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Jetson ONE - Welche Regeln sind dafür in der Schweiz anwendbar?


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Geschrieben

Hoi zusammen

 

Weiss jemand, unter welchen Regeln der „Jetson ONE“ (https://www.jetsonaero.com/) der Schweiz betrieben werden kann. Gemäss Aussagen der Hersteller kann es lizenzfrei und quasi ohne weitere Auflagen geflogen werden… das dürfte wohl eher für die USA gelten, hier kann ich mir das kaum vorstellen… was meint ihr? Lizenz? Flugplatzpflicht?

 

Grüsse

Andreas

Geschrieben (bearbeitet)

Frag doch am richtigen Ort, beim Luftamt.

Bearbeitet von Tomi
Geschrieben (bearbeitet)

Dieses Konzept ist erstmal nur für kurze Funflüge gut oder tauglich. Der Energiebedarf ist derart schlecht im Verhältnis zum Nutzen, das fühlt sich an wie ein Dampfwagen auf der Autobahn.

 

(Sichere) Flugzeiten von wenigen bis vielleicht 20' werden woll das grösste aller Dinge sein. Das ist kein nützliches Fortbewegungsmittel.

 

Also die erste Frage ist : wozu willst Du dieses Ding nutzen?

- Flugpläne werden nicht benötigt im nicht kontrollierten sowie unbeschränkten Luftraum. und diese Frage ist unabhängig von der Art des Vehikels. Gleiche Regeln für Heissluftballone wie Segelflieger wie Motorflieger wie Multiengine wie Turboprop wie jet.

Speziell in CH:

In den untersten Lufträumen (unkontrolliert) dürfen sich Sportgeräte tummeln. Diese dürfen aber keinen Motorantrieb haben. Ausnahmen : Elektromotor als Aufstiegshilfe für Gleitschirme, Elektromotor als Starthilfe für Starrflügelprofile bis 120 kg (gilt dan als UL-Segler mit Motor), Einmann Balone.

 

Die Multicopter existieren als bemannte Luftfahrzeuge in der Schweiz gar nicht.

 

Frag doch mal das BAZL an, wie es die Situation sieht.

 

Nachbemerkung

Habe hinterher noch rasch in deinen Link geguckt. Die schreiben von 20' Autonomie.

 

Die maximale Flughöhe wird mit 500m angegeben. Das ist aber die Flughöhe, die man mit echten fliegenden Fortbewegungsmitteln (Heli, Motor- , Segelflugzeug, UL, Gyrocopter...) gerade über bewohntem Gebiet oder Menschenansammlungen (z.B. Strände) NICHT befliegen darf!

Somit ist das Sportgerät in einer Grauzone, und im vollen Konflikt mit allen anderen 'Hindernissen' die sich dort tummeln: Surfer mit Kite, Kinderdrachen, Drohnen aller Art,

Seile, Beleuchtungsmasten, Kräne und anderes Zeugs, Freileitungen usw...

kurz: alles was man wöhrend dem schnellen Ride nicht sieht...

 

Hab ich also nicht schlecht geschätzt. (Wohl sehr optimistisch). In der Fliegerei werden solche Angaben wie auch Energieverbrauch und Reichweite immer mit den Bedingungen:

- bei ISA Konditionen auf Meereshöhe *

- mit dem MTOM (maximal mögliches Startgewicht)

- Bei Reichweite / Autonomie immer mit maximaler Betankung bei Reduktion der Nutzlast

- bei Windstille

- mit super genialen perfekten Werkspiloten erflogen

 

* bitte selber googeln

 

Der Reale Verbraucher oder 'Pilot' weiss dann zum Voraus, dass seine erzielbaren Werte limitierter oder schlechter sein werden.

 

Bearbeitet von cosy
Nachtrag
Geschrieben

Mir ist auch aufgefallen: in der von Dir verlinkten Website ist eine Liste der ersten hundert Seriengeröte aufgeführt (Produktionskapazität 2022):

- etwa 1/3 davon ist von Italienern bestellt

- 9 gehen an Deutsche

- 3 Geräte sind von Schweizern bestellt.-> Folglich hatten sich diese 3 deine Frage schon gestellt.

- Oder sie brauchen das Ding nur, um in Elba oder Sardinien vom Taxi am Strand zur Luxusjacht zu gelangen, und werden das Spielzeug in der Schweiz nie in der Luft bewegen..

..finde es raus.

 

-- und berichte hier darüber.

 

Danke

Geschrieben
17 hours ago, cosy said:

In den untersten Lufträumen (unkontrolliert) dürfen sich Sportgeräte tummeln. Diese dürfen aber keinen Motorantrieb haben. Ausnahmen : Elektromotor als Aufstiegshilfe für Gleitschirme, Elektromotor als Starthilfe für Starrflügelprofile bis 120 kg (gilt dan als UL-Segler mit Motor), Einmann Balone.

 

Danke Cosy für deine Ausführungen. Ich hatte eben auch am ehesten den Vergleich mit motorisierten Gleitschirmen gesehen... wobei ich nicht wusste, dass der  Motor dort nur als Aufstiegshilfe dient (dienen darf?).

 

Zu deinen anderen Punkten:

 

Nutzen eines solchen Geräts: Die Limitiation sind schon klar, namentlich die kurze Endurance, wobei man das gleiche Argument bei den momentan verfügbaren Elektro-Fliegern anbringen müsste, auch diese eignen sich nicht wirklich für Reisen oder Rundflüge, sind also eher also Vorserien und zur Erprobung der Technologie gedacht. 

 

Gleich sehe ich einen Jetson ONE als Spielerei, respektive eben frühen Vertreter und Vorläufer einer möglichen zukünftigen "urbanen Mobiliät" (ob man das nun gut findet oder nicht).

 

Anfrage ans BAZL: Werde ich bei Gelegenheit machen und berichten. Da ich nicht der Spezialist für UL bin, wollte ich mir vorher einen Überblick verschaffen... deine Antwort ist daher sehr geschätzt.

 

Grüsse

Andreas

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb cosy:

etwa 1/3 davon ist von Italienern bestellt

- 9 gehen an Deutsche

Sowohl Italien als auch Deutschland sind mit UL's und ähnlichen Geräten sehr liberal. Denke, das Ding dürfte in der Richtung enden. Ein weiteres Ausstellungsobjekt für die Osthallen in Friedrichshafen.

 

vor 20 Stunden schrieb cosy:

- 3 Geräte sind von Schweizern bestellt.-> Folglich hatten sich diese 3 deine Frage schon gestellt

 

Es gibt viele Schweizer die UL's in Frankreich, Deutschland oder sonst wo besitzen und nutzen. Denke das ist wohl eher sowas. Oder es handelt sich um Forschungsanstalten oder SAR Organisationen, die mit sochen Dingen durchaus auch durchkommen könnten, bzw die vielleicht interessiert sind, solche Dinger mal auszuprobieren.

 

Ich kann mir bei solchen Leichtkonstrukten gut vorstellen, dass man sie etwa dazu brauchen kann, Jemand an einen Einsatzort zu bringen anstatt abseilen zum Beispiel oder für Polizeieinsätze über unzugänglichem Gebiet. Da sehe ich durchaus Einsatzzwecke.

 

Für Private sehe ich in der Schweiz NULL Chancen, ausser es schafft es jemand, das Ding als die neue Ökosensation unserer Verkehsministerin unterzuschieben...

 

Performance: 500 m AGL wären 1500 ft über Grund. Das ist für diverse Lufträume durchaus legal. Die Gewichtsbeschränkungen sind ähnlich wie bei anderen UL's, im Westen nix neues. 20 Minuten Flugzeit, na ja, bis halt die nächste Batteriegeneration daherkommt, dann sinds irgendwann 30...

 

Politisch und auch praktisch sehe ich für sowas in Privater Hand  NULL Sinn und Zweck, vor allem in Ländern wo die GA eh schon unter Druck von Lärm und sonstigen Interessengruppen ist. Genau das brauchen wir nicht, Typen die durch einen Wald eiern und dort Spaziergänger in die Büsche hauen.

 

Sowas geht in Ländern, die Platz haben und wo Dinge wie Flugplatzzwang e.t.c. kein Thema sind. Also USA und eben die UL Szene in einigen EU Ländern. Für die Schweiz sehe ich dafür, wie übrigens auch für diese Art Mobilität keine Chance.

Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, Urs Wildermuth said:

Es gibt viele Schweizer die UL's in Frankreich, Deutschland oder sonst wo besitzen und nutzen. Denke das ist wohl eher sowas. Oder es handelt sich um Forschungsanstalten oder SAR Organisationen, die mit sochen Dingen durchaus auch durchkommen könnten, bzw die vielleicht interessiert sind, solche Dinger mal auszuprobieren.

Ja, ich kenne das aus eigener Erfahrung gut. Mein zweites Flugzeug war ein franz. Experimental, stationiert ennet der Grenze, mein drittes auch (werde das nun verkaufen). Ich fliege seit drei Jahren die meisten Stunden auf einem Viersitzer mit F-Immatrikulation, aber hier im Wallis stationiert und helfe mit beim Unterhalt für zwei andere Eperimentals in der gleichen Situation.

 

Das ist es ja, was ich angetönt hatte mit der gedachten Nutzung, um vom Taxi am Hafen zur Luxusjacht zu gelangen (anstatt mit dem Aussenborder-Gummibot elegant per Drohnenkiste auf dem Helipad landen..

 

Na ja, solche kleine schnelldrehende Propeller sind im Gesamtwirkungsgrad einfach nur jämmerlich. wesentlich effizienter wäre die klassische Heli-Konfiguration mit einem Hauptrotor und einem 'Anticouple'. Aber das wäre wohl unsexy..

 

herzlich grüsst

Cosy

Bearbeitet von cosy
Geschrieben
4 hours ago, Bathman said:

Danke Cosy für deine Ausführungen. Ich hatte eben auch am ehesten den Vergleich mit motorisierten Gleitschirmen gesehen... wobei ich nicht wusste, dass der  Motor dort nur als Aufstiegshilfe dient (dienen darf?).

das würde ich jetzt nicht so im Klartext behaupten, aber in gewissen BAZL-Dokumenten ist die Kategorie explizit so genannt. Und Motorgleitschirme an der Goldküste 150m über den Booten oder an der Riviera von Lausanne.. das gienge gar nicht (oder nicht lange). Darum läuft es vermutlich auf dies heraus.

 

Ich habe zwar viele Jahre Gleitschirmerfahrung, und war sogar aktiv im Verband, aber bin überhaupt nicht mehr auf dem Laufenden. Als die Motoren am GS so  richtig aufkamen, machte ich in Frankreich die Klassenberechtigung auf Basis meines ULM-Brevets. Mehr als die paar notwendigen Fussstarts und zwei drei längere Flüge hatte ich aber nicht gemacht. Das war mir zu laut und doof.

 

Ich denke, dass Du in der Szene sofort jemand findest, der das genau weiss, oder sprich mal mit einem Ausbildner von einer der Flugschulen.

 

Gruss

Cosy

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