MichaelXP Geschrieben 19. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2021 (bearbeitet) Hallo Zusammen Ich habe im Januar den Termin für das Medical Class 1 (Augenarzt habe ich bereits bestanden) und will danach mit der modularen Ausbildung mit Abschluss ATPL-H starten. Um vom BAZL Finanzunterstützung während der Ausbildung zu erhalten benötigt der Anwärter eine Beschäftigungsbestätigung. Eine solche Bestätigung zu erhalten, vor Abschluss der Ausbildung, ist wohl fast nicht möglich. Ich stelle die Thematik hier trotzdem ins Forum da ich noch auf der Suche nach einem zukünftigen Arbeitgeber als Pilot bin. Vielleicht hat ja jemand hier einen Geheimtipp, oder was weiss ich? Liebe Grüsse Michael Bearbeitet 19. Dezember 2021 von MichaelXP Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HeliFoxFox Geschrieben 19. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2021 (bearbeitet) Hoi Michael Ich will deine Hoffnungen nicht zerstören, aber mach mal deine Ausbildungen step by step. Dann heisst es "Klinken putzen" ,Beziehungen pflegen und zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein, will heißen eine Portion Glück gehört auch noch dazu. Wenn du dazu noch ein wirklich talentierter und engagierter Jungpilot bist dann denke ich wird schon irgendwo ein Türchen aufgehen. Aber eine Job-Garantie ohne die nötigen Ausweise und Erfahrung zu besitzen bekommst du in der Schweiz wohl kaum Allerdings gibts da noch die Möglichkeit über Sphair, dem Programm der Swiss Air Force (weiss nicht wie alt du bist...) Grüsse Bruno Bearbeitet 19. Dezember 2021 von HeliFoxFox Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichaelXP Geschrieben 19. Dezember 2021 Autor Teilen Geschrieben 19. Dezember 2021 vor 16 Minuten schrieb HeliFoxFox: Allerdings gibts da noch die Möglichkeit über Sphair, dem Programm der Swiss Air Force (weiss nicht wie alt du bist...) Dafür bin ich schon zu alt, bin 29ig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HeliFoxFox Geschrieben 19. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2021 (bearbeitet) Tja ganz vergessen: Das Nachwuchsprogramm der REGA LINK Das wäre vielleicht noch was für dich... Aber erst ab 2024 werden wieder Kandidaten selektiert. Bearbeitet 19. Dezember 2021 von HeliFoxFox Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichaelXP Geschrieben 19. Dezember 2021 Autor Teilen Geschrieben 19. Dezember 2021 @HeliFoxFox Danke für die Tipps. Ja das REGA Nachwuchsprogramm habe ich auch schon angeschaut, solange kann ich wohl wegen meinem Alter nicht mehr warten… Jetzt oder nie. Danke trotzdem für deine Unterstützung! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HB-JAN Geschrieben 25. Januar 2022 Teilen Geschrieben 25. Januar 2022 Am 19.12.2021 um 12:04 schrieb MichaelXP: Hallo Zusammen Ich habe im Januar den Termin für das Medical Class 1 (Augenarzt habe ich bereits bestanden) und will danach mit der modularen Ausbildung mit Abschluss ATPL-H starten. Um vom BAZL Finanzunterstützung während der Ausbildung zu erhalten benötigt der Anwärter eine Beschäftigungsbestätigung. Eine solche Bestätigung zu erhalten, vor Abschluss der Ausbildung, ist wohl fast nicht möglich. Ich stelle die Thematik hier trotzdem ins Forum da ich noch auf der Suche nach einem zukünftigen Arbeitgeber als Pilot bin. Vielleicht hat ja jemand hier einen Geheimtipp, oder was weiss ich? Liebe Grüsse Michael Guten Tag Michael Im Artikel 6 der "Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt" kurz VFAL wird folgendes erwähnt: Zitat Art. 6 Auszahlungsmodalitäten 1 Die Finanzhilfe wird ausbezahlt: a. wenn eine Beschäftigungsbestätigung gemäss Artikel 3 Absatz 3 vorliegt: während der Ausbildung; b. in den übrigen Fällen: nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und nach Abschluss eines Anstellungsvertrags bei einem Schweizer Aviatikbetrieb, der eine Beschäftigung im Umfang nach Artikel 3 Absatz 3 vorsieht. Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2018/656/de#art_6 Gemäss Absatz b.) sollte es also möglich sein, ohne vorhergehende Beschäftigungsbestätigung. Ich würde es versuchen, du kannst nichts verlieren. Gruss Jan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichaelXP Geschrieben 25. Januar 2022 Autor Teilen Geschrieben 25. Januar 2022 (bearbeitet) vor 4 Stunden schrieb HB-JAN: Gemäss Absatz b.) sollte es also möglich sein, ohne vorhergehende Beschäftigungsbestätigung. Ich würde es versuchen, du kannst nichts verlieren. Hallo Jan Danke für deine Nachricht. Ja das ist korrekt, nach Abschluss eines Anstellungsvertrages bei einem Schweizer Aviatikbetrieb, der eine Beschäftigung im Umfang nach Artikel 3 Absatz 3 vorsieht hat man auch ein Anrecht auf eine finanzielle Unterstützung. Da man sehr wahrscheinlich erst nach der Ausbildung, oder gegen Ende der Ausbildung einen Job bei einer Helifirma finden wird, wenn man so wie ich vor Ausbildungsbeginn noch nicht in der Aviatikbranche arbeitet, bekommt man das Geld auch erst nach der Ausbildung. Mit einer Beschäftigungsbestätigung würde das Geld schon während der Ausbildung ausgezahlt. Am besten ist es von dem her schon, wenn man die Ausbildung selbst finanzieren kann und die Finanzhilfe ein schöner Bonus ist, man sie aber nicht unbedingt benötigt. vor 4 Stunden schrieb HB-JAN: Ich würde es versuchen, du kannst nichts verlieren. Ausser Geld kann man nichts verlieren... Wenn das Medical gut kommt werde ich mit dem PPL starten und dann Schritt für Schritt weitermachen. Nach dem PPL hat man immerhin auch schon etwas in der Tasche und kann zudem besser beurteilen, ob es einem den (finanziellen) Aufwand wert ist, der notwendig ist um Berufspilot zu werden. Kommt Zeit kommt Rat. LG Michael Bearbeitet 25. Januar 2022 von MichaelXP Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HB-JAN Geschrieben 25. Januar 2022 Teilen Geschrieben 25. Januar 2022 vor einer Stunde schrieb MichaelXP: Mit einer Beschäftigungsbestätigung würde das Geld schon während der Ausbildung ausgezahlt. Aus eigener Erfahrung kann ich dir mitteilen das dies in der Praxis nicht so gehandhabt wird, "man" möchte den Aufwand für eine allfällige Rückerstattung vermeiden, falls die Ausbildung aus was für Gründen auch immer, abgebrochen wird. Gruss Jan 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichaelXP Geschrieben 25. Januar 2022 Autor Teilen Geschrieben 25. Januar 2022 @HB-JANDanke für den Praxistipp. Gruss Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.