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sind Scanner in EDDF erlaubt?


Martin01

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich wurde am Samstag von einem Verwanten

eingeladen mit ihm auf den Frankfurter

Flughafen zu fahren - natürlich habe

ich abgelehnt rolleyes.gif

N E I N , natürlich nicht , ich habe

sogar mit Freude zugestimmt

und da habe ich mir überlegt ob ich

neben einer Tasche voll Filme auch

noch meinen Funkscanner mitnehmen soll?

 

nun aber weiß ich nicht , ob er dort gedultet

wird oder ob ich mich da strafbar mache!

denn soviel ich weiß werden ja auch die

Taschen der Besucher gründlich

durchsucht

hat da jemand schon Erfahrung mit einem

Scanner in EDDF gemacht?

 

Danke für euere Antworten

 

MfG

Martin

 

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hallo martin,

 

erstmal grüße aus eddn und viel spass in frankfurt.

das mit dem scannner wirst du auf der zuschauerterasse wahrscheinlich vergessen können! die sicherheitsvorkehrungen sind jetzt noch größer als zuvor.

gerade weil am terminal2 jede menge americaflieger stehen!

aber im outdoorbereich bei der rw18 oder rw25 gibt es keine probleme!

würde ich sowieso eher vorschlagen weil das feeling dort viel größer ist.

und wenn ihr glück habt und der wind kommt aus osten, dann ist die rw18 ein heidenspaß.

takeoff aller 30sek oder 1min und landungen auf der 07 auch im minutentakt. wenn das wetter schön ist, kannst du sogar die intersection am himmel beobachten und dann deinen scanner einschalten. am besten wäre hier frankfurt tower und apppr.

wenn du noch fragen hast, wie du zur rw18 kommst let me know!!

 

grüße aus eddn

burkhard- lh1705

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Hallo zusammen !

 

Also ich muss Burkhard da widersprechen.

 

Ich wurde mit meinem COMMTEL307 immer drauf gelassen, und die Terrasse im T2 is ja eh geschlossen. Also viel Spass beim Scannen smile.gif

 

MFG Michael F. EDDT

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Hallo,

 

und ich muß den burkhard wieder mal recht geben bigeyesroy.gif

 

ich habe gestern mal ein mail an den

Flughafen EDDF geschrieben und die sagten mir

es seie nicht erlaubt frown.gif

 

außer er ist von der Post zugelassen und

meiner ist es wohl nicht!!!

 

aber ich werde in trotzdem dabei haben und

auf der Hinfahrt im Auto benutzen - solange

man nicht selber fährt smile.gif

 

 

schöne Grüße aus Rednitzhembach (20 km von EDDN)

 

Martin

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lso....wie es in DE generell um Scanner bestellt ist:

 

erlaubt sind sie schon, dennoch die entsprechende amtliche Formulierung ist soooo zweideutig, daß es allgemein eher gilt:

 

"Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten"

 

Es kann sein, daß dir nichts passiert, wenn du dein Scanner einsetzt...aber bloß nicht in aller Öffentlichkeit und schon garnicht vor den Augen des Sicherheitspersonals. Große Antenne und ein Lautsprecher dranhängen ist sowieso nicht drin.

 

Information nachgeschlagen auf www.dus-spot.de

 

Tommy

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Hallo Martin,

 

das Thema hatten wir schon mal hier. Ich habe mich damals telefonisch bei der Behörde erkundigt, Stand Herbst 2001:

 

Seit 1998 gilt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG). Danach wird nicht mehr ein Gerät genehmigt, sondern es werden Frequenzen bzw. Frequenzbereiche zur Nutzung zugeteilt. Das gilt aber nur für Sendebetrieb, nicht für den

Empfangsbetrieb. Für den Empfangsbetrieb existiert (noch) eine Vorschriftenlücke. Aus diesem Grunde konnte mir der Mann auch keine hieb- und stichfesten Auskünfte geben.

 

Für den Mitarbeiter von der RegTP war es wichtig, dass man ein Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst besitzt und einen Empfänger mit CE-Zeichen benutzt.

 

Um Konflikte zu vermeiden, sollte man weder die Tatsache des Empfangs noch den Inhalt der Sendungen Dritten mitteilen.

Eine Sache noch: Das CE-Zeichen reicht nicht, um ein Gerät auch zum Flugbetrieb zu benutzen. Dazu braucht das Gerät eine LBA-Nummer.

 

Ich würde beim Abhören des Funks einfach nicht auffallen: Gerät in die Jackentasche, einen Knopfhörer ins Ohr, rythmisch etwas herumhampeln *g*,...

 

Viele Grüße!

 

Hans

 

 

 

[Dieser Beitrag wurde von Hans Tobolla am 09. Mai 2002 editiert.]

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