Philip Geschrieben 17. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2003 Ein simuliertes Geschäft - ein "Scheingeschäft" - liegt dann vor, wenn beide Parteien einen Vertrag, also einen Flugschein abschliessen, ohne an diesen gebunden sein zu wollen. Das ist also dann der Fall, wenn man von Anfang an vor hat, dem PAX einen Gratisflug zu ermöglichen. Dies führt zur Nichtigkeit des Flugscheins ex tunc. Philip Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 17. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2003 In der Juristerei gehts doch wohl auch um Beweisbarkeit? Und im Zweifel gilt diesseits des Atlantik "in dubio für den Angeklagten." Wie sollen denn die Angehörigen den Beweis führen, dass eine Zahlung nie beabsichtigt war? resp. beim Überleben des Unfallgeschädigten, wie soll er beweisen, dass er für den Flug trotz Schein nicht hätte zahlen müssen? Die einzige Folgerung, die ich ziehen kann, ist, dass man als Pilot bei einem Unfall den beide überleben wirklich sofort dem Passagier eine Rechnung presentieren sollte. Frage an Phillip: soll ich meine Angehörigen anweisen, dass wenn ich mit einem Passagier tödlich verunfalle, sie dessen Angehörigen sofort eine Rechnung schicken? :001: Hans der einmal mehr bemerkt, dass uns die Juris Prudenz das Leben keineswegs erleichtert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Philip Geschrieben 17. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2003 In der Juristerei gehts doch wohl auch um Beweisbarkeit? Ja, da gebe ich Dir natürlich vollkommen recht. Aber ob etwas bewiesen ist oder nicht entscheidet einzig und alleine der Richter. Und wenn es dann natürlich (z.B. aufgrund von - eher unwahrscheinlichen - Zeugenaussagen) Anhaltspunkte für einen unentgeltlichen Flug gibt, dann ist es halt schon schwierig. Zum Glück sind solche Fälle doch wohl eher selten. Gruss, :) Philip Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ursmunger Geschrieben 17. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2003 Hallo, dieses Problem wurde bei uns in der Segelfluggruppe auch diskutiert. Auf Anraten vieler Kollegen (darunter ein Jurist) habe ich mir Folgendes angewöhnt (fall sich vorhabe, jemanden einzuladen: Auf dem Flugschein 100.00 als Flugkosten eintragen, und immer eine Hunderternote im Flugbuch haben - so kann nun wirklich niemand nachweisen, dass man den Passagier eingeladen hat (ausser man diskutiert die 'Einladung' lautstark im Flugplatzrestaurant). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BH47 Geschrieben 17. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2003 Kicher, das vom Urs ist auch eine schöne und praktikable Variante. Daran habe ich noch gar nicht gedacht. Ich habe das Gefühl Hans und Urs gehen hier von einem "harten" Unfall aus. Der Philip hat schon ganz richtig das mit der Bumslandung und dem Schleudertrauma angeführt. Hier würde Hans seine Variante mit der Rechnung wieder greifen. Allerdings darf dem das mit dem Schleudertrauma nicht erst nach 3 Monaten und einem Tag einfallen. Verjährungsfrist ist 3 Monate. Das heist aber auch, das die Kopie des Flugscheines solange aufbewahrt werden muss. Was mit dem "Blöckchen" in der Regel auch der Fall ist. Gruss Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Philip Geschrieben 18. Oktober 2003 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2003 Joachim, Urs und Hans, gell, eigentlich ist es ja schon erschreckend, wie wir uns unsicher über solche Fragen unterhalten müssen. Jeder hat seine eigene Meinung und trotzdem weiss eigentlich niemand genau, wie man es am besten machen müsste. Das Luftrecht ist halt immernoch ein Gebiet, das sehr stiefmütterlich behandelt wird. Die aktuellen Tendenzen lassen aber hoffen, dass sich das bald ändern wird. Gruss, und ein schönes Wochenende! V.a. auch Dir Joachim! Nichts für Ungut! ;) Gruss, Philip Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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