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Nvfr- Jar/fcl


loww

Empfohlene Beiträge

hallo,

 

JAR/FCL regelt in 1.125 die NVFR ausbildung:

 

----zitat anfang-----

© Night qualification. If the privileges of

the licence are to be exercised at night, at least

five additional hours flight time in aeroplanes

shall be completed at night comprising 3 hours

of dual instruction including at least 1 hour of

cross-country navigation and five solo take-offs

and five solo full-stop landings. This

qualification will be endorsed on the licence.

----zitat ende-----

 

2 fragen:

 

* gibt es zur verlaengerung der NVFR berechtigung auflagen (bei uns in OE dzt. 3 stunden + 10 landungen in 2 jahren / PPL) oder laeuft die ewig weiter?

 

* bestehende CH NVFR berechtigungen wurden 1:1 in JAR/FCL schein aufgenommen?

 

liebe gruesse aus wien,

a still jar/fcl free territory ;-)

 

wolfgang kugler

http://www.fluglehrer.at

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Heinz Richner

Wolfgang

 

ich kann dir nur auf Frage eins Antworten:

 

NVFR nach JAR ist eine Berechtigung, die solange wie die Lizenz Gültigkeit hat. Einzig 3 Starts mit 3 Fullstop-Landungen sind obligatorisch, bevor du Paxen zuladen darfst, falls du länger als 3 Monate keinen Nachtflug als Pic durchgeführt hast.

 

Ich habe die Ausbildung nur nach JAR gemacht, deshalb weiss ich nicht, wie der Uebergang nach alter Lizenz in JAR vorangeht. Da müssen 'ältere' Piloten Auskunft geben.

 

Gruss

Heinz

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  • 9 Monate später...
Original geschrieben von loww

hallo,

JAR/FCL regelt in 1.125 die NVFR ausbildung:

----zitat anfang-----

© Night qualification. If the privileges of

the licence are to be exercised at night, at least

five additional hours flight time in aeroplanes

shall be completed at night comprising 3 hours

of dual instruction including at least 1 hour of

cross-country navigation and five solo take-offs

and five solo full-stop landings. This

qualification will be endorsed on the licence.

----zitat ende-----

 

zusatzfrage:

 

verstehe ich das richtig - wenn jemand einen ppl hat und stunden gemäss 1.125 fliegt bekommt er,

 

ohne prüfungsflug

 

eine NVFR berechtigung in seinen jar/fcl ppl eingetragen?

 

mfg

wolfgang ex loww, vie

still jar/fcl free territory - but catching up ;-)

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Original geschrieben von Hans fuchs

Wolfgang

Ich denke ja, vorausgesetzt der NVFR Eintrag war auch schon im ICAO Ausweis drin.

Hans

 

danke hans für die schnelle replique.

und wenn er den jar/fcl ppl bereits hat und dann nach einiger zeit NVFR dazumachen möchte, gilt das auch?

für mich interessant, ob dann, wenn schon ppl vorhanden, NVFR mit oder ohne prüfungsflug eingetragen wird?

 

liebe grüsse aus wien

wolfgang

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Original geschrieben von loww

...und wenn er den jar/fcl ppl bereits hat und dann nach einiger zeit NVFR dazumachen möchte, gilt das auch?

Ja...

 

für mich interessant, ob dann, wenn schon ppl vorhanden, NVFR mit oder ohne prüfungsflug eingetragen wird?

Ja, ohne Prüfungsflug - nur der Fluglehrer muss die Qualifikation haben (NVFR oder IR).

 

 

auf den Prüfungstermin wartend,

 

Markus

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Original geschrieben von Oshkosh

Ja...

Ja, ohne Prüfungsflug - nur der Fluglehrer muss die Qualifikation haben (NVFR oder IR).

auf den Prüfungstermin wartend,

Markus

 

das heisst im endeffekt trägt der ausbildner = lehrer die verantwortung.

 

alles gute für den 'prüfungsflug' mit deinem lehrer.

 

wolfgang

http://www.fluglehrer.at

 

ps: habe auch vor vielen, vielen jahren nach dem OE-PPL mit frühestens 100 stunden NVFR gemacht.

damals war das nur ex wien möglich; da flogen wir in der nacht den grossteil der in OE verlangten 20 landungen auch dort - heute gar nicht mehr möglich, schon alleine, weil dann das sparbuch leer wäre ;-)

der prüfungsflug ging von wien nach linz und retour - war ein erlebnis.

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