Dominik L Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Hallo zusammen Ich habe eine kleine Frage zum Übungsflug den man alle 2 Jahre als PPLer absolvieren muss. Dieser Flug soll ja meines Wissens 1 Stunde Blockzeit dauern. Nun möchte ich aber z.B. 2 Akro-Flüge à 30 Minuten machen. Eine ganze Stunde Akro könnte da ein bisschen... kotz kotz... :) Also, wie sieht die Rechtslage aus? Ist dies möglich? Vielen Dank Lieben Gruss Dominik Lambrigger Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Meiner Meinung nach ist es möglich, die Zeit auf 2 Flüge zu verteilen. (gleicher Fluglehrer!) Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
teedoubleyou Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Hallo Dominik Im Lizenzierungsmanual steht: Zitat: ... darin enthalten ein Flug mit einem FI/CRI (Training Flight) von mindestens 1 Std. Dauer... Zitat Ende Ich bin anlässlich meines letzten Check auch zwischengelandet und habe den Schein trotzdem verlängert bekommen. Ich frage mich aber, ob es richtig ist Rahmen dieses Trainings Flug Manöver zu machen, die man sonst nicht braucht. Ich denke der FI ist mehr daran interessiert, ob du die die Basics wie Volteneinhalten, Notverfahren usw. im Griff hast. Gruss Tom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BH47 Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Ne Tom, das liegst Du daneben. "... ein Flug ...", heisst 1ne Ueberprüfung. Das ist nicht im Sinne einer Mengenaufzählung. 1ne Ueberprüfung kann aus vielen Teilen bestehen. Extrembeispiel: Dein Fluglehrer ist der Ansicht, das Deine Landungen unter aller Sau sind und fordert Dich auf mit ihm 10 anständige Landungen zu üben. Nach der 5. machst Du eine Pinkelpause. Dann gehts weiter. Sind nun auch 2 Flüge, aber 1ne Ueberprüfung, ein Checkflug und ein Vorgang von mindestens einer Stunde. Gruss Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Tom Wenn einer schon ein paar Jahre fliegt und schon etliche Stunden im Buch hat, dann wird eher das Gegenteil von dem geschehen, was Du vorschlägst: man macht Sachen, die man eben sonst nie macht. Daher finde ich Akroanfängertraining absolut ideal. Ein weiters sinnvolles Beispiel wären Gletscherschnupperflüge mit Gletscherfluglehrer, denn da wird ja nicht nur auf Gletscher gelandet, sondern man bekommt ein Gebirgsflugsgefühl vermittelt, das selbst normale Fluglehrer oft nicht bringen können. Ich selber habe beim letzten mal zur Abwechslung wieder mal ein wenig die Haube aufgesetzt und das blinde Huhn gespielt. Ist doch beruhigend zu wissen, dass man notfalls nicht gleich auf dem Rücken fliegen würde. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
teedoubleyou Geschrieben 9. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 9. Oktober 2003 Hallo zusammen Joachim, dass ist deine Meinung. Einmal mehr, lässt sich die Definition verschieden auslegen. Ich gehe auch davon aus, dass man eine Pinkelpause machen darf. Hab ich bei meinem letzten Flug auch gemacht, jedoch steht es im LIMA nicht so eindeutig. Hans, natürlich finde ich so eine Akroübung oder ein Gletscherschnupperflug eine tolle Ergänzung. Ich bin auch nicht dagegen. Ich möchte nur darauf hinweisen, was der Sinn und Zweck der Überprüfungsfluges ist. Und Hans... wir sind uns einig, dass die Quantität der Flugstunden, nicht gleich Qualität der fliegerischen Leistung bedeutet?! Gruss Tom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dominik L Geschrieben 10. Oktober 2003 Autor Teilen Geschrieben 10. Oktober 2003 Hallo @TW: Ich habe jetzt seit bald zwei Jahren die PPL und weiss nur aus der Theorie was z.B. eine Vrille ist und wie man sie ausleitet. Auf einer Robin oder Archer kann man ja das nicht üben, da sie dafür nicht zugelassen sind. Dies heisst aber nicht, dass man sich (aus welchen fast unmöglichen Gründen auch immer) trotzdem irgendwann mal in einer Vrille wiederfindet. Und wenn man dann weiss was zu tun ist, und es vor allem schon mal geübt hat kann es sicher nicht schaden. Gruss Dominik Lambrigger http://www.takeoff.ch.vu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Philip Geschrieben 17. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2003 Wieso sollte man auf einem stündigen Übungsflug nicht zwischenlanden dürfen??? Auf meiner Rating-Verlängerung bin ich z.B. in Kloten zwischengelandet. Aber ich würde darauf achten, dass Du die beiden Flüge gleich in Folge ablegen kannst, also gleichentags und keine anderen Flüge dazwischen. Gruss, Philip Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ursmunger Geschrieben 6. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2003 Hoi zäme, betreffend dem 1-Stündigen Flug zwecks Rating-Erneuerung: Gibt's da ein Zeitlimit, innerhalb welchem Zeitraum vor Verfall des Ratings der Flug gemacht werden darf??? Habe jedenfalls nirgends etwas gefunden. Mein Beispiel: Das Rating verfällt Mitte Mai nächstes Jahr. Da ich bald sowieso wieder einen Checkflug (nach Clubreglement) brauche werde ich den wahrscheinlich im Januar machen. Kann ich den auch für's Rating anrechnen??? Selbstverständlich wird das Programm (Zeitdauer usw.) so angepasst, dass es klappen würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
St-Exupéry Geschrieben 6. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2003 Hoi Urs, den clubinternen Ueberprüfungsflug kannst Du problemlos mit dem 2-jährlichen BAZL-Flug zur Scheinverlängerung kombinieren. Mache ich immer so. Der Flug muss mindestens eine Stunde dauern, ob er nun unterbrochen werden darf, weiss ich schlichtweg nicht. Aber ein Fluglehrer müsste das wohl wissen. Dieser 'BAZL-Flug' muss einfach im 2. Kalenderjahr absolviert werden. Ob er nun 11 Monate oder nur 2 Monate vor Ablauf der Lizenz durchgeführt wird, spielt keine Rolle. Ausnahme: Wenn Du im 2. Jahr auf weniger als 12 Flugstunden kommen solltest, muss der 'BAZL-Flug' innerhalb der letzten 3 Mte. vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Scheinverlängerung absolviert werden. (Wird bei Dir wohl kaum der Fall sein.) Uebrigens: Medical: Bei Verlängerung des Medicals 45 Tage vor dessen Ablauf zählt die Gültigkeitsdauer für die neue Zeitdauer vom Verfalldatum an. Quelle: Infoblatt der Alpinen Flugschule Obersimmental Gruss Reto Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ursmunger Geschrieben 6. Dezember 2003 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2003 Danke Reto, damit ist alles klar. Auf die 12 Stunden in den letzten 12 Monaten komme ich, auch wenn ich (Schande über mein Haupt!!!) nicht allzuviel darüber bin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.