Dierk Geschrieben 20. Dezember 2024 Geschrieben 20. Dezember 2024 Zitat 10. Punkt FCL.110.A Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) Anrechnung. Bei Antragstellern mit Erfahrung als PIC kann unter folgenden Bedingungen eine Anrechnung auf die Anforderungen von Buchstabe a erfolgen: 1. Der Umfang der Anrechnung wird von der DTO oder ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage einer Vorab-Flugbeurteilung festgelegt, jedoch darf die Anrechnung in keinem Fall i) die gesamte Flugzeit als PIC überschreiten, ii) 50 % der nach Buchstabe a erforderlichen Stunden überschreiten, iii) die Anforderungen nach Buchstabe a Nummer 2 beinhalten. 2. Frühere Erfahrungen als PIC in Luftfahrzeugen, die Gegenstand eines Beschlusses eines Mitgliedstaats nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe a oder c der Verordnung (EU) 2018/1139 sind oder in den Anwendungsbereich von Anhang I jener Verordnung fallen, können berücksichtigt werden, sofern das Luftfahrzeug der Definition der jeweiligen Luftfahrzeugkategorie nach diesem Anhang (Teil-FCL) entspricht.“ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202402076 Für jemand, der z.B. bisher mit UL unterwegs war 1 Zitieren
cosy Geschrieben 20. Dezember 2024 Geschrieben 20. Dezember 2024 vor 8 Minuten schrieb Dierk: Anforderungen nach Buchstabe a Nummer 2 beinhalten Was ist das? Zitieren
ArminZ Geschrieben 20. Dezember 2024 Geschrieben 20. Dezember 2024 17 minutes ago, cosy said: Was ist das? Die Anforderungen für die Soloflüge: Quote a) Applicants for an LAPL(A) shall have completed at least 30 hours of flight instruction on aeroplanes or TMGs, including at least: 1. 15 hours of dual flight instruction in the class in which the skill test will be taken; 2. 6 hours of supervised solo flight time, including at least 3 hours of solo cross-country flight time with at least 1 cross-country flight of at least 150 km (80 NM), during which 1 full stop landing at an aerodrome different from the aerodrome of departure shall be made. 2 Zitieren
Dierk Geschrieben 20. Dezember 2024 Autor Geschrieben 20. Dezember 2024 (bearbeitet) . Bearbeitet 20. Dezember 2024 von Dierk gelöscht Zitieren
cosy Geschrieben 25. Dezember 2024 Geschrieben 25. Dezember 2024 Am 20.12.2024 um 11:23 schrieb ArminZ: Die Anforderungen für die Soloflüge: Zusammenfassend formuliert : - Wer ein UL-Brevet hat und die LAPL-Berechtigung erfahrungsbasiert erwerben will: - hat die mindestvoraussetzungen für LAPL auf einem EASA SEP /TMG zu leisten (min 6h. Solo + mind. 15h Dual mit FI) - hat den Prüfungsflug auf EASA SEP / TMG zu bestehen Das sind mindestens 24 Flugstunden + Fluglehrerpauschale Das kommt vermutlich in etwa fast auf dasselbe raus wie eine Standard LAPL Ausbildung (min. 30h) in einem Verein (vorausgesetzt, die Person ist geeignet, hochmotiviert..) Beispiele: (incl. Amtsgebüren / MED Cl2- Kosten): Club im fr. Jura nahe CH) - LAPL ab initio (C150 / 152) incl. Theoriekurse und -Prüfungen, Landegebühr an Homebase und Versicherung ab 7000.- EUR Club Schweiz (Bsp Lausanne) - LAPL ab initio (L4) incl. Theoriekurse, Landegebühr Homebase, Theoriekurse ab 14000.- CHF Cosy Zitieren
ArminZ Geschrieben 25. Dezember 2024 Geschrieben 25. Dezember 2024 (bearbeitet) Die genannte Neuerung ist übrigens eine klarere Formulierung (zuvor waren max 10%, jedoch maximal 15 Std der UL-PIC Stunden nach Ermessen der (LAPL-) ATO/DTO anrechenbar, wobei [aus meiner Erinnerung] nicht genauer spezifiziert wurde, worauf diese 15 Std anrechenbar waren). Und ja, möglicherweise wurde dies früher je nach EASA Staat verschieden gehandhabt. @cosy: Ich interpretiere diese Regelung etwas anders: Neu sind also ebenfalls max 15 Stunden anrechenbar (=50% von 30 Std), aber nicht anrechenbar auf die mind 6 Std. Solo-Flüge, sondern nur auf die Flüge mit FI. Im besten Fall verblieben also 30-15 =15 Std (z.B. 9 Std Flüge mit FI + 6 Std Solo). Dies unter der Voraussetzung, dass der Anwärter mindestens 15 Std als PIC mit UL geflogen ist. Das wären dann total 15 Std LAPL Flugausbildung. LAPL Theorie wird natürlich auf jeden Fall benötigt. Im Vergleich zu den Standard-LAPL 30 Stunden sind m.E. eine klare Kostenersparnis, und sollte recht gut machbar sein für einen UL Piloten der regelmässig geflogen und à-jour ist. Bearbeitet 25. Dezember 2024 von ArminZ Korrekturen 1 Zitieren
Dierk Geschrieben 25. Dezember 2024 Autor Geschrieben 25. Dezember 2024 (bearbeitet) Noch eine Rechnung: Maximal 50% der nach Buchstabe a erforderlichen Zeit, jedoch keine Anrechnung bei den Soloflügen, d.h. 6 Stunden Soloflüge müssen gemacht werden maximal 50% von mindestens "15 hours of dual flight instruction in the class in which the skill test will be taken" = 0.5 x 15 h = 7.5 Stunden werden angerechnet Da 30 Stunden nachgewiesen werden müssen, müssten 22.5 h noch geschult werden, davon mindestens 6 h solo. So klar finde ich die Regelung gar nicht... Bearbeitet 25. Dezember 2024 von Dierk 1 Zitieren
ArminZ Geschrieben 25. Dezember 2024 Geschrieben 25. Dezember 2024 (bearbeitet) 1 hour ago, Dierk said: So klar finde ich die Regelung gar nicht... Guter Punkt. Quote ii) 50 % der nach Buchstabe a erforderlichen Stunden überschreiten, Der Text spricht hier klar von "Buchstabe a", nicht von "Buchstabe a Nummer 1." Meine Interpretation ist deshalb: "50% der nach Buchstabe a erforderlichen Stunden => 50% von 30 Std, also höchstens 15 Std werden angerechnet. Es müssten also mindestens 15 Std geflogen werden, davon mindestens 6 Std Solo und der Rest mit FI? EDIT: siehe auch die Interpretation im Fliegermagazin Quote Über die Zahl der anzurechnenden Stunden entscheidet die Ausbildungsorganisation (ATO/DTO) nach einer Vorab-Flugbeurteilung. Natürlich gib es auch eine Obergrenze: Maximal die Hälfte der Mindeststunden ist anrechenbar. Es dürfen auch nicht alle Ausbildungsinhalte angerechnet werden Bearbeitet 25. Dezember 2024 von ArminZ Ergänzungen 1 Zitieren
Dierk Geschrieben 25. Dezember 2024 Autor Geschrieben 25. Dezember 2024 (bearbeitet) Ok, Armin hat wohl recht, ich kopiere mal den ganzen FCL.110A LAPL(A) hier rein: Zitat FCL.110.A LAPL(A) – Experience requirements and crediting Regulation (EU) 2020/359 (a) Applicants for an LAPL(A) shall have completed at least 30 hours of flight instruction on aeroplanes or TMGs, including at least: (1) 15 hours of dual flight instruction in the class in which the skill test will be taken; (2) 6 hours of supervised solo flight time, including at least 3 hours of solo cross-country flight time with at least 1 cross-country flight of at least 150 km (80 NM), during which 1 full stop landing at an aerodrome different from the aerodrome of departure shall be made. (b) Specific requirements for applicants who hold an SPL issued in accordance with Annex III (Part‑SFCL) to Commission Implementing Regulation (EU) 2018/1976, including privileges to fly TMGs. Applicants for an LAPL(A) who hold an SPL with the privileges to fly TMGs shall have completed at least 21 hours of flight time on TMGs after the endorsement of the TMG privileges and shall comply with the requirements of point FCL.135.A(a) on aeroplanes. (c) Crediting. Applicants with prior experience as PIC may be credited towards the requirements of point (a). The amount of credit shall be decided by the DTO or the ATO where the pilot undergoes the training course, on the basis of a pre-entry flight test, but shall in any case: (1) not exceed the total flight time as PIC; (2) not exceed 50 % of the hours required in point (a); (3) not include the requirements of point (a)(2). Quelle Damit wären in der Tat bei Punkt (a) die 30 Stunden gemeint, sonst hätte man hier, wie Armin sagt, von Punkt (a)(1) gesprochen. Also 50% * 30 Stunden = es können maximal 15 Stunden als PIC an Vorerfahrung anerkannt werden. Es müssen 6 Stunden Soloflug mit den Kriterien nach Punkt (a)(2) in der LAPL Ausbildung nachgewiesen werden. Verbleiben 30 - (15 + 6 ) = 9 weitere Stunden, die je nach Bedarf in Solo oder DC aufgeteilt werden. Bearbeitet 25. Dezember 2024 von Dierk Zitieren
cosy Geschrieben 26. Dezember 2024 Geschrieben 26. Dezember 2024 vor 18 Stunden schrieb Dierk: = 9 weitere Stunden, die je nach Bedarf in Solo oder DC aufgeteilt werden. ..und damit wären wir wieder da, wo ich war: 21 h , also 9h zu machen. Aber ich nahm an, dass der Prüfungsflug selbst auch zählt in den 15h zu leistender DC (dual command)- Zeit. Darum hab ich 21+3= 24h angenommen. Oder anders gesagt: in den 9h die noch abzuleisten wären sind die 3h Prüfungsflug inbegriffen. Zumindest zu Zeiten von FCL (also vor Aktivierung von SERA) war das so. Cosy Zitieren
ArminZ Geschrieben 5. Januar Geschrieben 5. Januar On 12/26/2024 at 8:19 PM, cosy said: ..und damit wären wir wieder da, wo ich war: 21 h , also 9h zu machen. Minimum 15 Std, davon 6 Std Solo, der Rest (die obengenannten "9 weiteren Stunden" können Solo oder DC sein. Also 15 Std total im Mimimum, nicht 21 Zitieren
cosy Geschrieben 5. Januar Geschrieben 5. Januar vor 25 Minuten schrieb ArminZ: Minimum 15 Std, davon 6 Std Solo, der Rest (die obengenannten "9 weiteren Stunden" können Solo oder DC sein. Also 15 Std total im Mimimum, nicht 21 Dann beantworte doch bitte noch den von mir angebrachten Punkt: ist das inkl. Prüfungsflug? oder ist das bis zur Prüfungsanmeldung? Ist nicht ganz ganz klar... Cosy Zitieren
ArminZ Geschrieben 5. Januar Geschrieben 5. Januar (bearbeitet) Quote ist das inkl. Prüfungsflug? oder ist das bis zur Prüfungsanmeldung? Ist nicht ganz ganz klar... Die Ausbildung wird mit einem Prüfungsflug abgeschlossen. Der Prüfungsflug selber ist nicht mehr Teil der Ausbildung. Die Bedingungen für Minimalstunden etc. (im obigen Szenario also min 15 Std total, davon mind 6 Std Solo inkl. Dreiecksflug etc.) müssen vor dem Prüfungsflug (also bei Prüfungsanmeldung) erfüllt sein. Bearbeitet 5. Januar von ArminZ Zitieren
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