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Insassen Versicherung


simia

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Hallo liebe Pilotenkollegen

 

Ich habe da mal eine Frage bezüglich der Versicherung von Insassen, und ich hoffe dass mir jemand dazu Auskunft geben kann.

 

Wenn ich ja Passagiere mitnehme fülle ich immer den Flugschein aus um meine HAftung zu begrenzen. Wie verhät es sich aber, wenn einmal etwas passieren sollte. Wie hoch sind die Leistungen im Todesfall oder bei Invalidität, und vorallem von wem werden die Kosten übvernommen.

 

Ein Familienvater hat mich auch gefragt wie es damit steht, wenn er mit mir verunfallt, was seine Familie für Abfindungen bekommt.

 

Das ganze natürlich auf PPL Stufe nicht CPL.

 

Schon im voraus danke für die Antworten.

 

Greets

Ariella

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Hallo

 

Meines Wissens bezahlt bei einem Crash Deinerseits Deine Haftpflichtversicherung. Mit dem Flugschein wird die Haftung für den zu bezahlenden Betrag auf USD 75'000.- limitiert.

 

MarkusP210

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Gast Hans Fuchs

Diese Frage ist ein "heisses Eisen".

 

Bei den persönlichen Haftpflichtversicherungen ist die Haftung für Schäden beim Führen eines Luftfahrzueges in aller Regel ausgeschlossen.

 

Die Haftpflicht des Flugzeughalters deckt allenfalls Schäden, die an Drittpersonen oder an Hab und Gut von Drittpersonen enstehen.

 

Man ist also gegen Forderungen von Mitfliegern nur dann etwas versichert (wie hoch?), wenn der Halter eine Insassenversicherung abgeschlossen hat. Ob diese allerdings bei den Charter oder Clubflugzeugen weit verbreitet sind, wage ich zu bezweifeln.

 

Ich frage mich also auch, wie kann man sich als Mieter versichern? Hat es einen fliegenden Versichrungsmenschen unter uns, der uns beraten kann?

 

Hans

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Hallo,

 

soviel ich mich aus Gesprächen mit einem Segelflugkollegen (Anwalt) erinnern kann sieht's mit dem Flugschein folgendermassen aus (Segelflug sowie Motorflug, Privatflüge):

 

1) Der Flugschein beschränkt die Haftung des Piloten resp. seiner Haftpflichtversicherung auf einen Maximalbetrag gemäss Wahrschauer Abkommen

 

2) Dies gilt nur für Flüge, für die ein Entgeld verlangt wurde.....bei Gratisflügen ist die Haftung unbeschränkt.

 

3) Die Begrenzung der Haftung (mit Passagierschein) entfällt, wenn der Pilot (grob?)fahrlässig gehandelt hat. Und hier kann das Problem beginnen. Szenario: Start in Genf bei relativ starkem Wind, Aussenlandung wegen Motorausfall (kein Pilotenfehler), Bruchlandung, Passagier tot. Die Angehörigen verklagen den Piloten: fahrlässiges Handeln, es wurde bei Wind geflogen, also erhöhtes Risiko.

 

Ich habe von einem Fall gehört, wo bei einem Segelflug-Passagierflug eine Aussenlandung gemacht wurde. Beim Aussteigen auf dem Acker strauchelt der Passagier und bricht sich das Fussgelenk. Wegen anhaltender Schmerzen angeblich immer noch arbeitsunfähig (sein Beruf ist mir unbekannt). Passagier verklagt den Piloten auf lebenslängliche Invalidenrente, da es fahrlässig war, den Anflugtrichter des Heimflugplatzes zu verlassen. Ob dieser im Endeffekt Recht bekamm weiss ich nicht - ist schon mehrere Jahre her.

 

Meiner Meinung nach beginnt beim Wort fahrlässig das Problem:

 

Ist es fahrlässig, den Anflugtrichter des Heimflugplatzes mit dem Segelflugzeug zu verlassen? Ist es fahrlässig, bei einem Motorsegler den Motor abzustellen - vielleicht springt er nicht mehr an? Ist es fahrlässig, mit mehr Benzin als für die Strecke nötig zu starten (Gewicht)? Ist es fahrlässig, nicht mit vollen Tanks zu starten (Reichweite)? Ist es fahrlässig, bei leichtem Regen zu starten? Ist es fahrlässig, bei Sonnenschein zu starten (Blenden)?

 

Und wenn mal Fahrlässigkeit von einem Gericht entschieden wurde, wird es wohl egal sein, ob die Unfallursache wirklich mit dem 'fahrlässigen Handeln' zusammenhängt. Parallele zum Strassenverkehr: Ich trinke vor dem Nachhausegehen ein Bierchen, bin vielleicht auf 0.3 Promille. An der Ampel fährt mir eine Grossmutter ins Heck......da bekomme auch ich Probleme, schliesslich war ich alkoholisiert am Steure.

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Das mit der Verzichtserklärung ist mir auch bekannt. Ich sehe da aber einen Haken: Die Verzichtserklärung schützt u.U. gegen Klagen der Passageire, nicht aber deren Angehörigen im Falle des Todes der Passagiere. Da geht der Flugschein doch ein bisschen weiter.

 

Eine Möglichkeit ist, auf dem Flugschein generell einen 'Minutenpreis' einzutragen. So kann im Nachhinein niemand behaupten, der Flug wäre unentgeldlich gewesen - und dass man das Geld noch nicht in der Tasche hat ist auch klar, da man den genauen Betrag ja erst nach der Landung kennt.

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