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Geschrieben (bearbeitet)

Neuer Bericht des Bundesrates

 

Zitat

Im vorliegenden Bericht werden die Massnahmen erläutert, die für eine sichere Integration ziviler Droh­nen in das bestehende Luftfahrtsystem notwendig sind.

 

Im Fokus stehen drei technische Massnahmen : Bei der ersten technischen Massnahme handelt es sich um die Schaffung von Rahmenbedingungen für die rasche Einführung eines digitalen und dezentral organisierten Flugverkehrsmanagements für Drohnen, den sogenannten U-Space. Dieser ermöglicht einen besseren Daten-und Informationsaus­tausch zwischen Luftraumnutzenden, was insbesondere in stark frequentierten Luftraumgebieten von Bedeutung ist. Der Bund koordiniert die Einführung der ersten U-Space-Infrastruktur im Luftraumgebiet in Zürich in Zusammenarbeit mit betroffenen Stakeholdern. Der erste U-Space-Luftraum wird bis 2025 bereitstehen. Parallel koordiniert der Bund die Einführung weiterer U-Space-Lufträume in Luftraumge­bieten mit erhöhtem Koordinationsbedarf.

 

Als zweite technische Massnahme nennt der Bericht die grossflächige Sichtbarmachung aller Luft­raumnutzenden im Schweizer Luftraum bis 2030. Diese soll durch die Installation und konsequente Nutzung moderner und inter national kompatibler Positionsmeldesysteme sichergestellt werden. Die Ein­führung der U-Space-Infrastruktur in unkontrollierten Lufträumen ist ein wichtiger Schritt zur Erfüllung dieser Massnahme.

 

Mit der Einführung der U-Space-Infrastruktur wird die Digitalisierung in der Luftfahrt vorangetrieben. Digitale Daten und die Fähigkeit, Daten auszutauschen, zu nutzen und zu modellieren, bilden die Grund­lage für eine faktenbasierte Regulierungsgestaltung. Deshalb nennt der Bericht als dritte technische Massnahme den Aufbau von Kompetenzen und Schnittstellen, um (luftfahrtfremde) Daten besser nutz­bar zu machen. Damit dies gelingt, müssen Datensätze interoperabel sein und auf offenen und interna­tional harmonisierten Standards basieren. Dadurch soll erreicht werden, dass aktuelle Herausforderun­gen bei der Integration von Drohnen in das Luftfahrtsystem wirksamer angegangen werden können wie zum Beispiel Fragestellungen zur Bewilligung innovativer Drohnenanwendungen, zum fairen Luftraum­zugang oder zur Lärmregulierung. Alle drei technischen Massnahmen sind Bestandteil der Umsetzung der Luftraum-und Aviatikinfrastruktur-Strategie der Schweiz (AVISTRAT -CH). Eine gute Zusammenar­beit zwischen dem zivilen und militärischen Bereich, anderen Bundesämtern, Kantonen, anderen Luft­raumnutzenden und weiteren Stakeholdern ist bei der Umsetzung aller Massnahmen von Bedeutung.

 

https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/91247.pdf

 

Ansonsten geht es noch um Lärm, Schutz der Privatsphäre, Raumplanung und das Potential zur CO2-Reduzierung.

 

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/themen/luftfahrtpolitik/avistrat.html

 

 

 

Bearbeitet von Dierk
fett, Link Avistrat
Geschrieben

Sollte man hier lachen oder weinen?

 

Zunächst das Grundsätzliche.

 

Zitat

1. Das Luftfahrtsystem orientiert sich vorausschauend an den gesellschaftspolitischen Bedürfnissen.

 

Wer legt fest was die gesellschaftspolitischen Bedürfnisse sind? Möchte jemand U-Space nicht verwenden gilt dann diese Person nicht mehr als Teil der Gesellschaft?

 

Zitat

8. Die Nutzung von Luftraum und Aviatikinfrastruktur wird unter Verwendung der jeweils verfügbaren Technologie zielgerichtet und flexibel gesteuert. Die Bewirtschaftung und Nutzung erfolgen nach den Grundsätzen von prozeduraler Einfachheit sowie Kompatibilität mit den Nachbarländern.

 

Die Erfahrung aus der Parkplatzbewirtschaftung in Gemeinden lehrt: Es wird teuer werden und somanche werden sich das Hobby, z.B. in der Natur wandern gehen, nicht mehr leisten können und sich ein anderes Hobbs wie z.B. Demonstrieren gehen zulegen.

 

 

 

Zitat

Als zweite technische Massnahme nennt der Bericht die grossflächige Sichtbarmachung aller Luft­raumnutzenden im Schweizer Luftraum bis 2030. Diese soll durch die Installation und konsequente Nutzung moderner und inter national kompatibler Positionsmeldesysteme sichergestellt werden. Die Ein­führung der U-Space-Infrastruktur in unkontrollierten Lufträumen ist ein wichtiger Schritt zur Erfüllung dieser Massnahme.

 

Da U-Space leider nicht einfach ein in die Drohne verbauter Transponder wie das FLARM ist, sondern unter anderem gemäss Durchführungsverordnung (EU) 2021/664 die Drohne praktisch permanent ihre Position einer Leitstelle mitteilen muss, müsste die Drohne einen separaten Link zur Leitstelle haben. Dies und die U-Space-Dienstleistung dürfte einiges Kosten und somanche motivieren damit aufzuhören.

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/specific1/uspace/uspace_faq.html

 

Auf der anderen Seite müssten dann auch alle anderen Nutzer des unkontrollierten Luftraumes ebenfalls ein separates Gerät haben um zu erfahren wo um sie herum überall Drohnen sind. Das dürfte auch die Privatfliegerei teurer machen.

 

Gruss Fridolin

 

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