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PPL verlaengern nach JAR/FCL


loww

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hallo,

 

aus 'JAR/FCL free territory' eine frage:

 

'normale' PPL scheinverlaengerung ist mir klar.

 

annahme: 2003 JAR/FCL PPL schein verlaengert,

dann aus welchen gruenden auch immer den schein nicht mehr verlaengert bis 2006.

ist er dann verfallen, oder sind einfach nur die bestimmungen zur PPL-scheinverlaengerung zu erfuellen? oder pruefungsflug? neuer kurs?

 

wie geht das nach JAR/FCL?

 

mfg

wolfgang, loww, vie

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Wolfgang

 

Bisher keine Antwort? Es scheint also auch hierzulande niemand in solchen Fragen wirklich sattelfest zu sein.

 

Ich muss leider auch ein wenig behaupten, ohne 100% Garantie:

 

1. Für eine Erneuerung zwischen mehr als 2 und unter 5 Jahren kann, gültiges Medical vorausgesetzt, direkt ein Skilltest mit FE oder CRE absolviert werden.

 

2. Für eine Erneuerung der Lizenz nach Ablauf der 5 aber max 7 Jahresfrist: Es muss ein gültige Medical erworben werden, damit darf der Pilot wieder Flugtraining unter Aufsicht eines Fluglehrers einer authorisierten Schule!! aufnehmen. Anschliessend gibt es einen Skilltest mit FE oder CRE. Ausserdem Bestehen einer Theorieprüfung in Fach 10 (Luftrecht).

 

3. Ausweis mehr als 7 Jahre abgelaufen: Skilltest mit FE oder CRE nach Training mit FI einer authorisierten Schule!! und Absolvieren der gesamten Theorieprüfung.

 

Hans

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Hallo zusammen

 

Hab den Thread gar nicht gesehen.

Hab mal das letzte Lizenzierungsmanual konsultiert und komme zum gleichen Schluss wie Hans.

 

Gruss

Tom

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Hoi zäme,

 

Woher habt Ihr das mit den 7 Jahren? Art. in JAR-FCL?

 

Gleich im Voraus ist darauf hinzuweisen, dass die Gültigkeitsdauer der Lizenz, der Ratings und des Medicals unabhängig von einenander sind. Die Lizenz ist normalerweise fünf Jahre gültig, das Rating zwei. Das Medical ist abhängig vom Alter des Lizenzträgers.

 

Wenn das SEP-class-rating abgelaufen ist, muss man gemäss 1.245 lit f Abs. 2 einen Skill Test gemäss den Bestimmungen von Appendix 1 und 3 zu JAR-FCL 1.240 ablegen. Das genaue Programm findest Du im erwähnten Gesetz.

 

 

 

Gruss,

Philip

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Original geschrieben von Philip

Woher habt Ihr das mit den 7 Jahren? Art. in JAR-FCL?

Das sagt unser BAZL

http://www.aviation.admin.ch/d/themen/ausbild/mot_heli/fclmail0201d.pdf

Seite 8 links oben.

 

Crosscheck mit JAR-FCL original Dokument von mir nicht durchgeführt. Mir persönlich genügts, wenn der Herr Herren (Chef Ausweiswesen) glaubt, es sei so. :rolleyes:

 

Hans

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Du hast recht. Wusste nicht mehr, wo ich das gelesen habe. Die Zahl hatte ich nämlich auch im Kopf. Danke für den Hinweis. Ich bin aber von Natur aus skeptisch den BAZL-Publikationen gegenüber. Da ich aber etwas zu faul bin um das mit JAR-FCL zu vergleichen, werde ich morgen 'mal dem BAZL telefonieren. Würde gerne über die entsprechende Bestimmung im FCL aufgeklärt werden. So auf die Schnelle konnte ich dort nämliche nichts derartiges finden...

 

Gespannt,

Philip :)

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Habe jetzt doch noch schnell die Gesetzesangaben, die das BAZL in seiner 2000er Auflage des JAR-Mails gemacht hat, mit den aktuellen Gesetzestexten verglichen. Habe die 7-Jahres-Angabe im JAR-FCL nicht gefunden . . . Vielleicht kann mich morgen das BAZL aufklären.

 

Gruss,

Philip

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Also, habe noch mit dem BAZL gesprochen. Es ist wie ich geahnt habe:

 

Das mit der 7-Jahres-Regelung gilt selbstverständlich nicht mehr. Zwar wollte man mir zuerst weis machen, dass das Merkblatt JAR-Mail als Gesetzesquelle taugen würde (!!!), doch dabei liess ich es natürlich nicht bewenden. Eine kompetentere Person sprach dann wie erwartet den Erklärungen in JAR-FCL Mail Ed 2/2000 und 2002 jede Gültigkeit ab und verwies mich auf das neuste JAR-Mail von 2003. Dort ist der Sachverhalt erklärt.

 

Es braucht also weder Theorieprüfungen, noch erneute medicals - AUSSER dieses ist abgelaufen!

 

Gruss,

Philip

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