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Funkfrequenz Patrouille Suisse


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kennt jemand die Funkfrequenz der Patrouille Suisse ?

Möchte mal das Bambino abhören...

Geschrieben
Original geschrieben von airpic

Renato

 

Das Abhören von Flugfunksendungen ausserhalb des Bereichs zwischen 118 und 136 MHz ist nicht gestattet.

 

Danke, aber das wollte ich eigentlich nicht wissen und es interessiert mich auch nicht wirklich.

Kennt jemand die Frequenz ?

Geschrieben
Original geschrieben von Renato

Möchte mal das Bambino abhören...

 

Hallo Renato

 

Soviel ich weiss ist auch der "Spaghetti-Code" abgeschaft worden, die Patrouille Suisse verständigt sich nicht mehr mit "Bambino" usw.

 

Gruss Roy

Geschrieben

Sorry... :D Ich habe da verknüpfungen

 

Ich checke das mit der FRQ, bekommst bald Bescheid ;)

 

Roy

Geschrieben

Renato hat recht. Er will ja nur die Frequenz wissen, vom abhören hat er nichts geschrieben:D :D :D

Vielleicht wird er mal reinhören, aber das ist dann natürlich ganz was anderes.;)

 

Gruss Walti

Geschrieben
Original geschrieben von martinsteiger

Wo genau ist das eigentlich geregelt?

 

Gruss, Martin

 

Kann man sichs wohl daraus zusammenreimen, Herr Jurist? :D (Falls komplett falsch bin ich als kompletter Laie natürlich entschuldigt :;)

 

Verordnung

über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen

(FKV), SR 784.102.1

 

Art. 7 Umfang der Konzessionspflicht

 

1 Konzessionspflichtig ist jede Nutzung des Frequenzspektrums bis 3000 GHz.

 

2 Die Frequenznutzung durch die zivile Militär- oder Zivilschutzverwaltung im

Rahmen ihrer üblichen Aufgaben stellt keine dienstliche Frequenznutzung im Sinne

des Artikels 22 Absatz 2 des FMG dar.

 

Art. 8 Ausnahmen von der Konzessionspflicht

 

1 Von der Konzessionspflicht ausgenommen sind Frequenznutzungen mit:

 

a.10 Funkanlagen, die auf bestimmten Sammelfrequenzen benützt werden;

 

b. Funkanlagen, die von Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland in der

Schweiz nicht länger als drei Monate benützt werden, wenn das Bundesamt

mit der zuständigen ausländischen Fernmeldeverwaltung eine entsprechende

Vereinbarung abgeschlossen hat;

 

c.11 Anlagen, die als Funktelefonanlagen ausschliesslich in Verbindung mit einem

leitungsgebundenen Fernmeldenetz als drahtlose Verlängerung des

drahtgebundenen Anschlusses auf den entsprechenden Frequenzen benützt

werden;

 

d.12 Funkempfangsanlagen, die ausschliesslich für den Empfang von öffentlichen

Frequenzen wie zum Beispiel Flugfunk, Amateurfunk oder Jedermannsfunk

benützt werden;

 

e. Funkanlagen, die ausschliesslich für Notrufe auf der ihnen dafür zugeteilten

Frequenz benützt werden.

 

2 Das Bundesamt bestimmt die Sammelfrequenzen nach Absatz 1 Buchstabe a und

die Exklusivfrequenzen nach Absatz 1 Buchstaben c, d und e.

 

Gruess

 

Flo

Gast Hans Fuchs
Geschrieben

Da hier ja immer alles angezweifelt wird, was einer von oben herab behauptet, halte ich dagegen und sage: Das Abhören des Militärischen Flugfunkes ist in der Schweiz gar nicht verboten.

 

Hans

Geschrieben

Sali airpic

 

Merci für die Präzisierung, das habe ich gestern zu später Stunde nicht mehr gefunden :)

 

Gruess

 

Flo

Geschrieben
Original geschrieben von Walter Fischer

Renato hat recht. Er will ja nur die Frequenz wissen, vom abhören hat er nichts geschrieben:D :D :D

Vielleicht wird er mal reinhören, aber das ist dann natürlich ganz was anderes.;)

 

Gruss Walti

 

Danke Walti, genau so ist es... ich wills ja gar nicht abhören, will nur die Frequenz wissen :D :D :D

Geschrieben

Hallo Renato

 

Konnte die Frequenz nicht herausbekommen :(

 

Die könnte man doch eh nicht abhören, die ist doch codiert ?!

 

Oder Leute?

 

LG, Roy

Geschrieben

Abhören, kein Problem: Beim Display an der expo'02 habe ich den Hösli angesprochen und er hat mir die Freq. gesagt......

--> Fragen kostet nichts!

 

Gruess Brünu, der die Freq. natürlich nicht notiert hat :001: :004: :001:

Geschrieben

Ist das der Hösli? Ehem. Hunter Pilot? Gewerbeschullehrer?

 

Roy

Geschrieben

Hi Bruno

 

Es gibt sicher zwei Hösli, der den ich meine habe ich älter in Erinnerung (war mein Lehrer in der Gewerbeschule).

Hat dein Hösli auch in der Fussball**** gespielt oder gepfiffen?

 

Gruss Roy

Geschrieben

Markus, N a z i ist doch kein Fluchwort.

 

Wie schreibe ich N a z i onaler Feiertag?

Geschrieben

keine Ahnung, kenne nur den Hösli zu obigem Link......

...ohne Kombi und pdsw.gif hätte ich ihn auch nicht erkannt.

 

Gruess Brünu

Geschrieben
Original geschrieben von Roy

Markus, N a z i ist doch kein Fluchwort.

 

Wie schreibe ich N a z i onaler Feiertag?

 

Ernsthafte Frage?!??!

 

Nationalmannschaft, nationaler Feiertag...

Geschrieben

Ja schon,

 

Test1:

er spielt in der Fussball****

 

Test2:

Fussball****onalmannschaft

 

Test3:

Nationalsozialistisch :D

 

Ok, alles klar

Geschrieben

Roy, du meinst doch nicht etwa den Hösli, der knapp ein Meter hoch ist, der ein Filz auf dem Kopf trägt, der jedes mal in den Tisch läuft anstatt drumherum, der die beine nicht vom Boden lösen kann beim gehen, der ehemalige FC Schaffhausen-Kicker, der jüngste NaTispieler, der ehemalige Militärpilot, der jetzige Segelflugpilot..... :D Ich kenne nur den, Markus Hösli.

 

Hoffentlich kennt er dieses Forum nicht :D

Geschrieben

[Hirn-Notreserveleistung]

Oh Mann, ti... 007.gif

[/Hirn-Notreserveleistung]

 

Zum Glück habe ich nicht nur den einen Rechtschreibe-Flo! ;)

Geschrieben
Original geschrieben von Roemer

Roy, du meinst doch nicht etwa den Hösli.... Markus Hösli.

 

Hoffentlich kennt er dieses Forum nicht :D

 

Hehehe.. *grins*

Ja, die Beschreibung passt schon eher ;) ... er gab oder gibt in Wetzikon Schule... dann is er also in der Zwischenzeit noch geschrumpft :D

 

LG, Roy

Geschrieben
Original geschrieben von Roy

... er gab oder gibt in Wetzikon Schule... dann is er also in der Zwischenzeit noch geschrumpft :D

 

Er unterrichtet nicht nur in Wetzikon, aber dort auch... Hab ich selber erleben müssen. Und ich glaub schon, dass er etwas eingegangen ist, so sah der doch nie über den Fussball, geschweige den über das Panel im Flieger. ;)

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