eguenther Geschrieben 26. August 2003 Teilen Geschrieben 26. August 2003 Hallo ihr schweizer Höhenflieger, in Deutschland muss ein Luftfahrzeug ohne Druckkabine mit einer Sauerstoffanlage und Atemgerät ausgestattet sein, wenn es mehr als 30 min über 12000 ft MSL fliegt. Ab 13000 ft MSL muss sofort Sauerstoff verfügbar sein. Wie ist das denn in der Schweiz? Ihr seid doch locker über 13000 ft oder fliegt ihr nur in den Tälern?:) Müsst ihr Sauerstoff mitnehmen? oder habt ihr mehr Hämoglobin im Blut! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DNovet Geschrieben 26. August 2003 Teilen Geschrieben 26. August 2003 Hallo Guenther Wenn ich mich richtig erinnere, so muss von Gesetzes wegen bei uns bei Flügen, die länger als 30 min über 10000ft gehen Sauerstoff mitgenommen werden, ab 14000 immer und ab 16000 Druckkabine (oder warens dafür 18000?). Von der Praxis her kann ich für mich sagen, dass ich vorwiegends in den Tälern fliege und daher sehr selten an die 10000ft komme. Dies daher, da ich bis jetzt noch nie so richtige "Reiseflüge" unternommen habe, bei denen es darum geht, möglichst schnell von A nach B zu kommen und somit Bergen nicht um- sondern überflogen würden... Gruss von Dani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wilko Wiedemann Geschrieben 26. August 2003 Teilen Geschrieben 26. August 2003 Hallo Bei uns ist es vom Gesetz her gleich. Aber auf welchem Alpenflug ist man schon länger als 30 Minuten über 12000 ft ? Ich denke, auf den wenigsten. Dazu kommt, dass sicher mancher diese Vorschrift schon missachtet hat, wenn auch meistens unbewusst. Da lob ich mir doch ein druckbelüftetes Flugzeug, wie die Centurion :D Gruss Wilko Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beat Schweizer Geschrieben 27. August 2003 Teilen Geschrieben 27. August 2003 .... und wir verharren nie lange oben. Uns zieht es schnell wieder nach unten !!:D :D :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BH47 Geschrieben 27. August 2003 Teilen Geschrieben 27. August 2003 Naja mit dem Heli fliegt man eher Tiefpaterre. Am besten noch unter Class "G". Da drüber ist eh "dicke aluminiumhaltige Luft" und Piloten die ein GPS mit PacMac verwechseln ... kicher ... Gruss Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
David_OBrien Geschrieben 27. August 2003 Teilen Geschrieben 27. August 2003 Hallo! Kurze Frage an Joachim: Geht Golf nicht von GND-1700/2500ft ??? Was kommt denn darunter? Sub-G? Oder ist das in der Schweiz anders? M.W. nach (Segelflug) beginnt G am Boden! Tschüß David Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BH47 Geschrieben 27. August 2003 Teilen Geschrieben 27. August 2003 David, Sub-G ist in der Schweiz wenn Du mit den Kufen des Helis im Wasser stehst. Ist in Deutschland natürlich verboten ...:) Gruss Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Oshkosh Geschrieben 28. August 2003 Teilen Geschrieben 28. August 2003 Original geschrieben von BH47 Ist in Deutschland natürlich verboten ...:) In Deutschland ist alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. :D Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cf394 Geschrieben 28. August 2003 Teilen Geschrieben 28. August 2003 Hallo, Frage, wo kommen die Werte her fuer die Schweiz? Ich habe fast das Gefuehl das die Sauerstoffwerte hier gemischt sind. Die 30 minuten Regel ist eine FAA Regel. Nach ICAO und JAR-OPS gibt's keine explicite Beschraenkung fuer Privatfluege, nur kommerzielle. Fuer Kommerzielle gilt: ICAO ab 10'000, keine 30 minuten, und JAR-OPS ab 10'000 auf dem Flight Deck (Pax?). Wenn jemand genauere Quellen haette zu den anderen Werten, vorallem fuer die Schweiz wuerde mich das interessieren. Gruss, Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HaPe Geschrieben 28. August 2003 Teilen Geschrieben 28. August 2003 Dito! Würde mich aus interessieren, insbesondere für nichtkommerzielle Flüge. Kann mich nicht erinnern, im Theorieunterricht etwas über entsprechende Verodnungen/Gesetze gelesen/gehört zu haben. Die Problematik wurde zwar im Fach "menschl. Leistungsvermögen" ausgiebig behandelt, aber mehr als Empfehlungen kamen dabei nicht raus. @Eckehard Tja, wir "schweizer Höhenflieger" fangen halt erst ab 13000ft so richtig mit dem Atmen an ;). Mit dem (nebst ICAO Karte) standarmässig mitgeführten Blut-Doping und EPO Kit, schaffen wir locker die 25000ft Grenze....:D:D Gruss Hans Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusP210 Geschrieben 30. August 2003 Teilen Geschrieben 30. August 2003 @Oskosh Sieh's optimistisch: Es ist alles erlaubt was nicht verboten ist! MarkusP210 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
far_away Geschrieben 30. August 2003 Teilen Geschrieben 30. August 2003 Hallooooo! Nach 1wöchigem Urlaub kommen wieder meine Fragen! :D Wie wird der Sauerstoff für die Druckkabinen "geliefert"? Kommt da eine Drcukflasche, oder wie ist das? Und der "Notsauerstoff"? Gruss Bernhard Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
eguenther Geschrieben 30. August 2003 Autor Teilen Geschrieben 30. August 2003 Hallo schweizer Höhenflieger, so recht ernst nehmt ihr es ja nicht mit dem Verordnungen zum Benutzen von Sauerstoff.:cool: Es gibt doch Schweizer, die fliegen z.B. zur Mönchjochshütte und andere Gletscherlandeplätze. So ist nach meinen bergsteigerischen Erfahrungen die Hütte 3650 m hoch! Das sind umgerechnet ca. 11 900 ft. Die fliegen und kreisen länger als eine halbe Stunde!:rolleyes: Haben die denn Sauerstoff an Bord oder mehr Hämoglobin im Blut? Ich glaube schon, ihr nehmt das nicht so ernst mit dem Vorschriften!:p Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BH47 Geschrieben 30. August 2003 Teilen Geschrieben 30. August 2003 Doch, doch man nimmt das in der Schweiz schon ernst. Nur, im Gegensatz zu Deutschland braucht/hat man keinen Juristen neben sich an Bord. Ihr versteht .... :) Gruss Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wilko Wiedemann Geschrieben 30. August 2003 Teilen Geschrieben 30. August 2003 Hallo Bernhard In einer Druckkabine kommt die Atemluft nicht aus Sauerstoffflaschen, das brauchst du da auch nicht. Durch die Druckbelüftung komprimierst du ja die Luft, die in die Kabine geleitet wird, die dann wieder dem Druck und der Dichte einer geringeren Höhe entspricht wo du normal atmen kannst. Beispiel: Du fliegst auf Flughöhe 15000 ft, aber in der Kabine hast du eine Kabinendruckhöhe die der in 7000 ft entspricht und dieselben Bedingungen dieser Höhe hat. Die Druckluft für die Kabine kommt bei Jets aus den Kompressorstufen der Triebwerke, bei Kolbenmotoren aus dem Turbolader. Sauerstoff wird nur für den Notfall in kleinen Flaschen mitgeführt und reicht lange genug, um bei einem Druckabfall auf eine niedere, unproblematische Höhe zu sinken. Oft sind die Flugzeuge auch mit chemischen Sauerstoffgeneratoren ausgerüstet. In diesen findet bei Aktivierung ein chemischer Prozess statt, der Sauerstoff erzeugt und diesen etwa für 15 Minuten liefern kann. In Verkehrsflugzeugen verfügen nur die Piloten über eine flaschengestützte Sauerstoffanlage, während die Paxsitze mit Sauerstoffgeneratoren ausgerüstet sind. Viele Grüsse Wilko Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
far_away Geschrieben 30. August 2003 Teilen Geschrieben 30. August 2003 Danke Wilko für die rasche Antwort! Sauerstoff wird nur für den Notfall in kleinen Flaschen mitgeführt und reicht lange genug, um bei einem Druckabfall auf eine niedere, unproblematische Höhe zu sinken. Dash 8-400 Tyrolian Air - als ich Platz nahm, fiel mir sofort auf, dass KEINE "Notsauerstoffklappe" oben war. Ebenso stand auf dieser "Sicherheitskarte" nichts drauf. Wahrscheinlich würden die im Falle des Falles schnell sinken, um so schlimmes zu vermeiden. Gruss Bernhard, der noch nie so einen netten PIC und FO im Cockpit angetroffen hat, wie jene am Flug OS 2633. Sollten diese Piloten das lesen, so möchte ich mich wirklich nochmals recht herzlich bedanken, und euch noch viele schöne Flüge wünschen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spitfire Mk XIX Geschrieben 1. September 2003 Teilen Geschrieben 1. September 2003 @cf394 und HaPe In der Schweiz ist die Benutzung von Sauerstoff tatsächlich nur für gewerbsmässige Flüge geregelt: Die Verordnung über die Betriebsregeln im gewerbsmässigen Luftverkehr (VBR I) sieht vor, dass ein der Flughöhe entsprechender Sauerstoffvorrat an Bord eines - gewerbsmässig betriebenen - Luftfahrzeuges sein muss (Details vgl. VBR I 4.11.6). Die Benützung von Sauerstoff durch die Flugbesatzung und der Schutz der Fluggäste und der Kabinenbesatzung bei Druckverlust ist in VBR I 4.12.5 und 4.12.6 beschrieben. Für private Flüge gelten keine Vorschriften, d. h. es ist niemandem verwehrt, auch gegen allen gesunden Menschenverstand auf beliebig grosse Höhen zu steigen. Statistisch geschieht es leider in der Schweiz alle paar Jahre wieder, dass sich ein Hochflugheld überschätzt - was gemäss Fach 40 "human performance and limitations" exakt zu den Symptomen bei Sauerstoffmangel passt. Das Resultat ist leider ebenfalls meist gleich: Pilot und Luftfahrzeug müssen nach Abschluss des Höhenfluges vom BFU in Einzelteilen geborgen werden. Ein ähnlicher Sachverhalt ist übrigens bei der Treibstoffplanung vorliegend: Für gewerbsmässige Flüge gelten nach VBR I und JAR-OPS 1 klare Mindestmengen. Für einen Privatflug muss ein Pilot lediglich "genügend" Treibstoff an Bord haben. Wenn der Motor nach der Landung auf der Piste wegen Treibstoffmangel selbständig abstellt und das Flugzeug anschliessend mit dem Traktor zurückgezogen werden muss - alles schon beobachtet - ist das, zumindest gemäss Gesetz, immer noch "genügend". Ob es auch vernünftig ist, sei wie immer dahingestellt... Gruss Dan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dominik L Geschrieben 1. September 2003 Teilen Geschrieben 1. September 2003 Für einen Privatflug muss ein Pilot lediglich "genügend" Treibstoff an Bord haben. Wenn der Motor nach der Landung auf der Piste wegen Treibstoffmangel selbständig (...) ist das zumindest gemäss Gesetz, immer noch "genügend". Was ist denn mit den 45 Minuten VFR-Fuel-Reserve? Eben. So legal ist es dann auch wieder nicht. Gruss Dominik http://www.takeoff.ch.vu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 1. September 2003 Teilen Geschrieben 1. September 2003 Dominik nicht dass ich Befürworter bin von knappem Fuel, aber es kann durchaus vorkommen, dass du die 45 Min. Reserve auch vollständig brauchst (siehe unberechenbares Holding in Zürich) und danach knapp runter kommst. Diese Situation hat Dan beschrieben, die er schon beobachtet hat. Somit Privat noch immer legal. Aber eigentlich war ja das Thema eher knapper Sauerstoff. Gruss Heinz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spitfire Mk XIX Geschrieben 1. September 2003 Teilen Geschrieben 1. September 2003 @Dominik L Die 45 Minuten Treibstoffreserve sind für private Flüge - vom Gesetz her - nicht vorgeschrieben. Im gewerbsmässigen Flugverkehr ist für Luftfahrzeuge mit Kolbenmotorantrieb eine solche Reserve von 45 Minuten notwendig. Nochmals: Ich plädiere nicht dafür, dass man auf die final reserve verzichtet. Aber sie ist für private Flüge, analog zum Sauerstoffvorrat, nicht vorgeschrieben. Was wieder einmal zeigt, dass man perfekt legal sein kann und trotzdem maximal unvernünftig... Viele Grüsse Dan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusP210 Geschrieben 1. September 2003 Teilen Geschrieben 1. September 2003 Das ist richtig, für Private gibt's in Sachen Fuel, RVR und Sauerstoff keine gesetzlich vorgeschriebene Grenzen. Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BH47 Geschrieben 1. September 2003 Teilen Geschrieben 1. September 2003 Markus, gehe ich richtig in der Annahme, das sich das nur auf die Schweiz bezieht? Gruss Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusP210 Geschrieben 1. September 2003 Teilen Geschrieben 1. September 2003 Für die anderen europäischen Länder wird's dasselbe sein. Private werden in der Luftgesetzgebung grundsätzlich nur marginal behandelt. Es gilt der Grundsatz: "Wo kein Kläger, ist auch kein Richter". Edit: Beispiel min. RVR bei IFR-Take-off: für Private gibts offiziell kein unteres Limit. Die schweizer IFR-Schulen empfehlen ein Minimum von 400 Metern... Du kannst also mit zero visibility starten (und in vielen Fällen geht das auch gut...) MarkusP210 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 12. September 2003 Teilen Geschrieben 12. September 2003 Original geschrieben von eguenther Es gibt doch Schweizer, die fliegen z.B. zur Mönchjochshütte und.... kreisen länger als eine halbe Stunde!:rolleyes: Haben die denn Sauerstoff an Bord oder mehr Hämoglobin im Blut? Alles kein Problem Eckehard solange man nicht versucht, dabei etwas Gescheites zu denken.... das Fliegen macht bekanntlich das Hinterteil, welches erwiesenermassen sogar unter Wasser funktioniert. :D Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
welle Geschrieben 13. September 2003 Teilen Geschrieben 13. September 2003 hallo Bernhard die Tyrolean Dash8 (Serie 100/300/400) sind für den gewerblichen Passagiertransport nur bis zu einer Flughöhe von 25.000 Fuß (FL250) zugelassen.(Die dh4 kann freilich noch höher steigen...) Bis FL250 müssen keine Sauerstoffmasken für alle Pax-Plätze vorhanden sein, nur eine mindestanzahl von Sauerstoffflaschen (ich glaub drei, mit jeweils zwei mundstücken). Grund für diese Zulassung: im Fall eines Druckverlustes wird angenommen, dass das Flugzeug schnell genug in eine Höhe unter FL100 sinken kann. Turboprops wie die Saab2000 hingegen sind für Flüge über FL250 zugelassen und müssen auch entsprechend mit Sauerstoffmasken für die Paxe ausgerüstet sein. Happy Landings christoph Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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