M.P. Geschrieben 22. Juli Teilen Geschrieben 22. Juli Wie der Titel schon sagt, habe ich durch mein dummes Verhalten meinen Führerschein auf Probe annulliert bekommen. Das ist jetzt ein Jahr her und ich habe in der zwischen Zeit ein Gutachten gemacht sowie auch eine Verkehrspsychologische Therapie, da das Gutachten dies empfohlen hat. Ich bin jetzt dran das neue Gutachten zu machen und dann sollte ich wieder meine Führerschein machen dürfen/können. In diesem Jahr habe ich die Luftfahrt für mich entdeckt und würde gern einen PPL machen, sowie den CPL nachdem usw. Meine Frage ist jetzt darf ich dann überhaupt eine PPL machen mit dieser Vorgeschichte? Bzw. kann ich überhaupt einen CPL machen? Oder könnte das recht zu einem Problem werden wenn ich das Medical 1 mache? Oder kommt es drauf an weshalb ich meinen Führerschein auf Probe verloren habe? Ist das mit dem PPL/CPL möglich wenn ich beweisen kann das ich mich verbessert habe? Im Internet habe ich nix konkretes gefunden wie das in der Schweiz abläuft. Um eine Antwort wäre ich Dankbar. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dierk Geschrieben 23. Juli Teilen Geschrieben 23. Juli Kommt auf den Grund an. Was soll "dummes Verhalten" sein? Zum Beispiel: Zitat MED.B.055 Psychiatrie (a) Bewerber dürfen ihrer Anamnese oder klinischen Diagnose zufolge weder angeborene noch erworbene psychiatrische Erkrankungen, Behinderungen, Abweichungen oder Störungen aufweisen, die die sichere Ausübung der mit der/den geltenden Lizenz(en) verbundenen Rechte beeinträchtigen können. (b) Bewerber mit psychischen Störungen oder Verhaltensstörungen, die durch Alkoholmissbrauch oder den Gebrauch bzw. Missbrauch von psychotropen Substanzen bedingt sind, sind so lange als untauglich zu beurteilen, bis sie den Substanzmissbrauch einstellen und nach erfolgreicher Behandlung einer zufriedenstellenden psychiatrischen Beurteilung unterzogen wurden. Bewerber um ein ärztliches Zeugnis der Klasse 1 müssen an die Genehmigungsbehörde verwiesen werden. Die Feststellung der Tauglichkeit von Bewerbern um ein ärztliches Zeugnis der Klasse 2 muss in Konsultation mit der Genehmigungsbehörde erfolgen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M.P. Geschrieben 23. Juli Autor Teilen Geschrieben 23. Juli Ich habe damals mit dem Motorrad ein Unfall gehabt und mir wurde nicht beherrschen des Fahrzeugs vorgeworfen, bei meinem zweiten Vorfall habe ich einen Wheelie gemacht mit meinem Motorrad und die Polizei hat die Aktion leider gesehen zudem hatte ich nicht genügend Profil auf dem Töff. Da dies mein Zweiter Vorfall war und ich den Führerschein auf Probe hatte, wurde mir der Schein annulliert. Ich bin mir halt nicht sicher ob mir die Aktion mit meinem Motorrad Steine in den Weg legt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Urs Wildermuth Geschrieben 23. Juli Teilen Geschrieben 23. Juli Ich würde auf jeden Fall mal warten bis Du den Schein wieder hast. Dann mal probieren ob Du eine Züp (Deutschland) kriegst, falls Du da bist. Schweiz kommt wohl drauf an ob das Ganze im Strafregister eingetragen ist. Die Frage ob Du nach solchen Ereugnissen für die Tätigkeit als Pilot geeignet bist, musst Du Dir bzw müssen andere beantworten. 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M.P. Geschrieben 24. Juli Autor Teilen Geschrieben 24. Juli naja aso ich wohne in der Schweiz und habe Gott sei dank keinen Strafregistereintrag bekommen. Aber ich mach mal den Schein und dann das Medical 1 zum und schaue was der Arzt meint. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pyrospeuz Geschrieben 25. Juli Teilen Geschrieben 25. Juli Ich musste während meiner gesamten Ausbildung (allerdings nur bis PPL) nie Angaben zum Strassenverkehr machen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HB-MIK Geschrieben 25. Juli Teilen Geschrieben 25. Juli Servus Unbekannter Ich schwanke hier ganz stark zwischen nicht-bewertendem "Das ist eine Einzelfallentscheidung und jeder sollte eine zweite Chance erhalten", weil wir alle mal Fehler machen UND meiner Frage an dich, ob du dich in der Lage siehst, in einem heiklen Bereich wie der Fliegerei alles so zu befolgen, wie es vorgegeben ist. Ein Selbstunfall ist - zumindest meiner Meinung nach - immer auf das Nicht-beherrschen des Fahrzeugs zurückzuführen. Da du allerdings noch in der Lernphase bist, kann man da sicherlich ein Auge zudrücken. Wichtig ist, aus solchen Fehlern zu lernen, wie die Gaskontrolle anzupassen, Kurven anders nehmen, etc. . Wenn ich allerdings lese, dass du - weiterhin innerhalb deiner Probezeit - gefährliche Spielereien auf öffentlichen Strassen durchführst (die LEIDER von der Polizei gesehen wurden) und damit dich und andere unschuldige Menschen gefährdest und dich darüber hinaus nicht um die Verkehrstüchtigkeit deines Fahrzeugs kümmerst, gibt mir das zu denken. Und ich bin weder ein Fliegerarzt, noch bin ich ein Psychologe. Aber ich habe ein etwas mulmiges Gefühl, wenn ich weiss, dass ich mir mit Menschen einen Luftraum teile, die geltenden Gesetzen kein Gewicht beimessen. Gesetze sind nicht da, um einzelne zu ärgern, sondern um viele zu schützen. So, das war es mit dem erhobenen Finger. Die einfachste - und vermutlich auch "günstigste" - Variante herauszufinden, ob das was werden kann mit deiner Lizenz, ist vorgängig in ein Aemc zu gehen. Da du ja ein Class 1 machen willst, ist ein Aeromedical Center eh Pflicht bei der Eingangsuntersuchung. Dort wirst du sowieso vorab gefragt, ob du jemals deinen Führerschein abgeben musstest und sonstiges. Die Empfehlung ist, immer ehrlich zu sein. Sollten sie nämlich auf anderem Wege herausfinden, dass du gelogen hast, war es das. Mach dir Gedanken darüber, ob du dir der Ernsthaftigkeit dieses wundervollen Hobbies bewusst bist. Denn so viel Spass, wie es macht, so viel Aufmerksamkeit sollten wir nach allen Richtungen walten lassen, damit alles sicher für alle bleibt. In diesem Sinne, mach es gut und viel Erfolg. 3 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 17. Oktober Teilen Geschrieben 17. Oktober On 7/23/2024 at 6:05 PM, Urs Wildermuth said: Schweiz kommt wohl drauf an ob das Ganze im Strafregister eingetragen ist. CH: Ch denke nicht, dass er einen LAPL oder PPL durchlaufen kann in diesem Moment. Das würde mich erstaunen. F: Wen die Bewilligung zum Führen eines Fahrzeugs entzogen wurde, der kann nicht mal die ULM-Lernberechtigung erwerben. Dies gilt auch- und besonders wenn die Sistierung wegen medizinischen Gründen erfolgte (incl. Drogen..) Das war zumindest so vor der Harmonisierungsversuchen der EASA. Cosy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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