Zum Inhalt springen

3 Ldg in 90 Tagen für Mitnahme PAX ?!


St-Exupéry

Empfohlene Beiträge

Werte Forumsteilnehmer!

 

In einem Gespräch mit einem Fliegerkameraden kamen wir auf die Regelung zu sprechen, wonach für die legale Mitnahme von Passagieren, 3 Landungen innert der vergangenen 90 Tagen erforderlich sind. Soweit sind wir uns einig.

 

Ich bin mir sicher, dass die erwähnten 3 Landungen mit dem Flz-Typ absolviert werden müssten, mit dem man auch die Paxen mitnehmen wird. D.h. 3 Landungen auf einer Robin berechtigen nicht, Passagiere mit der Piper mitzunehmen.

 

Mein Kollege wiederum ist der Ansicht, alle SEP (Piper, Cessna, Robin, etc) gelten als ein Typ, wonach mein vorerwähntes Beispiel legal wäre.

 

Jeder ist sich seiner Sache so sicher, dass wir eine Wette abschlossen. (Ich würde die Wette ja gerne verlieren, um so künftig Kosten sparen zu können.)

 

Ich habe all meine Literatur und weitere Kollegen bemüht, kann aber meinen Standpunkt noch immer nicht belegen.

Wohlgemerkt: es geht nicht um irgendwelche clubinternen Regelungen, sondern einzig um die Luftfahrtrechtlichen Bestimmungen gemäss BAZL.

 

Kann mir ein geschätzter Forumsteilnehmer vielleicht weiterhelfen und mir mitteilen in welchem Gesetzestext oder welcher Verordnung das festgehalten ist?

 

Mit zuversichtlichem Gruss: Reto

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Hans

Ich würde jetzt sagen du seiest im Unrecht, wenn ich mich recht entsinne musste Wisi vor dem Sternflug zuerst noch Volten fliegen um Paxe im Archer 3 mitzunehmen, weil er er sie nur im Warrior hätte mitnehmen dürfen. Was ich jetzt allerdings nicht weiss, ob der Archer 3 hirgendwelche Spezialitäten hat um extra Landungen zu brauchen, Verstellprop etc.?

Bin mal gespannt!

Gruss Dani

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Markus Burkhard

Hallo Dani

 

Nicht ganz, die Warrior ist abgesehen von Details wie das Overhead-Panel und einem einwenig stärkeren Motor gleich wie die Warrior. Einen Verstellprobeller gibt es nicht. Wisi hätte auch dann drei Landungen hinlegen müssen wenn er mit der Warrior nach Buochs geflogen wäre...

 

Gruss

Markus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Markus

Achso, demfall sorry für meine Falschausage, ich war eben der Meinung Markus wäre in letzter Zeit öfters mit dem Warrior in der Luft, so sieht das Ganze natürlich schon wieder anders aus :-)

Ich wünsch euch ne schöne Woche, ich verzieh mich ins Klassenlager, herzlichst Dani

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schneider Björn

Sali Reto

 

Es kommt natürlich darauf an, ob man beiden Typen eingewiesen hat, den davon geht Hans aus. Dani sehrwahrscheindlich nicht. Wenn der Archer sowie die Robin eingewiesen wurden, geht das bestimmt. Wenn nicht, natürlich nicht.

 

Gruss Björn

 

http://www.4-Flight.ch

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Björn

Doch soweit habe ich schon gedacht, bei mir lag der Fehler woanders, hatte da was falsch in Erinnerung.

Gruss Dani

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schon mal besten Dank für die Antworten!

 

So wie es aussieht, bin ich im Unrecht und habe bisher unnötige Volten gedreht.

Ich habe das grüne Buch (Luftfahrtgesetz) durchgesehen, aber keinen Hinweis auf meine Frage gefunden.

Vielleicht gehen ja noch weitere Antworten ein.....?

 

Gruss Reto

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn jemand den entsprechenden Gesetzestext finden würde wäre ich noch froh - habe auch schon auf einen Bravo-PAX-Flug verzichtet weil ich keine Lust hatte noch drei Landungen vorher zu machen. Anscheinend wäre das ja aber gar nicht nötig.

 

Zum Warrior/Archer (und auch Dakota)....sprich alle vierplätzigen Piper-Einmots mit Fixfahrwerk: obwohl das verschiedene Typen sind wird's vom BAZL als EIN Typ angeschaut. D.h. auch vor der 'Klassenregelung', als die drei Landungen wirklich noch auf dem Typen gemacht werden mussten, konntest Du z.B. auf dem Dakota 'à jour' sein, und durftest dann im Warrior PAX mitnehmen - auch wenn Du diesen seit Jahren nicht mehr geflogen hattest.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hoi Reto,

 

leider habe ich keine JAR Sammlung zu Hand.

Im RFP (meine Version ist vom 13.6.2000) Art. 15 Abs. 2 steht:

 

"Der Träger eines Ausweises für Motorpiloten darf als verantwortlicher Pilot Passagiere oder Fallschirmspringer mitführen , wenn er auf dem betreffenden Flugzeugmuster in den letzten 3 Monaten wenigstens 3 Starte und 3 Landungen ausgeführt hat; Flugzeugmuster, die in seinem Motorpilotenausweis in einer zusammenfassenden Eintragung enthalten sind, sowie einmotorige Flugzeugmuster mit Kolbenmotoren bis zu einem höchstzulässigen Fluggewichtvon 2500 kg, gelten als ein Muster."

 

Ich habe nie etwas gehört, dass diese Regelung mit der Einführung von JAR geändert worden ist. Somit gehe ich davon aus, dass man die 3 Landungen auf einem C172 machen kann, den Paxflug aber auch auf dem P28 durchführen könnte. (falls man entsprechende Muster fliegen darf)

 

Um noch etwas spitzfindig zu scheinen, gebe ich zu Bedenken, dass zumindest in meinem Flugbuch nur die Landungen eingetragen werden, nicht aber die Starts. Nun ist es legal, auf dem Copisitz eine Landung zu machen, aber der Start wurde vom 2 Piloten auf dem PIC Sitz vorgenommen. Somit wäre es zumindest theoretisch möglich, dass man 3 Landungen in 3 Monaten hat, aber keinen Start. Ohne entsprechenden Eintrag im Logbuch ist das aber kaum zu überprüfen.

 

 

Im Gegensatz zur oben genannten Regel gilt für Helikopter die Regelung nach Art. 118 Abs. 1 Lit. b RFP

 

"Der Träger eines Ausweises für Privat-Hubschrauberpiloten ist unter Vorbehalt von Artikel 15 Absatz 1 berechtigt:

 

- Passagiere mitzuführen, wenn er in den letzten 3 Monaten wenigstens 10 Minuten mit dem betreffenden Hubschraubermuster geflogen ist und dabei wenigstens 3 Starte und 3 Anflüge mit Landung ausgeführt hat."

 

JAR FCL 2 wurde bis dato noch nicht eingeführt, somit gilt m.E. RFP für Helis noch uneingeschränkt.

 

Meines Wissens werden unterschiedliche Helis (im Gegensatz zu Flächenfliegern) nicht gesammelt eingetragen, somit muss mit jedem Muster separat die erwähnte Regelung eingehalten werden.

 

Ich hoffe, dass ich die aktuell geltenden Vorschriften genommen habe.

 

Grüässli

 

Roger

 

P.S. @Urs, sieht man Dich bei Gelegenheit im Intras?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Roger,

 

ja, ich werde vom 7.-11. Juli im Intras sein.....und auch Ende Oktober für zweieinhalb Wochen. Dann werde ich mit Euch das Ende der Simulation (nach den letzten Checkruns) machen: Consolidation Runs und Emergency Training. Das wird zwar stressig werden für Euch wegen viel Verkehr (ich werd's eh nicht schnallen ;) ), aber immerhin wird der Erfolgsdruck weg sein - diese Runs werden meines Wissens nicht benotet.

 

Mein System wird sein: pro 'unsafe clearance' ein Bier, pro Nearmiss ein Abendessen - gilt natürlich nur für Flightforum-Mitglieder und hübsche Ladies....die Anderen müssen's in Cash begleichen :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Urs,

 

ich freue mich schon jetzt, Dich persönlich kennen zu lernen.

Die frage ist nur, ob Du soviel Alkohol verträgst.

 

Wir können auch ein anderes Geschäft machen: Pro überhörte unsafe clearance ein Bier........

 

 

Machs guet, bis bald

 

Grüässli

 

Roger:D:D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hehe,

 

die Modalitäten müssen glaub ich noch festgelegt werden - eines ist sicher: Durst leiden werde ich nicht, und für die Simulation am Morgen werden mir die 'fisherman's friends' gute Dienste leisten ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hoi Roger,

 

grandios!

Ich danke Dir vielmals für Deine Mühe, mir eine derart umfangreiche Antwort zu geben. Mit der Angabe des Art. 15, Abs. 2 habe ich die entsprechende Passage im Gesetzestext nun gefunden. Zudem hat auch Deine Argumentation überzeugt.

Es ist demnach also eindeutig so, dass ich im Unrecht bin und somit die Wette mit meinem Kollegen verloren habe.

Allerdings konnte ich feststellen, dass da in Pilotenkreises doch Unsicherheiten bestehen, die nun ausgeräumt sein sollten.

 

Danke an alle Antwortenden und mit bestem Grusse: Reto

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hoi Reto,

 

keine Ursache, es tut mir wieder gut, etwas in die Bücher zu schauen. Ausserdem habe ich mit Deinem Kollegen eine Vereinbarung getroffen...... :)

 

Urs: ich hoffe nicht, dass es soviele unsafe clearances geben wird, dass Du Dich nur von Bier und Fisherman's friends ernähren kannst. Im Zweifelsfalle lass doch einfach die Halsbonbons weg.

 

 

Mit Grüssen

 

Roger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

....Vereinbarung getroffen?!

 

Da haben wir's Intrigen! Wusste ich es doch! Die ganze Welt ist gegen mich, ich werde beobachtet, bespizelt und verfolgt. Mein Verfolgungswahn ist also doch begründet!!!!

Muss gleich wieder eine Sitzung mit meinem Psychiater vereinbaren. Oh Gott, wieder ein Rückfall!!

 

Uebriges: bei der Wette ging es um eine matschige Pizza oder um madigen Salat. Was da wohl für Dich abfallen mag....?

 

Mit irrem Gruss: Reto

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Reto,

 

wenn Du mich gerade so fragst: Pizza hätte ich lieber....

 

Bevor Du zum Psychiater gehst, vertraue Dich doch lieber mir an. Ich verrechne auch nur den halben Tarif vom Döckti.

 

Gruss Roger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hoi Zäme!

 

Der Verweis auf das RFP darf auf keinen Fall gemacht werden. Die Bestimmung wurde durch JAR-FCL 1.110 lit. b 3.1. ersetzt:

 

"Der Inhaber einer PPL(A) darf als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen zur Beförderung von Fluggästen nur tätig werden, wenn er innerhalb der vorangegangenen 90 Tage drei Starts und drei Landungen als allein steuernder Pilot eines Flugzeuges desselben Musters oder derselben Klasse durchgeführt hat."

 

Gruss,

Philip

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hans,

 

habe offensichtlich die Fundstelle falsch bezeichnet. In meinen hard-copy Unterlagen war es noch JAR-FCL 1.110. Kurze Prüfung der digitalen Ausgabe hingegen ergab 1.026 - wenn ich mich jetzt nicht irre.

 

Was ich aber selber noch nie gelesen habe, ist die Option des Flugsimulators zum Übungsnachweis . . .

 

Oder habe ich nun auch in der Eile den falschen Abschnitt konsultiert?

 

Ansonsten war das deutsche Zitat korrekt: "desselben Musters oder derselben Klasse"

 

Gruss,

Philip

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Hans Fuchs

OK Phillip

 

hier ist es :

http://www.jaa.nl/section1/jars/42/20/422078/422078.pdf Seite 7

 

Unter 1.026 steht dort "typ/class". Nur auf der Seite 81 Section 1 Jar-FCL 1,215 steht eben auch, dass alle SEP als eine typ/class gelten. Einzige Ausnahem, wie hier auch schon mal besprochen: Piper Malibu PA 46, welche ein eigenes Muster ist.

 

http://www.aviation.admin.ch/d/themen/ausbild/mot_heli/fclmail0201d.pdf Seite 4

 

Bitte keine Verwirrung stiften. Ich bin ja zwar ein alter Kautz und grosser Kritiker von diesem JAR Mist, doch was für und wirklich gilt, das glaube ich noch zusammenzubringen.

 

Hans

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Hans

 

Jetzt bin ich aber erstaunt.

 

Im 2. Dokument der letzte Abschnitt auf Seite 4 bez. Mindestflugstunden mit der PA46. Am AOPA Safety Seminar vergangenen Februar hat der Stv. vom Ueli Herren (Lizenzwesen BAZL, Name leider entfallen) explizit darauf hingewiesen, dass die geflogen Stunden mit der Malibu an die geforderten 12 Stunden SEP (A) addiert werden dürfen. Nicht aber umgekehrt. Was auch Sinn machen würde.

 

Das soll noch einer verstehen. :001:

 

Und, noch immer konnte mir niemand beantworten, warum es für die PA46 ein separates TypeRating braucht.

 

Gruss

Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Hans Fuchs

Ja Tom, es ist doch eigentlich logisch, dass mit der Malibu zusätzlich Stunden geflogen werden müssen. Grundlage ist und bleibt das SEP Rating. Ich denke mal, wenn einer nur die Malibu fliegt und aber sonst keine Single Einmots, dann werden die 12 Stunden auf der Malibu dafür ausreichen, um sie weiterhin fliegen zu dürfen. Wenn er aber auch noch andere SEPs fliegt, dann muss er auch 12 Stunden auf solchen Fliegern haben.

 

Was an der Malibu so kritisch ist, ist mir allerdings auch nicht bekannt, doch nur aus Spass wird es schon nicht so sein.

 

Ich habe da noch etwas zum Thema gefunden, welches wohl nicht jedem so bewusst sein dürfte:

http://www.aviation.admin.ch/d/themen/ausbild/mot_heli/fclmail2.pdf

Siehe auf Seite 4 unter Differnce Training and Familiarisation.

 

Offensichtlich muss man, hat man ein Muster 2 Jahre nicht mehr geflogen, eine neue verkürzte Einweisung machen. ACHTUNG: Das ist neu, macht aber durchaus Sinn.

 

Hans

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Hans

 

Logisch ist, dass ich für die Malibu die 12 Stunden haben muss. Aber mir erscheint es einmal mehr sinnlos, dass ich diese nicht an meine SEP Stunden anzurechnen sind. Ein 172gi kann ja nicht viel komplexer sein, als eine Malibu.

 

Das in deinem letzten Abschnitt ist aber sehr interessant. Davon habe ich auch noch nie was gehört.

Da es aber so ist, mach für mich das Problem PA46 und andere SEP's noch weniger Sinn.

 

Wäre mal interessant wieviele Piloten, unwissentlich, "illegal" durch die Luft flitzen. :D

 

Gruss

Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...