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Neue EU-Regeln: Der Zollflugplatz-Zwang entfällt


AirBuss

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Am 4.12.2023 um 20:37 schrieb Flieger-Chrigel:

Ist halt ein etwas mühsamer Registrierungsprozess, den wohl viele meiden.

Immer noch einfacher als der Zoll-Prozess 🙂   , mittlerweile 228.

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  • 4 Wochen später...

Jetzt sind es 338 Unterstützer. Weiter so! 😃

 

Der Registrierungsprozess ist in der Tat ein wenig nervig, aber das anliegen lohnt sich besonders für uns in der Schweiz sehr. Musste eigentlich jeden CH-Pilot unterschreiben. Bin gespannt was dabei raus kommt.

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  • 1 Monat später...
On 1/16/2024 at 9:31 AM, E-A said:

Jetzt sind es 338 Unterstützer. Weiter so! 😃

 

Der Registrierungsprozess ist in der Tat ein wenig nervig, aber das anliegen lohnt sich besonders für uns in der Schweiz sehr. Musste eigentlich jeden CH-Pilot unterschreiben. Bin gespannt was dabei raus kommt.

füge doch Deinen Statusmeldungen den link hinzu, damit man das Form auch findet...

Danke

Cosy

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Am 16.1.2024 um 09:31 schrieb E-A:

Der Registrierungsprozess ist in der Tat ein wenig nervig, aber das anliegen lohnt sich besonders für uns in der Schweiz sehr. Musste eigentlich jeden CH-Pilot unterschreiben.

 

Die Registrierung kostete mich mit zeitgemässem Passwort-Manager inkl. Formular-autofill keine 30 Sekunden. Die Benützung eines Zollflugplatzes respektive formelle Zollanmeldungen im besten Fall eine Stunde pro Anwendung. Daher voll einverstanden, diese Petition müsste via die lokalen Fluggruppen jedem Piloten unter die Nase gerieben werden.

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  • 1 Monat später...

Ich habe meinen Lapl seit Mitte 2023 und plane nun meine ersten Auslandsflüge. Zuerst wollte ich nach Deutschland.
Leider scheine ich entweder zu doof zu sein oder viele Flugplätze haben noch nie von der EU-Regelung gehört, die nun schon seit einiger Zeit in Kraft ist. 


Hier ein paar Beispiele: 

 

Herzogenaurach: 
Da steht man braucht eine Zollgenehmigung für den Einflug aus der Schweiz. Dieser Platz ist aber laut Zoll.de ein sonstiger verkehrsrechtlich zugelassener Flugplatz. 

 


Bamberg schreibt: 
Man muss 24h vor dem geplanten Flug eine Mail an das Zollamt Schweinfurt schicken für den geplanten Ein- und Ausflug. 

 

Aalen: 
In Aalen hatte ich angerufen, die meinten ich kann einfach kommen brauche nix mehr. 

 

Verstehe ich das nicht oder halten sich die Flugplätze oder Zollämter wie in Herzogenaurch nicht an die neuen EU-Regeln? 

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Flieger-Chrigel

Die haben wohl schlicht keine Ahnung. Ich war letztes Jahr auf zwei kleinen Plätzen in DE, die keinerlei Zoll haben und beiden musste ich die Regelung erklären. Sie antworteten dann beide in dem Sinne „ja wenn Sie meinen, dass das so ist, dann kommen Sie einfach.“ 

Bearbeitet von Flieger-Chrigel
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Ausgerechnet Herzogenaurach und Bamberg sind Flugplätze mit Zollabfertigung auf Anfrage. Dort durfte man immer schon direkt hinfliegen, sofern man sich vorher angemeldet hat. Diese Flugplätze haben weiterhin eine Meldepflicht gegenüber den Zollbehörden, deshalb muss man sich als Pilot bei solche Plätze weiterhin vorher anmelden. Zwar nicht mehr, weil man als Pilot sonst Ärger mit den Behörden bekommt, sondern weil der Flugplatz(leitung) sonst Ärger bekommt.

 

Flugplätze mit Zollabfertigung auf Anfrage sind in Deutschland also momentan eher nachteilig, weil weiterhin auf Anmeldefristen bestanden wird. Suche deshalb entweder richtige Zollflughäfen wie Baden-Baden, Mönchengladbach oder Paderborn für die erste Landung aus, wo ein Flugplan allein immer schon ausgereicht hat, oder - neu - Flugplätze die nie eine "Zollabfertigung" gehabt haben, wie eben Aalen, oder Rheinfelden, Konstanz uzw.

 

Natürlich sind Anmeldefristen wie in Herzogenaurach von 24 Std sehr hinderlich. Der schlaue Pilot macht einfach vorher eben eine kleine Zwischenlandung auf ein kleinen Platz ohne Zoll wie Aalen oder Giengen, und fliegt danach weiter. 🙂

Bearbeitet von E-A
Korrektur Aussage
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Beide Plätze, Herzogenaurach und Bamberg, haben keinerlei reguläre Zollmöglichkeit. Es sind "Übrige verkehrsrechtlich zugelassene Flugplätze" und keine "besonderen Landeplätze":

 

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Befoerderungspflicht/Zollstrassenzwang/liste_andere_verkehrsrechtlich_zugelassene_flugplaetze.html

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Ah mist, hatte Bamberg versehentlich mit Bremgarten in der AIP Suche vertauscht. Danke für die Korrektur! Herzogenaurach hat aber demfall fälschlicherweise ein "CUST" Eintrag in der VFR AIP von der DFS. Möglicherweise wurde sie erst kürzlich von der Liste A gestrichen, oder - wie manche Flugplätze es tun - schreiben sowas vorsorglich rein, was aber nicht Sinn und Zweck vom "CUST" Eintrag ist.

 

Bamberg hat demfall einfach keine Ahnung. Deren Internetseite informiert falsch und berücksichtigt die aktuelle EU Zollkodex nicht. Auch Herzogenaurach hat ein veralteter Internetauftritt. Immerhin schreiben sie: "Für die korrekte Meldung und die Abwicklung sind die Reisenden selbst verantwortlich." Das ist doch wunderbar, demfall kann man einfach hinfliegen. 🙂

 

Ärgerlich in Deutschland bleibt die manchmal unnötige Kommentare von "Flugleitern". Auch wenn die Mehrheit nett und behilflich ist, sitzen noch unnötig viele Freizeit-Sheriffs auf den Deutschen Flugplatz-Türmen.

 

Für besondere Landeplätze der Liste A gilt aber weiterhin:

vor 20 Stunden schrieb E-A:

Diese Flugplätze haben weiterhin eine Meldepflicht gegenüber den Zollbehörden, deshalb muss man sich als Pilot bei solche Plätze weiterhin vorher anmelden. Zwar nicht mehr, weil man als Pilot sonst Ärger mit den Behörden bekommt, sondern weil der Flugplatz(leitung) sonst Ärger bekommt. Flugplätze mit Zollabfertigung auf Anfrage sind in Deutschland also momentan eher nachteilig, weil weiterhin auf Anmeldefristen bestanden wird.

 

Bearbeitet von E-A
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Urs Wildermuth
Am 11.4.2024 um 12:05 schrieb E-A:

Flugplätze mit Zollabfertigung auf Anfrage sind in Deutschland also momentan eher nachteilig, weil weiterhin auf Anmeldefristen bestanden wird. Suche deshalb entweder richtige Zollflughäfen wie Baden-Baden, Mönchengladbach oder Paderborn für die erste Landung aus, wo ein Flugplan allein immer schon ausgereicht hat, oder - neu - Flugplätze die nie eine "Zollabfertigung" gehabt haben, wie eben Aalen, oder Rheinfelden, Konstanz uzw.

 

Also "deutscher" geht's ja schon nicht mehr....

 

Sorry, aber das ist doch wieder mal typisch... da gibt es eine Erleichterung und die Ämter kämpfen um ihre Pfründe. Darunter leiden die Flugplätze, die eben bisher schon die Bürde auf sich genommen haben, Zoll anzubieten mit allen Kosten und Bürokratie, die das bedeutet. Nun werden die gegenüber Plätzen, die das nie hatten, benachteiligt. Was für ein Sperrmüll.

 

Eigentlich ist doch aus der EU Verordnung sonnenklar, es braucht keinen Zoll mehr, solange keine Zollpflichtigen Waren an Bord sind. Und Einreise eh nicht, da beide Saaten Schengen sind. Also wäre für mich die logische Konsequenz: Auf allen Plätzen darf man ohne zollpflichtige Waren ohne Voranmeldung anfliegen, wenn man Waren hat, muss man einen der bisherigen Zollplätze nehmen und sich dort vorher anmelden falls erforderlich. Aber eben, da sind wieder zuviele Bürokraten dran, die um ihre Pfründe fürchten.

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  • 6 Monate später...

Artikel in der Aerorevue: Frankreich: ohne Gepäck brauchen Sie keinen Zollflugplatz

disposition de l'arrêté du 24 octobre 2017 relatif au franchissement des frontières par les personnes et les marchandises sur les aéro-dromes, selon laquelle les vols en provenance de l'espace Schengen et à destination de la France et inversement sont exemptés de l'obligation de passer par un aérodrome douanier, a condition toutefois qu'aucun fret ne soit transporté. En France, on entend par là «les marchandises transportées par voie aérienne, qu'elles aient ou non un caractère commercial, y compris le fret, le courrier (fret express) et les bagages, qu'il s'agisse de bagages à main, de bagages non accompagnés ou de bagages enregistrés».

Gepäck Wikipedia: Nicht als Gepäck gelten aktuell getragene Kleidung und Gehhilfen wie Krücken oder Gehstöcke. Gepäck befindet sich meistens in Form von Gepäckstücken in zum Transport vorgesehenen Behältern, z. B. Kisten, Koffern, Rucksäcken, Taschen und Kleidersäcken. Am typischsten ist das zu einer Reise mitgenommene Reisegepäck.

Nun wird plötzlich der Begriff "Gepäck" wichtig - ob zollpflichtige Waren oder nicht - mit "Gepäck", damit sei auch gemeint "Handgepäck" gilt die Zollbefreiung nicht. Das würde bedeuten, die Zahnbürste, Ersatzunterhose, Ersatzhemd und allenfalls Badehose sind Handgepäck und verunmöglichen die Landung an einem Nicht-Zollflugplatz.

Nun, geht es also um Definitionen:

Gepäck (Duden): Gesamtheit der für eine Reise, Wanderung o. Ä. in verschiedenen Behältnissen (Koffer, Reisetasche o. Ä.) zusammengepackten [Ausrüstungs]gegenstände

..ok, das macht es schwierig...

Nimmt man den Begriff  accessoire fr „zusätzlich“, dies aus mittellateinisch accessorius la „zusätzlich“, einer Ableitung zum Partizip des lateinischen Verbs accēdere la „hinzukommen“ - wäre das kein "Gepäck"

Es geht also darum, es darf nichts in Behältnissen sein, zumindest nicht  bei Ankunft (am Zoll), dann könnte es unter Accessoires laufen.

Also diese Accessoires "offen" im Flieger herumliegen lassen, dann würde es gehen..

Wenn ich also meine Zahnbürste, Ersatzhemd etc irgendwie an meinen Körper/getragenen Kleider befestige, handelt es sich nicht um Gepäck.

Ganz einfach praktisch überlegt: wenn ich mit meiner Frau einen Weekenausflug zu einem Städli in Frankreich ohne Zollflugplatz mache, geht das nicht, da wir wohl kaum der Regel "Kein Handgepäck" entsprechen können.

Nun, auf schweizerdeutsch würde man das als "d Chatz im Laufschritt gevöglet" beschreiben.

Eigentlich würde ich von Politikern und Luftfahrtsvertretern - egal welcher couleur - erwarten, da etwas nachbessern zu können.

Bearbeitet von uelisi
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Flieger-Chrigel

Statt in einem Städtli muss halt das Weekend mit der Frau in einem FKK-Resort stattfinden. Dann geht es 😉 

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On 10/27/2024 at 3:05 PM, uelisi said:

Wenn ich also meine Zahnbürste, Ersatzhemd etc irgendwie an meinen Körper/getragenen Kleider befestige, handelt es sich nicht um Gepäck.

= Rucksack (an den Leib hängen) Haha!!!

 

Im Ernst:

Hatte vor zwei Wochen einen Flug nach LFSM (Montbèliard geplant gehabt, der Zoll wollte nichts wissen von Landung ohne Zollanmeldung (in Metz mit dem bekannten Sch...Formular). Musste dann das Form einsenden, das auch prompt bewilligt wurde.

 

Allerdings funktioniert die Bewilligung inzwischen ohne hin und her, was noch bis in den Sommer ziemlich mühsam war - besonders mit Metz. Lion hingegen war immer speditiv und unkompliziert. Annecy auch, völlig easy.

Werde das demnächst wieder probieren.

 

Allerdings soll laut Presse in Frankreich wieder die volle (lückenlose?) Identitätsprüfung eingeführt werden. Hat da jemand näheres dazu?

Im Moment gibt es ein Geknatsche zwischen Zöllnern und Regierung, weil die Zollbehörde nicht bereit zu sein scheint, diese Mehrarbeit einfach so zu leisten. Das würde bedeuten dass Fläge nach F ausnahmslos über (besetzte) Zollflugplätze  abgewickelt werden müssten.

 

Cosy

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Flieger-Chrigel
vor 4 Minuten schrieb cosy:

Lion hingegen war immer speditiv und unkompliziert.

Echt jetzt? Hast Du aus Lyon Antwort erhalten? Bei all meinen Formularen hat Lyon nie, kein einziges Mal geantwortet. Sei laut Auskunft von Chambery normal und es bedürfe auch keiner Antwort.

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1 minute ago, Flieger-Chrigel said:

Echt jetzt? Hast Du aus Lyon Antwort erhalten? Bei all meinen Formularen hat Lyon nie, kein einziges Mal geantwortet. Sei laut Auskunft von Chambery normal und es bedürfe auch keiner Antwort.

Die Bemerkung zu Lion ist auf ein paar Jahre zurückliegende Kontakte bezogen. Die grenznahen Plätze, die ich inzwischen meist anfliege, waren alle mit Metz 'verbandelt' oder handeln dies autonom (wie Annemasse, will heissen dass der Club dies mit Metz 'regelt').

Pontarlier, Montbéliard, Besançon, Dôle sind Metz 'unterstellt.

Vor etwa 2-3 Jahren hatte ich ein Formular an Lyon gesendet, die es dann freundlicherweise direkt an Metz weiterleiteten, musste das dann aber mit geringen Änderungen denen nochmal 'vorlegen'.

Cosy

 

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vor 10 Stunden schrieb cosy:

Allerdings soll laut Presse in Frankreich wieder die volle (lückenlose?) Identitätsprüfung eingeführt werden. Hat da jemand näheres dazu?

Im Moment gibt es ein Geknatsche zwischen Zöllnern und Regierung, weil die Zollbehörde nicht bereit zu sein scheint, diese Mehrarbeit einfach so zu leisten. Das würde bedeuten dass Fläge nach F ausnahmslos über (besetzte) Zollflugplätze  abgewickelt werden müssten.

Das war doch nach der terroristische Anschlägen rundum Paris auch schon so. Dennoch dürfte man sämtliche Flugplätzen in Frankreich zwischen EU+Schengen Länder anfliegen. Dort wo es Polizei gab, musste man sich i.d.R. eine Passkontrolle unterziehen lassen. Aber ein kleinen Platz ohne Polizei in der Pampa, durfte man weiterhin Problemlos anfliegen. Das wird sicher auch diesmal wieder so sein. Auch nach Deutschland darf man - trotz temporäre Wiedereinführung der Grenzkontrollen - überall hinfliegen, das ist gar kein Problem.

Bearbeitet von E-A
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