Martin01 Geschrieben 29. April 2002 Teilen Geschrieben 29. April 2002 Hallo, ich wurde am Samstag von einem Verwanten eingeladen mit ihm auf den Frankfurter Flughafen zu fahren - natürlich habe ich abgelehnt N E I N , natürlich nicht , ich habe sogar mit Freude zugestimmt und da habe ich mir überlegt ob ich neben einer Tasche voll Filme auch noch meinen Funkscanner mitnehmen soll? nun aber weiß ich nicht , ob er dort gedultet wird oder ob ich mich da strafbar mache! denn soviel ich weiß werden ja auch die Taschen der Besucher gründlich durchsucht hat da jemand schon Erfahrung mit einem Scanner in EDDF gemacht? Danke für euere Antworten MfG Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Burkhard Geschrieben 30. April 2002 Teilen Geschrieben 30. April 2002 hallo martin, erstmal grüße aus eddn und viel spass in frankfurt. das mit dem scannner wirst du auf der zuschauerterasse wahrscheinlich vergessen können! die sicherheitsvorkehrungen sind jetzt noch größer als zuvor. gerade weil am terminal2 jede menge americaflieger stehen! aber im outdoorbereich bei der rw18 oder rw25 gibt es keine probleme! würde ich sowieso eher vorschlagen weil das feeling dort viel größer ist. und wenn ihr glück habt und der wind kommt aus osten, dann ist die rw18 ein heidenspaß. takeoff aller 30sek oder 1min und landungen auf der 07 auch im minutentakt. wenn das wetter schön ist, kannst du sogar die intersection am himmel beobachten und dann deinen scanner einschalten. am besten wäre hier frankfurt tower und apppr. wenn du noch fragen hast, wie du zur rw18 kommst let me know!! grüße aus eddn burkhard- lh1705 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Michael F Geschrieben 1. Mai 2002 Teilen Geschrieben 1. Mai 2002 Hallo zusammen ! Also ich muss Burkhard da widersprechen. Ich wurde mit meinem COMMTEL307 immer drauf gelassen, und die Terrasse im T2 is ja eh geschlossen. Also viel Spass beim Scannen MFG Michael F. EDDT Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Martin01 Geschrieben 1. Mai 2002 Autor Teilen Geschrieben 1. Mai 2002 Hallo, und ich muß den burkhard wieder mal recht geben ich habe gestern mal ein mail an den Flughafen EDDF geschrieben und die sagten mir es seie nicht erlaubt außer er ist von der Post zugelassen und meiner ist es wohl nicht!!! aber ich werde in trotzdem dabei haben und auf der Hinfahrt im Auto benutzen - solange man nicht selber fährt schöne Grüße aus Rednitzhembach (20 km von EDDN) Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tommy Tomov Geschrieben 8. Mai 2002 Teilen Geschrieben 8. Mai 2002 lso....wie es in DE generell um Scanner bestellt ist: erlaubt sind sie schon, dennoch die entsprechende amtliche Formulierung ist soooo zweideutig, daß es allgemein eher gilt: "Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten" Es kann sein, daß dir nichts passiert, wenn du dein Scanner einsetzt...aber bloß nicht in aller Öffentlichkeit und schon garnicht vor den Augen des Sicherheitspersonals. Große Antenne und ein Lautsprecher dranhängen ist sowieso nicht drin. Information nachgeschlagen auf www.dus-spot.de Tommy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hans Tobolla Geschrieben 9. Mai 2002 Teilen Geschrieben 9. Mai 2002 Hallo Martin, das Thema hatten wir schon mal hier. Ich habe mich damals telefonisch bei der Behörde erkundigt, Stand Herbst 2001: Seit 1998 gilt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG). Danach wird nicht mehr ein Gerät genehmigt, sondern es werden Frequenzen bzw. Frequenzbereiche zur Nutzung zugeteilt. Das gilt aber nur für Sendebetrieb, nicht für den Empfangsbetrieb. Für den Empfangsbetrieb existiert (noch) eine Vorschriftenlücke. Aus diesem Grunde konnte mir der Mann auch keine hieb- und stichfesten Auskünfte geben. Für den Mitarbeiter von der RegTP war es wichtig, dass man ein Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst besitzt und einen Empfänger mit CE-Zeichen benutzt. Um Konflikte zu vermeiden, sollte man weder die Tatsache des Empfangs noch den Inhalt der Sendungen Dritten mitteilen. Eine Sache noch: Das CE-Zeichen reicht nicht, um ein Gerät auch zum Flugbetrieb zu benutzen. Dazu braucht das Gerät eine LBA-Nummer. Ich würde beim Abhören des Funks einfach nicht auffallen: Gerät in die Jackentasche, einen Knopfhörer ins Ohr, rythmisch etwas herumhampeln *g*,... Viele Grüße! Hans [Dieser Beitrag wurde von Hans Tobolla am 09. Mai 2002 editiert.] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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