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Entzug Führerausweis: Folgen Pilotenausweis


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Geschrieben

Ein Kolleg aus Deutschland hat aufgrund mehrmals erhöhter Geschwindigkeit vier Strafpunkte im Fahreignungsregister Flensburg gesammelt, verteilt über zwei Jahren, inklusive Fahrverbot für drei Monate bei der letzte Übertretung. Dies hat dazu geführt, dass der lokale Luftfahrtbehörde sein Pilotenschein ebenfalls eingezogen hat, aufgrund von Zweifel an der Eignung als Luftfahrtführer (sowie die Deutschen das nennen).


Dazu viel mir spontan ein: Wie wird das in der Schweiz gehandhabt bei Führerausweis-Entzug? Bekommt das BAZL eine Meldung vom jeweiligen Strassenverkehrsamt über laufende Administrativmassnahmen? Oder ist es in der Schweiz egal was im Strassenverkehr geschieht, sofern man im Luftverkehr nicht auffällig wird?


In diesem Fall aus Deutschland handelte es 'nur' um ein PPL. Allerdings gibt es laut AOPA Germany sehr wohl auch Fälle, wo Berufspiloten vom Deutschen LBA Probleme bekommen haben, nach zuviele Wiederhandlungen im Strassenverkehr. Obwohl der Führerschein in Deutschland erst bei 8 Punkte in Flensburg definitiv weg ist, bekommen Piloten schon ab 3 Punkte potentiell Probleme, abhängig vom zuständigen Luftfahrtamt. Beim LBA scheinen wohl 4-5 Punkte die “Grenze” zu sein, lokale Ämter (u.a. in Bayern) ziehen die Grenze schon teilweise ab 3 Punkte.

Geschrieben

Hallo Ernst-August (oder für was steht "E-A"?)...

 

...weshalb es ratsam ist, die Pilotenlizenz in einem anderen Land als dem Wohnland zu unterhalten. Dann kann man rasen wie man will.

 

Achtung, noch mehr Ironie: In Deutschland muss man sich vorallem als Reichsbürger davor hüten, seinen Führer-Ausweis nicht zu verlieren.

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb E-A:

Zweifel an der Eignung als Luftfahrtführer (sowie die Deutschen das nennen).

 

Deutschland hat ja auch die ZüP, wohlmöglich fällt das Einziehen von Pilotenlizenzen bei Verlust des Führerscheins wohl auch da drunter?

 

Wie lange wurde der Schein den entzogen? Wenn Zweifel über die Zuverlässigkeit entstehen, könnte das ja dann für länger sein als den Verlust des Scheins?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb Urs Wildermuth:

Deutschland hat ja auch die ZüP, wohlmöglich fällt das Einziehen von Pilotenlizenzen bei Verlust des Führerscheins wohl auch da drunter?

Das ist richtig. Allerdings fordern die Luftfahrtbehörden zusätzlich auch ein Auszug aus dem Fahreignungsregister in Flensburg an. Bei Lizenzantrag ist der Antragssteller dafür verantwortlich, jedoch überprüft die Luftfahrtbehörde dies auch stichprobenartig bei Verlängerungen oder bekommt vom Kraftfahrtbundesamt eine Mitteilung. Die ZÜP is dann nochmal eine separate Geschichte, wo man ebenfalls als unzuverlässig eingestuft werden kann.

 

vor 6 Stunden schrieb Urs Wildermuth:

Wie lange wurde der Schein den entzogen? Wenn Zweifel über die Zuverlässigkeit entstehen, könnte das ja dann für länger sein als den Verlust des Scheins?

Genau, erstmal auf unbestimmte Zeit. Wohlmöglich weil man 4 Punkte in Flensburg nicht so einfach abbauen kann. Je nach Vergehen bleiben die Punkte 2, 5 oder sogar 10 Jahren im Fahreignungsregister stehen, bevor sie getilgt werden.

 

vor 13 Stunden schrieb FalconJockey:

...weshalb es ratsam ist, die Pilotenlizenz in einem anderen Land als dem Wohnland zu unterhalten. Dann kann man rasen wie man will.

Es geht natürlich nicht um "rasen wie man will". Fakt ist aber: Bei uns in der Schweiz ist der Führerausweis viel schneller und länger weg als in Deutschland oder andere Nachbarländer. Man sollte seine Rechte kennen und wissen ob ein Führerausweis-Entzug auch in der Schweiz folgen für seinen Pilotenlizenz hat. Im Internet findet man dazu nichts, oder ich konnte es zumindest nicht herausfinden.

Bearbeitet von E-A
Geschrieben

Ja, das ist halt Deutschland mit seiner völlig unnötigen ZÜP, eingeführt unter der Regentschaft des ehemaligen RAF-Anwalts Otto Schily. Im Zuge von 9/11 hat man Einschränkungen erfunden, dass es nur so krachte. Ich befinde mich in der glücklichen Lage, in Deutschland zu leben, aber in der Schweiz meine Lizenz zu haben (aus historischen Gründen). Da ich nicht in Deutschland beruflich fliege, benötige ich somit keine ZÜP. System geschlagen 😄

 

Nicht, dass ich jetzt betrunken rase, aber es ist schon beruhigend, dass einem eine Unachtsamkeit nicht die Lizenz kosten kann.

Geschrieben

Bei einer CPL oder höher würde allerdings schnell auch die Verhältnismässigkeit ein Thema werden, schliesslich wäre ein Lizenzentzug dann ein Berufsverbot und würde ziemlich sicher zum sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes führen und nachfolgend auch einen Karriereknick bewirken. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Dierk:

Bei einer CPL oder höher würde allerdings schnell auch die Verhältnismässigkeit ein Thema werden, schliesslich wäre ein Lizenzentzug dann ein Berufsverbot und würde ziemlich sicher zum sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes führen und nachfolgend auch einen Karriereknick bewirken. 

Verhaeltnismäßigkeit ist ein guter Punkt, den man aber auch kontraer betrachten kann. Man koennte doch auch die Meinung vertreten, dass an CPL- und ATPLer hoeher bzw. strengere Massstaebe anzulege sind, als an PPLer? Insbesonder bei Alkohol- oder Drogenverstoessen haette ich wenig Verstaendnis. Dass Job bzw. Existenz an dem Papier haengen, daran sollte man niemanden erinnern muessen. Schließlich verbindet sich damit auch ein schoenes Privileg, um das man von vielen beneidet wird.

 

Gruss

Manfred

Bearbeitet von DaMane
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn halt einer mit seinem potenten Wagen auf der deutschen Autobahn z.B. im unbeschränkten Bereich 210-250 km/h fährt, dann aber auf schnurgerade ausgebauter Strecke und wenig Verkehr ein 120 km/h "Lärmschutz" Schild wegen "Kurort" sieht und da nur das Gas wegnimmt statt für das Schild zu bremsen, das Schild passiert und 250 m dahinter mit noch 165 km/h oder mehr geblitzt wird, würde er wohl mehrere hundert Euro Busse zahlen müssen und 2 Punkte bekommen.. Sowas müsste dann in zwei Jahren einmal pro Jahr passieren, also insgesamt zweimal, damit man auf die oben genannte Zahl an Punkten kommt. Das ist jetzt das "harmloseste" Beispiel, das ich gefunden habe, um so einen Punktestand zu erklären. Womit dieser Punktestand nicht verteidigt werden soll. Ob diese Person dann unzuverlässig ist, ein Flugzeug zu führen... 

 

Ich selber fahre nicht so aber ich bin mal in einer S-Klasse mitgefahren, Werksfahrzeug, da ging die Fahrt bis an den Begrenzer (250 km/h) und es wurde konsequent bei jedem 100er oder 120er Schild gebremst, so dass beim Schild diese Geschwindigkeit dank ABS tatsächlich erreicht war, da hat es einem ob der Bremserei fast die Därme entleert. 

 

Bearbeitet von Dierk
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Dierk:

Wenn halt einer mit seinem potenten Wagen auf der deutschen Autobahn z.B. im unbeschränkten Bereich 210-250 km/h fährt, dann aber auf schnurgerade ausgebauter Strecke und wenig Verkehr ein 120 km/h "Lärmschutz" Schild wegen "Kurort" sieht und da nur das Gas wegnimmt statt für das Schild zu bremsen, das Schild passiert und 250 m dahinter mit noch 165 km/h oder mehr geblitzt wird, würde er wohl mehrere hundert Euro Busse zahlen müssen und 2 Punkte bekommen.. Sowas müsste dann in zwei Jahren einmal pro Jahr passieren, also insgesamt zweimal, damit man auf die oben genannte Zahl an Punkten kommt. Das ist jetzt das "harmloseste" Beispiel, das ich gefunden habe, um so einen Punktestand zu erklären. Womit dieser Punktestand nicht verteidigt werden soll. Ob diese Person dann unzuverlässig ist, ein Flugzeug zu führen... 

..............

 

OK, ich will gar nicht bestreiten, dass es diese Art von "Geschwindigkeitsbegrenzungs-Fallen" gibt, die bewusst so angelegt wurden, dass moeglichst viele hineintappen (auch in Oesterreich sehr beliebt 🤨).

 

Gruss

Manfred

Geschrieben

Die eigentliche Frage beantwortet hier aber keiner: Wie ist das in der Schweiz?

 

Wie in anderen Ländern? F, I, Ö?

Geschrieben

Der Horst wird sicher eine E-Mail ans BAZL geschickt und für uns gefragt haben 😄

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb DaMane:

OK, ich will gar nicht bestreiten, dass es diese Art von "Geschwindigkeitsbegrenzungs-Fallen" gibt, die bewusst so angelegt wurden, dass moeglichst viele hineintappen (auch in Oesterreich sehr beliebt 🤨).

 

Gruss

Manfred

 

Ändert letztendlich nichts daran, dass man nicht geblitzt wird, wenn man sich an die Geschwindigkeit hält. Für Verstöße aufgrund der eigenen Trägheit oder legeren Auslegung der Regeln ist einzig der Fahrer verantwortlich.

 

Gruß Alex

Alexander Polcher
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Alexh:

 

Ändert letztendlich nichts daran, dass man nicht geblitzt wird, wenn man sich an die Geschwindigkeit hält. Für Verstöße aufgrund der eigenen Trägheit oder legeren Auslegung der Regeln ist einzig der Fahrer verantwortlich.

 

Gruß Alex

 

Diese "Fallen" nennt man Geschwindigkeitstrichter. Sie reduzieren die Geschwindigkeit Abschnittsweise und geben einem die Möglichkeit auch von 250 runterzubremsen (Keine Beschränkung - 130 - 100). Ich fahre (bzw. fuhr) selbst einen Audi A6 mit 2.7L V6 und konnte das problemlos machen. Da muss man bei Ankündigung einer Geschwindigkeitsbegrenzung aber eben auch entsprechend zügig die Geschwindigkeit reduzieren. Mich hat es auch erwischt weil ich Nachts um 3 getrödelt habe. Das ist dann aber auch meine Schuld.

 

Dass der Staat aufgrund von Punkten die Lizenz einzieht ist mir allerdings neu - entsprechend müsste ich aufgrund meiner beruflichen vorherigen Tätigkeit auf dem LKW und vier Punkten in Flensburg wohl inzwischen auch keine mehr haben. Hierbei geht es vielmehr um den (wiederholten) Entzug (Fahrverbot) des Führerschein und somit der mangelnden Zuverlässigkeit des Lizenzinhabers. Das sollte einem, zumindest in Deutschland, allerdings klar sein. Und für mehr als einen Monat Fahreverbot muss man hier in Deutschland schon ganz schön krass Gas geben...

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Alexander Polcher:

Dass der Staat aufgrund von Punkten die Lizenz einzieht ist mir allerdings neu -

 

Eine Anektode (ein Ammenmärchen?) die uns schon während der Funkausbildung in Deutschland vor 20 Jahren erzählt wurde:

Ein Mann stand wegen diverser Verkehrsdelikte vor Gericht und bekam den Führerschein entzogen. Amüsiert sagte er nach der Urteilsverkündung zum Richter, dass ihm das egal sei und er zukünftig eben das Flugzeug nehmen würde statt den PKW. Daraufhin sei sein Flugschein auch entzogen worden. 

Folglich wurde uns schon damals geraten in solch einer Situation nicht noch mit dem Flugschein anzugeben. 😄

 

Gruß Alex

 

Geschrieben

Ja, danke für den Hinweis, sicher nicht damit angeben. Wäre aber echt interessant wie das in der Schweiz ist.

Habe im Freundeskreis eine Person, welche beruflich viel unterwegs ist und sich sonst nie etwas hat zu Schulden kommen lassen. Besagte Person war zu der Zeit gerade in der Einbürgerungsphase (DE seit X Jahren in CH wohnhaft).

Wie es der Zufall so möchte, hat er in "Überland-Bedinungen" (keine Häuser, von hohen Hecken gesäumte Strassenführung) ein 50er Schild vom später beginnenden Dorf übersehen. Mit etwas unter 80 km/h geblitzt gibt natürlich neben der Busse und Führerscheinentzug einen netten Brief vom Amt (O-Ton Kindsmörder oder schlimmer), Vorstrafe, entsprechend abgewiesene Einbürgerung usw. Könnte mir also gut vorstellen, dass hier auch die Fluglizenz fällig wird. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Alexh:

 

Ändert letztendlich nichts daran, dass man nicht geblitzt wird, wenn man sich an die Geschwindigkeit hält. ................

jede Regel (Gesetz, Vorschrift, etc,) muss - oder sollte(!) - einen fuer Jeden erkennbaren vernuenftigen Zweck haben (z.B.geeignet sind, im Strassenverkehr die Verkehrssicherheit zu  erhoehen). Dann wird sie zumindest von vernuenftigen Menschen auch befolgt. Die Maximierung von Bussgeldeinnahmen gehoert nicht dazu, sondern ist blose Willkuer.

 

vor 8 Stunden schrieb Alexh:

 

............. Für Verstöße aufgrund der eigenen Trägheit oder legeren Auslegung der Regeln ist einzig der Fahrer verantwortlich.

 

Gruß Alex

Es muss nicht Traegheit sein, wenn man die potentielle Energie "Speed" nicht zum sinnlosen Aufheizen  der Bremsscheiben, und der unnoetigen Produktion von Feinstaubabrieb vernichtet, sondern durch (effizientes) Gleiten abbaut. Wir reden hier ueber Geschwindigkkeitsbegrenzungen, die so installiert wurden, und eine unuebersehbare schikanoese Absicht erkennen lassen, dass bloses Gas wegnehmen alleine nicht ausreicht, sondern ein hartes Zusammenbremsen notwendig macht . Sowas ist hinterhaeltig, und torpediert die gute Absicht, energiesparend und vorausschauend zu fahren.

 

Wenn ich richtig informiert bin, ist man in der professionellen Luftfahrt dabei, zu versuchen, den Treibstoffverbrauch durch fluessigere und gleichmaessigere Anflugverfahen weiter zu senken. Z.B. durch Vermeidung von Sinkflugprofilen, die nur mit Einsatz von speed-brakes und mit ausgefahrenen Spoilern geflogen werden koennen.

 

Gruss

Manfred

Bearbeitet von DaMane
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Michi Moos:

Wie es der Zufall so möchte, hat er in "Überland-Bedinungen" (keine Häuser, von hohen Hecken gesäumte Strassenführung) ein 50er Schild vom später beginnenden Dorf übersehen.

Das kenne ich, ist mir einmal passiert im Zürcher Oberland bei der Ortsausfahrt. Allerdings gab das ne Busse, aber keinen Entzug, war wohl gerade noch drunter.

 

vor 6 Stunden schrieb Michi Moos:

Mit etwas unter 80 km/h geblitzt gibt natürlich neben der Busse und Führerscheinentzug einen netten Brief vom Amt (O-Ton Kindsmörder oder schlimmer), Vorstrafe, entsprechend abgewiesene Einbürgerung usw.

Wurde ihm die Abweisung nur angedroht oder wurde seine Einbürgerung tatsächlich auf Grund eines einzelnen Verkehrsdeliktes verweigert?

 

vor 6 Stunden schrieb Michi Moos:

Wäre aber echt interessant wie das in der Schweiz ist.

 

Ja, und das war die Frage hier.

 

  

Am 7.1.2023 um 15:52 schrieb Dierk:

Bei einer CPL oder höher würde allerdings schnell auch die Verhältnismässigkeit ein Thema werden, schliesslich wäre ein Lizenzentzug dann ein Berufsverbot und würde ziemlich sicher zum sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes führen und nachfolgend auch einen Karriereknick bewirken. 

 

Führerausweisentzüge können sehr oft zu Berufsverboten führen. Jeder, der beruflich auf das Auto angewiesen ist, wird die Stelle verlieren, wenn der Ausweis weg ist. Ebenso kann es dazu führen, dass Zugangsberechtigungen e.t.c. entzogen werden, etwa bei Flughafenmitarbeitern, was ebenfalls den Stellenverlust und de fakto Berufsverbot heisst. Von Chauffeuren e.t.c. gar nicht zu reden.

 

vor 12 Stunden schrieb Alexh:

Ändert letztendlich nichts daran, dass man nicht geblitzt wird, wenn man sich an die Geschwindigkeit hält. Für Verstöße aufgrund der eigenen Trägheit oder legeren Auslegung der Regeln ist einzig der Fahrer verantwortlich.

 

Natürlich ist das bei einem hohen Anteil der Kontrollen korrekt.

 

Trotzdem kann es auch Leuten, die das wirklich sehr verantwortungsvoll tun, passieren. Keiner ist unfehlbar und gerade die teils recht "innovative" Regelung mit 30ger Zonen oder eben 50er Beschränkungen weit ausserhalb von Dorfeingängen können recht schnell zu einem Malheur führen. Unfehlbarkeit ist halt nach wie vor schwierig zu erreichen, selbst wenn man extrem vorsichtig und defensiv fährt.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Michi Moos:

Ja, danke für den Hinweis, sicher nicht damit angeben. Wäre aber echt interessant wie das in der Schweiz ist.

Habe im Freundeskreis eine Person, welche beruflich viel unterwegs ist und sich sonst nie etwas hat zu Schulden kommen lassen. Besagte Person war zu der Zeit gerade in der Einbürgerungsphase (DE seit X Jahren in CH wohnhaft).

Wie es der Zufall so möchte, hat er in "Überland-Bedinungen" (keine Häuser, von hohen Hecken gesäumte Strassenführung) ein 50er Schild vom später beginnenden Dorf übersehen. Mit etwas unter 80 km/h geblitzt gibt natürlich neben der Busse und Führerscheinentzug einen netten Brief vom Amt (O-Ton Kindsmörder oder schlimmer), Vorstrafe, entsprechend abgewiesene Einbürgerung usw. Könnte mir also gut vorstellen, dass hier auch die Fluglizenz fällig wird. 


Hoffe nicht, dass hierfür verantwortliche Institutionen sukzessive regredieren in die 30er Jahre des vergangenen Jahrhunderts.

 

Die Verhältnismäßigkeit muss das letzte Wort haben!

 

Wenn nicht, wäre ein Leben in den Bergen ( ironisch bemerkt ) anzudenken. Dort kommt man so gut wie in allen Fällen aus eigenem Verschulden ums Leben.

 

Wir alle sind fehlbare Wesen unter fehlbaren Wesen. Niemand ist und wird perfekt. Mit Strafen macht man keine besseren und schon gar keine unfehlbaren Menschen.

 

Jeder Mensch ist für sich selbst verantwortlich nach bestem Wissen und Gewissen.

 

Man braucht nicht immer nach Schuldigen zu suchen. In den überwiegenden Fällen liegt Schuld bei einem selbst. Und die ist Strafe genug.

 

Gregor

 

Bearbeitet von sharkbay
Geschrieben

(Off Topic)

vor einer Stunde schrieb Urs Wildermuth:

Wurde ihm die Abweisung nur angedroht oder wurde seine Einbürgerung tatsächlich auf Grund eines einzelnen Verkehrsdeliktes verweigert?

Ja, wurde abgelehnt - wir haben ja sogar mal über so eine Lage abgestimmt, Stichwort kriminelle Ausländer... 

 

vor 44 Minuten schrieb sharkbay:

Man braucht nicht immer nach Schuldigen zu suchen. In den überwiegenden Fällen liegt Schuld bei einem selbst. Und die ist Strafe genug.

absolut einverstanden, ein eleganter Schwenker zum Thread um Just Culture... 🙃

Geschrieben (bearbeitet)

Vielleicht vergleichbar, vielleicht nicht:

Im Bekanntenkreis musste jemand nach "Verursachung eines mittelschweren Verkehrsunfalls" für einen Monat den Autoführerschein abgeben.

Den Bootsführerschein (Binnen) durfte er behalten.

Hat natürlich nichts genutzt, da er mit vertretbarem Aufwand nicht zu seinem Boot kam...

Bearbeitet von HP. Rutschmann
Geschrieben (bearbeitet)

Für das Fahren eines Fahrrades braucht man in A keinen Führerschein.

 

In A kann bzw. wird einem der Führerschein ( A, B [ Auto, Motorrad ] ) abgenommen, wenn man alkoholisiert fahrend mit dem Fahrrad erwischt wird.
 

Dem entzieht sich vollkommen mein Verständnis für Logik.

 

Ich finde diese Vorgangsweise der Behörden rechtswidrig und strafbar.

 

Früher in den 60er Jahren bis in die 80er Jahre des vergangenen Jahrhunderts wären die Studenten in A auf die Straßen gegangen und hätten ihren berechtigten Unmut über solch ein Rechtsverständnis kundgetan.

 

Heute in unserer ( über-angepassten ) Zeit lassen wir uns das vom Staat gefallen.

 

Wer ist der Staat:

 

„Alle Rechte gehen vom Volke aus“ , steht in unserer Verfassung ( A ).

 

Gregor

 

Bearbeitet von sharkbay
Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb sharkbay:

In A kann bzw. wird einem der Führerschein ( A, B [ Auto, Motorrad ] ) abgenommen, wenn man alkoholisiert fahrend mit dem Fahrrad erwischt wird.

Hallo Gregor,

ich kann dich "beruhigen" das ist auch in der Schweiz der Fall.

 

Gruss  Reto

Geschrieben (bearbeitet)

Einführung eines Fahrrad Führerscheins!?

 

Ja  ( entspricht meiner persönlichen Auffassung von ( gerechter ) Verkehrssicherheit )

 

Damit wäre bei alkoholisiertem Fahren eines Fahrrades nach Anhalten der Behörde und dem etwaigen ( temporären ) Abnehmen des Fahrrad Führerscheins ( und nur diesen! ) Klarheit gegeben.

 

Strafe genug, denn viele Bürger:innen fahren mit dem Fahrrad von zu Hause zur Arbeit und wieder retour.

 

Führerschein A, B ( Auto, Motorrad ) darf die Behörde nicht abnehmen.

 

Das nenne ich Logik. ( und nicht die derzeit gängige Praxis )

 

Gregor

 

Bearbeitet von sharkbay
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb DaMane:

jede Regel (Gesetz, Vorschrift, etc,) muss - oder sollte(!) - einen fuer Jeden erkennbaren vernuenftigen Zweck haben (z.B.geeignet sind, im Strassenverkehr die Verkehrssicherheit zu  erhoehen). Dann wird sie zumindest von vernuenftigen Menschen auch befolgt. Die Maximierung von Bussgeldeinnahmen gehoert nicht dazu, sondern ist blose Willkuer.

 

 

 

Vernünftige Menschen sollten im Zweifel auch Regeln befolgen die sie nicht verstehen. Wenn ich eine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt bekomme, dann muss ich mich daran halten Punkt. Wenn ich es nicht tue und eine Busse bekomme kann ich dafür nicht die Behörde verantwortlich machen.

 

vor 8 Stunden schrieb DaMane:

Es muss nicht Traegheit sein, wenn man die potentielle Energie "Speed" nicht zum sinnlosen Aufheizen  der Bremsscheiben, und der unnoetigen Produktion von Feinstaubabrieb vernichtet, sondern durch (effizientes) Gleiten abbaut. Wir reden hier ueber Geschwindigkkeitsbegrenzungen, die so installiert wurden, und eine unuebersehbare schikanoese Absicht erkennen lassen, dass bloses Gas wegnehmen alleine nicht ausreicht, sondern ein hartes Zusammenbremsen notwendig macht . Sowas ist hinterhaeltig, und torpediert die gute Absicht, energiesparend und vorausschauend zu fahren.

 

Wir können ja auf der Straße Vorsignalisierungen wie bei der Eisenbahn einführen. Aber die Diskussion zeigt, warum ich Autofahren hasse. Ich verstehe die Mentalität vieler Personen beim Autofahren nicht, was dann auch mich wieder stresst. Ich finde Autofahren in mir unbekannten Regionen übrigens aber auch viel stressiger und ermüdender als fliegen im Airliner, man muss viel aufmerksamer sein und ist alleine.

 

Zitat

Trotzdem kann es auch Leuten, die das wirklich sehr verantwortungsvoll tun, passieren. Keiner ist unfehlbar und gerade die teils recht "innovative" Regelung mit 30ger Zonen oder eben 50er Beschränkungen weit ausserhalb von Dorfeingängen können recht schnell zu einem Malheur führen. Unfehlbarkeit ist halt nach wie vor schwierig zu erreichen, selbst wenn man extrem vorsichtig und defensiv fährt.

 

Ja das ist schon so. Aber wirklich oft erlebe ich sowas nicht und meist steht dann nicht auch noch ein Blitzer da. Wie gesagt, ich verstehe die Aufregung (die Thematik des ggf. Lizenzverlustes für Piloten mal ausgeklammert) nicht.

 

Gruß Alex

Bearbeitet von Alexh
Geschrieben

Interessante Diskussion. Leider scheint aber bisher niemand über die Lage in der Schweiz Bescheid zu wissen. Vielleicht Zeit eine Anfrage an das BAZL zu schicken? Oder würde man die Behörde damit ungewollt auf etwas wach bzw. aufmerksam machen?

  

vor 16 Stunden schrieb Alexander Polcher:

Sie reduzieren die Geschwindigkeit Abschnittsweise und geben einem die Möglichkeit auch von 250 runterzubremsen (Keine Beschränkung - 130 - 100). Ich fahre (bzw. fuhr) selbst einen Audi A6 mit 2.7L V6 und konnte das problemlos machen.

Das wäre so wünschenswert, ist aber leider nicht überall der Fall. Beispiel: B3 Gießen-Marburg. Die Strasse ist wie eine Autobahn ausgebaut und hat deshalb keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Kurz vor der Stadteinfahrt Marburg stand Jahrenlang nur ein 100er Schild und direkt dahinter ein fest installierter Radaranlage. Wer völlig legal mit 160 oder mehr angefahren kam, musste eine Vollbremsung hinlegen, damit man beim Radar auch nur 100 fuhr. Im schlimmsten Falle hat man das Schild übersehen und kassiert ein Fahrverbot. Das zweite 100er Wiederholungsschild kommt erst nach der Radaranlage.

 

Klar, solche Situationen kann es in der Schweiz nicht geben, da man bei uns maximal nur 120 fahren darf. Dummerweise entzieht die Schweiz als einzigste Land von Europa jedoch auch dein Führerausweis bei vergehen im Ausland. Umgekehrt interessiert es die Deutsche Behörden überhaupt nicht, was man so in der Schweiz, Italien oder Frankreich treibt. Zwar kann eine Geldbusse Europaweit ab 70€ eingetrieben werden, mit dem Führerausweis passiert gar nichts. Sofern ein Entzug nicht im eigenen Wohnsitzland stattfindet, gilt diese nur für das Land, wo der Entzug stattgefunden hat bzw. wo das Fahrverbot auferlegt wurde.

 

vor 46 Minuten schrieb Alexh:

Vernünftige Menschen sollten im Zweifel auch Regeln befolgen die sie nicht verstehen.

Dem kann ich so pauschal nicht zustimmen. Es gibt so manche sittenwidrige oder verachtende Gesetze auf der Welt. Klar, wer kein Ärger will sollte sie blindelings befolgen. Zum Glück stehen aber auch viele tapfere Menschen auf, um für ihre Rechte (z.B. aktuell im Iran) zu kämpfen, oder gar nicht mal so lange her, auch in der DDR. Um es Luftfahrtrelevant zu halten: Zum Glück laufen in Deutschland einige Lizenzinhaber ins Ausland, meistens Österreich, um ihre Lizenz gegen ZÜP-Willkur zu schützen.

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