Zum Inhalt springen

Notwendigkeit einer Schweizer Postadresse für CH-Linzenzinhaber im Ausland


Himmelsstürmer

Empfohlene Beiträge

Himmelsstürmer

Guten Morgen,

 

ich - Träger einer schweizerischen Fluglizenz mit Adresse im Ausland - erhielt heute morgen vom BAZL eine Mail mit dem Hinweis, ich möge bis 15. Februar 2022 eine CH-Postadresse zur zukünftigen Korrespondenz melden. Grund: aus rechtlichen Gründen muss eine Zustelldomizil in der Schweiz vorhanden sein*.

Bis dato war ich ja vom BAZL hinsichtlich seiner unbürokratischen Arbeitsweise i.V. zu Deutschland begeistert und habe gerne den Aufpreis für die Lizenzverlängerung alle zwei Jahre gezahlt. So langsam scheint mir jedoch der Vorteil "zu schmelzen". Vor allem in Verbindung mit der Tatsache, dass UL-Flugstunden nicht für eine PPL-Verlängerung angerechnet werden, sehe ich nun doch den Wechsel meiner Akte nach Deutschland kommen (mit allen einhergehenden Nachteilen). Sehr schade...

 

Trotzdem en schöns Tägli!

Jörn

 

*According to article 11b paragraph 1 of the Federal Law on Administrative Procedure

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe auch gerade diese E-Mail erhalten. Das ist sehr enttäuschend, ich verstehe den Grund nicht. Was seit 1998 funktioniert hat ist auch auf einmal nicht mehr okay? Ich bin schon etwas irritiert. Allerdings steht dort auch ein wichtiger Satz:

Zitat

However, if we do have knowledge of your Swiss delivery address, we may, at your specific request, still forward the license to your foreign address.

So werde ich das lösen: Ich frage Freunde, ob ich meine Postadresse bei ihnen haben kann und kriege meine Korrespondenz weiterhin in Deutschland.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2 hours ago, Himmelsstürmer said:

Guten Morgen,

 

ich - Träger einer schweizerischen Fluglizenz mit Adresse im Ausland - erhielt heute morgen vom BAZL eine Mail mit dem Hinweis, ich möge bis 15. Februar 2022 eine CH-Postadresse zur zukünftigen Korrespondenz melden. Grund: aus rechtlichen Gründen muss eine Zustelldomizil in der Schweiz vorhanden sein*.

Bis dato war ich ja vom BAZL hinsichtlich seiner unbürokratischen Arbeitsweise i.V. zu Deutschland begeistert und habe gerne den Aufpreis für die Lizenzverlängerung alle zwei Jahre gezahlt. So langsam scheint mir jedoch der Vorteil "zu schmelzen". Vor allem in Verbindung mit der Tatsache, dass UL-Flugstunden nicht für eine PPL-Verlängerung angerechnet werden, sehe ich nun doch den Wechsel meiner Akte nach Deutschland kommen (mit allen einhergehenden Nachteilen). Sehr schade...

 

Trotzdem en schöns Tägli!

Jörn

 

*According to article 11b paragraph 1 of the Federal Law on Administrative Procedure

Mir war die umständliche Art des BAZL auch aufgestossen, wesshalb ich nach etwa 2007 immer nach Fr oder Basel* gieng um mein EASA PPL (A)- resp. das classrating  mit französischen FI's zu verlängern. Und in Konsequenz auch das medical in F. (und so by the way auch die Brillen machen lassen)- Am Ende kostet es weniger, trotz Weg.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Himmelsstürmer änderte den Titel in Notwendigkeit einer Schweizer Postadresse für CH-Linzenzinhaber im Ausland
Himmelsstürmer
vor 6 Stunden schrieb Urs Wildermuth:

Wieso nach D? Muss ja nicht sein, es gibt da z.b Austrocontrol, wo diverse Leute umgezogen sind aus D oder UK.

Hallo Urs,

kann ich in Deutschland lebend meine Akte vom BAZL nach Österreich umziehen (ohne dort einen Wohnsitz zu haben)? Wäre dann zumindest eine Alternative (ohne aktuell die genauen Bedingungen und Kostenstrukturen zu kennen).

 

Grüße,

Jörn 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb chflyer:

das erwähnt Gesetz gibt seit lange Zeit. Was hat sich geändert?

Irgendwer war gelangweilt und hat die Gesetzestexte durchgelesen und realisiert, dass es seit 20+ Jahren nicht umgesetzt wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Himmelsstürmer:

Hallo Urs,

kann ich in Deutschland lebend meine Akte vom BAZL nach Österreich umziehen (ohne dort einen Wohnsitz zu haben)? Wäre dann zumindest eine Alternative (ohne aktuell die genauen Bedingungen und Kostenstrukturen zu kennen).

 

Grüße,

Jörn 

 

Mir ist lediglich bekannt, dass diverse Leute aus UK und sonst wo ihre Lizenzen zu ACG gezügelt haben, so etwa diverse Piloten von LCC's die sich aus England verzogen haben wg Brexit. Denke am besten wäre eine Anfrage an die ACG, ich gehe aber davon aus, dass das möglich ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Freund von mir ist ebenfalls betroffen. Da man aber sämtliche Kontakte (Freunde, Familie, Firmen, Flugschule etc.) als Kontaktadresse in der Schweiz angeben darf, und trotzdem die Lizenzen weiterhin noch ins Ausland verschickt werden sollen, gibt es nicht wirklich ein Problem. Die Kontaktadresse in der Schweiz scheint somit eine reine "Alibi"-Sache zu sein, damit das BAZL die Gesetzesauflagen erfüllt. Persönlich wurde ich kein Lizenztransfer starten, ausser, wenn man wirklich überhaupt nichts mit der Schweiz zu tun hat.

Bearbeitet von E-A
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

4 hours ago, FalconJockey said:

Irgendwer war gelangweilt und hat die Gesetzestexte durchgelesen und realisiert, dass es seit 20+ Jahren nicht umgesetzt wurde.

 

Die sollten das Gesetz vielleicht nochmals lesen...

 

Quote

1 Parteien, die in einem Verfahren Begehren stellen, haben der Behörde ihren Wohnsitz oder Sitz anzugeben. Wenn sie im Ausland wohnen, haben sie in der Schweiz ein Zu­stellungsdomizil zu bezeichnen, es sei denn, das Völkerrecht oder die zuständige ausländische Stelle gestatte der Behörde, Schriftstücke im betreffenden Staat direkt zuzustellen.33

 

Das Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland ist 2019 inkraftgetreten, ein Zustellungsdomizil müsste also zumindest für die Deutschland, Frankreich, etc nicht notwendig sein..

 

Edit:

 

Offenbar verweigert Deutschland die direkte Zustellung per Post 🤦‍♂️

 

Quote

"Die [BRD] widerspricht der Zustellung von Schrifstücken durch die Post in ihrem Hoheitsgebiet"

 

Bearbeitet von HB-ADI
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

WTF, mal wieder zum schämen, die BRD. Sie müssen ja eh nichts zustellen, sondern einfach nur die Post ausliefern, durch die Deutsche Post AG. So wie das seit immer funktionierte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier die Mitgliedstaaten des Europarates:

 

https://www.coe.int/de/web/portal/47-members-states

 

Zwischen diesen sollte nun das Versenden von offiziellen Schriftstücken eigentlich funktionieren.

 

Edit: Funktioniert aber nicht. Sondern nur zwischen den wenigen, die den Papiertiger ratifiziert haben.

 

https://bern.diplo.de/ch-de/service/-/2263246?openAccordionId=item-2263250-0-panel

 

Merkblatt

 

https://bern.diplo.de/blob/2263250/206c0ba2a83f308f9257b683c4ec17a0/merkblatt-zustellung-data.pdf

 

Weil Deutschland den direkten Versand per Post verweigert, wäre wohl dennoch der Umweg über die jeweilige Landesbehörde möglich, welche die Post dann an den Empfänger in Deutschland zustellt. Im Gegensatz dazu erlaubt die Schweiz nun offenbar die direkte Zustellung per Post (mit Ausnahme von Steuersachen usw.)

Bearbeitet von Dierk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe als Luxemburgischen Staatsbürger immer schon Post direkt aus Luxembourg bekommen, egal ob während meine Zeit in Deutschland oder die Schweiz. Sogar mein ID wird per Post verschickt, da muss ich nichtmal ein Konsulat aufsuchen. Da gab es nie Probleme. Für die Post ist es doch komplett egal wer der Absender ist, sie haben beim Post ausm Ausland nur den Job es beim Adressat zuzustellen. Ich glaub, hier stellt sich das BAZL einfach ein wenig an.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb E-A:

Habe als Luxemburgischen Staatsbürger immer schon Post direkt aus Luxembourg bekommen, egal ob während meine Zeit in Deutschland oder die Schweiz. Sogar mein ID wird per Post verschickt, da muss ich nichtmal ein Konsulat aufsuchen. Da gab es nie Probleme. Für die Post ist es doch komplett egal wer der Absender ist, sie haben beim Post ausm Ausland nur den Job es beim Adressat zuzustellen. Ich glaub, hier stellt sich das BAZL einfach ein wenig an.

Nein, das ist historisch gewachsen. Luxembourg hatte schon seit langer Zeit die Administration der Luftfahrt vom BAZL in der Schweiz durchführen lassen, weil LUX selbst zu klein und unbedeutend ist und sich keine eigene Behörde leisten wollte oder konnte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier meinte ich aber bei "ID" meine ganz normale Identitätskarte, oder Personalausweis wie man das in Deutschland sagt. Diese kam per Post schon als ich in Deutschland gelebt habe direkt aus Luxembourg, und jetzt wird sie natürlich auch in die Schweiz geschickt. Meine Fluglizenz hab ich erst hier gemacht und war schon immer direkt vom BAZL. 😉

Bearbeitet von E-A
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...