BH47 Geschrieben 30. Juli 2003 Teilen Geschrieben 30. Juli 2003 Raphael, könntest Du uns bitte sagen mit wem, bez. mit welcher Abteilung/Prozess Du gesprochen hast? Gruss Joachim Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heinz Richner Geschrieben 30. Juli 2003 Teilen Geschrieben 30. Juli 2003 Raphael wenn du in Zürich, Bern, Grenchen usw. startest, bist du ja teils längere Zeit gar nicht im Luftraum Golf. Da schaffst du es doch promblemlos direkt in Luftraum E einzufliegen, demnach Art 38.ff zu Luftraum Golf gar nicht zutreffend ist. Gruss Heinz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cirrus Geschrieben 30. Juli 2003 Teilen Geschrieben 30. Juli 2003 @Joachim Ich habe einfach auf folgende Nummer vom BAZL angerufen: "Flugausbildung 031 323 94 62", und die Telefonistin hat mich dann mit einem Fluginspector verbunden. Den Namen weiss ich leider nicht mehr, er hatte einen französischen Akzent. Da dieses Thema ja nicht ganz so klar ist, hat er dann sicherheitshalber auch noch einen Kollegen gefragt und mich zurückgerufen. @Heinz Du hast recht. Im Luftraum E kann man ja on Top fliegen. Aber was machst du wenn du SE unterwegs bist und hast einen Motorausfall? Suchst du dir dann den Ort, wo du direkt von E in eine CTR einfliegen kannst? Hmm, wenn es so im Gleitflug langsam Richtung Boden geht, dann wird halt meistens irgendwann Golf kommen und dann hätte man unweigerlich eine Luftraumverletzung verursacht. A propos: Für mich ist on top, wenn eine grossfächige, lückenlose Wolken- oder Nebeldecke vorhanden ist. Fliegen über einer lockeren Bewölkung betrachte ich nicht als 'on top'. hui, hätte nicht gedacht dass ich mit meiner Aussage für so einen Wirbel sorgen würde. Aber danke an alle, so durfte ich meine Meinung hinterfragen, und der Sache nachgehen. Gruss Raphael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 30. Juli 2003 Teilen Geschrieben 30. Juli 2003 Original geschrieben von cirrus wenn es so im Gleitflug langsam Richtung Boden geht, dann wird halt meistens irgendwann Golf kommen und dann hätte man unweigerlich eine Luftraumverletzung verursacht. Tut mir leid, doch das hab ich nicht verstanden. Und wenn dem noch so wäre.... Selbst wenn ich mit Motorausfall in Teufels Küche mit Luftraum AAA doppel Plus fliegen würde, würde, wenn ich am Schluss noch lebe, sicher nicht über Luftraumverletzungen diskutert werden. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ursmunger Geschrieben 30. Juli 2003 Teilen Geschrieben 30. Juli 2003 Raphael, 1) ohne Sicht auf Boden in Luftraum G zu fliegen ist vielleicht nicht legal, aber sicher keine Luftraumverletzung. 2) Man kann diskutieren, ob VFR on Top einmotorig risikomässig verantwortbar ist. Ein IFR-Pilot, der nach einem IFR-Start VFR über einer Nebeldecke fliegt geht sicher nicht mehr Risiken ein als ein Pilot, der den ganzen Flug IFR macht.....im Falle eines Motorausfalls findet man sich in genau der gleichen Situation wieder - wegen 'Legalität': was macht der Pilot in IFR, der bei einem Motorausfall auf einer Wiese landet? Die letzten 2000ft ist er im Luftraum G, wo IFR verboten ist....folglich ist der Flug illegal??? 3) Die ganze Sache wegen 'Sicht auf Boden' und all die Reglementierungen gelten für Normalbetrieb. Fällt der Motor aus und man muss Notlanden, so ist es sch....egal, in welchem Luftraum der Anflug stattfindet. Was zählt ist, das Flugzeug auf den Boden zu bringen und lebend (wenn möglich unverletzt) auszusteigen. Und: Mit einer Einmot über einer Nebeldecke, wenn Du nach Motorausfall im Luftraum G (2000ft GND) keine Bodensicht hast??? Da bleibt nur eins: die Würfel hervornehmen, um über eine Landerichtung zu entscheiden und wenn möglich schon mal präventiv die Harfe bestellen. Sogar das Gesetz hat den Fall der Fälle vorgesehen: Laut Luftrecht darf nämlich von JEDER Regelung abgewichen werden, wenn das der sicheren Durchführung des Fluges dient. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MarkusP210 Geschrieben 31. Juli 2003 Teilen Geschrieben 31. Juli 2003 @Urs Für einen Alpenrundflug im Winter, mit IFR-Start in Grenchen und IFR-Anflug ebenfalls in Grenchen mache ich keinen Flugplan. Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ursmunger Geschrieben 31. Juli 2003 Teilen Geschrieben 31. Juli 2003 Markus, klar, das ist aber die Ausnahme. Normalerweise muss für jeden Flug mit einem IFR-Teil ein Flugplan aufgegeben werden. Grenchen macht da halt für lokale Flüge eine Ausnahme....... Wobei ich persönlich fast immer einen Flugplan mache - auch wenn's nicht nötig wäre. Der Aufwand mit dem AMIE ist minim (ca. 2 Minuten) und es gibt doch eine gewisse Sicherheit, gesucht zu werden, falls etwas passieren sollte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BH47 Geschrieben 31. Juli 2003 Teilen Geschrieben 31. Juli 2003 Hallo zusammen Hier noch ein interessanter Aspekt der etwas anderen Art. In Kloten gibt es jetzt nach vielen Jahren endlich für Heli’s das „Nebeldurchstossverfahren“ Procedure for Departures in Fog Hier einige Auszüge aus der AIP: Bei RVR-Werten von 100 Meter oder mehr können Nebelstarts auf der Piste 28 und der Piste 34 bewilligt werden. Helikopter vom Heliport West benützen ausschliesslich Piste 34 für das Nebeldurchstossverfahren. (Trifft für mich am ehesten zu) Procedures: RWY 34: Route 1 and 2 Climb on RWY heading. MNM rate of climb 1000 ft/min until reaching VMC on top. When reaching VMC on TOP continue on RWY heading until D2.5 KLO VOR, then turn left and proceed direct to „GASOMETER“ KLO R228/D4.7 Separation: Departures in fog for helicopters are seperated in the same manner as for SVFR-flights. Gruss Joachim, der nicht gerne im Nebel rumstochert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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