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PPL Lizenz mit LAPL medical


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

 

ab dem Pilotenalter von 50 Jahren wird die fliegerärztliche Untersuchung für das Medical class 2 alle 12 Monate fällig, die Gültigkeit für das LAPL medical ist jedoch weiterhin 24 Monate.

 

Das Class 2 ist abgelaufen, das LAPL medical noch bis Anfang 2023 gültig, die PPL müsste in mehr als einem Jahr erneuert werden.

 

Wenn die PPL Lizenz die Rechte einer LAPL Lizenz enthält, darf ich dann weiterhin Flugzeuge fliegen, wenn diese eine entsprechend geringe MTOW < 2 Tonnen und eine maximale Zahl an Sitzplätzen von 4 Personen haben, d.h. solange das LAPL medical noch gültig ist?

 

Ich fliege sowieso nur 2 Plätzer unter 1 Tonne… selbst eine C182 scheint im LAPL enthalten zu sein. Könnte ich mir also den jährlichen Gang zum Flugmediziner sparen und ihn wie bisher nur alle 2 Jahre aufsuchen?
 

Kann ich dann trotzdem mit der Flugerfahrung unter LAPL medical (also die letzten 12 Monate vor Erneuerung der PPL) meine PPL verlängern, wenn ich zum Zeitpunkt des Erneuerung des PPL bzw. des Kontrollflugs wieder ein medical class 2 habe?

 

Bearbeitet von Dierk
Andreas Meisser
Geschrieben

Hallo Dierk

 

Also wenn du eh nur Zweiplätzer fliegst, würde ich den PPL sausen lassen und auf LAPL "downgraden". Hat nur Vorteile. Keine Verlängerungen mehr. Medical länger gültig und Übungsflüge werden einfach im Flugbuch bestätigt. Für eine Weiterbildung, z.Bsp. IFR, oder zum Fliegen in den USA kann man jederzeit wieder "hochwechseln" wenn die Bedingungen erfüllt sind und das Medical vorhanden ist.

 

Gruss

Andreas

Geschrieben (bearbeitet)
2 hours ago, Dierk said:

Könnte ich mir also den jährlichen Gang zum Flugmediziner sparen und ihn wie bisher nur alle 2 Jahre aufsuchen?

...

Kann ich dann trotzdem mit der Flugerfahrung unter LAPL medical (also die letzten 12 Monate vor Erneuerung der PPL) meine PPL verlängern

Hallo Dierk,

Ja & Ja, kannst du (wenn du einen deutschen Schein hast. Schweiz keine Ahnung, ist basiert auf einer EU Verordnung). Google mal nach "Informationsblatt LAPL-Rechte PPL". Da gibts von verschiedenen Landesluftfahrtbehörden Merkblätter, zB. hier (BW). Effektiv fliegst du im 1. Jahr nach der UNtersuchung PPL, im 2. LAPL.

Für die Verlängerung ist egal, mit welcher Lizenz du die Voraussetzungen erflogen hast.

 

 

Gruss

Albrecht

Bearbeitet von spornrad
Geschrieben

Ich habe eine schweizerische PPL.

 

Dank Albrechts Hinweis habe ich nochmals gegoogelt und bin schliesslich doch noch fündig geworden:

Zitat

Ausüben der LAPL Rechte für Träger von PPL

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne informieren wir Sie über die folgende Änderung, in der Schweiz anwendbar ab 01. Juli 2020.

Mit Einführung der Verordnung 2019/1747 vom 15. Oktober 2019 dürfen Inhaber einer PPL(A) während der Ratinggültigkeit alle Rechte einer LAPL(A) und Inhaber einer PPL(H) während der Ratinggültigkeit alle Rechte einer LAPL(H) ausüben:

FCL.205.A(a) Die Rechte eines Inhabers einer PPL(A) bestehen darin, ohne Vergütung als PIC oder Copilot von Flugzeugen oder TMG im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein und alle Rechte von Inhabern einer LAPL(A) auszuüben.

FCL.205.H(a) Die Rechte eines Inhabers einer PPL(H) bestehen darin, ohne Vergütung als PIC oder Copilot von Hubschraubern im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein und alle Rechte von Inhabern einer LAPL(H) auszuüben.

Demnach dürfen Inhaber einer PPL, CPL oder ATPL mit gültigem Rating die Rechte einer LAPL ausüben, z.B. wenn der Träger der PPL nur noch ein LAPL Medical hat, vorausgesetzt, die Recency Bedingungen für eine LAPL sind erfüllt.

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/fachleute/ausbildung-und-lizenzen/Piloten.html

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Geschrieben

Nun bin ich auch hellhörig geworden. Als ü50 Pilot, der ausschliesslich VFR mit bis zu 4-plätzigen SEP und ausschliesslich Privat fliegt, keine Ambitionen auf IFR, oder schwerere Flugzeuge als 2 T oder mehr als 4 Plätz hat, wäre das LAPL eigentlich die Lösung, um nicht alljährlich das medical erneuern zu müssen. 

 

Gibt es denn noch weitere Einschränkungen? Zum Beispiel Mieten eines Flugzeugs in einem anderen Land in Europa wäre dann noch möglich? In meinem Umfeld kann mir das leider niemand sagen.

 

 

Ich bin dankbar für Hinweise.

 

Gruss Reto 

 

  

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb St-Exupéry:

Gibt es denn noch weitere Einschränkungen? Zum Beispiel Mieten eines Flugzeugs in einem anderen Land in Europa wäre dann noch möglich? In meinem Umfeld kann mir das leider niemand sagen.

 

 

Ich bin dankbar für Hinweise.

 

Gruss Reto 

 

  

 

Im EASA Raum sollte nichts dagegen sprechen. In anderen Ländern geht's halt nicht.

 

Schöne Grüße

Fred

 

Geschrieben
Am 14.5.2022 um 18:29 schrieb Andreas Meisser:

Hallo Dierk

 

Also wenn du eh nur Zweiplätzer fliegst, würde ich den PPL sausen lassen und auf LAPL "downgraden". Hat nur Vorteile. Keine Verlängerungen mehr. Medical länger gültig und Übungsflüge werden einfach im Flugbuch bestätigt. Für eine Weiterbildung, z.Bsp. IFR, oder zum Fliegen in den USA kann man jederzeit wieder "hochwechseln" wenn die Bedingungen erfüllt sind und das Medical vorhanden ist.

 

Gruss

Andreas

 

Hallo Andreas, wie meinst du das genau mit "Hochwechseln"? Ich habe nur die LAPL-Prüfung gemacht, für den PPL muss ich noch weitere Stunden schulen und eine neue Prüfung machen.

Darf ich nachher, wenn ich die PPL-Prüfung hinter mir habe, beliebig zwischen LAPL und PPL wechseln ? 

 

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb CFM:

 

Im EASA Raum sollte nichts dagegen sprechen. In anderen Ländern geht's halt nicht.

 

Schöne Grüße

Fred

 

Genau LAPL ist nur in EASA anerkannt. Leider seit dem Brexit kann man damit nicht nach Grossbritanien fliegen 😞 

Andreas Meisser
Geschrieben (bearbeitet)
Am 16.5.2022 um 15:49 schrieb okaga:

Hallo Andreas, wie meinst du das genau mit "Hochwechseln"?

 

Hallo Andy

 

"Hochwechseln" geht natürlich nur einfach, wenn du (wie ich) einmal einne PPL hattest und dann zur LAPL gewechselt bist. Ansonsten musst du, wie du geschrieben hast, die restliche Ausbildung absolvieren und dann an die Prüfung.

 

Gruss

Andreas

 

 

 

Bearbeitet von Andreas Meisser

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