Himmelsstürmer Geschrieben 19. Januar 2022 Geschrieben 19. Januar 2022 Guten Morgen, ich - Träger einer schweizerischen Fluglizenz mit Adresse im Ausland - erhielt heute morgen vom BAZL eine Mail mit dem Hinweis, ich möge bis 15. Februar 2022 eine CH-Postadresse zur zukünftigen Korrespondenz melden. Grund: aus rechtlichen Gründen muss eine Zustelldomizil in der Schweiz vorhanden sein*. Bis dato war ich ja vom BAZL hinsichtlich seiner unbürokratischen Arbeitsweise i.V. zu Deutschland begeistert und habe gerne den Aufpreis für die Lizenzverlängerung alle zwei Jahre gezahlt. So langsam scheint mir jedoch der Vorteil "zu schmelzen". Vor allem in Verbindung mit der Tatsache, dass UL-Flugstunden nicht für eine PPL-Verlängerung angerechnet werden, sehe ich nun doch den Wechsel meiner Akte nach Deutschland kommen (mit allen einhergehenden Nachteilen). Sehr schade... Trotzdem en schöns Tägli! Jörn *According to article 11b paragraph 1 of the Federal Law on Administrative Procedure Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 19. Januar 2022 Geschrieben 19. Januar 2022 Wieso nach D? Muss ja nicht sein, es gibt da z.b Austrocontrol, wo diverse Leute umgezogen sind aus D oder UK. 1 Zitieren
FalconJockey Geschrieben 19. Januar 2022 Geschrieben 19. Januar 2022 Habe auch gerade diese E-Mail erhalten. Das ist sehr enttäuschend, ich verstehe den Grund nicht. Was seit 1998 funktioniert hat ist auch auf einmal nicht mehr okay? Ich bin schon etwas irritiert. Allerdings steht dort auch ein wichtiger Satz: Zitat However, if we do have knowledge of your Swiss delivery address, we may, at your specific request, still forward the license to your foreign address. So werde ich das lösen: Ich frage Freunde, ob ich meine Postadresse bei ihnen haben kann und kriege meine Korrespondenz weiterhin in Deutschland. 2 Zitieren
Dierk Geschrieben 19. Januar 2022 Geschrieben 19. Januar 2022 Wie wär‘s mit der Goldküste in Zürich oder dem Paradeplatz? Wenn man dort nicht selbst wohnen kann, dann kann man es doch zumindest seiner geschätzten Briefpost ermöglichen? https://www.sueddeutsche.de/panorama/schweizer-post-fake-adresse-im-nobelviertel-1.2220948 Zitieren
cosy Geschrieben 19. Januar 2022 Geschrieben 19. Januar 2022 2 hours ago, Himmelsstürmer said: Guten Morgen, ich - Träger einer schweizerischen Fluglizenz mit Adresse im Ausland - erhielt heute morgen vom BAZL eine Mail mit dem Hinweis, ich möge bis 15. Februar 2022 eine CH-Postadresse zur zukünftigen Korrespondenz melden. Grund: aus rechtlichen Gründen muss eine Zustelldomizil in der Schweiz vorhanden sein*. Bis dato war ich ja vom BAZL hinsichtlich seiner unbürokratischen Arbeitsweise i.V. zu Deutschland begeistert und habe gerne den Aufpreis für die Lizenzverlängerung alle zwei Jahre gezahlt. So langsam scheint mir jedoch der Vorteil "zu schmelzen". Vor allem in Verbindung mit der Tatsache, dass UL-Flugstunden nicht für eine PPL-Verlängerung angerechnet werden, sehe ich nun doch den Wechsel meiner Akte nach Deutschland kommen (mit allen einhergehenden Nachteilen). Sehr schade... Trotzdem en schöns Tägli! Jörn *According to article 11b paragraph 1 of the Federal Law on Administrative Procedure Mir war die umständliche Art des BAZL auch aufgestossen, wesshalb ich nach etwa 2007 immer nach Fr oder Basel* gieng um mein EASA PPL (A)- resp. das classrating mit französischen FI's zu verlängern. Und in Konsequenz auch das medical in F. (und so by the way auch die Brillen machen lassen)- Am Ende kostet es weniger, trotz Weg. Zitieren
chflyer Geschrieben 19. Januar 2022 Geschrieben 19. Januar 2022 Sehr komisch, weil das erwähnt Gesetz gibt seit lange Zeit. Was hat sich geändert? Zitieren
Himmelsstürmer Geschrieben 19. Januar 2022 Autor Geschrieben 19. Januar 2022 vor 6 Stunden schrieb Urs Wildermuth: Wieso nach D? Muss ja nicht sein, es gibt da z.b Austrocontrol, wo diverse Leute umgezogen sind aus D oder UK. Hallo Urs, kann ich in Deutschland lebend meine Akte vom BAZL nach Österreich umziehen (ohne dort einen Wohnsitz zu haben)? Wäre dann zumindest eine Alternative (ohne aktuell die genauen Bedingungen und Kostenstrukturen zu kennen). Grüße, Jörn Zitieren
FalconJockey Geschrieben 19. Januar 2022 Geschrieben 19. Januar 2022 vor 2 Stunden schrieb chflyer: das erwähnt Gesetz gibt seit lange Zeit. Was hat sich geändert? Irgendwer war gelangweilt und hat die Gesetzestexte durchgelesen und realisiert, dass es seit 20+ Jahren nicht umgesetzt wurde. Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 19. Januar 2022 Geschrieben 19. Januar 2022 vor 3 Stunden schrieb Himmelsstürmer: Hallo Urs, kann ich in Deutschland lebend meine Akte vom BAZL nach Österreich umziehen (ohne dort einen Wohnsitz zu haben)? Wäre dann zumindest eine Alternative (ohne aktuell die genauen Bedingungen und Kostenstrukturen zu kennen). Grüße, Jörn Mir ist lediglich bekannt, dass diverse Leute aus UK und sonst wo ihre Lizenzen zu ACG gezügelt haben, so etwa diverse Piloten von LCC's die sich aus England verzogen haben wg Brexit. Denke am besten wäre eine Anfrage an die ACG, ich gehe aber davon aus, dass das möglich ist. Zitieren
E-A Geschrieben 19. Januar 2022 Geschrieben 19. Januar 2022 (bearbeitet) Ein Freund von mir ist ebenfalls betroffen. Da man aber sämtliche Kontakte (Freunde, Familie, Firmen, Flugschule etc.) als Kontaktadresse in der Schweiz angeben darf, und trotzdem die Lizenzen weiterhin noch ins Ausland verschickt werden sollen, gibt es nicht wirklich ein Problem. Die Kontaktadresse in der Schweiz scheint somit eine reine "Alibi"-Sache zu sein, damit das BAZL die Gesetzesauflagen erfüllt. Persönlich wurde ich kein Lizenztransfer starten, ausser, wenn man wirklich überhaupt nichts mit der Schweiz zu tun hat. Bearbeitet 19. Januar 2022 von E-A 1 Zitieren
HB-ADI Geschrieben 19. Januar 2022 Geschrieben 19. Januar 2022 (bearbeitet) 4 hours ago, FalconJockey said: Irgendwer war gelangweilt und hat die Gesetzestexte durchgelesen und realisiert, dass es seit 20+ Jahren nicht umgesetzt wurde. Die sollten das Gesetz vielleicht nochmals lesen... Quote 1 Parteien, die in einem Verfahren Begehren stellen, haben der Behörde ihren Wohnsitz oder Sitz anzugeben. Wenn sie im Ausland wohnen, haben sie in der Schweiz ein Zustellungsdomizil zu bezeichnen, es sei denn, das Völkerrecht oder die zuständige ausländische Stelle gestatte der Behörde, Schriftstücke im betreffenden Staat direkt zuzustellen.33 Das Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland ist 2019 inkraftgetreten, ein Zustellungsdomizil müsste also zumindest für die Deutschland, Frankreich, etc nicht notwendig sein.. Edit: Offenbar verweigert Deutschland die direkte Zustellung per Post Quote "Die [BRD] widerspricht der Zustellung von Schrifstücken durch die Post in ihrem Hoheitsgebiet" Bearbeitet 19. Januar 2022 von HB-ADI Zitieren
FalconJockey Geschrieben 19. Januar 2022 Geschrieben 19. Januar 2022 WTF, mal wieder zum schämen, die BRD. Sie müssen ja eh nichts zustellen, sondern einfach nur die Post ausliefern, durch die Deutsche Post AG. So wie das seit immer funktionierte. Zitieren
Dierk Geschrieben 20. Januar 2022 Geschrieben 20. Januar 2022 (bearbeitet) Hier die Mitgliedstaaten des Europarates: https://www.coe.int/de/web/portal/47-members-states Zwischen diesen sollte nun das Versenden von offiziellen Schriftstücken eigentlich funktionieren. Edit: Funktioniert aber nicht. Sondern nur zwischen den wenigen, die den Papiertiger ratifiziert haben. https://bern.diplo.de/ch-de/service/-/2263246?openAccordionId=item-2263250-0-panel Merkblatt https://bern.diplo.de/blob/2263250/206c0ba2a83f308f9257b683c4ec17a0/merkblatt-zustellung-data.pdf Weil Deutschland den direkten Versand per Post verweigert, wäre wohl dennoch der Umweg über die jeweilige Landesbehörde möglich, welche die Post dann an den Empfänger in Deutschland zustellt. Im Gegensatz dazu erlaubt die Schweiz nun offenbar die direkte Zustellung per Post (mit Ausnahme von Steuersachen usw.) Bearbeitet 20. Januar 2022 von Dierk Zitieren
E-A Geschrieben 20. Januar 2022 Geschrieben 20. Januar 2022 Habe als Luxemburgischen Staatsbürger immer schon Post direkt aus Luxembourg bekommen, egal ob während meine Zeit in Deutschland oder die Schweiz. Sogar mein ID wird per Post verschickt, da muss ich nichtmal ein Konsulat aufsuchen. Da gab es nie Probleme. Für die Post ist es doch komplett egal wer der Absender ist, sie haben beim Post ausm Ausland nur den Job es beim Adressat zuzustellen. Ich glaub, hier stellt sich das BAZL einfach ein wenig an. Zitieren
FalconJockey Geschrieben 20. Januar 2022 Geschrieben 20. Januar 2022 vor 1 Stunde schrieb E-A: Habe als Luxemburgischen Staatsbürger immer schon Post direkt aus Luxembourg bekommen, egal ob während meine Zeit in Deutschland oder die Schweiz. Sogar mein ID wird per Post verschickt, da muss ich nichtmal ein Konsulat aufsuchen. Da gab es nie Probleme. Für die Post ist es doch komplett egal wer der Absender ist, sie haben beim Post ausm Ausland nur den Job es beim Adressat zuzustellen. Ich glaub, hier stellt sich das BAZL einfach ein wenig an. Nein, das ist historisch gewachsen. Luxembourg hatte schon seit langer Zeit die Administration der Luftfahrt vom BAZL in der Schweiz durchführen lassen, weil LUX selbst zu klein und unbedeutend ist und sich keine eigene Behörde leisten wollte oder konnte. Zitieren
E-A Geschrieben 20. Januar 2022 Geschrieben 20. Januar 2022 (bearbeitet) Hier meinte ich aber bei "ID" meine ganz normale Identitätskarte, oder Personalausweis wie man das in Deutschland sagt. Diese kam per Post schon als ich in Deutschland gelebt habe direkt aus Luxembourg, und jetzt wird sie natürlich auch in die Schweiz geschickt. Meine Fluglizenz hab ich erst hier gemacht und war schon immer direkt vom BAZL. Bearbeitet 20. Januar 2022 von E-A Zitieren
FalconJockey Geschrieben 20. Januar 2022 Geschrieben 20. Januar 2022 Ok, alles klar, dann ist das anders. Zitieren
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