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Zwischenlandungen nur auf Zollflughafen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen

 

Kleine Sache, die ich nicht verstehe und zu dem ich nichts finden konnte. Kann mir jemand erklären, ob ich Zwischenlandungen in Drittstaaten (z.B. beim Flug von der Schweiz nach Spanien, wenn die Zwischenlandung in Frankreich stattfindet) diese auf Zollflughäfen machen muss. Oder kann ich irgend einen Flughafen wählen (zum auftanken)?

 

Und, noch ein Spezialfall davon. Wenn ich z.B. von Lugano nach Paris fliege und irgendwo kurz hinter der Grenze in Frankreich eine Zwischenlandung einlegen muss um zu tanken. Muss das dann ein Zollflughafen sein und muss ich dann die Zollformalitäten bereits dort machen? Oder könnte ich die auch erst in Paris machen?

 

(gut, wegen der EU, ist das erste Beispiel jetzt etwas unsinnig... aber, wie ist das nach Chicagoer Abkommen?)

 

Toni

Bearbeitet von trichel
Geschrieben

Kommt drauf an, ob am Flugzeug im Ausland Wartungsarbeiten durchgeführt wurden

Kommt drauf an, ob visapflichtige Personen befördert werden

Kommt drauf an, ob anmeldepflichtige Waren befördert werden

Kommt drauf an, ob innerhalb oder ausserhalb Schengen

Kommt drauf an, ob innerhalb oder ausserhalb EU

Kommt auf so vieles an... leider

 

Grenzüberschreitende Flüge (admin.ch)

Geschrieben

aha... danke... das heisst also, was ich "gefunden" oder eben "nicht gefunden" habe war richtig. Man kann so gut wie gar nichts sagen ausser "fragen sie nach und hoffen sie, dass die Antwort korrekt war, weil sie sonst trotz des expliziten Nachfragens der Dumme sind"... ist irgendwie wie mit allem und überall...

Geschrieben

AIP GEN 1.1, 1.2, 1.3 der involvierten Länder ist oft ein guter Ausgangspunkt

Geschrieben

Hi Toni,

Erstmal vorneweg, ich bin kein Rechtsprofessor, aber fliege doch schon ein paar Jahre quer durch Europa. Zoll und Personenkontrolle hat mit irgendwelchen ICAO Abkommen nichts am Hut. 

 

Ich versuchs kurz zusammen zu fassen, unter der Annahme keine visapflichtigen Personen, keine Arbeiten ausgeführt, anmeldepflichtigen Waren mitgeführt oder ähnliches. Der klassische "ich fliege in die Ferien mit meinen Freunden, meiner Familie und der Zahnbürste / Ersatz Unterhose im Gepäck" - dabei lasse ich bewusst die aufkommenden EU Erleichterungen weg (siehe anderer Thread, noch vieles unklar, da nicht umgesetzt).
Es gibt grundsätzlich Zollgrenzen (EU) und Personengrenzen (Schengen). Wenn du eine davon überquerst, musst du auf diesem spezifischen Flug etwas machen. Für uns aus der Schweiz in ein Nachbarland ist das quasi nie Schengen, dafür immer Zoll. Trotzdem beides im Hinterkopf behalten, England oder so...

Das heisst für uns, diese spezifischen Flüge müssen von und zu einem entsprechenden Flugplatz führen und ggf. entsprechende lokale Vorgaben erfüllen. Die Flüge danach, also beispielsweise von Strasbourg nach Paris, von Frankreich weiter nach Spanien oder ähnliches sind in dieser Hinsicht frei. Achtung, trotzdem AIP und NOTAM anschauen, beispielsweise Flugplanpflicht für Landesgrenzen oder kürzlich mit Corona Einreisebeschränkungen oder sowas. 
Formalitäten für Zoll ist auf grossen Plätzen meist während Öffnungszeiten kein Problem und einfach da. Auf kleineren Plätzen ist das fast immer das Ausfüllen eines Formulars mit Wartezeit. In der Schweiz easy mit 1-2h, im Ausland variiert das leider stark. Flugplätze in Frankreich speziell haben oft miserable PPR Zeiten (z.B. 24h vorher, am Wochenende jeweils zum letzten Arbeitstag vorher oder ähnliche Spässe). Das führt speziell bei unsicherem Wetter zu viel Planung und Mühen. Alternative sind eben grössere Plätze wie Basel, Strasbourg oder ähnliche anfliegen. 

Grundsätzlich ist das alles relativ einfach, lass es dir vielleicht nochmal von einem Fluglehrer zeigen, mach mal einen Flug mit anderen Kollegen ins grenznahe Ausland. Diese Art des Reisens macht mir sehr viel Spass, es ist auch toll so das Hobby mit etwas Urlaub zu kombinieren. 
Als letztes aber trotzdem ein Wort der Vorsicht: Zollvergehen werden extrem hart geahndet - es ist nicht mal irgend eine Busse, sondern der beispielsweise fällige Betrag für Einfuhrsteuer und Zoll des Flugzeugs bei "illegalem Einführen". Das ist schnell gut 5-stellig mit unseren üblichen Blechkübeln. 


Hoffe, einige Klarheiten beseitigt zu haben 🙃

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Danke Ueli, hatte ja geschrieben dass ich das bewusst weg lasse, da nur potentielle Erleichterung und irgendwie noch nicht so ganz sicher. Seit dem Thread ist bei mir die Verwirrung auch komplett 😉

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