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Lizenzverlängerung


BH47

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Meine Lizenz läuft am 31.08.2003 ab.

Am 14.08.2003 wurde das Medical erneuert.

Am 25.08.2003 wurde das Erneuerunggesuch zum BAZL geschickt.

Dieses Jahr habe ich ein wenig geschlampt, da der 25.08. doch arg spät war.

Das heisst, wenn ich bis zum Wochenende die Lizenz nicht in der Hand habe, so bin ich ab Montag vorrübergehend "Fussgänger". Nun, damit kann ich leben.

 

Wie sind Eure Erfahrungen bezüglich der Lizenzverlängerungen?

 

Gruss

Joachim, der sonst pünktlicher ist

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Das Du am kommenden Montag Fußgänger bist, ist bei den Bearbeitungszeiten des BAZLs für neu ausgestellte Lizenzen, leider zu 99,99% wahrscheinlich. Ich frage mich nur, wieso das BAZL jedes Mal auch bei PROF checks oder SKILL tests hedes mal einen komplett neuen Schein ausstellen muß. Das sind pro Jahr mehrere hundert Franken extra, nur um 2 Scheine (1 Schein für Ratings + 1 Schein für die theor. ATPL) auszustellen, die so aussehen wie selbstgemacht. Dieses Jahr haben sie bei mir sogar auf einem der beiden Scheine das Logo vergessen..... Und nach dem Checks vergehen immer mehrere Wochen bis die Neuen eintreffen...

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Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber ich meinte, bei PPL-Lizenzen gilt folgendes (bei ATC-Lizenzen ist's auf jeden Fall so):

 

Das neue Medical muss vor Ablauf der Lizenz gemacht werden - und dann sofort ans BAZL geschickt werden. Ob jetzt die neue Lizenz schon im Briefkasten ist oder nicht ist egal: wenn das Medical gemacht wurde ist die Lizenz automatisch weiter gültig, auch mit dem alten Papier. Würde mich sehr erstaunen, wenn für PPL strengere Regeln angewendet würde als für professionelle Lizenzen wie ATCO.

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Hoi Urs

 

Das das Medical VOR dem Ablauf gemacht werden muss/soll, kann man nachvollziehen.

 

Ob die neu ausgestellte Lizenz im Briefkasten ist oder nicht, hat durchaus Bedeutung.

Mir wurde das mal wie folgt, sinngemäss erklärt:

 

Es könnte ja sein, das Du in der Zwischenzeit strafrechtlich so in Erscheinung getreten bist, das dieses eine Verweigerung der Lizenzverlängerung begründen könnte.

 

Auf gut deutsch: Wiederholt besoffen Auto gefahren, Unfall gebaut. Länger Ausweisentzug und was weiss ich noch alles. Auf Grund dessen könnte das BAZL die Verlängerung durchaus Verweigern.

 

Gruss

Joachim

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Klar Joachim,

 

das Argument sehe ich ein......ist natürlich möglich, dass eine Lizenzverlängerung verweigert wird. Meines Wissens aber (ich sag's nochmal: für ATC-Lizenzen ist's definitiv so, würde mich also erstaunen, wenn's für's PPL anders wäre) gilt die alte Lizenz mit dem neuen Medical sozusagen als übergangslizenz, bis die neue ausgestellt (oder halt verweigert) wurde. Daher ist die Gültigkeit für diese übergangslösung auch beschränkt.

 

Irgend eine Lösung in diesem Stil muss es auch für's PPL geben. Denn es reicht ja, wenn Du das Medical genau am Ablaufdatum der Lizenz machst.

 

Tja, wir bräuchten hier noch ein Mitglied vom BAZL, das all diese Punkte klarstellen könnte (auch wenn er im Thread über Lugano wahrscheinlich in der Luft zerrissen würde....)

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Na ihr beiden

 

wie schaut es denn aus, wenn wie bei mir die Zeit fürs Medical zur Lizenz ein halbes Jahr vorausläuft? Dann hats wohl nichts damit zu tun, dass ein Medical VOR der Erneuerung der Lizenz gemacht werden soll.

 

Nein, nein, jedes hat sein Ablaufdatum und muss auf dieses im jeweiligen Turnus erneuert werden. Es müssen beide gültig sein, um nicht Fussgänger zu werden aber vom Zeitrahmen her sind die zwei Kinder nicht miteinander verbunden. So jedenfalls für die Gruppe PPL nach JAR.

 

En Gruess

Heinz

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Heinz, hast Recht. BEIDE müssen gültig sein.

 

Pech für mich, das beide auf das gleiche Datum fallen.

Hätte es auch wirklich früher zum BAZL schicken können.

Faulheit muss bestraft werden ...

 

Egal, nächste Woche werde ich brav zu Fuss gehen und den Heli putzen.:D

 

Gruss

Joachim

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Hallo,

 

zum Glück haben wir hier noch ein paar Leute, die's wirklich schnallen ;)

 

Ich dachte immer, dass seit Einführung von JAR-FCL das Verfalldatum der Lizenz ausschliesslich vom Medical-Datum abhängt - daher auch eine Gültigkeit von 5 Jahren in meiner PPL-Lizenz.....dazu noch die Ratings natürlich.

 

Werde nächstes Jahr die Lizenz erneuern müssen, die Ratings sind aber ein weiteres Jahr gültig - soll's noch einer kapieren :p

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Versteht mich nicht falsch; das soll keine Kritik (oder Provokation) sein, aber bei solchen Diskussionen ist es doch wieder einmal interessant, wie einfach es andernorts offenbar auch geht.

 

In den USA gilt die Pilotenlizenz lebenslänglich und muss also nie erneuert werden. Das Medical kann man jederzeit, d.h. vor oder nach Ablauf erneuern, und man kann dann gleich nach dem Arztbesuch wieder in die Luft. Mit dem Luftamt hat man nichts zu tun. Bezüglich Drogen und Verbrechen vertraut man den Angaben des Piloten.

 

Martin

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Hallo zusammen

 

Auch ich habe soeben meine Lizenz verlängern müssen.

Ich habe Lizenz, Medical und Flugbuch in unserem Büro abgegeben.

Es scheint so zu sein, dass ich meine Lizenz in ca. 10 Tagen wieder bekomme, jedoch einen Stempel des Vereins im Flugbuch habe, der mich berechtigt sofort wieder zu fliegen.

Jedoch sei einfach mit Auslandflügen Vorsicht geboten.

 

Gruss

Tom

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Tom

 

normalerweise bedeutet der Stempel im Logbuch nur, dass der Airport die von dir geflogenen Stunden kontrolliert hat. Eine Berechtigung zum Weiterfliegen kann dieser Eintrag nie sein, das wäre ja die Lizenzbehörde umgangen und ist so rechtlich nicht verbindlich. Richtig ist einzig, dass du das Papier (Lizenz) während des Verlängerungsprozesses nicht auf dir tragen musst, genauso wie im Strassenverkehrsrecht. Aber gültig sein muss sie noch.

 

Gruss

Heinz

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Ich habe gemeint, bei den neuen Lizenzen (JAR Ops) sei es nicht mehr nötig, jedes Jahr eine neue Lizenz ausgedruckt zu bekommen. OK, ich bin ATPL, aber ich glaube, das gilt auch bei den anderen: Wenn das Medical erneuert ist, ist automatisch auch die Lizenz verlängert. Das ist ja das neue System, von den USA kopiert.

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Danix

 

wie bitte soll dann das BAZL als Aufsichtsbehörde kontrollieren, ob du innerhalb dem zweiten Jahr den einstündigen Flug mit einem FI gemacht hast und ob du die Mindeststunden geflogen bist? Nee, nur gültiges Medical reicht nach JAR nicht.

 

Gruss

Heinz

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Hallo zusammen

 

Gemäss Lizenzierungs Manual:

 

Schweizerisches Verfahren für die Verlängerung eines Class Ratings (nicht Lizenz), sofern die geforderten Mindeststunden und der Trainingsflug mit FI absolviert sind:

 

Ausfüllen Formular 60.521 durch einem zur Verlängerung berechtigten Flugplatzchef.

Die Verlängerung wird vom Flugplatzchef mit Unterschrift bestätigt:

- auf dem BAZL Formular

- auf der Lizenz

- im Flugbuch

 

Das Formular 60.521 wird durch den Flugplatzchef (komisch das es für diese Funktion noch keine Abkürzung gibt :D ) an das BAZL geschickt. (übrigens, erstaundlicherweise Verlangt das BAZL dafür keine Gebühr)

 

Quelle: LIMA 3.1.1.

 

Gültigkeitsdauer:

Lizenzen sind solange gültig wie das dafür erforderlich Medical.

Der Ausweis (das Papier auf dem die Lizenz gedruckt ist) wird bei einem Neudruck, spätestens jedoch nach 5 Jahren ersetzt.

 

Quelle: LIMA 2.0 Punkt 3

 

 

Joachim, das gilt für SEP (A) für Heli gibts meines Wissens ja noch nichts JAR-mässiges.

 

Alleine die Tatsache, dass 5 Piloten 5 Meinungen haben, zeigt mir, dass da noch einiges an Handlungsbedarf da wäre.

 

Gruss

Tom

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guete Obe

 

So ein Quatsch : Lizenzen sind solange gültig wie das dafür erforderlich Medical.

 

 

Die Lizenz ist nur zusammen mit einem Medical gültig. Wenn das Medical erneuert wird, hat dann aber trotzdem die Lizenz eine Ablauffrist. Die kann also durchaus zur Erneuerung anstehen, obwohl ein gültiges Medical vorliegt.

 

Gruss

Heinz

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Original geschrieben von Heinz Richner

guete Obe

 

So ein Quatsch : Lizenzen sind solange gültig wie das dafür erforderlich Medical.

 

 

Die Lizenz ist nur zusammen mit einem Medical gültig. Wenn das Medical erneuert wird, hat dann aber trotzdem die Lizenz eine Ablauffrist. Die kann also durchaus zur Erneuerung anstehen, obwohl ein gültiges Medical vorliegt.

 

Gruss

Heinz

 

Hallo Heinz.

 

Genau. Steht ja. Spätestens alle 5 Jahre. Wenn aber das Medical nicht mehr gültig ist, ist auch die Lizenz nix mehr wert, sowie auch das CR.

 

Gruss

Tom, der den Verdacht hat, dass wir ohnehin vom gleichen reden. ;)

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Tom

 

die 5 Jahre wirst du in deinem ganzen Leben gar nie erreichen. Jedesmal wenn die Lizenz neu ausgefertigt wird (alle zwei Jahre bei der CR-Erneuerung) wird die Frist vom neuen Datum an wieder 5 Jahre angesetzt. In deinem Falle also 2003 + 5J. = 2008.

Deshalb meinte ich, dass diese Aussage ein Quatsch ist.

 

Gruss

Heinz

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Original geschrieben von Heinz Richner

wie bitte soll dann das BAZL als Aufsichtsbehörde kontrollieren, ob du innerhalb dem zweiten Jahr den einstündigen Flug mit einem FI gemacht hast und ob du die Mindeststunden geflogen bist

Nun, dass das Bazl nichts kontrolliert und auf "Eigenverantwortung" setzt, das wissen wir ja inzwischen :003: :004:

Wenn wir also emotionslos die Vorschriften interpretieren, kommen wir zur Lösung, wie ich gesagt habe: Solange das Medical stimmt, stimmt die Lizenz.

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Danix (Wie ist eigentlich Dein richtiger Name?)

 

Das was Du gesagt hast ist schlicht Mumpitz.

 

ALLES, Medical und Lizenz muss gültig sein!

Falls Du's immer noch nicht glaubst, so mach das, was ich heute auch gemacht habe: Beim BAZL angerufen.

 

Heinz, Du hast recht!

 

Gruss

Joachim

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Noch ein interessanter Aspekt.

 

Heute habe ich beim BAZL angerufen und gefragt, wann ich meine Lizenzverlängerung erwarten kann. Die Antwort: „Sie ist verlängert und ist auf dem Postweg, Sie können fliegen“

 

Dabei stellte sich folgendes heraus: NICHT Euer Stück Papier in der Brieftasche ist massgebend, sondern die Aktenlage beim BAZL.

 

Das heisst: Das Stück Papier in der Brieftasche hat nur einen dokumentarischen Wert gegenüber Dritten.

 

Wenn Ihr das Papier also zu Hause vergessen habt oder sonstwie verlegt habt und ihr werdet angehalten, so ist das zwar peinlich, ändert aber nicht an der Rechtslage, solange die Aktenlage beim BAZL ok ist.

 

Gruss

Joachim

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Original geschrieben von Heinz Richner

Tom

 

die 5 Jahre wirst du in deinem ganzen Leben gar nie erreichen. Jedesmal wenn die Lizenz neu ausgefertigt wird (alle zwei Jahre bei der CR-Erneuerung) wird die Frist vom neuen Datum an wieder 5 Jahre angesetzt. In deinem Falle also 2003 + 5J. = 2008.

Deshalb meinte ich, dass diese Aussage ein Quatsch ist.

 

Gruss

Heinz

 

Heinz, ich schreibe hier nicht über Sinn oder Unsinn, sondern was gemäss BAZL SACHE ist!

 

Joacham, ich hoffe du hast zweimal angerufen und dir dies von unabhängigen Angestellten bestätigen lassen...

 

Gelernt habe ich das nämlich vor kurzem noch anders. Darum werde ich mich hüten, ohne gültige Dokumente in einen Flieger zu sitzen. Selbst wenn das BAZL behauptet, es sei nicht notwendig alle Unterlagen dabei zuhaben. Morgen ist es dies plötzlich wieder...

 

Gruss

Tom

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@Tom

 

Gratuliere, Du hast die Mechanismen dieses Beamtenapparates hervorragend verstanden. Wenn wir schon beim BAZL sind: Da trug sich doch diesen Sommer folgende kleine Geschichte zu: Ein von der Hitze ermüdeter Beamter des BAZL lustwandelte an den schattigen Ufern der Aare und fand eine Flaschenpost, die er neugierig öffnete. Mit einem lauten Zischen entwich aus ihr ein Flaschengeist, der sich reckte und streckte und den erstaunten BAZL-Mitarbeiter ansprach: "Weil Du mich aus meinem Gefängnis in dieser Flasche erlöst hast, will ich Dir drei Wünsche erfüllen. Sprich, was hättest Du gerne?"

 

Der BAZL-Beamte tat - notgedrungen - was er schon lange nicht mehr getan hatte: Er dachte nach. Als der Geist langsam ungeduldig wurde, äusserte er seinen ersten Wunsch: "Ich möchte ein schönes Haus!" - Ein lauter Knall und er sass auf der Terrasse einer wunderschönen Villa am Längenberg und konnte mit Entzücken auf den Flughafen Belp sehen. "Dann wünsche ich mir noch viel Geld" sprach er und - wieder ein lauter Knall - das Haus und der Garten, die Garage, ja selbst der Swimmingpool seiner Villa liefen über vor lauter Goldstücken und Tausendernoten.

 

Hocherfreut beschloss der BAZL-Beamte dem Ganzen den krönenden Abschluss zu verleihen, strengte nochmals seine Hirnmasse an und kam schliesslich zu seinem dritten und letzten Wunsch: "Mein ganzes Leben möchte ich nur noch auf der faulen Haut liegen und nie mehr auch nur das Geringste arbeiten!" Wieder tat sich ein gewaltiger Knall und der BAZL-Beamte sass wieder in seinem Büro an der Maulbeerstrasse.

 

Gruss Dan

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Thomas, wenn der Tag lang ist, wird schon viel erzählt. Da hast Du schon recht. 2x fragen und vermutlich 3 Antworten.

 

Auf der anderen Seite ist die Aussage des BAZL für mich schon logisch. Wenn Du das mal sinngemäss auf Deinen Fahrausweis überträgst, so stellt Du fest, das es eigentlich genau so ist.

 

Bei einer Polizeikontrolle, mit oder ohne Fahrausweis, wird in der Regel auch beim Strassenverkehrsamt nachgefragt ob Du berechtigt bist das Fahrzeug zu fahren mit welchem Du angehalten wurdest.

 

Wenn alles ok ist und Du deinen Fahrausweis in der Kochwäsche hattest, so bekommst Du einen Zahlschein in die Hand gedrückt.

 

Gruss

Joachim

 

PS: Dan, Dein Beitrag war nicht sehr sachdienlich und voll daneben.

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Grüss dich Joachim

 

Stimmt. Aber wenn ich meinen Fahrausweis nicht dabei habe werde ich gebüsst. Im Strassenverkehrgesetzt ist das wenigstens klar definiert und in der Busgeldordnung mit 40 Franken dotiert. (alles schriftlich)

 

... und wie sieht es jetzt im Luftverkehrsgesetz aus?

 

Also, logisch ja, aber das ist deine Assoziation basierend auf einer nichtbestätigten Aussage und das ist das was mich zweifeln lässt.

 

Die Idee wäre ja, dass wir alle wissen was wirklich Sache ist. Leider scheint das was am Boden funktioniert in der Luft nicht anwendbar zu sein.

 

Dan, absolut nicht sachdienlich. Aber dafür sehr amüsant. :D

 

Gruss

Tom

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Nein Tom

 

wenn du nachweisen kannst, dass dein Fahrausweis zwecks Aenderungen, Ergänzungen beim Amt liegt, wirst du nicht gebüsst! Genauso ist es in der Luftfahrt. Die Aktenlage ist schlussendlich für eine Berechtigung entscheidend, nicht ein teils abgenütztes, zerknülltes Papier.

 

 

En Gruess is Züribiet

 

Heinz

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