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Zusatzversicherungen für PPL'er?


Men Beglinger

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Hallo

 

Ich habe vor kurzem mit meinem Versicherungsheini die Privathaftpflichtversicherung erneuert. Da ich jetzt die PPL habe, habe ich ihn natürlich auch darauf angesprochen. Er meinte, dass die Privathaftpflicht auch bei Flugunfällen zahlt (sofern der Unfall nicht fahrlässig war, aber das ist ja ein anderes Thema).

Er riet mir dann allerdings noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Diese basiert auf einer "normalen" plus eine Zusatzversicherung für "Flugzeugführer" mit Flugzeugen bis 5.7t.

Diese würde mich 240.-- plus 120.-- also 360.-- SFr. jährlich kosten.

 

Lohnt es sich eine solche Versicherung abzuschliessen? Was sind eure Erfahrungen dazu? Oder wäre ich der einzige weit und breit der sich sowas leisten würde...

 

Gruss, Men

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Hoi Men

 

vorsicht mit Rechtschutz-Versicherungen. Da hat es laufend Einschränkungen in den Bedingungen, die dann im Gebrauchsfalle eben gerade dein Anliegen ausschliessen. Versicherungen sind ein Geschäft und müssen rentieren. Damit der Kunde dann 'zufrieden' ist, gibt es am Anfang eines Falles etwas nichtssagende Aktivität, wenns aber heiss wird, bricht man ab unter der Begründung, dass Prozessrisiko sei zu hoch.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dich eine Versicherung bei der Ausübung deines Hobbys aus der Verantwortung haut, am Schluss bist immer du der PIC und trägst das Risiko.

 

Gruss

Heinz

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Gast Hans Fuchs

Obacht!

 

1. Haftpflicht: In der Regel, (ich habe jedenfallls noch nichts anderes gesehen), schliessen Privathaftpflicht Versicherungen jede Haftung aus, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Luftfahrzeuges eintreten könnten.

Ja, kürzlich hat eine Haftpflicht Versicherung eines Pilotenkollegen, es sogar abgelehnt für einen Hangarierschaden aufzukommen, den er beim Herumschieben, nicht einmal seines eigenen Flugzeuges, sondern dem eines dritten, an wiederum einem andern (nicht seinem eigenen) Flugzeug gemacht hatte.

 

2. Rechtsschutz: Ist durchaus eine gute Sache. Mit Sicherheit weiss ich, dass alle AOPA Mitglieder Rechtsschutz versichert sind. Diese Versicherung bezieht sich explizit auf Rechtssteritigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Fliegerei ergeben. Bei dieser Versicherung habe ich nun wieder gehört, dass sie tatsächlich greift. Nicht zuletzt ein Grund für mich persönlich bei der AOPA Mitglied zu sein.

Soweit ich weiss bietet der Aeroclub seinen Mitgliedern einen ähnlichen Dienst an, jedoch ist der nicht im Mitgliederbeitrag enthalten.

 

Einmal mehr muss in diesem Zusammenhang der Hinweisgemacht werden, dass kein Pilot ohne Ausstellung eines Flugscheines, der die Haftung beschränkt jemanden mitfliegen lassen sollte. Wenn er das nicht tut haftet er in jedem Fall ohne Beschränkung, was im Ernstfall wohl unweigerlich dazu führt, dass er und seine Nachkommen bis zum letzen Fünfer, oder aber auch darüber hinaus zur Kasse gebeten werden. Wer also nicht will, dass er selbts oder aber seine Nachkommen ein Leben lang auf dem Existenzminimum werden leben müssen, sollte nie ohne Flugschein in die Luft. Nie nie nie!

 

Hans der sich in dieser Beziehung selbst auch immer wieder ermahnen muss

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Gast Hans Fuchs

Ergänzung:

 

Eine Insassen Versicherung ist in Betracht zu ziehen. Ist wohl Sache des Halters, da bin ich mir nun nicht ganz sicher. Vielleicht kann man die auch als Pilot abschliessen?

 

Meine kostet für den 2 Plätzer 146 CHF pro Jahr. Leistung 10 000 CHF bei Tod und Heilungskosten für 5 Jahre unbeschränkt.

 

Der Preis ist angemessen, vor allem wenn man ab und zu Leute (Touristen oder nicht Erwerbstätige) von denen man nicht sicher weiss, ob und wie sie unfallversichert sind, mit an Bord hat.

 

Hans

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Hallo Hans,

 

ich transportiere auch gelegentlich Passagiere gegen Selbstkosten. Bisher habe ich sie immer einen Beförderungsvertrag unterschreiben lassen.

 

Allerdings habe ich nirgendwo einen Formvertrag gefunden, der die Haftung soweit als möglich ausschließt. Also habe ich mir einen selbstgemachten Beförderungsvertrag zusammengestrickt. Kannst du mir ein Beispiel deines Flugscheins zuschicken, sodass ich die Klauseln übernehmen kann?

 

Ich habe gehört, dass man sich bei Auslandsflügen auf ein Abkommen (Schengen/Warschau) berufen kann und somit die Haftung beschränkten kann. Weißt du, welches?

 

Gruß

Marcel

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Marcel

 

die Flugzeug-Versicherer bieten solche 'Blöckli' bereits an, da hast du jeweils ein Original für die Paxen, eine Kopie für dich und eine Kopie gibst du dem C-Büro ab oder dem Vercharterer.

 

Ist einfach, effizient und entspricht dem Gesetz.

 

Gruss

Heinz

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Dominik Stadler

Hallo zusammen

 

@ Hans: Danke für den Verweis an die AOPA, werde mich mal erkundigen und vorallem auch meine Privathaftpflicht Police überprüfen!

 

Was kostet eigentlich eine Haftpflichtversicherung für ein Flugzeug, MTOW 580 KG; POB = 2 für ein Jahr ?

 

Danke und Gruss

 

Dominik

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Dominik ein Hinweiss:

 

Eine Haftpflichtversicherung UND eine Insassenversicherung ist immer teurer als eine sogenannte CSI-Versicherung.

 

Eine solche Versicherung ist eine kombinierte Haft- UND Insassenversicherung.

 

Gruss

Joachim

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Gast Hans Fuchs
Original geschrieben von Dominik Stadler

Was kostet eigentlich eine Haftpflichtversicherung für ein Flugzeug, MTOW 580 KG

Die Grössenordnung ist 1600 CHF system Einheitsdeckung, das wahrscheinlich Joachim meint. Versicherungs Summe 4 Mio. Dabei wird pro Ereignis max. diese Summe für alle Schäden ausgerichtet. So wie ich es verstehe, werden zuerst alle Dritthaftpflichtschäden bezahlt, und nur was noch übrig bleibt, steht für Heilungkosten der Passagiere zur Verfügung.

 

Darum leiste ich mir trotzdem noch die Zusatzversicherung Insassen à 120 CHF, welche auf 5 Jahre alle Heilungskosten unbegrenzt übernimmt.

 

Hans

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Original geschrieben von bluesky

Ich habe gehört, dass man sich bei Auslandsflügen auf ein Abkommen (Schengen/Warschau) berufen kann und somit die Haftung beschränkten kann. Weißt du, welches?

 

Hallo Marcel

 

Es ist das Warschauer abkommen, welches du ansprichst, diese Beschränkung gilt für Privatpiloten jedoch nur für Entgeltliche Flüge.

 

Im schweizerischen Lufttransportreglement wurde jedoch festgelegt, dass die Beschränkung des Warschauer Abkommens auch für Inlandflüge gelten (LTR Art. 8)

 

"Bei Inlandbeförderung, internationaler Beförderung im sinne des Warschauer Abkommens und bei anderer Beförderung haftet der Luftfrachtführer nach den Regeln des Warschauer Ankommens und nach den ergänzenden Bestimmungen dieses Reglement."

 

Entgeltlich muss der Flug aber dennoch sein, denke ich.

 

@ Hans

wie machst du das, wenn du ein Kumpel gratis mitnimmst, dass der Flug trotzdem als entgeltlich gilt? Schreibst du einfach einen Betrag auf den Flugschein ohne ihn vom PAX zu verlangen?

 

Gruss

Stefan

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Hans

 

es geht nicht darum, zu welchem Zeitpunkt du kassierst, sondern was vereinbart wurde. Wie willst du bei einem tödlichen Unfall der Nachwelt beweisen, dass du nach dem Flug noch einkassiert hättest? Genau dafür ist der Flugschein mit der Kopie im C-Büro da, darauf müsste immer ein fiktiver Betrag für die Selbstkosten stehen. Nur so ist der Flugschein korrekt und haftungsbeschränkt.

 

Gruss

Heinz

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Guete Morge zäme

 

Da war doch noch was mit einer Verzichtserklärung, wenn ich mich richtig an die PPL- Theorie, Fach Luftrecht erinnere.

Der Haken dabei ist nur, dass er nicht ganz so wirkungsvoll ist, wie ein Flugschein, aber immerhin.

 

Hier nachzulesen...

 

@Hans: Ich würde meinen, dass Du absolut erst im Nachhinein kassieren kannst, würde ja bei einer Rechnungsstellung auch so passieren, aber der Flugschein muss im Voraus ausgestellt (und am besten im C- Büro hinterlegt) werden. --> korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

 

@all: es würde mich aber schon interessieren, wie die erfahreneren Kollegen dies Handhaben; da ich irgendwo kurz vor der Prüfung stehe, und demnächst auch selber "Passagiere gefährden" darf (HINWEIS: ist wirklich nur ironisch mit einem Augenzwinkern gemeint!!!:005: ), wäre es schon noch interessant zu wissen, wie das so gehandhabt wird.

 

Gruess Jimmy

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Gast Hans Fuchs

Heinz

 

wie du sicher weisst, wird man über 50 sehr vergesslich, besonders was das Einkassieren betrifft.... Nur beim Flugschein Ausstellen bleibt die alte Akribie erhalten.

 

Ist es Dir jetzt klar?

 

Hans

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Gemäss dem PDF Merkblatt, Seite 2, Absatz 10:

 

Beim Privatflug gegen Entgeld kann ein Flugminutenpreis eingesetzt werden, eine Vorauszahlung ist dann nicht notwendig!

 

Uns somit ist der "Vergessliche Hans" aus dem Schneider da er vielleicht doch noch kassiert hätte am ende des Fluges :)

 

Gruss Dominik

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Nochmals mein Appel an alle: Bitte, bitte stellt diesen Zettel aus. Es ist nur eine kleine Mühe.

 

Ich möchte nochmal zu Hans seinem Posting vom 09.10. 00:18 zurückkommen.

 

Die CSL (Kombi-Versicherung) wird zwar als eine verkauft, sind aber rechtlich insich 2 Versicherungen. Habe bei mir noch mal nachgeschaut.

 

Bei mir stellt sich das so dar:

Haftplichtversicherung 4Mio. Das ist dieser A5 Zettel den Du auch in deiner blauen Mappe hast und als Kopie beim BAZL liegt.

 

Der andere A5 Zettel (nicht obligatorisch) ist die Insassenversicherung mit 500'000.- SFr je Person und Schadensereignis.

 

Du siehst, 2 getrennte Vorgänge.

 

Gruss

Joachim

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Original geschrieben von Dominik Stadler

Gemäss dem PDF Merkblatt, Seite 2, Absatz 10:

 

Beim Privatflug gegen Entgeld kann ein Flugminutenpreis eingesetzt werden, eine Vorauszahlung ist dann nicht notwendig!

 

Uns somit ist der "Vergessliche Hans" aus dem Schneider da er vielleicht doch noch kassiert hätte am ende des Fluges :)

 

Gruss Dominik

Ja und für seine Debitoren ist ja jeder selber verantwortlich....

:005:

 

Gruess Jimmy

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Hm, Rechtsschutzversicherungen scheinen unter nicht Flugzeug- oder Helikopterbesitzer tatsächlich rar zu sein.

 

Irgendwie finde ich es komisch, dass diese Flugscheine immer wieder Anlass zu Diskussionen sind. Das Problem ist wahrscheinlich auch, dass es (noch) keine verbindliche Rechtssprechungen gibt.

Hoffen wir, dass es noch lange so bleibt :)

 

Merci für die Infos

Men

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Achtung: Wenn man im Nachhinein das Geld nicht einzieht, liegt ein simulierter Flugschein vor. Somit ist dieser ungültig. Wenn nun nach einer harten Landung der PAX nach Hause geht und am Abend Nackenschmerzen bekommt (lies Schleudertrauma), dann ist die ***** aber am dampfen . . .

 

Und ja, nach Lufttransportreglement muss dem Flugschein selbstverständlich auch ein entgeltlicher Transport zugrunde liegen.

 

Bei Verträgen über Haftungsausschlüsse ist höchste Vorsicht geboten. Diese sind - wenn es hart auf hart geht - nur unter bestimmten Voraussetzungen gültig. Insbesondere kann natürlich die Haftung für grobfahrlässiges Verhalten nicht ausgeschlossen werden!

 

Philip

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Philip

 

und am Schluss findest du noch 10 Richter mit 10 verschiedenen Meinungen. So einfach ist doch die Juristerei, je nach Parteibüchlein mal oben, unten, links oder rechts.

 

Gruss

Heinz

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Philip, sorry, aber totaler Mumpiz!

 

1. Der Beförderungsvertrag ist mit dem Flugschein dem Nachweis und dem Zahlungsversprechen rechtsgültig zustande gekommen.

 

2. Auch kann die Zahlung in Naturalien erfolgen. z.B. das spendierte Bier

 

3. Das Geld einziehen, so ich es noch will, kann ich bei rechtsgültigen allgemeinen Verträgen welche kein Zahlungsziel haben, wenn ich es für nötig halte.

 

4. Selbst wenn du ein Schleudertrauma bekommen hast, reicht es wenn ich die Zahlung innert der Verjährungsfrist anfordere. Diese Verjährungsfrist beträgt hier 3 Monate.

 

Alles klar jetzt?

 

Gruss

Joachim

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Deine Meinung in Ehren, aber die Art und Weise wie Du sie ausdrückst, ist etwas voreilig. Erstens glaube ich als Jurist in spe und aktiver Lufrechtsinstruktor etwas von der Materie zu verstehen, und zweitens habe ich nicht gesagt, dass der Beförderungsvertrag auf diese Weise nicht zustande gekommen ist. Bitte GUT lesen! Ich habe gesagt, dass wenn man im Nachhinein das Geld NICHT (also nie!!!!) einzieht, liegt ein simulierter Flugschein vor. Also kein "Mumpiz".

 

bzgl spendiertes Bier: Das muss aber ein RIEEESEN Bier sein - oder ein extrem kurzer Flug. Wie Du ja vielleicht weisst, muss für die Gültigkeit des Flugschein ein Mindestbetrag bezahlt werden. Der entspricht nach h.L. (siehe Müller et al.) den Selbtskosten dividiert durch Anzahl Insassen an Bord. So zumindest für private Flüge.

 

Auf Deine anderen Punkte gehe ich hier nicht ein, weil das zu weit führen würde.

 

Ich schliesse mit Deinen Worten: "alles klar jetzt?"

 

 

 

Ich bin übrigens etwas überrascht, wie hier im Forum teilweise mit den Fliegerkollegen umgegangen wird. Mit brüsken Antworten ist man hier immer sehr schnell. Das Internet macht anonym und gewisse Barrieren fallen sehr schnell.

 

 

Gruss,

Philip

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Schon wieder Mumpitz.

 

Der Tatbestand eines simulierter Flugscheines ist erst nach Ablauf eines zu erwartenden Ereignisses erfüllt. Hier zum Beispiel nach Ablauf der Verjährungsfrist. Selbst dieser Rechtsmangel ist durch die Tatsache der Verjährung geheilt.

(1. Semester Jura)

 

Wenn Du das als brüske Antwort wertest, so kann ich das auch in einem 10 seitigen Schriftstück verfassen, wo eine ganze Menge nichts steht.

 

Ich halte mehr von knappen und möglichst präzisen Antworten.

 

Gruss

Joachim

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