HP. Rutschmann Geschrieben 17. Januar Teilen Geschrieben 17. Januar Hallo zäme, Im Zusammenhang mit einer Flugbewilligung von Drohnen wurde von den Verantwortlichen eine unterschiedliche Höhenbegrenzung gemacht, je nachdem ob (wie ich vermute,) Dübi TWR besetzt ist oder nicht. Stimmt diese meine Vermutung, ist dies der Zusammenhang? Wird das in einem ATIS bekanntgegeben, oder muss dies telefonisch in Erfahrung gebracht werden? Ist der nicht eh permanent ON, wegen Rega? Merci, HP. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dierk Geschrieben 17. Januar Teilen Geschrieben 17. Januar (bearbeitet) Ich denke nicht, dass es etwas mit den Öffnungszeiten des Flugplatzes (TWR besetzt oder nicht) zu tun hat. Zitat Das BAZL weist darauf hin, dass sich die im VFR-Guide publizierten „HX"-Angaben nicht auf die Betriebszeiten des Flugplatzes, sondern auf jene des Luftraums beziehen. Ein als „HX" publizierter Luftraum ist stets als aktiv zu betrachten. Vor dem Einflug hat sich der Pilot zu vergewissern, dass die CTR nicht aktiv ist. Der Status wird entweder auf dem ATIS oder auf der Tower-Frequenz ausgestrahlt, falls kein Flugverkehrsleiter anwesend ist. Im Bezug auf das ATIS ist zu beachten, dass nur der Status „CTR nicht aktiv" übermittelt wird, der Status „CTR aktiv" hingegen nicht. Unabhängig von den im VFR-Manual publizierten Betriebszeiten muss ein Luftfahrzeugführer demnach davon ausgehen, dass die CTR aktiv ist, wenn das ATIS keine gegenteilige Information ausstrahlt. Entsprechend muss er auf der TWR-Frequenz aufrufen. Diesbezügliche Informationen finden sich im VFR-Manual RAC 4-0-0-1: 0.2.2 Anfrage über den Luftraumstatus: Der Luftraumstatus eines als "HX" bezeichneten Luftraumes kann bei der zuständigen Verkehrsleitstelle, einer bezeichneten Frequenz, einer Telefonnummer oder wo vorhanden ATIS abgefragt werden. Ist das Einholen der Information über den aktuellen Luftraumstatus nicht möglich oder wird auf die Überprüfung verzichtet, ist dieser Luftraum als aktiv zu betrachten. 0.2.3 Hörbereitschaft: Alle Luftfahrzeugführer haben bei einem Flug durch einen deaktivierten, als "HX" bezeichneten Luftraum dauernde Hörbereitschaft auf der Frequenz, auf der die Statusabfrage erfolgte, aufrechtzuerhalten, damit sie über kurzfristige Statusänderungen benachrichtigt werden können. Quelle: Aktive CTR ausserhalb "HX"-Betriebszeiten (admin.ch) EDIT: siehe auch die ICAO-Karte Bearbeitet 17. Januar von Dierk ICAO-Karte 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArminZ Geschrieben 17. Januar Teilen Geschrieben 17. Januar auf die Schnelle gegoogelt: da gäbe es eine U-Space app https://www.skyguide.ch/de/dienstleistungen/drohnenfluege z.B. https://app.swissuspace.ch/ die eventuell(?) weiterhilft Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HP. Rutschmann Geschrieben 17. Januar Autor Teilen Geschrieben 17. Januar (bearbeitet) Mein Kollege ist schon einen Schritt weiter, @ArminZ, Danke. Er hat eben die (für ihn etwas kryptische) Freigabe erhalten Zitat Habe meine Skyguide-Anfrage für das neue Jahr gemacht. Ich bekam das ok innert kürze jedoch mit einer Auflage: DUB ON max Höhe 30m DUB OFF max Höhe 70m Und seine - unterdessen beantwortete - Frage war: Was genau ist damit gemeint? Als Rehkitzretter-Drohnenpilot kennt er sich mit dem AIP (noch) nicht so gut aus. Wir arbeiten dran. Da unsere Einsätze wetterbedingt oft nur 8-12 Stunden Vorlaufzeit haben, beantragen wir (wo nötig) die Genehmigung für die ganze Saison, dh März bis Juni global. Bearbeitet 17. Januar von HP. Rutschmann 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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