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was beachten bei auslandsflügen?


davo

Empfohlene Beiträge

hallo zusammen

 

da ich meinen ppl in den usa gemacht habe, einige fragen zu

auslandsflügen! was muss ich alles machen um ins ausland zu fliegen? flugplan, zollflugplatz anfliegen, flugplan! gibt es noch etwas anderes zu erledigen, z.b einflugerlaubnis? oder kann ichwenn ich all dies erledigt habe beruhigt und sicher ins ausland fliegen?

 

besten dank

davo

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yves.schneider

Hallo Davo

 

Das Wichtigste hast du. Je nach Land und/oder Flugplatz brauchst du noch eine Permission. Ansonsten steht dir mit einem Flugplan, TKOF und LDG auf einem Zollflugplatz nichts mehr im Wege...

 

Gruss, yves

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Wenn Du in den USA den Schein gemacht hast, so hast Du sicherlich das FAR-AIM (Federal Aviation Regulations-Airman's Information Manual). Dort ist alles sehr ausführlich beschrieben. Natürlich bezogen auf die USA. in Richtung Canada und der Karibik mit den Verfahren in der ADIZ.

Ferner steht dort, das für andere Länder das jeweilige AIP des Landes heranzuziehen ist.

 

In der jeweiligen AIP des Landes steht dieses dort unter der Sektion FAL oder GEN mehr oder weniger ausführlich beschrieben.

 

Wenn Du nach Timbuktu fliegen willst, so musst Du dir schon die AIP von Timbuktu besorgen.

Damit will ich sagen, vollumfänglich lässt sich Deine allgemein formulierte Frage nicht beantworten.

 

Gruss

Joachim

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yves.schneider

Hallo Davo

 

Und falls du alle AIP's dieser Welt immer schön nachgetragen hast, aber dir genau das AIP Timbuktu fehlt, so frag im AIS Zürich nach. Wir haben dort die original AIP von fast allen Ländern. Auch wenn du Auskünfte über PPR oder so willst, ruf einfach an 043 816 39 72.

 

Guete Flug, yves

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Gast Hans Fuchs

Davo

 

Ich empfehle das Bottlang Airfield Manual von Jeppesen zur Flugvorbereitung. Dieses Werk gibt es in den verschiedensten Zusammenstellungen für fast alle Länder Europas. Dieses Informationswerk ist eine Losblattsammlung mit monatlichen Updates.

 

Für gelegentliche Flüge genügt ein aktueller sogenannter TripKit. Beim ersten Mal aber auch den allgmeinen Teil des jeweiligen Landes mitbestellen.

 

Im übrigen fliegt man am besten mal mit einem Kollegen mit, der das zu bereisende Land schon kennt. Aber das weiss ja jeder.

 

Bezüglich Zoll: Flüge aus und in die Schweiz haben nach wie vor über Zollflugplätze hier wie im Ausland zu gehen. Danben gilt für die Grenzüberschreitung bei fast allen Ländern die Flugplanpflicht.

 

Hans

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Hoi Hans,

 

Du sagst:

Bezüglich Zoll: Flüge aus und in die Schweiz haben nach wie vor über Zollflugplätze hier wie im Ausland zu gehen.

 

Genau diese Aussage habe ich bewusst vermieden. Sie ist nicht korrekt. Bitte lese das mal im AIP nach.

 

Gruss

Joachim

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Gast Hans Fuchs

Joachim

 

Ich lasse mich ja gerne belehren, doch so schätze ich es nun gar nicht. Sag gleich, wie es ist und wo (welche Seite) man nachlesen muss.

 

VFR AGA 2 sagt fett: Die Benüztung von Nichtzollflugplätzen bei grenzüberschreitenden Flügen ist grundsätzlich verboten.

 

Dass es da Ausnahmen 2.1 ff geben kann, die wirklich in aller Regel nicht zutreffen werden, macht meine Aussage keineswegs so abwegig. Hast Du etwas, das darüber hinaus geht. Respektive vielleicht kannst Du mir ein Beispiel nennen.

 

Abgsehen von gewissen Flugtagen wüsste ich keines. Ja vielleicht noch, wenn die Helog irgendwo an der Grenze Holz fliegt oder sowas.

 

Hans

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Wenn jemand eine allgemeine Frage stellt, so kann die Antwort in der Regel auch nur eine allgemeine Antwort sein. Genau dieses habe ich gemacht. Die Kernaussage lautete: „Schau in der AIP des jeweiligen Landes nach“

 

Dann lautete die Kernaussage von Dir: „Von und nach der Schweiz nur über Zollplätze“ Punkt.

 

Dann habe ich mir erlaubt, Dir zu widersprechen und darauf hingewiesen, das ich diese Aussage bewusst vermieden habe und Deine so nicht korrekt ist und Dich gleichzeitig nochmals gebeten, das nachzulesen.

 

Das, so habe ich mich soeben belehren lassen müssen, wird von Dir nicht besonders gewünscht. Ok, das nehme ich mal so zur Kenntnis. Ein Diskusionsforum ist das dann nicht mehr.

 

Deine weitere Antwort lautet: „...Ausnahmen.....in aller Regel nicht zutreffen....“

Auch da werde ich, ob es Dir passt oder nicht, widersprechen.

 

Scheinbar wird vergessen, das die Luftfahrt nicht nur als Flächenfliegern besteht. Wenn Du jetzt mal über den Randbogen hinausschaust, wirst Du feststellen, das bei den Ballonfahrern, den Segel- und Helifliegern der grenzüberschreitende Verkehr, nicht nur in der Theorie, sondern in der Praxis gem. VFR AGA 2.3 im Zusammenhang mit der BAZL-Weisung vom 10.05.1978 abgewickelt wird. Diese Procedure wird nicht nur in einer verschwindend geringen Anzahl praktiziert, sondern ist eher der Regel. Auch ich habe eine solche generelle Bewilligung.

 

Wenn Widersprüche nicht gewünscht und geschätzt werden, werde ich mir sicherlich nicht mehr die Mühe machen, hier und dort möglichst sachlich und zielorientiert zum Verständnis der Luftfahrt beizutragen.

 

Joachim

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Gast Hans Fuchs

Lieber Joachim

 

Widersprüche sind gestattet, nur sollen sie präzise und nicht so wie in Deinem ersten Posting sein, das ich so wahrnehme: "Hans erzählt Quatsch, und jetzt schaut gefälligst selber nach, warum!"

 

Mittlerweile hast Du ja präzisiert, um was es Dir dabei ging. Damit ist die Sachlage für die, die sich gefragt haben, ob die Ausnahmen für sie zutreffen könnten, ja nun geklärt.

 

Dass es generelle Ausnahmebewilligungen für Heliunternehmer gibt, ist nicht ganz neu für mich, dass sie aber eher die Regel sein sollen dann schon eher.

Von Ballonfahrten über Landesgrenzen und Aussenlandungen von grenzüberschreitend Segelflügen ist und war hier keinesfalls die Rede. Ich kann sowas jedoch sehr wohl noch "ausserhalb meines Tellerrandes" erkennen.

 

Ich hoffe nur, es gibt da nicht irgenwo eine reflexartige Aversion gegen Festflügelpiloten. Auf unserer Seite ist sowas jedenfalls gegenüber allen andern Leuten in der Luft völlig unbekannt. Ich erinnere nur an den Sternflug und an das ILS camp wo es keinerlei Beschränkung auf irgendeine Sparte der Fliegerei gab und gibt. Kannst also ruhig auch mit einem Ballon kommen, solange Du nur zumindest eine Wurst zum braten mit dabei hast. :D

 

Hans

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Gast Hans Fuchs

Nach Aussagen mehrerer Piloten Kollegen mit einschlägigen Erfahrungen gilt neu für Deutschland.

 

An Plätzen, wo kein permanter Zoll vorhanden ist, muss man unbedingt, wenn man Zoll machen will, dorthin vorher telefonieren (2 Stunden vor Ankunft ist die Regel).

 

Nur auf dem Flugplan wie bisher "Custom requested" vermerken, reicht nicht mehr aus.

 

Hans

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