Marc L. Geschrieben 10. September 2003 Geschrieben 10. September 2003 Hallo zusammen :) Da ich nahe dem Flughafen wohne, höre ich so oft ich kann Flugfunk. Doch mein Dorf liegt hinter einem Hügel, welcher den Empfang zum Teil doch sehr stört. Darum frage ich mich, ob es bringen würde, eine grössere Antenne zuzulegen (habe jetzt ca. 10cm). Wenn ja, wo bekomme ich eine her, die einen BNC Anschluss hat und nur die Frequenzen von 108-136 empfangen kann? Danke schon im Voraus! Gruss Marc Zitieren
Schmidi Geschrieben 10. September 2003 Geschrieben 10. September 2003 Hallo Marc Diese Gummiwedelantennen sind wirklich nicht gerade Empfangswunder. Wenn du eine Teleskopantenne montierst wird der Empfang deutlich besser. Bei mir selber "lauscht" vor dem Fenster eine kleine VHF Richtantenne (aus der TV Technik) Richtung Flughafen. Damit ist der Empfang gleich nochmals um Welten besser. Bezugsquellen z.B: Conrad, Turifunk, Gugolz Funktechnik, etc. Alle im Google zu finden.... Gruss Michael Zitieren
Ueli Zwingli Geschrieben 10. September 2003 Geschrieben 10. September 2003 Hallo Marc Wenn Du nicht mehr als 100.- Fr. augeben willst, versuche es doch mit einer normalen Teleskopantenne für UKW, ca 1m lang. Bei nicht so guter Empfangslage verwende ich eine und habe schon merklich besseren Empfang. Solche Antennen erhältst Du in jedem Funkzubehör Geschäft oder hier bei Poly Verlag in Bassersdorf. Wenn Du die Antenne ausserhalb des Hauses montierst, ist der Empfang besser, aber Vorsicht, Blitzschutz nicht vergessen. Zitieren
Marc L. Geschrieben 11. September 2003 Autor Geschrieben 11. September 2003 Hallo zusammen Es sollte eine mobile Antenne sein und nicht allzu viel kosten. Ist 1m nicht ein bisschen gross :confused: Gruss Marc Zitieren
m.schlecht Geschrieben 11. September 2003 Geschrieben 11. September 2003 Eine Antenne ist nicht einfach ein Stück Metall. Bei einem Frequenzbereich von 118 bis 136 MHz (108-118 MHz sind nur Navigationsfrequenzen) ist die mittlere Funkwellenlänge in der Luft etwa 2,4 m, in Metall etwas kürzer. Daher ist eine gute Flugfunkantenne etwa in dieser Grössenordnung, oder die Hälfte, oder ein Viertel, je nach Konstruktion. Die Länge einer Antenne ist sehr wichtig; die kürzeren Gummiantennen sind durch interne Massnahmen künstlich verkürtzt (elektrisch "verkrüppelt")) und gegenüber längeren immer schlechter. Profi-Flugfunkantennen sind in der Grössenordnung von 1,2-1,4 m (je nach interner Konstruktion) und sie bringen einiges mehr an Empfangsqualität gegenüber den kleinen Gummiwendelantennen. Ein guter Kompromiss sind, wie schon weiter oben gesagt, die ausziehbaren Scanner-Antennen, die man dann mit einer Tabelle etwa auf die jeweiligen Frequenzen einstellen kann. Zusammengeschoben sind sie kaum länger als 10-15 cm. Martin Zitieren
Marc L. Geschrieben 11. September 2003 Autor Geschrieben 11. September 2003 Hallo Martin Vielen Dank für die Hilfe Wie teuer wäre denn so eine Teleskopantenne? Denn ich will nicht was weiss ich zahlen... Gruss Marc Zitieren
m.schlecht Geschrieben 12. September 2003 Geschrieben 12. September 2003 Bei Gugolz (http://www.gugolzfunk.ch/) gibts eine solche BNC-Aufsteckantenne für Fr. 29.- von Hotline. Sie ist 20 cm lang und kann bis auf 115 cm ausgezogen werden, womit die Flugfunkfrequenzen abgedeckt sind. Sie wird definitiv besser sein als eine 10 cm Antenne, aber trotzdem bitte keine Wunder erwarten. Wenn das Signal zu schwach ist, dann bringt u.U. auch eine gute Stabantenne nicht viel und man müsste mit Richtantennen experimentieren. Bitte auch daran denken, dass in der Nähe stehende PCs und andere Elektronik stören können (ist bei Empfang von ACARS mit Notebook immer sehr lästig) und die Antenne möglichst nur im Freien gebrauchen. Bei 100-150 MHz wirken beispielsweise Metall-Fensterrahmen und Betonwände wie Abschirmungen (deshalb sind Hand-Flugfunkgeräte in einer Flugzeugkabine trotz Fenster leider auch nicht sehr viel wert). Martin Zitieren
Walter Fischer Geschrieben 14. September 2003 Geschrieben 14. September 2003 Hallo Martin, dann berichte doch bitte etwas über Deine ACARS- Spotterei mit dem Notebook. Bist Du da mobil unterwegs und wo? Was ziehst Du so rein? Welcher Empfänger, Antenne usw. Gruss Walti Zitieren
m.schlecht Geschrieben 14. September 2003 Geschrieben 14. September 2003 Habe ich etwa gesagt, dass ich ACARS empfange? Aber nein doch, das wäre in der Schweiz ja ein Eingeständnis einer illegalen Handlung! Ich meine, rein theoretisch, müsste man wie bei digitalen Betriebsarten auf Amateurfunk, eine HF-Drossel ganz nah am Laptop über das NF-Kabel stülpen. Wenn man einen AM-Flugfunkempfänger neben einem Notebook betreibt, dann sieht, bzw. hört man schnell, dass der Notebook u.U stark stört. Die ACARS-Decodierung könnte softwaremässig im Notebook erfolgen; die nötige Hardware hat fast jeder Notebook sowieso eingebaut. Ich könnte mir vorstellen, dass der Empfang der ACARS-Bodenstation Überraschungen gibt, da sie nicht in Kloten steht. Martin Zitieren
Ueli Zwingli Geschrieben 14. September 2003 Geschrieben 14. September 2003 Original geschrieben von m.schlecht Habe ich etwa gesagt, dass ich ACARS empfange? Aber nein doch, das wäre in der Schweiz ja ein Eingeständnis einer illegalen Handlung! Flugfunkempfang im Frequenzband 118-136 MHz ist gemäss schweizerischem Rundfunkgesetz legal. Einzige Bedingung ist, dass eine Rundfunkkonzession bezahlt wird. (Pro Haushalt eine Konzession). ACARS ist innerhalb dieses Frequenzbandes und ist daher legal mitzuhören. Zitieren
Walter Fischer Geschrieben 14. September 2003 Geschrieben 14. September 2003 Ja, ist noch lustig! s'macht immer "dripippiiip, dribpiiip, drip, drippiiip:D :D :D Weiss gar nicht, was da dran so spezielles sein soll:D Gruss Walti Zitieren
m.schlecht Geschrieben 14. September 2003 Geschrieben 14. September 2003 Also da habe ich mich vor einiger Zeit mal ganz offiziell beim Amtsschimmel erkundigt, ganz nach dem Motto: "Fragen kann man ja mal". Es hiess: 1. Der Empfang von Flugfunk ist ohne Konzession erlaubt. Nur wenn man einen Sende/Empfänger hat, dann braucht es auch eine Konzession. Ein reiner Empfänger (Scanner) ist in der Schweiz konzessionsfrei. 2. ACARS ist eine nicht öffentliche Datenübertragung, auch wenn sie im Flugfunk-Band liegt. Deshalb ist der Empfang von ACARS nicht gestattet. (Auf jeden Fall muss das Gerät ein CE-Prüfzeichen aufweisen, wenn es ab dem Jahre 2000 gekauft worden ist.) Dies verkürzt die Antwort vom BAKOM. Ich gebe hier nur weiter; will nicht belehren oder urteilen. Martin Nachtrag: Der Grund, weshalb ich mich seinerzeit "genau" erkundigt hatte, war, dass ich vor langer Zeit mit meiner mobilen Einrichtung (Ausziehantenne auf Autodach, Receiver und Laptob im Auto = Super Empfang, alles klar reinbekommen!!!) in der Näche des Flughafens von zwei Polizisten des längeren bemustert wurde. Da wurde ich selbst unsicher, was ich denn sagen sollte, wenn die mich plötzlich ausfragen sollten oder gar die Anlage zu Abklärungszwecken einziehen. (Die Schweizer Polizisten sind da noch etwas grosszügiger; in Deutschland leider weit weniger, sagen einschlägige Scanner-Freunde.) Zitieren
Walter Fischer Geschrieben 14. September 2003 Geschrieben 14. September 2003 Und man glaubt es kaum, im hysterischen Nordamerika, darf man nicht nur ungestört der ACARS- Dekodierung frönen, von dort kommen auch Programme, bei denen man live Flugzeugbewegungen verfolgen kann. Tz, tz, tz... Gruss Walti Zitieren
Ueli Zwingli Geschrieben 15. September 2003 Geschrieben 15. September 2003 Original geschrieben von m.schlecht Also da habe ich mich vor einiger Zeit mal ganz offiziell beim Amtsschimmel erkundigt, ganz nach dem Motto: "Fragen kann man ja mal". Es hiess: 1. Der Empfang von Flugfunk ist ohne Konzession erlaubt. Nur wenn man einen Sende/Empfänger hat, dann braucht es auch eine Konzession. Ein reiner Empfänger (Scanner) ist in der Schweiz konzessionsfrei. 2. ACARS ist eine nicht öffentliche Datenübertragung, auch wenn sie im Flugfunk-Band liegt. Deshalb ist der Empfang von ACARS nicht gestattet. Hallo Martin Ich verlasse mich lieber auf den Gesetzestext als auf eine Antwort eines übereifrigen Bakombeamten. Nachfolgend der Auszug aus dem FMG: Scanner (Suchlaufempfänger) Gesetzliche Grundlagen Fernmeldegesetz (FMG) vom 30. April 1997 Allgemeines Der Erwerb eines Scanners (Preise zwischen Fr. 200.-- und Fr. 10.000.-- stellt keine Widerhandlung gegen das Fernmeldegesetz (FMG) dar. Scanner (Suchlaufempfänger) können frei auf gewissen Frequenzbändern wie zum Beispiel Amateurfunk und Flugfunk benutzt werden. Das Abhören von geschützten Diensten wie Polizei, Natel, schnurlosen Telefonen etc. ist verboten. Beschreibung Ein Scanner (Suchlaufempfänger) ermöglicht dem Benutzer grundsätzlich, je nach Modell und Marke, das in der Schweiz genutzte Frequenzspektrum abzuhören und je nach Modell bis zu 2000 Frequenzen abzuspeichern und in Sekundenschnelle auf Funkverkehr absuchen zu lassen. Lauschangriff Es können alle drahtlosen Aussendungen technisch abgehört werden. Es gibt keinen absoluten Schutz vor Lauschangriffen. Grundsätzlich jeder, der eine analoge drahtlose Fernmeldeanlage betreibt, insbesondere schnurlose Telefone (speziell auch nicht zugelassene), drahtlose Babysitter und Hausgegensprechanlagen sowie Sprechfunkgeräte, ist den Lauschangriffen mittels Scannern ausgesetzt. Schutz vor Lauschangriff Es gibt keinen hundertprozentigen Schutz. Der Konsument muss sich beim Händler vergewissern, dass seine Fernmeldeanlage digital verschlüsselt ist. Digitale und nicht verschlüsselte Aussendungen werden in Zukunft mit Scannern abhörbar sein (zum Beispiel DECT-Funktelefone, da die Verschlüsselung nicht vorgeschrieben ist). Bei öffentlichen DECT-Netzen der Fernmeldeanbieter ist die Verschlüsselung zwingend, daher sind diese Netze auch vor neuen Scannern abhörsicher. Tatsache ist Der Scanner ist nach wie vor ein verbreitetes Instrument, mit welchen unbefugte Personen das Frequenzspektrum absuchen (scannen) um den darauf geführten Funkgesprächen zu lauschen, um diese Gespräche irgendwie zu verwerten, sei es kommerziell, kriminell oder zum Plaudern. Strafverfahren BAKOM Das BAKOM verfolgt auch die Widerhandlungen gegen das Fernmeldegesetz welche mit Suchlaufempfängern begangen werden. Dies geschieht aufgrund von Strafanzeigen der Polizei, des Zolls und von geschädigten Drittpersonen. Strafbestimmungen Übertretungen werden mit Haft oder mit Busse bis zu 100.000 Franken bestraft (FMG Art. 52 und 53). Weitere Auskünfte E-Mail: BAKOM-FA-Recht (deutsch und französisch) Auskünfte Technik Sekretariat Sektion Anlagen Tel. +41 32 327 58 44 - Mittwoch, 17. Oktober 2001 - Flugfunk insgesamt ist ein nichtöffentlicher Dienst und deswegen wird im Gesetz kein Unterschied gemacht innerhalb des Flugfunks. Link zum Artikel Zitieren
Dominic Windisch Geschrieben 15. September 2003 Geschrieben 15. September 2003 Ueli, ist der Text ungekürzt? oder hast Du da etwas verkürzt für uns? mich würde v.a. die Stelle Das Abhören von geschützten Diensten wie Polizei, Natel, schnurlosen Telefonen etc. ist verboten. interessieren. Wenn ACARS nämlich zu den geschützten Diensten zählt, dann hätte der Amtsschimmel richtig gewiehert, ansonsten nicht... Zusatzfrage: Wie sieht es aus mit militärischen Diensten in diesem Frequenzbereich? Zitieren
Ueli Zwingli Geschrieben 16. September 2003 Geschrieben 16. September 2003 Original geschrieben von Dominic Windisch Ueli, ist der Text ungekürzt? oder hast Du da etwas verkürzt für uns? mich würde v.a. die Stelle interessieren. Wenn ACARS nämlich zu den geschützten Diensten zählt, dann hätte der Amtsschimmel richtig gewiehert, ansonsten nicht... Zusatzfrage: Wie sieht es aus mit militärischen Diensten in diesem Frequenzbereich? Hallo Dominic Ich habe den Bereich Scanner des FMG nicht gekürzt, wie Du mit dem im Posting beigefügten Link sehen kannst. Das vollständige Fernmeldegesetz findest Du mit diesem Link PS: Der gesamte Flugfunk ist ein nichöffentlicher Funkdienst, gehört aber nicht zu den geschützten Diensten. Zitieren
m.schlecht Geschrieben 16. September 2003 Geschrieben 16. September 2003 Da bin ich vielleicht etwas missverstanden worden. Es geht mir überhaupt nicht darum, euch an die Einhaltung von Vorschriften zu ermahnen, sondern lediglich darum, eine Erfahrung weiter zu geben. Wir alle sind alt und erwachsen genug, um "richtig" urteilen zu können; Saubermänner gibts genug auf dieser Welt. Wie bereits beschrieben wurde ich vor langer Zeit (noch vor 9-11) von zwei Polizisten etwa 15 Minuten sehr misstrauisch unter die Lupe genommen, als ich in der Nähe des Flughafens ACARS-Erfahrungen sammelte. Vermutlich nur weil ich mich sehr selbstsicher gab und mich nicht abschrecken liess (der Puls war aber hoch), liessen dann auch die Ordnungshüter von mir ab. Dann wollte ich es aber genau wissen und habe das BAKOM angefragt, damit ich beim nächsten Mal schwarz auf weiss hätte belegen können, dass ACARS (wie Flugfunk) legal abgehört werden kann. Leider kam es anders, indem das BAKOM (nach Rücksprache mit dem BAZL übrigens) befunden hatte, dass ACARS nicht abgehört werden darf. Spitzfindig formuliert: ACARS ist nicht Flugfunk, sondern braucht nur zufällig Frequenzen aus dem Flugfunkband. Flugfunk ist offene Sprache und darf abgehört werden, ACARS aber nicht. Das blöde daran ist nur (wie immer), dass sich in einem "Ernstfall" niemand um meine persönliche Interpretation der Gesetze kümmert. Seither bin ich vorsichtig mit öffentlichen Auftritten (auch in diesem Forum). Aus der alten Vergangenheit kann ich nur bestätigen, dass die Einrichtung mit dem Laptop hervorragend funktioniert und dass mit guter Antenne und entsprechendem Feintuning fast alle ACARS-Meldungen fehlrefrei decodiert werden konnten. Martin Zitieren
Marc L. Geschrieben 17. September 2003 Autor Geschrieben 17. September 2003 Hallo Vielen Dank Martin für die Info, werde ihnen gleich mal eine E-mail schicken. Gruss Marc Zitieren
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