Dierk Geschrieben 6. April Teilen Geschrieben 6. April Müsste für den Fall der Korruption nicht der Sicherheitsmann an der Fast lane mehr Kohle machen als sein Kollege, der sich mit der Warteschlange der « Holzklasse » quälen muss? Oder müsste eine höhere Amtsstelle zu diesem Zweck (Einrichtung und Betrieb einer Fast lane) besondere Gelder erhalten haben, mit persönlichem Vorteil Einzelner? Die andere Frage ist, ob die Einrichtung einer Fast lane bei gleichbleibender Personaldecke eine künstliche Verknappung von Ressourcen darstellt, weil dann der eine Sicherheitsbedienstete die meiste Zeit nur gelangweilt rumsteht und sich über jeden neuen menschlichen Kontakt freut, während der Kollege nebenan nicht weiss, wie er die immer länger werdende Schlange händeln soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ErnstZ Geschrieben 6. April Teilen Geschrieben 6. April vor einer Stunde schrieb Maxrpm: Damit ist ihr Anteil für die Finanzierung der Siko 2 - 3 mal so hoch. Das ist nicht ganz korrekt. Das ist ja nicht im eigentlichen Ticketpreis, sondern als „Sicheheitssteuer“ in den Nebenkosten des Tickets. Und die sind für jeden gleich, egal ob C oder Y. Ob aber die Airlines „im Hintergrund“ noch mehr zahlen, damit ihre Premium Passagiere eine Fast Lane nutzen können, weiss ich natürlich nicht. Das wäre dann wiederum im normalen Ticketpreis drin. Grüsse Ernst Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ErnstZ Geschrieben 6. April Teilen Geschrieben 6. April vor 15 Minuten schrieb Dierk: Die andere Frage ist, ob die Einrichtung einer Fast lane bei gleichbleibender Personaldecke eine künstliche Verknappung von Ressourcen darstellt, weil dann der eine Sicherheitsbedienstete die meiste Zeit nur gelangweilt rumsteht und sich über jeden neuen menschlichen Kontakt freut, während der Kollege nebenan nicht weiss, wie er die immer länger werdende Schlange händeln soll. Das jemand gelangweilt herumsteht, glaube ich weniger. Wenn in Zürich beispielsweise an den Eco-Schlangen noch Paxe stehen, die Biz-Schlange aber leer ist, dann schicken sie jeweils Leute von Eco rüber, bis wieder ein Biz-Kunde aufkreuzt. So wie es ja meist auch am Checkin gemacht wird. Ist niemand am Biz-Schalter am Einchecken, holt man in der Regel den nächsten vom Eco. Grüsse Ernst 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maxrpm Geschrieben 6. April Teilen Geschrieben 6. April (bearbeitet) 10 minutes ago, ErnstZ said: Das ist nicht ganz korrekt. Das ist ja nicht im eigentlichen Ticketpreis, sondern als „Sicheheitssteuer“ in den Nebenkosten des Tickets. Und die sind für jeden gleich, egal ob C oder Y. Ob aber die Airlines „im Hintergrund“ noch mehr zahlen, damit ihre Premium Passagiere eine Fast Lane nutzen können, weiss ich natürlich nicht. Das wäre dann wiederum im normalen Ticketpreis drin. Grüsse Ernst Genau so ist es. Die Errichtung von Fast Lanes wird von den Airlines beim Flughafen selber bestellt. (Zumindest in Österreich und Deutschland) der erhöhte Personalbedarf muss extra abgegolten werden. Das geht über die Erträge aus den Ticketpreisen. wie in allen Bereichen des kommerziellen Fliegen können die Konsumenten des günstigen Tickets beruhigt sein. Sie bekommen das beste Transportprodukt des Planeten (800km in der Stunde) und sie müssen garantiert für niemand anderen mitfinanzieren. wolfgang Bearbeitet 6. April von Maxrpm 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LS-DUS Geschrieben 6. April Autor Teilen Geschrieben 6. April (bearbeitet) vor 52 Minuten schrieb Dierk: Müsste für den Fall der Korruption nicht der Sicherheitsmann an der Fast lane mehr Kohle machen als sein Kollege Der Staat muss jedem Bürger den gleichen Zugang gewähren. Hier eben um zur Sicherheitskontrolle zu kommen. Auch Flughäfen können diese staatliche Leistung nicht erschweren oder in zwei Klassen aufteilen. Sonst macht die KFZ Behörde demnächst eine Fast Lane, die Ausländerbehörde oder unzählige andere Behörden. Oder der Hausbesitzer von dem Amt, also bei Vermietung, bringt eine Fast Lane am Eingang an. Gesetzte sollen ja auch einen Gerechtigkeitssinn wiederspiegeln. Der Bürger muss sich vom Staat nicht ungerecht behandeln lassen. Im Grunde begeht der Staat da Nötigung (Wartezeit). Ob das jetzt Korruption oder Nötigung ist, es ist offensichtlich nicht richtig. Soll es demnächst eine Fast Lane zur Polizei geben? Zur Gerichtsbarkeit? Zur Steuerbehörde, zum Zoll? Wenn es sich hier um keine staatliche Leistung handeln würde, dann wäre das was völlig anderes. Bearbeitet 6. April von LS-DUS 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 6. April Teilen Geschrieben 6. April vor 37 Minuten schrieb LS-DUS: Sonst macht die KFZ Behörde demnächst eine Fast Lane, die Ausländerbehörde oder unzählige andere Behörden. Gibt es doch schon: Nennt sich "Termin". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LS-DUS Geschrieben 6. April Autor Teilen Geschrieben 6. April vor 16 Minuten schrieb FalconJockey: Gibt es doch schon: Nennt sich "Termin". Aber das ist auch der selbe Zugang, den jeder theoretisch nutzen kann. Entweder online oder über das Telefon, damit auch Kunden ohne Internet das Angebot nutzen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 6. April Teilen Geschrieben 6. April Trotzdem gehst Du dann an Leuten vorbei, die dort schon lange gewartet haben. Ich finde diese Diskussion hier wirklich sehr irritierend. Die Airlines finanzieren die Sicherheitskontrollen für ihre Premiumgäste durch zusätzliche Zahlungen an die Flughäfen, denn dafür braucht es ja zusätzliches Personal und zusätzliche Kontrollstellen. An einigen Flughäfen gehören die Terminals sogar den Airlines selbst, folglich können sie tun was sie wollen. Und wie weiter oben bereits geschrieben wurde sind die Prioritätskontrollen nicht exklusiv für Premiumkunden, sondern das gemeine Volk darf da auch durch, wenn gerade kein Bonze durchleuchtet wird. Selbstverständlich gibt es auch Flughäfen, in denen diese Kontrollstellen physisch getrennt sind, da geht das dann nicht. Man sollte sich lieber an den geringen Sitzabständen in den Flugzeugen abarbeiten und dort Vorschriften erlassen bzw. verbessern, die ein gesundes Reisen ermöglichen. 2 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gulfstream Geschrieben 6. April Teilen Geschrieben 6. April Auch wenn es nicht sozial(istisch) ist, aber es ist nun mal so: wer mehr bezahlt, bekommt mehr. Und keiner sollte glauben, dass die fast lanes 'gratis' sind - sind sie nicht. Das ist entweder im hochwertigeren Ticket eskompiert oder im Status, welcher nichts anderes als die Summe aller gekauften Tickets darstellt. Und der (CH)-Staat muss in diesem Fall genau nichts was den (gleichen) Zugang der fast lane anbelangt, sorry. Höchstens des Service Public = Flughafen. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LS-DUS Geschrieben 6. April Autor Teilen Geschrieben 6. April vor 29 Minuten schrieb FalconJockey: Man sollte sich lieber an den geringen Sitzabständen in den Flugzeugen abarbeiten und dort Vorschriften erlassen bzw. verbessern, die ein gesundes Reisen ermöglichen. Da kann ich zum Glück meist die Airline wählen und mir einen Platz mit mehr Beinfreiheit aussuchen, natürlich gegen Mehrbezahlung, um nicht wie ein Stück Vieh transportiert zu werden. Das Platz in einem Flugzeug Geld kostet, ist auch verständlich. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 6. April Teilen Geschrieben 6. April In Europa sind so gut wie alle Eco-Sitze unbequem zusammengeschoben, da hilft mehr zahlen auch nicht. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dierk Geschrieben 6. April Teilen Geschrieben 6. April Zitat Breaking News: Schweizer Autobahnen auf dem Weg zur Revolution mit der "Fast Lane für Premium Kunden" In einem bahnbrechenden Schritt, der verspricht, das Fahrerlebnis auf schweizerischen Autobahnen zu transformieren, haben das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Verkehr eine gewagte Reform angekündigt, um sowohl Umweltfragen als auch Verkehrsstaus anzugehen. Ab dem 1. April 2025 sollen Fahrer, die schneller auf Schweizer Autobahnen unterwegs sein wollen, die Möglichkeit erhalten, eine elektronische "Premium-Vignette" zu lösen. Zum Preis von 400 CHF garantiert dieses goldene Ticket uneingeschränkten Zugang zur linken Spur, die nun als "Premium-Schnellfahrspur" bezeichnet wird. Zusätzlich soll das Geschwindigkeitslimit auf der linken Spur auf 150 km/h angehoben werden, kombiniert mit dem Gebot, bei trockenen Witterungsverhältnissen und guter Sicht auf dieser Spur mindestens 130 km/h zu fahren. Aber was ist mit denen, die lieber in der langsamen Spur bleiben? Die Standardvignette bleibt zum gewohnten Preis von 40 CHF erhältlich. Fahrer, die sich für diese Option entscheiden, müssen jedoch nach einem neuen Satz Regeln spielen. Sie werden auf die rechte Spur beschränkt und dürfen dort maximal 100 km/h fahren. Obwohl es wie ein Downgrade erscheinen mag, argumentieren Befürworter, dass ein gemächlicheres Tempo das Aufkommen von Staus unwahrscheinlicher macht, sowie förderlich für stressfreies Reisen ist. Laut dem Bundesamt für Umwelt zielt die Initiative darauf ab, sowohl Umweltfragen als auch Verkehrsstaus anzugehen. Mit den erhöhten Einnahmen aus dem Verkauf der Premiumvignette plant der Bundesrat, Gelder in wichtige Umweltprojekte zu leiten, wie Aufforstungsmaßnahmen, Lärmschutzwälle und Initiativen zum Schutz der Tierwelt. Ich hatte die AI gebeten, einen Fake-Newsartikel zum Thema Fast-Lane für Premiumkunden zu schreiben... 1 5 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 6. April Teilen Geschrieben 6. April Herrlicher Kommentar!! 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Peter Gloor Geschrieben 6. April Teilen Geschrieben 6. April Wenn ich einen Flughafen bewerte, fliesst das Vorhandensein einer Fast Lane in die Bewertung ein. Leider gibt es viele, die nichts dergleichen offerieren. Zürich ist immer noch ein ausgezeichneter Flughafen. Wenn man den Gedanken des Professors weiterspinnt, dürfte der (öffentliche Flughafen) mir auch keine Lounge offerieren. Da diese mehr Platz pro Nase auf dem allenfalls öffentlichen Terrain beansprucht. Oder eine Staatsbahn dürfte keine 1. Klasse anbieten.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LS-DUS Geschrieben 6. April Autor Teilen Geschrieben 6. April vor 4 Stunden schrieb Peter Gloor: dürfte der (öffentliche Flughafen) mir auch keine Lounge offerieren Die Lounge hat mit Gesetzen nichts zu tun. Zitat Der BGH hat längst klargestellt, dass die erkaufte zeitliche Bevorzugung bei einer Verwaltungstätigkeit als pflichtwidrige Ermessenshandlung und damit als Bestechung einzustufen ist (Urt. v. 08.11.1951, Az. 3 StR 822/51). Später hat er dies ausdrücklich auf Grenzkontrollen bezogen und Zahlungen an Zöllner als Gegenleistung für eine vorrangige Abfertigung für korruptiv erklärt (Urt. v. 31.05.1983, Az. 1 StR 772/82) Der Staat muss bei Ausübung seiner Gesetze alle gleich behandeln. Eine Staatsbahn setzt keine Gesetze um. Da kann ich mir natürlich mehr Platz mit mehr Geld erkaufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Heiri_M Geschrieben 7. April Teilen Geschrieben 7. April Müssen Regierungsmitglieder, hohe Beamte und Funktionäre und andere VIPs ebenfalls anstehen? Oder haben diese eine very fast, oder etwa gar keine lane? Ich fordere: Auch diese müssen anstehen wie alle anderen! Wo kämen wir sonst hin! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArminZ Geschrieben 7. April Teilen Geschrieben 7. April 12 hours ago, LS-DUS said: Der BGH hat längst klargestellt, dass die erkaufte zeitliche Bevorzugung bei einer Verwaltungstätigkeit als pflichtwidrige Ermessenshandlung und damit als Bestechung einzustufen ist (Urt. v. 08.11.1951, Az. 3 StR 822/51). Urt. v. 08.11.1951, Az. 3 StR 822/51. Aus dem Jahr 1951: Quote ..Der Angeklagte R. ist wegen fortgesetzter schwerer passiver Bestechung zur Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt; die beiden Mitangeklagten K. und P. sind, von der Anklage wegen Vergehens gegen die Bestechungsverordnung vom 3. Mai 1917/22. Mai 1943 freigesprochen worden ... Das angefochtene Urteil stellt fest, der Angeklagte habe sich als Beamter von dem früheren Mitangeklagten L. bewirten lassen sowie das Versprechen einer Geldzahlung und der Gewährung eines kostenlosen Erholungsurlaubs angenommen. Als Gegenleistung dafür habe er hinsichtlich der ihm von L. zugeführten Personen bei der ihm zustehenden Vorprüfung ihrer Flüchtlingseigenschaft deren Zuerkennung pflichtwidrig nicht abgelehnt, obwohl er gewusst habe, dass er das mangels der die Flüchtlingseigenschaft begründenden Voraussetzungen hätte tun müssen Für mich als Nicht-Jurist sieht obiges schon arg vergilt aus. Quote Später hat er dies ausdrücklich auf Grenzkontrollen bezogen und Zahlungen an Zöllner als Gegenleistung für eine vorrangige Abfertigung für korruptiv erklärt (Urt. v. 31.05.1983, Az. 1 StR 772/82) Im obigen Urteil hat der Zöllner direkt Geld (von LKW-Fahrern) als Gegenleistung angenommen. Ob die zitierten Urteile in "userem" Fall wirklich anwendbar wären? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LS-DUS Geschrieben 7. April Autor Teilen Geschrieben 7. April vor 40 Minuten schrieb ArminZ: Für mich als Nicht-Jurist sieht obiges schon arg vergilt aus. Gesetze verrotten nicht. Der Bundesgerichtshof ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren Aber es halten sich alle an das Gesetz, weil jeder auch die Fast Lane nutzen kann. Wie am Flughafen München, Frankfurt usw. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reverser Geschrieben 7. April Teilen Geschrieben 7. April vor 33 Minuten schrieb LS-DUS: Aber es halten sich alle an das Gesetz, weil jeder auch die Fast Lane nutzen kann. Wie am Flughafen München, Frankfurt usw. Könnte man so sagen; "indem jeder die Fast Lane nutzen kann, wird das Gesetz eingehalten, wenngleich die "Aufpreis-Ticket" Leute den Vortritt haben?" Gruss Richard Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LS-DUS Geschrieben 7. April Autor Teilen Geschrieben 7. April Dann wäre es wieder eine verbotene Ungleichbehandlung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArminZ Geschrieben 7. April Teilen Geschrieben 7. April 1 hour ago, LS-DUS said: Gesetze verrotten nicht. Gesetze von 1917 ändern sich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dierk Geschrieben 7. April Teilen Geschrieben 7. April Zitat Gleichbehandlungsgebot Der Anspruch auf Gleichbehandlung verlangt, dass Rechte und Pflichten der Betroffenen nach dem gleichen Massstab festgesetzt werden. Gleiches ist nach Massgabe seiner Gleichheit gleich, Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln. Wer Premium ist, soll also auch wie Premium behandelt werden (Das Zitat hat nicht die AI geschrieben) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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