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BAZL: EASA-Regelung kommt per 1.1.23


HP. Rutschmann

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Zitat

Der schweizerischen Drohnenbranche bringt der mit der EU harmonisierte Rechtsrahmen etliche Vorteile

aus obiger Pressemitteilung

 

tatsächlich müssen Bestandsdronen jedoch  mehrheitlich entsorgt werden, weil die Hersteller keine nachträgliche EU-Zertifizierung für bereits verkaufte Modelle anbieten...

 

...oder man verbringt seine Drone in den Keller als Bereicherung für das der gemeinen Hausspinne zur Verfügung stehende Lebensumfeld.

 

 

 

Bearbeitet von Dierk
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vor 4 Stunden schrieb Dierk:

weil die Hersteller keine nachträgliche EU-Zertifizierung für bereits verkaufte Modelle anbieten...

 

Da wäre dann aber den Herstellern in den Nämlichen zu treten, bzw sollten Hersteller die das verweigern auch zukünftige Zertifizierungen verweigert werden, bzw der Markt sich entsprechend orientieren.

 

Wie ist das mit kleineren "Spielzeugen"? Ab wann braucht ne Drohne den EU Stempel? (Fliege selber (noch) keine, überleg's mir aber, allerdings wenn dann im tiefen Preissegment und rein als Hobby).

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Hoi Urs,

 

habe auch zwei Spielzeugdrohnen (gefühlte 100gr. schwer), keine Ahnung ob die auch unter das Gesetz fallen.

Es soll ein Zertifikat geben, das man online auf der BAZL-Homepage erwerben kann, bestehend aus 40 Fragen. Das werd ich mir antun, sobald ein Lehrmittel erhältlich ist.

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Es wäre gut hier zwischen Modellflugzeugen und Drohnen zu unterscheiden.

Für Modellflugzeuge hat das BAZL scheinbar eine vernünftige Regelung ausgehandelt so dass man UNO-Menschrechtskonform (Artikel 20 (2) ) mit einer Selbsterklärung die selben "Privilegien" hat wie ein SMV-Mitglied.

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/open/modellluftfahrzeuge.html

 

Anders ist es bei Drohnen wo man scheinbar leider nicht nur das Vernünftige sondern auch fragliches übernimmt. Hat sich auch mal jemand den Spass erlaubt die neue Drohnenregelung durch zu lesen und überlegt was das bedeutet?

 

Für Drohnen der Klasse C3 und C4 dürfte es zu einer Suche der Nadel im Häuhaufen werden wo man fliegen darf und 150m von Wohngebieten entfernt ist.

https://map.geo.admin.ch/?lang=de&topic=aviation&bgLayer=ch.swisstopo.pixelkarte-grau&layers=ch.bazl.einschraenkungen-drohnen,ch.bafu.schutzgebiete-paerke_nationaler_bedeutung_perimeter,ch.bfs.volkszaehlung-gebaeudestatistik_wohnungen

Das einfachst ist es ins Auto zu sitzen, viel "geliebtes" CO2 zu produzieren um im Gebirge in der Nähe von Touristen zu fliegen. 

 

Oder gemäss Artikel 4 der Drohnenverordnung dürfen Drohnen der Kathegorie Open (C0 - C4) keine gefährliche Güter mit sich führen. In der GM dazu wird elegant auf ICAO Advisory Circular (AC) 102-37 verwiesen. In dieser werden Lithium-Batterien als gefährliche Güter aufgeführt. Die meisten Drohnen dürfte damit für Privatanwendungen gegroundet sein bis der Drohnenhersteller offiziell eine Alternative zu den Lithium-Batterien anbietet. Privat-Drohnen-Piloten könnten dies umgehen in dem sie in der Klasse Spezifisch fliegen und einem STS fliegen. Sowas kostet hingegen bis zu 5'000.-
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/specific/sts.html

 

Das sind leider nicht die einzigen fraglichen Punkte der Drohnenverordnung.
Zusammengefasst, mit der gegenwärtigen Drohnenverordnung ist leider sicherhestellt, dass viele sich nicht an die Verordnung halten und auf eine Art manchen was sie wollen. Und das soll der Sicherheit dienen?

 

Des weiteren, in der Schweiz müsste zuerst das Parlament dem Kompromiss zustimmen. Dagegen kann das Referendum ergriffen werden und erst danach kann diese in Kraft gesetzt werden, also nicht am 1.1.23

 

Bearbeitet von Suricato
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Am 25.11.2022 um 10:53 schrieb Dierk:

aus obiger Pressemitteilung

 

tatsächlich müssen Bestandsdronen jedoch  mehrheitlich entsorgt werden, weil die Hersteller keine nachträgliche EU-Zertifizierung für bereits verkaufte Modelle anbieten...

 

Wo steht dies so geschrieben?

Nach meinem Verständnis der EU-Verordnungen könnten die alten Drohnen weiter betrieben werden. Unter 250 Gram als Drohnen der Klasse C0, darüber als C4. Und wenn man bei einer Drohne irgend etwas modifiziert ohne offizielles Dokument vom Hersteller dann gelten diese als Eigenbau und somit als C0 oder C4 Drohne. 

 

Am 25.11.2022 um 15:52 schrieb Urs Wildermuth:

 

Da wäre dann aber den Herstellern in den Nämlichen zu treten, bzw sollten Hersteller die das verweigern auch zukünftige Zertifizierungen verweigert werden, bzw der Markt sich entsprechend orientieren.

 

Wie ist das mit kleineren "Spielzeugen"? Ab wann braucht ne Drohne den EU Stempel? (Fliege selber (noch) keine, überleg's mir aber, allerdings wenn dann im tiefen Preissegment und rein als Hobby).

 

Betreffend Spielzeugdrohnen gibt es da eine gute FAQ:

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/verstaendnishilfe/faq.html

 

Und warum dem Herstellern in den Nämlichen zu treten? Ist dies nicht die heutige globalisierte Marktwirtschaft?

 

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vor einer Stunde schrieb Suricato:

 

Wo steht dies so geschrieben?

Nach meinem Verständnis der EU-Verordnungen könnten die alten Drohnen weiter betrieben werden. Unter 250 Gram als Drohnen der Klasse C0, darüber als C4. Und wenn man bei einer Drohne irgend etwas modifiziert ohne offizielles Dokument vom Hersteller dann gelten diese als Eigenbau und somit als C0 oder C4 Drohne. 

 

 

ich habe dazu das hier gefunden:

 

Zitat

keine Menschenansammlungen überfliegen
Flughöhe max. 120 m
nach vernünftigem Ermessen
davon ausgehen, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden
horizontaler Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
Erforderliche Pilotenschulung: A3

 

aus: https://www.safedroneflying.aero/images/pdf/Neue_Drohnenregulierung_DE.pdf

 

ein horizontaler Abstand von 150 m eignet sich bei einer 430 Gramm Drone wie der Mavic Air 1 eben aufgrund der Weitwinkel-Kamera überhaupt nicht, um Fotos oder Filme von Bauwerken (z.B. Kirchen, oder auf Wunsch des Eigentümers, Fabrikgebäuden und ähnlicher Infrastruktur) zu machen oder auch nur um die eigenen Dachrinnen und den Zustand der auf dem Dach montierten Solaranlage seines Hauses zu inspizieren. Für letzteres wäre ein Abstand von 1-2 m zur Dachrinne erforderlich. Dies weil die Mavic Air keine Klassenmarkierung hat und es zweifelhaft ist, ob sie die technischen Anforderungen an eine solche überhaupt erfüllen kann.

 

nur „Wiese von oben“ ist z.B. zum Filmen und Photographieren völlig uninteressant 

Bearbeitet von Dierk
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Tja, wen wunderts dass die Regeln immer starrer werden. Sowas ist nun wirklich ein Bärendienst an allen korrekt operierenden Drohnen Operateuren.

 

https://www.20min.ch/story/polizei-versucht-drohne-zu-fangen-flughafen-zuerich-zeitweise-gesperrt-245511308655

 

Mal abgesehen davon, der Incident beginnt ca 2012z. Die Zeitangabe im Bericht ist also etwas off. 

 

Offenbar war die Drohne erst im Bereich 28 aktiv und danach Richtung Abflug 32.

 

 

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Am 27.11.2022 um 19:52 schrieb Dierk:

ein horizontaler Abstand von 150 m eignet sich bei einer 430 Gramm Drone wie der Mavic Air 1 eben aufgrund der Weitwinkel-Kamera überhaupt nicht, um Fotos oder Filme von Bauwerken (z.B. Kirchen, oder auf Wunsch des Eigentümers, Fabrikgebäuden und ähnlicher Infrastruktur) zu machen oder auch nur um die eigenen Dachrinnen und den Zustand der auf dem Dach montierten Solaranlage seines Hauses zu inspizieren. Für letzteres wäre ein Abstand von 1-2 m zur Dachrinne erforderlich. Dies weil die Mavic Air keine Klassenmarkierung hat und es zweifelhaft ist, ob sie die technischen Anforderungen an eine solche überhaupt erfüllen kann.

Gut, die diesen Fall kann man die Drohne in die Tonne werfen und muss eine neue kaufen.

 

 

Am 27.11.2022 um 22:11 schrieb Urs Wildermuth:

Tja, wen wunderts dass die Regeln immer starrer werden.

Was ich nicht verstehe; wie sollte die neue Drohnenregelung dies verhindern?

Wer dies illegal tun will wird es auch mit der neuen Regelung tun und ggf. eine DJI Drohne manipulieren.

 

 

 

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vor 20 Minuten schrieb Suricato:

Was ich nicht verstehe; wie sollte die neue Drohnenregelung dies verhindern?

Tut sie nicht. Aber nach jedem solchen Vorfall wird die Forderung nach noch strengeren Regeln nicht ausbleiben. Büssen müssen es dann die korrekt arbeitenden Leute.

 

vor 21 Minuten schrieb Suricato:

Wer dies illegal tun will wird es auch mit der neuen Regelung tun

 

Tja, und was denkst Du wird die Folge sein? Erwerbsschein für Drohnen und weitere Verbote.

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Am 25.11.2022 um 15:52 schrieb Urs Wildermuth:

 

( Fliege selber (noch) keine, überleg's mir aber, allerdings wenn dann im tiefen Preissegment und rein als Hobby )


Überlegs mir auch schon eine Drohne zu kaufen, Modellflug faszinierte mich schon immer. Ich frage mich zu welchem Drohnen Produkt ich mich überreden liesse? Vielleicht hat wer von Euch eine Idee! Die Drohne sollte soviel Power haben, zumindest eine GoPro Kamera tragen und einsetzen zu können. Ich würde mit der Drohne am Land fliegen, also in wenig besiedelten Gebiet. Würde die Drohne selbstverständlich bei der Austro Control registrieren. Brauche ich dazu einen Führerschein?  🙂  ( Hab einen A-zertifizierten A + B Führerschein )

 

Herzlichen Dank für Empfehlungen!

 

Gregor

 

Bearbeitet von sharkbay
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vor 4 Stunden schrieb sharkbay:

Die Drohne sollte soviel Power haben, zumindest eine GoPro Kamera tragen und einsetzen zu können.

Aus dem Stegreif könnte ich grad kein Modell nennen, die diese Möglichkeit einer GoPro mit Gimbal bietet. Die allermeisten Drohnen haben heute eine Kamera eingebaut. Allerdings gibt es grosse Unterschiede bei den Möglichkeiten zur Einstellung (ISO, Blende und Fokus haben wenige, die Möglichkeiten von Dämpfungs-Vorsatzlinsen ein paar mehr).

Und Dronen mit Möglichkeit für Objektiv- oder gar Kamerawechsel sind in der Grössenordnung von > 10kFr.

 

vor 4 Stunden schrieb sharkbay:

Ich frage mich zu welchem Drohnen Produkt ich mich überreden liesse?

Ui, eine heikle "Religions-" Frage! 😉

 

Ich selber bin (v.a. aus historischen Gründen) Jünger des dreibuchstabigen chinesischen Marktführers, auch wenn mir die Datenkrakerei (siehe https://droehn.li/wp/?p=509) nicht so sehr sympathisch ist - aber das haben wohl alle, und mit der WLAN-Radiobake sogar in Echtzeit.

 

Aber wenn Du warten magst: Ich würde dringend auf die C-Zertifizierung Deiner Wunschdrohne warten. Meines Wissens gibt es heute genau *ein* Modell, das die Zertifizierung hat: Die DJI Mavic3. (Quelle https://www.drohnen.de/41995/dji-mavic-3-erste-drohne-mit-drohnenklasse-c1/)

 

LG

HP.

Bearbeitet von HP. Rutschmann
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Ein ganz schöner finanzieller und organisatorischer Aufwand:

 

 

Danke HP für Deine Inputs!

 

Jetzt gleich einmal Googeln nach Preisen der bereits C1 zertifizierten Drohne mit den drei Buchstaben 🙂

 

Gregor

 

Bearbeitet von sharkbay
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DJI Mavic 3 inklusive Fernbedienung

 

Die C1-Zertifizierung wird wohl bei der hier nachgeholt werden müssen, sehe ich das richtig?


https://www.amazon.de/DJI-Mavic-Combo-CMOS-Hindernisvermeidung/dp/B09WRMDC76?th=1&psc=1

 

Gregor

 

Bearbeitet von sharkbay
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Also seh ich das schon richtig? Alle Drohnen die kein Europäisches Zertifikat haben sind ab Ende Jahr Briefbeschwerer?

 

Ich habe 2 kleine Drohnen  aus China, die kann man also kübeln bevor sie das erste Mal geflogen sind?

 

(habe grad rausgefunden, eine ist eine JSRC S11 Pro 6K. wiegt gemäss Frugoo, wo's die auch gibt, flugbereit 206g. Die anderen sind etwa halb so gross und damit wohl im 100g Bereich, keine davon ist je geflogen).

 

Abgesehen davon, gibt es eigentlich jemand, der einem mal zeigen kann wie sowas funzt? Ich bin nämlich bereits bei der Anleitung oft völlig überfordert, da eh das meiste in Chinesisch ist. Ich komm meist nicht mal soweit, dass sich das Ding mit dem Handy pairt und so... Da könnt ich mal eine Einführung für Anfänger brauchen....

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Christian Forrer

Hallo Urs

 

Auf den BAZL-Webseiten ist (unter anderem) auch etwas zu den Übergangskategorien zu finden; dort ist nachzulesen was mit vorhandenen Drohnen aktuell, und wie lange noch zulässig ist...

 

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/open/uebergangskategorie_limited-open.html

 

Gruss

Christian

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Ok, also A1 Dronen unter 250 g dürfen weiterhin betrieben werden, wenn keine Personen überflogen werden, wenn ich das richtig sehe. Da fallen alle meine drunter.

 

Allerdings braucht es offenbar sowohl den Kompetenznachweis als auch die Registrierung der Drohnen da die alle Kameras haben. Ok, mal sehen wie man das angehen muss, hätte eigentlich gern mal mit wem was gemacht, damit ich sehe ob sich das für die Teile überhaupt lohnt.

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Mich würde noch die Abgrenzung zu den Modellluftfahrzeugen interessieren.

 

Z.B. ein selbst entworfener und zusammen gebauter Quadro- Hexa oder Oktokopter, isr der dann ein Modellluftfahrzeug?
 

Ist er eines, wenn er als Bausatz erhältlich und selbst zusammengebaut wurde?
 

Bzw. von einem Freund zusammengebaut und dann erworben wurde?

 

Und man Mitglied in einem Modellflugverein ist?
 

Bzw. die Statuten des SMV gelesen hat und schriftlich erklärt, diese einhalten zu wollen?
 

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/open/modellluftfahrzeuge.html

 

Ich fänd so einen Selbstbau noch spannend…

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Am 2.12.2022 um 09:58 schrieb HP. Rutschmann:

Meines Wissens gibt es heute genau *ein* Modell, das die Zertifizierung hat: Die DJI Mavic3. (Quelle https://www.drohnen.de/41995/dji-mavic-3-erste-drohne-mit-drohnenklasse-c1/)

Wie haben die das geschaft wo doch gemäss 2019/945 Anhang Teil 6 gilt ...

 

"6. ... Sofern das UA mit Propellern ausgerüstet ist, ist es so zu konstruieren, dass die Gefahr einer von den Propellerblättern ausgehenden Verletzung begrenzt wird." ?

 

Nebenbei, wieviel Joule überträgt eine Drohne, die 900 Gram schwer ist und aus 120m Höhe runter fällt oder mit 19 m/s herum flieg auf einen Menschenkopf?

 

 

vor 2 Stunden schrieb Dierk:

Mich würde noch die Abgrenzung zu den Modellluftfahrzeugen interessieren.

 

Gemäss der übergeordneten ...

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1139&from=EN

"(34) Modellflugzeuge gelten als unbemannte Luftfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung und werden in erster Linie für Freizeitaktivitäten verwendet."

 

 

vor 2 Stunden schrieb Dierk:

Z.B. ein selbst entworfener und zusammen gebauter Quadro- Hexa oder Oktokopter, isr der dann ein Modellluftfahrzeug?

Gemäss obiger Definition theoretisch ja. Nur ob das BAZL und SMV das auch so sehen ist fraglich. Zumal im Sinne von 2019/947 Artikel 14 müsste man sich registrieren und das Modellflugzeug beschriften sobald man mit einer Kamera Menschen filmt.

 

 

vor 2 Stunden schrieb Dierk:

Ist er eines, wenn er als Bausatz erhältlich und selbst zusammengebaut wurde?

 

Zum Thema Bausätze: (aus https://www.easa.europa.eu/en/downloads/135910/en übersetztn von Deepl)

 

DEFINITION VON "PRIVAT GEBAUTE UAS
Ein UAS gilt als privat gebaut, wenn es vom Betreiber für den Eigengebrauch hergestellt oder zusammengebaut und nicht in Verkehr gebracht wird (d. h. es liegt kein Angebot oder eine (schriftliche oder mündliche) Vereinbarung über die Übertragung des Eigentums oder sonstiger Eigentumsrechte vor). Im Zusammenhang mit dieser Definition beziehen sich die Begriffe "montiert" oder "hergestellt" durch den Betreiber auf eine der folgenden Handlungen:

 

(a) die vollständige Herstellung des UAS oder zumindest des größten Teils davon;

 

(b) der Zusammenbau des UAS aus separat verkauften Teilen oder Unterbaugruppen;

 

(c) die Änderung eines UAS der Klasse C4 (Aeromodell).

 

Die Änderung einer oder weniger Komponenten eines mit einem Klassen-Kennzeichnungsschild versehenen UAS (mit Ausnahme von UAS der Klasse C4) qualifiziert dieses nicht als privat gebautes UAS, es sei denn, die Änderung ist in den Anweisungen des Herstellers beschrieben. Weitere Informationen finden Sie in AMC1 UAS.OPEN.020(5)(c) und (d), UAS.OPEN.030(3) und UAS.OPEN.040(4)(c), (d) und (e)

 

Ein UAS, der aus den Elementen eines "montagefertigen Bausatzes" zusammengebaut wurde, gilt ebenfalls nicht als "privat gebaut".

 

Eigentlich könnte man auf Grund von Punkt c) irgend eine Drohne kaufen, an dieser einen Kratzer anbringen und dann als Privat Gebaut deklarieren. 

Man darf sie dann wahrscheinlich einfach nicht als Ganzes an einen Freund weiter verkaufen sondern müsste diese in in Komponenten zerlegt Stück für Stück an den Freund verkaufen.

Ist es eigentlich mit den CH Gesetzen konform, dass man sein Eigentum nicht verkaufen darf weil man sich sonst Strafbar macht?

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vor 12 Stunden schrieb Suricato:

Ein UAS, der aus den Elementen eines "montagefertigen Bausatzes" zusammengebaut wurde, gilt ebenfalls nicht als "privat gebaut".

 

Eigentlich könnte man auf Grund von Punkt c) irgend eine Drohne kaufen, an dieser einen Kratzer anbringen und dann als Privat Gebaut deklarieren. 

 

In meinen Augen widerspricht Deine Folgerung der darüberstehenden Regelung. (Aber das ist die Sicht eines Techies, nicht eines Juristen 😉 ). Wenn schon nichtmal ein Bausatz als Eigenbau akzeptiert ist, ist's ein Ready-to-fly doch noch viel weniger.

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vor 18 Stunden schrieb Urs Wildermuth:

Also seh ich das schon richtig? Alle Drohnen die kein Europäisches Zertifikat haben sind ab Ende Jahr Briefbeschwerer?

Nein.

Du hast in jedem Fall noch eine Gnaden-Übergangsfrist bis 1.9.23  Und danach (da bin ich aber nicht wirklich 100% sicher, da gibt's noch widersprüchliche Interpretationen/Aussagen) kannst Du sie als A3 (also weit weg von bewohnten Gebieten und Erholungsgebieten) betreiben.

"Briefbeschwerer" werden wohl nach der Übergangsfrist die grösseren Modelle mit >250g, die für "Nah-Aufnahmen" bestimmt sind. Also DJI Matrice, Inspire und dergleichen.

 

Wem die neue Regelung wirklich wehtun wird, ist allen, die Hausfotos für Immobilienagenturen, Vermessung von Baugruben, Filmaufnahmen für TV über bewohnten Gebieten oder Kontrollen von Solardächern etc. gemacht haben. Das ist alles in der Open-Kategorie nicht mehr möglich. Es gibt Kollegen, die reden von einem Berufsverbot, weil die entsprechenden Specific-Bewilligungen entweder noch nicht standardisiert verfügbar oder preislich in einem Rahmen sind, der nicht bezahlbar ist (die Rede ist von 5 kFr. für einen Flug.)

 

 

Bearbeitet von HP. Rutschmann
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Ich habe mir einen EASA Account geholt.

 

Man kann sich ein 443 Seiten umfassendes Dokument "Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems" datierend vom September 2022 runterladen. 

 

Zitat

privately built UAS’ means a UAS assembled or manufactured for the builder’s own use, not including UAS assembled from sets of parts placed on the market as a single ready-to-assemble kit

 

Zitat

In the context of this definition, the terms ‘assembled’ or ‘manufactured’ by the operator concerns one of the following actions:

 

(a) the complete manufacturing of the UAS, or at least the most of it;

 

(b) the assembly of the UAS from parts or sub-assemblies sold separately;

 

(c) the modification of a class C4 UAS (aeromodel). A change of one or a few components of a UAS bearing a class identification label (apart from a C4 UAS) does not qualify it as a privately built UAS, unless the change is described in the manufacturer’s instructions.

 

das wording bei a) bedeutet doch nichts anderes als dass mindestens 50% des notwendigen Arbeitsaufwands für die Fertigstellung vom privaten Erbauer geleistet werden.

 

Hier weitere Links:

 

https://www.easa.europa.eu/en/domains/civil-drones

 

 

https://www.easa.europa.eu/en/newsroom-and-events/news/easa-publishes-updated-easy-access-rules-unmanned-aircraft-systems

 

 

 

Bearbeitet von Dierk
Zitat + 2. Zitat
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vor 2 Stunden schrieb HP. Rutschmann:

also weit weg von bewohnten Gebieten und Erholungsgebieten

Also nirgends in der Schweiz.

 

vor 2 Stunden schrieb HP. Rutschmann:

Wem die neue Regelung wirklich wehtun wird, ist allen, die Hausfotos für Immobilienagenturen, Vermessung von Baugruben, Filmaufnahmen für TV über bewohnten Gebieten oder Kontrollen von Solardächern etc. gemacht haben. Das ist alles in der Open-Kategorie nicht mehr möglich. Es gibt Kollegen, die reden von einem Berufsverbot, weil die entsprechenden Specific-Bewilligungen entweder noch nicht standardisiert verfügbar oder preislich in einem Rahmen sind, der nicht bezahlbar ist (die Rede ist von 5 kFr. für einen Flug.)

 

Kind mit dem Bad, wie üblich. Und das wohl EASA weit? Na dann. Also primär geht's wieder mal um die Privacy Rights, die uns schon im Internet mit Ärgermassnahmen wie ständige Cookie Bildschirme das Leben schwer machen. Kein Nutzen und zurück in die Vergangenheit.

 

Ich denke, ich lass das dann mal mit den Drohnen. Falls wer Interesse an ein paar ungebrauchten China-Drohnen hat, PM reicht, würde die zum SKP abgeben.

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