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PPL vs LAPL


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich bin gespannt auf Eure Meinungen/Rückmeldungen!

Ich bin seit 1998 Inhaber einer Schweizer-PPL und habe gegen 900 Flugstunden absolviert; ausschliesslich VFR-Tag  in Europa. Da über 60 Jahre, muss ich alle 12 Monate das Medical erneuern. 

Ich überlege mir nun, meine PPL-Lizenz auf LAPL umzuschreiben, um nur noch alle 2 Jahre das Medical machen zu müssen. Wohlverstanden, ich habe keine medizinische Gründe dafür. Ich habe einfach keine Lust mehr, jedes Jahr das Medical erneuern zu müssen. Das ist der einzige Grund.

Mir ist bewusst, dass eine LAPL-Lizenz nur innerhalb Europa im EU-Raum gültig ist. Ich werde keine Flugzeuge über 2 T. oder mit mehr als 3 PAX fliegen, kein IFR, kein Nachtflug.

Gibt es noch weitere Einschränkungen, die ich nicht aufgezählt habe?

 

Unter meinen Kollegen wird mir dazu abgeraten, "downzugraden". Es kann mir aber niemand einen sachlichen Grund nennen, ausser den oben aufgeführten Einschränkungen.

 

Deshalb nun meine Frage an Euch: Was spricht dagegen?

 

Beste Grüsse

 

Reto  

 

 

Geschrieben

Dagegen spricht, dass es nicht nötig ist, die Lizenz downzugraden. Meines Wissens downgraded sich die Lizenz von selbst zu einem LAPL, wenn das Class 2 Medical älter als 12 Monate ist, aber noch nicht älter als 24 Monate. Wird das Medical nach 2 Jahren erneuert, hat man wieder 1 Jahr PPL und danach 1 Jahr LAPL Privilegien. 

 

Weil das Medical class 2 höherwertig ist als ein LAPL medical.

 

Im Zweifelsfall beim BAZL nachfragen. 

Geschrieben

Hallo Dierk,

 

danke für deine Antwort. Ich habe das auch so gelesen, dass sich das PPL nach Ablauf von 12 Monaten des Medical zu einem "LAPL" wird. Eine E-Mail-Anfrage beim BAZL (allerdings vor einem Jahr) ergab, dass ich simpel ein E-Mail an das BAZL schreiben könne, dann werde die Lizenz in ein LAPL umgewandelt. Trotzdem tue ich mich mit dem "downgraden" noch etwas schwer, was aber mehr emotionale  als sachliche Gründe hat.... 

 

Beste Grüsse

 

 

Reto 

Andreas Meisser
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Reto

 

Ich habe den "Downgrade" schon vor ein paar Jahren vollzogen - aus genau den vorgenannten Gründen. Neben der längeren Gültigkeit des Medicals ist auch die Administration einfacher. Eine Erneuerung mit Formularen und Stundennachweis an das BAZL  ist nicht mehr notwendig. Nach Absolvierung des obligatorischen, zweijährigen Übungsfluges,  bestätigt der FI diesen einfach in deinem Flugbuch - that's it. Zudem ist ein "Upgrade" bei Vorliegen eines Medical class 2 jederzeit wieder möglich.

 

Für mich gibt einen einzigen bedauerlichen Nachteil: Seit dem BREXIT ist ein Einflug nach GB zurzeit nicht mehr möglich. Allerdings gibt es Hoffnung, dass GB und EASA dieses Problem bald lösen werden.

 

Gruss

Andreas

 

 

Bearbeitet von Andreas Meisser
Geschrieben (bearbeitet)

Hoi Andreas,

 

danke!

Ein neuer Aspekt! Das mit dem Wegfall der Formulare war mir gar nicht bewusst. Ein weiterer Grund…

Danke für den Hinweis!

 

Reto

Bearbeitet von St-Exupéry
Flieger-Chrigel
Geschrieben

Ich habe noch beim BAZL nachgefragt, nachdem ich dieses Downgrade als Ü50 ebenfalls in Erwägung ziehe. Hier die Antwort:

 

"Wenn Sie Ihre PPL Lizenz zur LAPL herabstufen lassen, dürfen Sie ab Herabstufung nur noch die LAPL Rechte ausüben; Sie müssen vor jedem Flug die angeforderten Flugstunden im Flugbuch nachweisen können (Recency Nachweis). Die Herabstufung kostet CHF 100.—

Ein späterer Wiedererwerb des PPL erfordert dann einen PPL Skill Test mit einem Examiner und kostet ebenfalls wieder CHF 100.-- . Für den Erwerb des erforderlichen Medicals sind Sie jeweils selber verantwortlich. Für eine Downgrade des PPL zum LAPL gibt es kein Formular; dies beantragen Sie bitte per Mail"

 

Was sind die Recency beim LAPL? Nebst dem zweijährlichen Übungsflug wohl auch irgendwelche Mindeststunden, oder?

Flieger-Chrigel
Geschrieben

Und mein Fluglehrer und Examiner antwortete mir auf das weitergeleitete Mail vom BAZL:

„Das ist doch Blödsinn – du brauchst deine Lizenz nicht zu downgraden (darum auch kein Formular)!
Das BAZL hat offenbar selber den Ueberblick über alle ihre Vorschriften verloren …“

Tja. Was soll man da nun glauben…

Geschrieben

Was sagt denn EASA?

Geschrieben
Zitat

13. 
Punkt FCL.205.A(a) erhält folgende Fassung:

„a) 
Die Rechte eines Inhabers einer PPL(A) bestehen darin, ohne Vergütung als PIC oder Kopilot von Flugzeugen oder TMG im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein und alle Rechte von Inhabern einer LAPL(A) auszuüben.“

Konsolidierter TEXT: 32019R1747 — DE — 22.10.2019

Flieger-Chrigel
Geschrieben

Mittlerweile hat es sich geklärt. Auf mein Insistieren beim BAZL wurde mir gesagt, dass ich falsch verstanden worden sei. Ich könne das Medical Class 2 nun doch einfach verfallen lassen und mit dem LAPL-Medical ein Jahr weiterfliegen, sofern ich nur dessen Rechte ausübe und die Recency (12h im zweiten Jahr und Trainingsflug nicht älter als zwei Jahre) erfülle. Also Sturm im Wasserglas.

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Urs Wildermuth
Geschrieben
Am 21.3.2025 um 14:49 schrieb Flieger-Chrigel:

Auf mein Insistieren beim BAZL wurde mir gesagt, dass ich falsch verstanden worden sei. Ich könne das Medical Class 2 nun doch einfach verfallen lassen und mit dem LAPL-Medical ein Jahr weiterfliegen, sofern ich nur dessen Rechte ausübe und die Recency (12h im zweiten Jahr und Trainingsflug nicht älter als zwei Jahre) erfülle.

Das hingegen ist eine SEHR erfreuliche Entwicklung. Denn jahrelang wurde immer gesagt, dass man das 2. Jahr LAPL Medical nur mit einem LAPL, nicht aber einem PPL nutzen dürfe, auch wenn man nur LAPL Flüge macht.

Flieger-Chrigel
Geschrieben

Ein anderer FI sagte mir, dass diese Auslegung recht neu (2024) sei.

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