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Einflug von Flugzeugen ICAO Annex 8 (u.a. UL, Microlights) in die Schweiz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bekanntlich hat das Bundesamt für Luftfahrt restriktive Regeln für Einflug, Landung, Nutzung auf CH-Gebiet von Ultralights der Sonderkategorie erlassen.

 

Diese Kategorie Luftfahrzeuge ist ausserhalb des Regelwerks der EASA (Musterzulassung).


 

 

Die Berechtigung erlaubt dem ausländisch registrierten Luftfahrzeug, Flüge in die Schweiz  und innerhalb der Schweiz zu machen innerhalb maximal 2 Monaten pro Kalenderjahr. Diese Zeit kann auch gestückelt werden.

 

Vor einigen Wochen ist eine neue , erweiterte Liste der betroffenen Flugzeugmuster erschienen.

Die Berechtigung basiert auf gegenseitiger Anerkennung der Musterzulassung zwischen den Staaten.

 

Darin enthalten sind sowohl spartanische Tuchfetzen wie auch Rolls der Lüfte mit 160PS Einspritzer-Turbo:

3f9ng9kz.jpg

Tuch und Alurohre mit einem 'verkehrt' hängenden 2-Takt Rotax Motor (Kerzen unten): Quicksilver MX..
Mein Bruder als Pax und ich (li) in einem Quicksilver vor langer Zeit in Frankreich kurz nach meinem ULM-Schein..

 

bis..

JMB VL3

2600 ftpm Steigrate im Zweisitzer mit 600kg MTOM (Rotax 916iS)!!!

Startrollstrecke 98m, Best Cruise @ FL180 mit 200kt(370 km/h) TAS !!!

 

evces3w7.png

 

Link zur Liste (pdf)  (in english)

 

Link zur Publikation BAZL bezüglich Prozedur für Bewilligung   (on the top rigth corner you can change the language)

 

Gibt es unter den Forumsnutzern Leute, welche diesen Bewilligung schon beantragten /erhielten?

 

Dann postet doch Eure Erfahrung hier im Thread..

 

Happy Landings (and country crossings)

Cosy a.k. Bruno

 

 

Geschrieben

..wurde gefragt, was der Annex 8 definiert..

Leider sind die ICAO Dokumente - obwohl verbindlich - nicht öffentlich. Dieser Anhang alleine kostet als pdf um die 400 USD.

 

Hat jemand Zugang zu diesem Paper (auch veraltet ok)?

 

Hier der Kurzbeschrieb:

Annex 8 includes broad standards which define, for application by the national airworthiness authorities, the minimum basis for the recognition by States of Certificates of Airworthiness for the purpose of flight of aircraft of other States into and over their territories, thereby achieving, among other things, protection of other aircraft, third parties and property. It is recognized that ICAO Standards would not replace national regulations and that national codes of airworthiness containing the full scope and extent of detail considered necessary by individual States would be required as the basis for the certification of individual aircraft. Each State is free to develop its own comprehensive and detailed code of airworthiness or to select, adopt or accept a comprehensive and detailed code established by another Contracting State. The level of airworthiness required to be maintained by a national code is indicated by the broad standards of Annex 8 supplemented, where necessary, by guidance material provided in ICAO's Airworthiness Technical Manual (Doc 9760).

More Information
SKU ANN-00008-013-01
Publication type Annex
Edition 13th Edition, 2022
  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Hallo,

 

ich bin mit einer ULM über ST.Michel geflogen. Ein tolles Erlebnis! Gibt es ULM-Flug-Anbieter in der Schweiz?

Herzlichst

Karin

Geschrieben

Ja und Nein: In der Schweiz heisst das Microlight.

Hier der Link für die Vereinigung (eher französische/italienische CH) und hier deren Bruder (deutsch-CH). Die beantworten gerne alle Fragen.

Ja: diese Maschine: (AC-4 von Lightwing AG)

https://www.lightwing.ch/

9O9A8042b-1920w.jpg

 

Ist so etwas wie sich ein Deutscher ein UL oder ein Franzose ein ULM vorstellt. 

Die wird in Buochs, ein Steinwurf von der Pilatus entfernt gebaut. 

Die freuen sich auch über angemeldeten Besuch. Der Geschäftsführer ist auch hier im Forum ab und an zu finden.

 

Cosy ak Bruno

Geschrieben (bearbeitet)
On 2/22/2024 at 9:35 AM, cosy said:

...ist eine neue , erweiterte Liste der betroffenen Flugzeugmuster erschienen.

Die Berechtigung basiert auf gegenseitiger Anerkennung der Musterzulassung zwischen den Staaten.

Hoi Bruno, die Liste basiert übrigens nicht auf gegenseitiger Anerkennung o.ä., sondern auf den zugrundeliegenden Bauvorschriften nach welchen die Maschine gebaut wurde:
"...Ausländische Ultraleichtflugzeuge, die nach LTF-UL oder BCAR-S zugelassen sind...." Und die Bauvorschrift wird ja auch in der Tabelle ausgewiesen

On 2/22/2024 at 9:35 AM, cosy said:

Gibt es unter den Forumsnutzern Leute, welche diesen Bewilligung schon beantragten /erhielten?

In Pre-Covid und pre-600-kg-Zeiten gab es ja keine Kosten/wurde keine Anmeldung benötigt, wenn die Maschine auf der Liste war. Und fehlende Muster, die die Spezifikation erfüllten, wurden auf Anfrage rasch auf die Liste genommen (ich spreche aus eigener Erfahrung). Ich war damals (pre-Covid) 2 Mal auf Schweiz-Besuch. Mit der heutigen Regelung habe ich (noch) keine Erfahrung. Es kostet halt, aber davon abgesehen sehe ich keine gravierenden Hindernisse oder Schwierigkeiten (das alles natürlich unter Prämisse, dass die Maschine mit der 'richtigen' Bauvorschrift zugelassen ist).

Bearbeitet von ArminZ
Geschrieben
Am 25.3.2025 um 20:27 schrieb cosy:

Ja: diese Maschine: (AC-4 von Lightwing AG)

Soweit ich weiss ist die AC-4 aber als CS-LSA zugelassen, somit offiziell EASA zertifiziert und mit mind. LAPL fliegbar. Hatten wir schonmal in Buttwil. Sie bauen aber laut Webseite auch eine "UL" Version die nach Deutsche DULV Standards zugelassen werden kann.

Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, E-A said:

Soweit ich weiss ist die AC-4 aber als CS-LSA zugelassen, somit offiziell EASA zertifiziert und mit mind. LAPL fliegbar. Hatten wir schonmal in Buttwil. Sie bauen aber laut Webseite auch eine "UL" Version die nach Deutsche DULV Standards zugelassen werden kann.

Genau. Die UL Version ist unter der DULV-Kennblatt-Nummer 987 als UL zugelassen

Bearbeitet von ArminZ

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