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Lizenzverlängerung


BH47

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Original geschrieben von Heinz Richner

Nein Tom

 

wenn du nachweisen kannst, dass dein Fahrausweis zwecks Aenderungen, Ergänzungen beim Amt liegt, wirst du nicht gebüsst! Genauso ist es in der Luftfahrt. Die Aktenlage ist schlussendlich für eine Berechtigung entscheidend, nicht ein teils abgenütztes, zerknülltes Papier.

 

 

En Gruess is Züribiet

 

Heinz

 

Hallo Heinz

 

Joachim schreibt aber vom Führerschein in der Kochwäsche und das hat nichts mit amtlichen Tätigkeiten zu tun. :D

 

Heinz, ich selbst habe ja geschrieben, dass ich mit dem Stempel und dem Formular unterwegs zum BAZL wieder fliegen darf. Da hast du es noch dementiert. Ergo, wir wissen immer noch nicht wirklich Bescheid.

 

Darum nochmals meine Frage: Wo steht, dass ich ohne Lizenz in den Händen fliegen darf?

 

Gruss

Tom, der nichts glaubt was er nicht schriftlich in den Händen hält.

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Hallo zäme

 

Jetzt mische ich mich auch noch ein:) Dass man ohne Papier in der Hand fliegen darf, steht mit grösster Wahrscheinlichkeit nirgends, sonst würden es ja alle machen. Ich denke, dass Du ohne Papier höchstens irgendwelche Massnahmen zu spüren kriegst, z.B. bei einem Flughafen wie Basel, die Dich erst nach einer Diskussion gehen lassen wollen (habe im konkreten Fall den Ausweis im Flieger gelassen). Aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

 

Es liegt doch ähnlich wie im Strassenverkehr: Fahren ohne Ausweis in den Händen wird einfach gebüsst, fahren darfst Du trotzdem und die Vorschrift heisst auch, dass der Ausweis mitzuführen sei.

 

Verwirrung?:D

 

Grüess,

Flavio

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Hier vielleicht noch ein "sachdienlicher Hinweis" :D

 

Die Bestimmung über die Lizenzierung von Piloten (Flugzeug) JAR-FCL 1 regeln die strittigen Punkte klar und machen selbstgestrickte Erklärungsmuster inklusive "on dits" von möglicherweise inkompetenten Behördenvertretern überflüssig. Am Schluss gilt nämlich - im Gegensatz zu Reden - das geschriebene Wort...

 

Aus JAR FCL 1 Abschnitt A, Begriffsbestimmungen kann schon gefolgert werden, dass gemäss JAR eine "Lizenz" nicht etwas abstraktes sondern ein "handfester" Ausweis ist. In sämtlichen folgenden Bestimmungen wie beispielsweise JAR-FCL 1.010 (Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Flugbesatzungsmitglied) heisst es dann jeweils: "Auf zivilen, in einem JAA-Mitgliedstaat eingetragenen Flugzeugen dürfen nur Personen als Flugbesatzungsmiglieder tätig werden, die eine gültige, den entsprechenden Aufgaben entsprechende Lizenz und Berechtigungen gemäss JAR-FCL 1 (...) besitzen. (...)"

 

Im gleichen Sinne äussert sich JAR-FCL 1.035 (Flugmedizinische Tauglichkeit) unter Ziffer (b) - Tauglichkeitszeugnis: "Der Inhaber einer Lizenz oder Bewerber um eine solche muss im Besitz eines Tauglichkeitszeugnisses sein, das in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der JAR-FCL 3 ausgestellt wurde und den Rechten der jeweiligen Lizenz entspricht."

 

Damit wäre eigentlich alles klar: Das Flugbesatzungsmitglied muss die entsprechenden Dokumente "besitzen". Es steht nirgends, dass irgend eine Aktenlage oder ein Flugbucheintrag oder sonstwas genügt. Weil aber offenbar Piloten immer wieder zu eigenen Interpretationen neigen, hat die JAA noch einen Anhang 1 zu JAR-FCL 1.075 (Form und Inhalt von Pilotenlizenzen) verfasst. Dort steht unter ALLGEMEINES:

 

1 Der Pilot hat stets eine gültige Lizenz einschliesslich eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses mitzuführen, wenn er die Rechte der Lizenz ausübt.

 

2 Der Lizenzinhaber hat einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen.

 

Dies alles gilt - bis zur Einführung der entsprechenden Richtlinien auch für Hubschrauber - erst für Flächenflugzeuge.

 

Gruss Dan

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Ok, die Verlängerung war heute in der Post.

 

Zusammengefasst:

Abgeschickt ans BAZL am 25.08.2003

Zurück vom BAZL am 02.09.2003

 

Also gut eine Woche einschliesslich Postweg. Ich denke mal das ist schon ok.

 

Gruss

Joachim

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Original geschrieben von BH47

Danix (Wie ist eigentlich Dein richtiger Name?)Das was Du gesagt hast ist schlicht Mumpitz.ALLES, Medical und Lizenz muss gültig sein!

Ich heisse Dani, aber dieser Name war besetzt. Ich hoffe, man versteht dies und ich muss nicht immer meinen Namen drunter setzen, weil der steht ja schon links bei meinem Namen. Es ist internationale Konvention, dass man bei doppelten Namen ein x anhängt, oder man zählt durch dani1, dani2, dani3, ...

Ich will hier nicht als Besserwisser auftreten: Natürlich muss alles gültig sein. Wenn deine Lizenz also nach 5 Jahren am verfallen ist, dann ist sie nicht mehr gültig. Aber du brauchst sie nicht mehr jedes Jahr zu verlängern. Im Gegensatz zum Medical. Musst du das auch jedes Jahr erneuern?

Also: Vom Doktor bekommst du jedes Jahr ein neues Papier, vom Bazl alle fünf.

Oder habe ich das immer noch falsch verstanden?

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Hallo Dani

 

Jetzt hast Du’s absolut richtig verstanden.

 

In meiner Lizenz steht: Expiry date: 31.08.2005

Das sind beim Heli 2 Jahre, beim Flächenflieger 5 Jahre (glaube ich zumindesten)

Ferner steht unter Remarks: Only valid with valid medical.

 

In meinem Medical steht: Expiry date: 31.08.2004

Ist also 1 Jahr gültig.

 

Also gehe ich Mitte August nächstes Jahr zum Arzt.

Eine Kopie des Medical schickt der Arzt zum BAZL.

Eine Kopie behält der Arzt.

Eine Kopie bekomme ich.

 

Voila, also stimmt die Aktenlage wieder.

 

Gruss

Joachim

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