was: die Rechtslage im großen Kanton ist noch viel vertrackter: Der Besitz eines Funkscanners ist erlaubt, der Gebrauch (ohne Lizenz) verboten. Geniales Konstrukt :001: Gruss René Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BH47 Geschrieben 16. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2003 Hallo dusspotter (Geb doch mal Deinen richtigen Namen an) Ist richtig. Nur in unserem grossen nördlichen Kanton hat man das noch nicht geschnallt. Man wird auch mit ziemlicher Sicherheit keinen finden, wer ein Relikt von 1948 ändert. Schliesslich muss alles seine Ordnung haben ... Gruss Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joerg Schoenfelder Geschrieben 19. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 19. Oktober 2003 Hi, Danke für eure Antworten. Ich habe mich entschlossen , es zu riskieren den Scanner mitzunehmen. Wenn die Polizei oder BGS ihn nun bei der Kontrolle einzieht , bekomme ich ihn dann nach meiner Rückkehr nach Deutschlabd wieder zurück oder wird er völlig eingezogen? MFG Jörg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BH47 Geschrieben 19. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2003 Hallo Jörg Falls das Ding bereit ist, also Batterie drin und Antenne drauf und du kein Funksprechzeugnis hast, so ist die "Bewegliche Luftfunkstelle errichtet" und Du hast Pech gehabt ... :p Hat allerdings die Dir gegenüberstehende Staatsgewalt auch keine Ahnung, haste Glück gehabt. :D Ist doch ganz einfach Gruss Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RWY 26R Geschrieben 19. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2003 also besitzen darf man ihn auf jeden fall Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BH47 Geschrieben 19. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2003 Aber sicher! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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