cosy Geschrieben 22. Februar Teilen Geschrieben 22. Februar Bekanntlich hat das Bundesamt für Luftfahrt restriktive Regeln für Einflug, Landung, Nutzung auf CH-Gebiet von Ultralights der Sonderkategorie erlassen. Diese Kategorie Luftfahrzeuge ist ausserhalb des Regelwerks der EASA (Musterzulassung). Die Berechtigung erlaubt dem ausländisch registrierten Luftfahrzeug, Flüge in die Schweiz und innerhalb der Schweiz zu machen innerhalb maximal 2 Monaten pro Kalenderjahr. Diese Zeit kann auch gestückelt werden. Vor einigen Wochen ist eine neue , erweiterte Liste der betroffenen Flugzeugmuster erschienen. Die Berechtigung basiert auf gegenseitiger Anerkennung der Musterzulassung zwischen den Staaten. Darin enthalten sind sowohl spartanische Tuchfetzen wie auch Rolls der Lüfte mit 160PS Einspritzer-Turbo: Tuch und Alurohre mit einem 'verkehrt' hängenden 2-Takt Rotax Motor (Kerzen unten): Quicksilver MX.. Mein Bruder als Pax und ich (li) in einem Quicksilver vor langer Zeit in Frankreich kurz nach meinem ULM-Schein.. bis.. JMB VL3 2600 ftpm Steigrate im Zweisitzer mit 600kg MTOM (Rotax 916iS)!!! Startrollstrecke 98m, Best Cruise @ FL180 mit 200kt(370 km/h) TAS !!! Link zur Liste (pdf) (in english) Link zur Publikation BAZL bezüglich Prozedur für Bewilligung (on the top rigth corner you can change the language) Gibt es unter den Forumsnutzern Leute, welche diesen Bewilligung schon beantragten /erhielten? Dann postet doch Eure Erfahrung hier im Thread.. Happy Landings (and country crossings) Cosy a.k. Bruno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 22. Februar Autor Teilen Geschrieben 22. Februar ..wurde gefragt, was der Annex 8 definiert.. Leider sind die ICAO Dokumente - obwohl verbindlich - nicht öffentlich. Dieser Anhang alleine kostet als pdf um die 400 USD. Hat jemand Zugang zu diesem Paper (auch veraltet ok)? Hier der Kurzbeschrieb: Annex 8 includes broad standards which define, for application by the national airworthiness authorities, the minimum basis for the recognition by States of Certificates of Airworthiness for the purpose of flight of aircraft of other States into and over their territories, thereby achieving, among other things, protection of other aircraft, third parties and property. It is recognized that ICAO Standards would not replace national regulations and that national codes of airworthiness containing the full scope and extent of detail considered necessary by individual States would be required as the basis for the certification of individual aircraft. Each State is free to develop its own comprehensive and detailed code of airworthiness or to select, adopt or accept a comprehensive and detailed code established by another Contracting State. The level of airworthiness required to be maintained by a national code is indicated by the broad standards of Annex 8 supplemented, where necessary, by guidance material provided in ICAO's Airworthiness Technical Manual (Doc 9760). More Information SKU ANN-00008-013-01 Publication type Annex Edition 13th Edition, 2022 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jan Geschrieben 22. Februar Teilen Geschrieben 22. Februar Sali Bruno ICAO Annex 1 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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