Dierk Geschrieben 5. April Teilen Geschrieben 5. April (bearbeitet) Interessant. Link: 24.3112 | Ultraleichtflugzeuge sind umweltfreundlich, leise und sparsam. Die Zulassung innovativer Produkte muss auch in der Schweiz möglich sein. | Geschäft | Das Schweizer Parlament Zitat Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung und den Betrieb von dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen (UL) sowohl mit Elektro- als auch mit Verbrennungsmotoren mit einem maximalen Abfluggewicht von 600 kg in der Schweiz zu schaffen. Motion fordert Zulassung von UL-Flugzeugen – Aero-Club der Schweiz Bearbeitet 5. April von Dierk 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ange12lo Geschrieben 5. April Teilen Geschrieben 5. April Als LSA sind die doch schon Lange zulassungsfähig oder geht es darum eine Nationale UL Regelung zu schaffen wie z.B. in Deutschland? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dierk Geschrieben 5. April Autor Teilen Geschrieben 5. April (bearbeitet) Ist wohl ein Unterschied im bürokratischen Aufwand? Zulassungskritierien und Wartung unterschiedlich? Ich habe den Eindruck, gewisse "Stabhalter" (stakeholders) möchten, dass das Fliegen kostspielig bleibt und somit kein "Flugsport" und nicht für jedermann erschwinglich ist. Erschwinglich wäre der Kauf eines ein- oder zweisitzigen "Flugsportgeräts" für den Preis eines Mittelklassewagens (ca. 50 000 CHF neu) und Wartungskosten von z.B. 2000 - 3000 CHF/Jahr (bei 100 Flugstunden) mit grosser Selbstverantwortung des Eigners/Piloten für Routinekontrollen und Wartung usw. sowie Hangarierungskosten von 1500 CHF/Jahr, Versicherung 1000 CHF/Jahr. Davon ist man in der Schweiz weit entfernt, würde ich mal sagen. Die Flugstunde würde dann nämlich 50 CHF kosten plus Rückstellungen für Wertverlust bzw. Motortausch nach 12 oder mehr Jahren, falls on condition möglich ist. D.h. mit Rückstellungen ca. 125 CHF. Und nicht ca. 250 CHF für einen Flieger der mit 100 anderen Piloten geteilt wird und den man für einen Flug am Wochenende mehrere Monate im voraus reservieren muss. Zitat Die Wartung eines Euro-LSA ist umständlicher und kostspieliger als bei ULs In Sachen Wartung unterscheiden sich Euro-LSA deutlich von Ultraleichtflugzeugen. Rechtlich stehen Euro-LSA in einer Reihe mit Very Light Aircraft (VLA), deren bekannteste Vertreter wohl Katana und Aquila sind und die maximal 750 Kilo wiegen dürfen. Das heißt: ein europäisches LSA wird nach Part M der EASA gewartet, es braucht entsprechende Wartungsunternehmen und ein zugelassenes CAMO-Instandhaltungsprogramm. In dem ist genau festgelegt, was ein Eigner selbst an seinem Flugzeug machen darf. Dies dürfte die Kosten erheblich erhöhen, auch wenn die Teilepreise günstig bleiben. Von der beim UL leicht möglichen Wartung durch den Besitzer und der sehr einfachen nachträglichen Modifikation und Ergänzung der Ausstattung werden Euro-LSA-Eigner nur träumen können. https://www.fliegermagazin.de/flugzeuge/die-europaeische-lsa-klasse/ Bearbeitet 5. April von Dierk 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andreas Meisser Geschrieben 5. April Teilen Geschrieben 5. April vor 11 Stunden schrieb ange12lo: Als LSA sind die doch schon Lange zulassungsfähig o Ja, das war einmal. Aber seit es die 600kg UL's gibt, wird kein Hersteller mehr den Aufwand auf sich nehmen, wegen ein paar lausigen Stückzahlen für CH-Käufer eine kostspielige Zulassung durchzuführen. Die Euro-LSA Klasse ist sowas von tot (ausser in den USA, aber dort sind die Anfoderungen viel tiefer). Gruss Andreas 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArcticChiller Geschrieben 1. Mai Teilen Geschrieben 1. Mai (bearbeitet) @Dierk, das Fliegermagazin macht da aber grosse Fehler in dem Artikel. Es gilt Part-ML und nicht Part-M. Das ist ein riesiger Unterschied und erlaubt es ohne eine CAMO, entweder mit CAO oder direkt als Halter die Wartung zu überwachen. Sogar mit selbstdeklariertem Instandhaltungsprogramm, TBO-Überschreitungen (ist ja mit entsprechender Begleitung z.B. Savvy / Borescope sicherer als ein überholter Motor) uvm. Auch die Modifikation ist vereinfacht mit CS-STAN. Die EASA hat in der Vergangenheit mit Überregulierung der GA Schaden angerichtet, aber unterdessen wurde recht stark zurückreguliert. Es ist jetzt schade, wenn die Flieger-Journalisten das Positive nicht sehen. Bearbeitet 1. Mai von ArcticChiller 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ange12lo Geschrieben 24. Mai Teilen Geschrieben 24. Mai Die Motion wurde vom Bundesrat leider abgelehnt. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArminZ Geschrieben 24. Mai Teilen Geschrieben 24. Mai (bearbeitet) Schade. Man erlaubt zwar den Einflug von 600-kg- ULs, aber will selber keine solchen zulassen. Das etwas dürftige Statement (keine wirkliche Erklärung): Quote Seit 2018 haben die Nachbarländer der Schweiz und weitere europäische Staaten von dieser Opt-Out-Möglichkeit Gebrauch gemacht. Sie wenden vorwiegend nationales Recht an, das die Zulassung von Ultraleicht-Flugzeugen (UL) bis 600 kg auf einfachere Weise als über die EASA erlaubt. Die Schweiz entschied 2019, die Opt-Out-Möglichkeit nicht zu nutzen. ...und dass man vielleicht eine 600-kg Grenze für Elektros in Erwägung ziehen könnte: Quote Sollte der Erstrat die Motion entgegen dem Antrag des Bundesrates annehmen, schlägt der Bundesrat für den Zweitrat folgende Abänderung vor: «Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die Zulassung und den Betrieb von dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen (UL) mit Elektromotoren mit einem maximalen Abfluggewicht von 600 kg in der Schweiz zu schaffen.» Ignoriert (oder nicht verstanden?) wird dabei leider die Tatsache, dass praktisch alle etwas moderneren ULS mit der originalen 472.5 kg Begrenzung zu schwer sind (Leermasse zu gross/Zuladung zu gering), um legal/vernünftig als Zweiplätzer zu fliegen/schulen. Zudem gibt es viele Muster, die zumindest etwas aufgelastet werden können (je nach Muster von den ursprünglichen 472.5 auf 530 kg oder ev. 560 kg), was schon viel mehr Spielraum gäbe (und nur mit dem opt-out möglich wäre) Bearbeitet 24. Mai von ArminZ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 25. Mai Teilen Geschrieben 25. Mai 21 hours ago, ArminZ said: Ignoriert (oder nicht verstanden?) wird dabei leider die Tatsache, dass praktisch alle etwas moderneren ULS mit der originalen 472.5 kg Begrenzung zu schwer sind (Leermasse zu gross/Zuladung zu gering), um legal/vernünftig als Zweiplätzer zu fliegen/schulen. Es gibt da (zugegeben vereinzelte) Ausnahmen. Ein solches Beispiel ist die Dyn'Aero MCR01 Sportster: Eine solche Maschine wurde von einem Hangarnachbar gebaut, geflogen und dieses Frühjahr nach Südfrankreich verkauft. Sie wog leer um die 275kg, (allerdings mit einem BRS-Zellenfallschirm) mit einem 80 PS Rotax 912. Die max. IAS bei Vollgas horizontal war über 280 km/h. Ich hatte damit ein paar Flüge gemacht, mir war die Kabine aber zu eng: wirklich wie ein Racer. Es gibt nun sehr interessante Spass- und Freizeitgeräte, die ECHTE Gewichtsrekorde brechen: Damit gehts ganz gemütlich 'vorwärts' mit 120kg Leergewicht. An der diesjährigen Aero hat der Konstrukteur auch eine E-Version mitgebracht und arbeitet an einer H2- Version... Sowas stell ich mir vor wenn ich mal pensioniert und ohne Fluggäste dem Hobby nachrenne... Cosy Cosy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DaMane Geschrieben 26. Mai Teilen Geschrieben 26. Mai vor 14 Stunden schrieb cosy: ........................ Sowas stell ich mir vor wenn ich mal pensioniert und ohne Fluggäste dem Hobby nachrenne... Cosy Cosy Wenn Du mal pensioniert bist, und so ein gemütliches Altherren-Fluggerät hättest , wozu mußt du dann noch rennen..... Grß Manftred Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ange12lo Geschrieben 27. Mai Teilen Geschrieben 27. Mai Also wenn ich das richtig verstehe, kann man ULs mit 472.5 Kg nach wie vor zulassen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArminZ Geschrieben 27. Mai Teilen Geschrieben 27. Mai (bearbeitet) 3 hours ago, ange12lo said: Also wenn ich das richtig verstehe, kann man ULs mit 472.5 Kg nach wie vor zulassen? Ja, kann man. Die Motion schlug vor, dass auch die Schweiz das Opt-Out (für ein höheres MTOW, bis max 600 kg) in Betrieb nähme. Was m.E. auch sinnvoll wäre (aus den weiter oben genannten Gründen). Einflug von ausländischen max-600-kg ULs ist ja erlaubt unter gewissen Umständen (zugrundeliegende Specs). Bearbeitet 27. Mai von ArminZ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ange12lo Geschrieben 27. Mai Teilen Geschrieben 27. Mai Dann war in der Schweiz bisher einfach das Interesser dermassen gering das es so wenig ULs bis 472.5 Kg gibt? Gemäss Bazl Register sind es gerade mal noch 15 Stück. Gesamthaft waren es mal 44, davon sind 29 wider abgemeldet. Würde mich wunder nehmen an was es liegt. In Deutschland waren es trotz der 472.5 Kg Regel ja trotzdem jedes Jahr mehr Flieger. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArminZ Geschrieben 27. Mai Teilen Geschrieben 27. Mai ULs waren in der Schweiz bis 2005 verboten. Zum Fliegen benötigt man zumindest einen RPPL(A). Aus meinder Sicht die Hauptgründe für das Fehlen einer eigentlichen UL-Kultur wie in anderen europäischen Staaten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Olivierg Geschrieben 8. Juli Teilen Geschrieben 8. Juli Blicke da nicht wirklich durch mit den Einschränkungen aber aus Interesse weil ich UL's für deren oft erwähnten Vorteile (Kosten, Verbraucht, Lärm, Unterhalt, selten mehr als 1-2 Personen im Cockpit) klar bevorzugen würde. Gibt es den einen Zusatz, das die "Standard" 600kg Ul's verbietet? Offiziell besagt es doch folgendes: Zitat Der Betrieb von Ultraleichtflugzeugen (UL) nach schweizerischer Definition, das heißt von Flugzeugen mit einer Flächenbelastung von weniger als 20 kg/m2, ist seit 1984 verboten. Seit 2005 besteht die Möglichkeit, sogenannte Ecolight-Flugzeuge in der Schweiz zuzulassen. Bei 400-470kg leer und meist so 9m2 Fläche würden die ja alle nicht in die Kategorie von < 20kg/m2 fallen?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArminZ Geschrieben 8. Juli Teilen Geschrieben 8. Juli (bearbeitet) 7 minutes ago, Olivierg said: Blicke da nicht wirklich durch mit den Einschränkungen aber aus Interesse weil ich UL's für deren oft erwähnten Vorteile (Kosten, Verbraucht, Lärm, Unterhalt, selten mehr als 1-2 Personen im Cockpit) klar bevorzugen würde. Gibt es den einen Zusatz, das die "Standard" 600kg Ul's verbietet? Offiziell besagt es doch folgendes: Bei 400-470kg leer und meist so 9m2 Fläche würden die ja alle nicht in die Kategorie von < 20kg/m2 fallen?! Die meisten zweisitzigen europäischen ULs (vor dem opt-out, MTOW mit Rettungsschirm = 472.5) hatten ein Leergewicht von vielleicht 260-300 kg. Mit dem opt-out (max 600 kg) liegt das Leergewicht bei etwa 340-390 kg Bearbeitet 8. Juli von ArminZ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Olivierg Geschrieben 8. Juli Teilen Geschrieben 8. Juli vor 12 Minuten schrieb ArminZ: Die meisten zweisitzigen europäischen ULs (vor dem opt-out, MTOW mit Rettungsschirm = 472.5) hatten ein Leergewicht von vielleicht 260-300 kg. Mit dem opt-out (max 600 kg) liegt das Leergewicht bei etwa 340-390 kg Stehe immer noch auf dem Schlauch. Die Flieger würden ja alle nicht in die verbotene Kategorie von weniger als 20kg/m2 fallen? Gewicht/Flugfläche (ca. 9m2) Bin wohl zu blöd, es zu verstehen^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArminZ Geschrieben 8. Juli Teilen Geschrieben 8. Juli (bearbeitet) Hmm in diesem Sinn hast du recht, da alle europäischen ULs höher liegen (Ikarus C 42 mit Flügelfläche = 12.5 m2 und MTOW 450...600 ergibt eine Flächenbelastung von 36....50 kg/m2 ). In der Motion (Link weiter oben) wird erwähnt: Quote Das 1984 erlassene UL-Verbot wurde zwar mit der Zulassung der nur in der Schweiz vorkommenden Kategorie «Ecolight-Flugzeuge», d.h. Flugzeuge bis max. 472.5 kg Abfluggewicht, etwas gelockert, aber hierzulande herrscht weiterhin das restriktivste UL-Regime in Europa. Müsste mal den Originaltext der heutigen Gesetzgebung anschauen, was denn genau einschränkt (die Ecolight Beschränkung auf 472.5 kg, und/oder eine fehlende Kategorisierung für höhere MTOW?. Ist ja kein EASA-Luftfahrzeug). EDIT: siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Ecolight Die Beschränkung auf max mindestens 20 kg/m2 hatte wohl ursprünglich nur den Sinn, motorisierte Hängegleiter zu verhindern. Die Ecolight-'Schublade' wurde dann wohl kreiert, um europäische UL's zulassen zu können (da es keine anderer passende Klasse dafür gab). Bearbeitet 8. Juli von ArminZ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Olivierg Geschrieben 8. Juli Teilen Geschrieben 8. Juli vor 17 Minuten schrieb ArminZ: Hmm in diesem Sinn hast du recht, da alle europäischen ULs höher liegen (Ikarus C 42 mit Flügelfläche = 12.5 m2 und MTOW 450...600 ergibt eine Flächenbelastung von 36....50 kg/m2 ). In der Motion (Link weiter oben) wird erwähnt: Müsste mal den Originaltext der heutigen Gesetzgebung anschauen, was denn genau einschränkt (die Ecolight Beschränkung auf 472.5 kg, und/oder eine fehlende Kategorisierung für höhere MTOW?. Ist ja kein EASA-Luftfahrzeug). EDIT: siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Ecolight Die Beschränkung auf max 20 kg/m2 hatte wohl den Sinn, motorisierte Hängegleiter zu verhindern. Die Ecolight-'Schublade' wurde dann wohl kreiert, um europäische UL's zulassen zu können (da es keine anderer passende Klasse dafür gab). Ah danke für den Hinweis. Stimmt, der Zusatz, dass es auch nicht über 472 kg/MTOW gehen darf, lässt den "Standard" von 600kg natürlich nicht zu. Macht für mich nur überhaupt keinen Sinn, wieso man das im Gesetz nicht erhöht?!?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArminZ Geschrieben 8. Juli Teilen Geschrieben 8. Juli 3 hours ago, Olivierg said: Macht für mich nur überhaupt keinen Sinn, wieso man das im Gesetz nicht erhöht?!?! Sehe ich auch so. Die einzige Begründung war, dass man 2019 entschieden habe, die Opt-Out Möglichkeit nicht zu benützen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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