Wolfgang Lutz Geschrieben 2. Mai 2003 Teilen Geschrieben 2. Mai 2003 Hallo Leute, ihr JAR-FCL erfahrenen Schweizer könnt mir bestimmt weiter helfen. Was wird in einem JAR-FCL Staat benötigt, um ein Flugzeug nach einem Neuaufbau mit Orginalteilen zu zu lassen? Interessieren tut mich vorallem die G - Zulassung, sprich die in England. Da ich mir überlege einen Scheunenflieger wieder zusammen zu schrauben und keine Lust dazu habe eine unmenge Geld in Lärmschutz zu stecken, hängt daran nun die Kaufentscheidung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DNovet Geschrieben 2. Mai 2003 Teilen Geschrieben 2. Mai 2003 Eine schwierige Frage, finde ich... Denn es mag ja sein, dass die Schweiz ziemlich rigoros JAR durchzieht, aber wie sieht es in England aus? Haben die die gleichen nationalen Bestimmungen (welche nicht unbedingt von JAR diktiert werden und daher nach eigenem Gutdünken formuliert werden können...) wie die Schweiz? In der Schweiz sieht das ungefähr so aus (wie ich es bisher erlebt habe...): Wenn du alles Originalteile verwendest und keine "grosse Änderungen" (verändern der Flugeigenschaften) umsetzt, so wird das BAZL sich die Bücher genauer unter die Lupe zu nehmen, um nachzuprüfen, ob all die mittlerweile aufgetauchten AD's und S/B's berücksichtigt wurden. Dann folgt ein Checkflug. Und dann kannste selber fliegen. Aber die ganze Restauration muss von einem C-Lizensierten Mechaniker überwacht und zum Schluss auch released werden. Vor allem in Sachen Motor kann das (muss aber nicht!) teuer werden. Also unbedingt vor Kaufabschluss - wenn notwendig unter zuHilfenahme eines Profis - detaillierte Einsicht in die Akten und den Flieger selbst verlangen. Erst dann lassen sich die ersten Kosten einschätzen. Und selbst danach kann einem der liebe, gute Murphy immer noch ein Ei legen, aber dann wird es zumindest nicht mehr ein so grosses finanzielles Fiasko, resp man kann sich mental schon mal von Anfang ein wenig darauf vorbereiten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cf394 Geschrieben 2. Mai 2003 Teilen Geschrieben 2. Mai 2003 Soviel ich weiss musst Du entweder eine UK Firma, einen UK oder Commonwealth Pass, oder sonst einen guten Grund haben das Flugzeug da einzuloesen. Warscheinlich findest Du mehr unter http://www.caa.co.uk Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wolfgang Lutz Geschrieben 3. Mai 2003 Autor Teilen Geschrieben 3. Mai 2003 Hallo Leute, unüblich ist das nicht, da die BRD strenge nationale Restriktionen hat. Eine YAK bekommt hierzulande garnicht zu gelassen und sie werden in der Regel Litauisch zugelassen. Viele Mooneys sowie Pits sind erheblich zu laut und deshalb N - zugelassen. - Und das sind nur ein paar Beispiele. Na ja, .... manche empfinden es als Lärm, andere als Musik. Eine N - registrierte Mooney flog ich schon und das war Musik vom Feinsten. Ist der Motor warm und rollt man am Boden, bilden sich Gasblasen in der Spritleitung. Dann rotzt der Motor, als wollte die Mooney einen gleich anspringen. Echt geillllll! Gestern habe ich noch jemanden gefunden, der seine Aero 145 G - zugelassen hat. Also in ein paar Tagen weiß ich mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wolfgang Lutz Geschrieben 8. Mai 2003 Autor Teilen Geschrieben 8. Mai 2003 Hallo Leute, also eine D - Zulassung für eine C 170 B ist kein Problem! Das Problem ist die linke Tragfläche. Die soll kaputt sein, hörte ich im Buschfunk. Vorallem der Holm. Schaun wir mal, am Sonntag fliege ich zum gucken, wenn das Wetter paßt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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