Norbert Oppitz Geschrieben 31. Mai 2023 Teilen Geschrieben 31. Mai 2023 Hallo zusammen, mittlereweile hat es mich in die Schweiz verschlagen, so das ich ganz plötzlich vom ausländischen gelegentlichem User mitten in der Gemeinde gelandet bin (Pfäffikon, SZ). Ich beabsichtige eine C182 RG mit D-Reg zu kaufen und diese in der Schweiz zu stationieren. Geflogen wird sie hauptsächlich in CH/D/E. Adresse in Deutschland ist auch vorhanden, ich kann die Maschine auch bei einer Flugschule an der ich beteiligt bin in Halterschaft geben. Was muss ich hierbei beachten? Ich möchte nicht HB registrieren, zahle gerne EinfuhrZoll wenn es sein muss. Meine Lizenz ist auch in D und nicht beim BAZL. Ist das so machbar oder übersehe ich etwas? Bin für jede Erfahrung und jeden hilfreichen Kommentar dankbar. LG Norbert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MikeWhiskey Geschrieben 31. Mai 2023 Teilen Geschrieben 31. Mai 2023 (bearbeitet) Hallo Norbert, Lange Rede, kurzer Sinn: Da Du in der Schweiz wohnst und den Flieger hier auch stationieren möchtest musst Du den Flieger verzollen, dabei fallen die 7.7% MwSt an. Die Registrierung des Fliegers und das Ausstellerland deiner Lizenz scheint in dem Kontext nicht relevant zu sein (da beides EASA)… Details könnte Dir der folgende Kontakt geben: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG Kompetenzzentrum Aviatik Operationen Zoll Nordost – Zürich-Flughafen Tel +41 58 482 59 31 Grüsse, Marcel EDIT: Vielleicht klappt die Einfuhr auch als „Umzugsgut“, analog wie bei der Einfuhr deiner anderen privaten Dinge wie beispielsweise dein Auto, dann müsstest Du keine Steuern bezahlen. Bearbeitet 1. Juni 2023 von MikeWhiskey Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gulfstream Geschrieben 1. Juni 2023 Teilen Geschrieben 1. Juni 2023 M.E. muss noch berücksichtigt werden, ob die erwähnte Adresse in Deutschland auch eine Wohnadresse ist, wo er 70% seiner Zeit verbringt, wo er Steuern zahlt und aus Sicht der Schweiz als Arbeitnehmer mit Sitz im Ausland (siehe Steuerhomepages) gilt . Allenfalls könnte der Flieger analog mit anderen Fahrzeugen als sog. Umzugsgut gelten und befreit sein. Ist aber eine Vermutung. Markus Gesendet von meinem SM-S906B mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Swissi60 Geschrieben 1. Juni 2023 Teilen Geschrieben 1. Juni 2023 Als Umzugsgut wird das nicht klappen, da sich der Flieger vor dem Umzug schon mindestens 6 Monate in seinem Besitz befunden haben muss. Dies gilt auch für Investitionsgüter von Firmen. Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gulfstream Geschrieben 1. Juni 2023 Teilen Geschrieben 1. Juni 2023 vor 5 Stunden schrieb Swissi60: Als Umzugsgut wird das nicht klappen, da sich der Flieger vor dem Umzug schon mindestens 6 Monate in seinem Besitz befunden haben muss. Dies gilt auch für Investitionsgüter von Firmen. Martin Du hast recht Martin, habe ich überlesen, dass er erst die Absicht zum Kauf hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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