Niggi Geschrieben 17. Dezember 2023 Geschrieben 17. Dezember 2023 Am 7.12.2023 um 22:45 schrieb JanHaag: 121 222 1 Zitieren
Tuesday Geschrieben 20. Dezember 2023 Geschrieben 20. Dezember 2023 Am 4.12.2023 um 20:37 schrieb Flieger-Chrigel: Ist halt ein etwas mühsamer Registrierungsprozess, den wohl viele meiden. Immer noch einfacher als der Zoll-Prozess , mittlerweile 228. 1 Zitieren
E-A Geschrieben 16. Januar Geschrieben 16. Januar Jetzt sind es 338 Unterstützer. Weiter so! Der Registrierungsprozess ist in der Tat ein wenig nervig, aber das anliegen lohnt sich besonders für uns in der Schweiz sehr. Musste eigentlich jeden CH-Pilot unterschreiben. Bin gespannt was dabei raus kommt. Zitieren
cosy Geschrieben 22. Februar Geschrieben 22. Februar On 1/16/2024 at 9:31 AM, E-A said: Jetzt sind es 338 Unterstützer. Weiter so! Der Registrierungsprozess ist in der Tat ein wenig nervig, aber das anliegen lohnt sich besonders für uns in der Schweiz sehr. Musste eigentlich jeden CH-Pilot unterschreiben. Bin gespannt was dabei raus kommt. füge doch Deinen Statusmeldungen den link hinzu, damit man das Form auch findet... Danke Cosy Zitieren
Michi Moos Geschrieben 22. Februar Geschrieben 22. Februar vor 5 Stunden schrieb cosy: füge doch Deinen Statusmeldungen den link hinzu war etwa 5 Posts früher: https://www.aeroclub.ch/zollverordnung-petition-bei-der-eu-eingereicht/ resp. direkt https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0820%2F2023/html/Harmonizing%2Bthe%2BImplementation%2Bof%2BGeneral%2BAviation%2BCustoms%2BRegulations Aktuell 422 Unterstützer Zitieren
Dierk Geschrieben 23. Februar Geschrieben 23. Februar (bearbeitet) Die Kommission trifft sich übrigens etwa einmal im Monat: https://emeeting.europarl.europa.eu/emeeting/committee/en/archives/PETI die Petition 0820/2023 scheint noch nicht behandelt worden zu sein Bearbeitet 23. Februar von Dierk Zitieren
joh-k Geschrieben 1. März Geschrieben 1. März Am 16.1.2024 um 09:31 schrieb E-A: Der Registrierungsprozess ist in der Tat ein wenig nervig, aber das anliegen lohnt sich besonders für uns in der Schweiz sehr. Musste eigentlich jeden CH-Pilot unterschreiben. Die Registrierung kostete mich mit zeitgemässem Passwort-Manager inkl. Formular-autofill keine 30 Sekunden. Die Benützung eines Zollflugplatzes respektive formelle Zollanmeldungen im besten Fall eine Stunde pro Anwendung. Daher voll einverstanden, diese Petition müsste via die lokalen Fluggruppen jedem Piloten unter die Nase gerieben werden. 1 Zitieren
ange12lo Geschrieben 4. April Geschrieben 4. April Ich habe meinen Lapl seit Mitte 2023 und plane nun meine ersten Auslandsflüge. Zuerst wollte ich nach Deutschland. Leider scheine ich entweder zu doof zu sein oder viele Flugplätze haben noch nie von der EU-Regelung gehört, die nun schon seit einiger Zeit in Kraft ist. Hier ein paar Beispiele: Herzogenaurach: Da steht man braucht eine Zollgenehmigung für den Einflug aus der Schweiz. Dieser Platz ist aber laut Zoll.de ein sonstiger verkehrsrechtlich zugelassener Flugplatz. Bamberg schreibt: Man muss 24h vor dem geplanten Flug eine Mail an das Zollamt Schweinfurt schicken für den geplanten Ein- und Ausflug. Aalen: In Aalen hatte ich angerufen, die meinten ich kann einfach kommen brauche nix mehr. Verstehe ich das nicht oder halten sich die Flugplätze oder Zollämter wie in Herzogenaurch nicht an die neuen EU-Regeln? Zitieren
Flieger-Chrigel Geschrieben 4. April Geschrieben 4. April (bearbeitet) Die haben wohl schlicht keine Ahnung. Ich war letztes Jahr auf zwei kleinen Plätzen in DE, die keinerlei Zoll haben und beiden musste ich die Regelung erklären. Sie antworteten dann beide in dem Sinne „ja wenn Sie meinen, dass das so ist, dann kommen Sie einfach.“ Bearbeitet 4. April von Flieger-Chrigel Zitieren
E-A Geschrieben 11. April Geschrieben 11. April (bearbeitet) Ausgerechnet Herzogenaurach und Bamberg sind Flugplätze mit Zollabfertigung auf Anfrage. Dort durfte man immer schon direkt hinfliegen, sofern man sich vorher angemeldet hat. Diese Flugplätze haben weiterhin eine Meldepflicht gegenüber den Zollbehörden, deshalb muss man sich als Pilot bei solche Plätze weiterhin vorher anmelden. Zwar nicht mehr, weil man als Pilot sonst Ärger mit den Behörden bekommt, sondern weil der Flugplatz(leitung) sonst Ärger bekommt. Flugplätze mit Zollabfertigung auf Anfrage sind in Deutschland also momentan eher nachteilig, weil weiterhin auf Anmeldefristen bestanden wird. Suche deshalb entweder richtige Zollflughäfen wie Baden-Baden, Mönchengladbach oder Paderborn für die erste Landung aus, wo ein Flugplan allein immer schon ausgereicht hat, oder - neu - Flugplätze die nie eine "Zollabfertigung" gehabt haben, wie eben Aalen, oder Rheinfelden, Konstanz uzw. Natürlich sind Anmeldefristen wie in Herzogenaurach von 24 Std sehr hinderlich. Der schlaue Pilot macht einfach vorher eben eine kleine Zwischenlandung auf ein kleinen Platz ohne Zoll wie Aalen oder Giengen, und fliegt danach weiter. Bearbeitet 12. April von E-A Korrektur Aussage Zitieren
phijip Geschrieben 11. April Geschrieben 11. April Beide Plätze, Herzogenaurach und Bamberg, haben keinerlei reguläre Zollmöglichkeit. Es sind "Übrige verkehrsrechtlich zugelassene Flugplätze" und keine "besonderen Landeplätze": https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Befoerderungspflicht/Zollstrassenzwang/liste_andere_verkehrsrechtlich_zugelassene_flugplaetze.html Zitieren
E-A Geschrieben 12. April Geschrieben 12. April (bearbeitet) Ah mist, hatte Bamberg versehentlich mit Bremgarten in der AIP Suche vertauscht. Danke für die Korrektur! Herzogenaurach hat aber demfall fälschlicherweise ein "CUST" Eintrag in der VFR AIP von der DFS. Möglicherweise wurde sie erst kürzlich von der Liste A gestrichen, oder - wie manche Flugplätze es tun - schreiben sowas vorsorglich rein, was aber nicht Sinn und Zweck vom "CUST" Eintrag ist. Bamberg hat demfall einfach keine Ahnung. Deren Internetseite informiert falsch und berücksichtigt die aktuelle EU Zollkodex nicht. Auch Herzogenaurach hat ein veralteter Internetauftritt. Immerhin schreiben sie: "Für die korrekte Meldung und die Abwicklung sind die Reisenden selbst verantwortlich." Das ist doch wunderbar, demfall kann man einfach hinfliegen. Ärgerlich in Deutschland bleibt die manchmal unnötige Kommentare von "Flugleitern". Auch wenn die Mehrheit nett und behilflich ist, sitzen noch unnötig viele Freizeit-Sheriffs auf den Deutschen Flugplatz-Türmen. Für besondere Landeplätze der Liste A gilt aber weiterhin: vor 20 Stunden schrieb E-A: Diese Flugplätze haben weiterhin eine Meldepflicht gegenüber den Zollbehörden, deshalb muss man sich als Pilot bei solche Plätze weiterhin vorher anmelden. Zwar nicht mehr, weil man als Pilot sonst Ärger mit den Behörden bekommt, sondern weil der Flugplatz(leitung) sonst Ärger bekommt. Flugplätze mit Zollabfertigung auf Anfrage sind in Deutschland also momentan eher nachteilig, weil weiterhin auf Anmeldefristen bestanden wird. Bearbeitet 12. April von E-A Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben 14. April Geschrieben 14. April Am 11.4.2024 um 12:05 schrieb E-A: Flugplätze mit Zollabfertigung auf Anfrage sind in Deutschland also momentan eher nachteilig, weil weiterhin auf Anmeldefristen bestanden wird. Suche deshalb entweder richtige Zollflughäfen wie Baden-Baden, Mönchengladbach oder Paderborn für die erste Landung aus, wo ein Flugplan allein immer schon ausgereicht hat, oder - neu - Flugplätze die nie eine "Zollabfertigung" gehabt haben, wie eben Aalen, oder Rheinfelden, Konstanz uzw. Also "deutscher" geht's ja schon nicht mehr.... Sorry, aber das ist doch wieder mal typisch... da gibt es eine Erleichterung und die Ämter kämpfen um ihre Pfründe. Darunter leiden die Flugplätze, die eben bisher schon die Bürde auf sich genommen haben, Zoll anzubieten mit allen Kosten und Bürokratie, die das bedeutet. Nun werden die gegenüber Plätzen, die das nie hatten, benachteiligt. Was für ein Sperrmüll. Eigentlich ist doch aus der EU Verordnung sonnenklar, es braucht keinen Zoll mehr, solange keine Zollpflichtigen Waren an Bord sind. Und Einreise eh nicht, da beide Saaten Schengen sind. Also wäre für mich die logische Konsequenz: Auf allen Plätzen darf man ohne zollpflichtige Waren ohne Voranmeldung anfliegen, wenn man Waren hat, muss man einen der bisherigen Zollplätze nehmen und sich dort vorher anmelden falls erforderlich. Aber eben, da sind wieder zuviele Bürokraten dran, die um ihre Pfründe fürchten. 5 1 Zitieren
uelisi Geschrieben 27. Oktober Geschrieben 27. Oktober (bearbeitet) Artikel in der Aerorevue: Frankreich: ohne Gepäck brauchen Sie keinen Zollflugplatz disposition de l'arrêté du 24 octobre 2017 relatif au franchissement des frontières par les personnes et les marchandises sur les aéro-dromes, selon laquelle les vols en provenance de l'espace Schengen et à destination de la France et inversement sont exemptés de l'obligation de passer par un aérodrome douanier, a condition toutefois qu'aucun fret ne soit transporté. En France, on entend par là «les marchandises transportées par voie aérienne, qu'elles aient ou non un caractère commercial, y compris le fret, le courrier (fret express) et les bagages, qu'il s'agisse de bagages à main, de bagages non accompagnés ou de bagages enregistrés». Gepäck Wikipedia: Nicht als Gepäck gelten aktuell getragene Kleidung und Gehhilfen wie Krücken oder Gehstöcke. Gepäck befindet sich meistens in Form von Gepäckstücken in zum Transport vorgesehenen Behältern, z. B. Kisten, Koffern, Rucksäcken, Taschen und Kleidersäcken. Am typischsten ist das zu einer Reise mitgenommene Reisegepäck. Nun wird plötzlich der Begriff "Gepäck" wichtig - ob zollpflichtige Waren oder nicht - mit "Gepäck", damit sei auch gemeint "Handgepäck" gilt die Zollbefreiung nicht. Das würde bedeuten, die Zahnbürste, Ersatzunterhose, Ersatzhemd und allenfalls Badehose sind Handgepäck und verunmöglichen die Landung an einem Nicht-Zollflugplatz. Nun, geht es also um Definitionen: Gepäck (Duden): Gesamtheit der für eine Reise, Wanderung o. Ä. in verschiedenen Behältnissen (Koffer, Reisetasche o. Ä.) zusammengepackten [Ausrüstungs]gegenstände ..ok, das macht es schwierig... Nimmt man den Begriff accessoire → fr „zusätzlich“, dies aus mittellateinisch accessorius → la „zusätzlich“, einer Ableitung zum Partizip des lateinischen Verbs accēdere → la „hinzukommen“ - wäre das kein "Gepäck" Es geht also darum, es darf nichts in Behältnissen sein, zumindest nicht bei Ankunft (am Zoll), dann könnte es unter Accessoires laufen. Also diese Accessoires "offen" im Flieger herumliegen lassen, dann würde es gehen.. Wenn ich also meine Zahnbürste, Ersatzhemd etc irgendwie an meinen Körper/getragenen Kleider befestige, handelt es sich nicht um Gepäck. Ganz einfach praktisch überlegt: wenn ich mit meiner Frau einen Weekenausflug zu einem Städli in Frankreich ohne Zollflugplatz mache, geht das nicht, da wir wohl kaum der Regel "Kein Handgepäck" entsprechen können. Nun, auf schweizerdeutsch würde man das als "d Chatz im Laufschritt gevöglet" beschreiben. Eigentlich würde ich von Politikern und Luftfahrtsvertretern - egal welcher couleur - erwarten, da etwas nachbessern zu können. Bearbeitet 27. Oktober von uelisi 1 1 Zitieren
Flieger-Chrigel Geschrieben 27. Oktober Geschrieben 27. Oktober Statt in einem Städtli muss halt das Weekend mit der Frau in einem FKK-Resort stattfinden. Dann geht es Zitieren
cosy Geschrieben 31. Oktober Geschrieben 31. Oktober On 10/27/2024 at 3:05 PM, uelisi said: Wenn ich also meine Zahnbürste, Ersatzhemd etc irgendwie an meinen Körper/getragenen Kleider befestige, handelt es sich nicht um Gepäck. = Rucksack (an den Leib hängen) Haha!!! Im Ernst: Hatte vor zwei Wochen einen Flug nach LFSM (Montbèliard geplant gehabt, der Zoll wollte nichts wissen von Landung ohne Zollanmeldung (in Metz mit dem bekannten Sch...Formular). Musste dann das Form einsenden, das auch prompt bewilligt wurde. Allerdings funktioniert die Bewilligung inzwischen ohne hin und her, was noch bis in den Sommer ziemlich mühsam war - besonders mit Metz. Lion hingegen war immer speditiv und unkompliziert. Annecy auch, völlig easy. Werde das demnächst wieder probieren. Allerdings soll laut Presse in Frankreich wieder die volle (lückenlose?) Identitätsprüfung eingeführt werden. Hat da jemand näheres dazu? Im Moment gibt es ein Geknatsche zwischen Zöllnern und Regierung, weil die Zollbehörde nicht bereit zu sein scheint, diese Mehrarbeit einfach so zu leisten. Das würde bedeuten dass Fläge nach F ausnahmslos über (besetzte) Zollflugplätze abgewickelt werden müssten. Cosy Zitieren
Flieger-Chrigel Geschrieben 31. Oktober Geschrieben 31. Oktober vor 4 Minuten schrieb cosy: Lion hingegen war immer speditiv und unkompliziert. Echt jetzt? Hast Du aus Lyon Antwort erhalten? Bei all meinen Formularen hat Lyon nie, kein einziges Mal geantwortet. Sei laut Auskunft von Chambery normal und es bedürfe auch keiner Antwort. Zitieren
cosy Geschrieben 31. Oktober Geschrieben 31. Oktober 1 minute ago, Flieger-Chrigel said: Echt jetzt? Hast Du aus Lyon Antwort erhalten? Bei all meinen Formularen hat Lyon nie, kein einziges Mal geantwortet. Sei laut Auskunft von Chambery normal und es bedürfe auch keiner Antwort. Die Bemerkung zu Lion ist auf ein paar Jahre zurückliegende Kontakte bezogen. Die grenznahen Plätze, die ich inzwischen meist anfliege, waren alle mit Metz 'verbandelt' oder handeln dies autonom (wie Annemasse, will heissen dass der Club dies mit Metz 'regelt'). Pontarlier, Montbéliard, Besançon, Dôle sind Metz 'unterstellt. Vor etwa 2-3 Jahren hatte ich ein Formular an Lyon gesendet, die es dann freundlicherweise direkt an Metz weiterleiteten, musste das dann aber mit geringen Änderungen denen nochmal 'vorlegen'. Cosy Zitieren
E-A Geschrieben 1. November Geschrieben 1. November (bearbeitet) vor 10 Stunden schrieb cosy: Allerdings soll laut Presse in Frankreich wieder die volle (lückenlose?) Identitätsprüfung eingeführt werden. Hat da jemand näheres dazu? Im Moment gibt es ein Geknatsche zwischen Zöllnern und Regierung, weil die Zollbehörde nicht bereit zu sein scheint, diese Mehrarbeit einfach so zu leisten. Das würde bedeuten dass Fläge nach F ausnahmslos über (besetzte) Zollflugplätze abgewickelt werden müssten. Das war doch nach der terroristische Anschlägen rundum Paris auch schon so. Dennoch dürfte man sämtliche Flugplätzen in Frankreich zwischen EU+Schengen Länder anfliegen. Dort wo es Polizei gab, musste man sich i.d.R. eine Passkontrolle unterziehen lassen. Aber ein kleinen Platz ohne Polizei in der Pampa, durfte man weiterhin Problemlos anfliegen. Das wird sicher auch diesmal wieder so sein. Auch nach Deutschland darf man - trotz temporäre Wiedereinführung der Grenzkontrollen - überall hinfliegen, das ist gar kein Problem. Bearbeitet 1. November von E-A Zitieren
cosy Geschrieben 28. November Geschrieben 28. November On 11/1/2024 at 8:35 AM, E-A said: Das war doch nach der terroristische Anschlägen rundum Paris auch schon so. Dennoch dürfte man sämtliche Flugplätzen in Frankreich zwischen EU+Schengen Länder anfliegen. Dort wo es Polizei gab, musste man sich i.d.R. eine Passkontrolle unterziehen lassen. Aber ein kleinen Platz ohne Polizei in der Pampa, durfte man weiterhin Problemlos anfliegen. Das wird sicher auch diesmal wieder so sein. Auch nach Deutschland darf man - trotz temporäre Wiedereinführung der Grenzkontrollen - überall hinfliegen, das ist gar kein Problem. Kurze Bestandesmeldung betreffend ZOLL und D sowie F Stand November 2024 De: Easy Bin vor 3 tagen am Sonntag in Biberach gewesen: sowohl Einflug wie auch Ausflug ganz ohne Formalitäten. Natürlich sind die Bedingungen: - Personen on board sind unter Schengen-Freizügigkeit - Es wurde nichts im Ausland an Dienstleistung, Wartung, usw gemacht, auch keine Dienstleistungen/ Verträge/ Finanzgeschäfte - Beträge, Art der Waren für ein- und ausfuhr streng nach dem Zollgesetz unter der Verzollungsgrenze - nicht kommerziell, privat, alles was eingeführt wurde im / mit dem Flz wird auch wieder ausgeführt usw. Für Plätze mit Zoll auf Abruf sind weiterhin Voranmeldungen nötig. Beispiel Mainz-Finten Für Plätze mit stetigem Zoll ist die Zollkontrolle zwingend (Security check Bsp. Friedrichshafen Fr: mühsam Die Meldung an die Zollbehörde ist vorgängig nach wie vor obligatorisch. Das AIP konsultieren Beispiele: Pontarlier, Montbèliard, Dôle... Kleiner feiner Unterschied zu letztem Jahr: Ich wurde mehr als einmal gerügt, dass ich aktiv nachhaken soll, ob nun die "Anfrage" auch bewilligt wurde oder nicht, einfach abfliegen am Tag und wie vorgesehen landen reiche nicht. Nun scheint es so, dass es sich nurmehr um ein Avis handelt , also eine einfache Mitteilung. Ich habe beim letzten Flug nach LFSM extra ecklig nachgefragt und um eine explizite Bestätigung gebeten. Ich kriegte nichts zurück. Auf meine direkte Frage nach allf. Änderungen der Praxis im Verfahren kriegte ich eine Standardmeldung zurück, dass die zuständigen Zollstellen die Meldung in den in den AIP gesetzten Fristen erwarten. Wo kein Zoll erwähnt wird im AIP resp. auf den VFR-AD-Seiten: - hab ich Metz schriftlich angefragt: die weichen der Frage aus und geben keine direkte Antwort! - auf mein Nachhaken: funkstille Ich getraue mich nicht, das einfach auszuprobieren. Wo eine Regelung zwischen Zollbehörde und Club / Flugplatz existiert: Beispiel: Annemasse - super einfach. Da schlendert man zum C-Schalter im Chalet und bezahlt die Landegebühr und nennt die Abflugort in der Schweiz. That's it. Es kostet so um die 10 EUR, keine Wartezeit, keine Voranmeldung. Das mach ich besonders gerne wenns nachher ri Süden geht. Wo ständiger Zoll angeboten wird: unbedingt beachten, AIP lesen und einhalten. Es gibt oft sehr begrenzte und kurze Öffnungszeiten, vermutlich an die An- und Abflüge der Viehtransporte geknüpft. Beispiel: La Rochelle, Dijon. Kann auch recht teuer werden (Handling Agent). Cosy 1 5 Zitieren
upinthesky Geschrieben Donnerstag um 08:31 Geschrieben Donnerstag um 08:31 Guten Morgen Ich teile gerne noch meine Erfahrungen zu gemachten Aussagen bezüglich Frankreich und Schweiz... Die Zollanmeldungen in Frankreich sind lediglich "PREAVIS DE VOL / FLIGHT Notice" wie es auf dem offiziellen Formular so schön heisst. Eine Info an den Zoll um diesem gemäss geltendem Recht eine Kontrolle zu ermöglichen. Die Avis müssen nicht durch die Behörden rückbestätigt werden. Sie tun dies in der Regel auch nicht, kann aber schon vorkommen... Flugplätze die über keinen Zoll verfügen (AIP Pos. 10 "Douanes: NIL") dürfen nicht angeflogen werden. Vielleicht kommt das dann mal noch. Die Aero Revue 5/2024 ist der Meinung, dass dies ohne Gepäck erlaubt ist. Auch auf Flugplätzen mit Zollanmeldungspflicht, ohne Gepäck, würde die Anmeldepflicht entfallen. Dies sei schon seit 2017 so. Ich lass das mal offen... Annemasse regelt den Zoll im allgemeinen nicht selbst. Für jeden Ein- und Ausflug wird eine Stunde vorher eine E-Mail an den Zoll benötigt. Siehe AIP. Schon möglich, dass sie da mal ausgeholfen haben... Die kleinen Flugplätze kümmern sich nicht darum, ob eine Zollanmeldung vorliegt. Sollte man mal einen Fehler gemacht haben, wird das niemand merken. Der Zoll bekommt die Flugpläne meines Wissens nicht. Schönes Wochenende und viele schöne Flüge, Rene 1 Zitieren
Dominik L Geschrieben Donnerstag um 13:58 Geschrieben Donnerstag um 13:58 (bearbeitet) Ach, das ganze ist doch lächerlich. Bin dieses Jahr, von Annecy zurück in die Schweiz geflogen. Da ich die 24h PPR verpasst hatte, musste ich den Schwänker via Konstanz machen, was ja erlaubt ist, weil intra-EU. Und Konstanz-Schweiz ist erlaubt, weil Deutschland EU-Recht umsetzt. Bearbeitet Donnerstag um 13:58 von Dominik L Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben Donnerstag um 14:39 Geschrieben Donnerstag um 14:39 Am 27.10.2024 um 22:05 schrieb Flieger-Chrigel: Statt in einem Städtli muss halt das Weekend mit der Frau in einem FKK-Resort stattfinden. Dann geht es ROFL, die Idee hatten schon SEHR viele Gepäckgeplagte, alas, nö. Funzt nicht. Leute die grundsätzlich nicht ohne die heimische Gesteinsammlung reisen, werden auch für den FKK Urlaub mit einem Samsonite auftauchen, der sich gewaschen hat... 30 kg+. Der Französische Zoll mal aussen vor, der "Datingtipp Nr 1" für Leute, die gern leicht reisen ist es wohl, selbiges mit einem Kurzaufenthalt am Meer oder Badesee zu feiern. Wird man dann schon dort mit einem handfesten Samsonite, der nur mit Wagenheber vom Boden zu kriegen ist, sowie einem Rucksack, 3 Ikeataschen und einem Pudertäschchen von der Grösse eines Patent Ochsner Eimers konfrontiert, empfehle ich den strategischen Rückzug. Ein Fliegerkollege, der mit Frau und 2 Teenagergirls reist hat mal den Hashtag #IneedafuckingTransall erdacht. Also sprach der Familienvater und erstand einen Kombi. Zitieren
Urs Wildermuth Geschrieben Donnerstag um 14:54 Geschrieben Donnerstag um 14:54 Am 27.10.2024 um 15:05 schrieb uelisi: isposition de l'arrêté du 24 octobre 2017 relatif au franchissement des frontières par les personnes et les marchandises sur les aéro-dromes, selon laquelle les vols en provenance de l'espace Schengen et à destination de la France et inversement sont exemptés de l'obligation de passer par un aérodrome douanier, a condition toutefois qu'aucun fret ne soit transporté. En France, on entend par là «les marchandises transportées par voie aérienne, qu'elles aient ou non un caractère commercial, y compris le fret, le courrier (fret express) et les bagages, qu'il s'agisse de bagages à main, de bagages non accompagnés ou de bagages enregistrés». Das ist doch mal wieder typisch Frankreich. Damit man nicht auf unliebsame EU Gesetze reagieren muss, deklariert man schlicht im heimischen Zollrecht mal kurz um, was Zollpflichtige Waren sind und Voila. Da wäre es doch eine hübsche Idee, die gleiche Regel auch auf private Automobile anzuwenden! Und damit wäre dann an wirklich jedem Feldweg, der aus Frankreich rein und raus geht wieder eine Zollstation anzubringen. "Rien a déclarer" auf ein Neues. Mit anderen Worten, Frankreich foutiert sich einmal mehr um die EU Erlasse und macht was es will. Zitieren
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