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Neue EU-Regeln: Der Zollflugplatz-Zwang entfällt


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Geschrieben

Ich bin ja auch schon öfters über diverse Grenzübergange der Schweiz gefahren und hatte das nie. Einmal wurde ich gefragt, warum ich eine Uniform auf der Rückbank liegen hätte, was ich mit meinem Arbeitsplatz bei der Crossair/Swiss begründet habe (auf dem Weg nach Zürich, bin bei Waldshut über die Grenze). Da mussten sie abklären, ob ich nicht illegal in der Schweiz arbeiten würde (LOL!). Ich hätte offiziell als Grenzgänger nur über die Basler Grenze fahren dürfen (was natürlich nicht stimmte). Aber sonst gab es nie dumme Fragen.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Alexh:

-Wo kommen Sie her?

-Von der Arbeit.

-Was arbeiten Sie?

-Pilot

-Dann haben Sie sicher so eine teure Pilotenuhr. Wo und wann haben Sie ihre Uhr denn gekauft?

Das sind schonmal alles Fragen, worauf du keine Antwort geben musst. Das einzige was zählt sind deine Personalien und ob du was zu verzollen hast. Alles andere ist nicht relevant.

 

Fragen nach Einkäufe kenne ich nur wenn man aus Samnaun oder Livigno kommt. Sonst werde ich zumindest in der Schweiz nie durch Grenzwächter ausgefragt.

Urs Wildermuth
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb E-A:

Das sind schonmal alles Fragen, worauf du keine Antwort geben musst. Das einzige was zählt sind deine Personalien und ob du was zu verzollen hast. Alles andere ist nicht relevant.

 

Kommt drauf an wieviel Zeit Du hast. Wer gegenüber dem Zoll die Antwort verweigert, muss schon mal mit ein paar Stunden rechnen, bis das Auto zerlegt und wieder zusammengebaut ist und das gesamte Gepäck auf dem Boden aufgelesen ist. 

 

Hab da so meine Erfahrungen.... Kooperation ist viel besser. 

Geschrieben

Das ist halt der Unterschied zwischen Theorie und Praxis im Umgang mit Behörden. Man sitzt zuerst am kürzeren Hebel, egal was wo geschrieben steht. Daher lieber auf Nummer sicher gehen.

 

Gruß Alex

Geschrieben

 

Was sein könnte: 

 

 

 

wie es tatsächlich ist: 

 

 

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Urs Wildermuth:

Wer gegenüber dem Zoll die Antwort verweigert, muss schon mal mit ein paar Stunden rechnen, bis das Auto zerlegt und wieder zusammengebaut ist und das gesamte Gepäck auf dem Boden aufgelesen ist.

Ist sicherlich ein Argument, allerdings kann es auch helfen ein Standardantwort parat zu haben, wodurch man nicht weiter aufgehalten wird. Vielleicht hat man ja zufällig Familie kurz über die Grenze wohnen, die man besucht bzw. besucht hat. 😉  Für die meisten Zöllner stinklangweilig sowas weiter zu kontrollieren.

Bearbeitet von E-A
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Kleines update: ich war am Wochenende in Lido di Venezia. Alles schön angemeldet. 
Auf dem C Büro hiess es, den Zoll bräuchte es ja nicht wenn man aus der Schweiz kommt. Also wirklich easy…

Geschrieben (bearbeitet)

Wow, das ist fast schon zu gut um wahr zu sein! 😎  Ich wurde letztes Jahr noch umfassend durch zivile Zöllner kontrolliert und musste natürlich auch für ARR und DEP die Zollanmeldung jeweils übers Webformular ausfüllen.

 

Allerdings bin ich noch etwas stutzig. C-Büro kann theoretisch viel sagen, am Ende wäre eine verbindliche Aussage vom Zoll natürlich wichtig. Am besten schriftlich zum teilen.

 

Edit: Auf der Internetseite steht weiterhin: "Se si proviene da o si parte per PAESI EXTRA SCHENGEN E/O NON COMUNITARI (EXTRA UNIONE EUROPEA) è obbligatorio compilare il sottostante modulo almeno tre ore prima dello stimato arrivo o partenza al fine di poter organizzare il servizio doganale evitando ulteriori attese." Beudetet übersetzt wohl weiterhin Formular ausfüllen, wenn man von non-Schengen und/oder non-EU Länder kommt.

Bearbeitet von E-A
Urs Wildermuth
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb uelisi:

Auf dem C Büro hiess es, den Zoll bräuchte es ja nicht wenn man aus der Schweiz kommt. Also wirklich easy…

 

Das C Büro hat da wenig zu sagen... ob der Zoll das auch so sieht? Aber wenn Du Deine Anmeldungen ja gemacht hast... würde einfach Kopien behalten und sicher sein, dass Du was in der Hand hast wenn in 3 Monaten plötzlich ein Strafbefehl daherkommt.

Geschrieben (bearbeitet)

Die oben zitierten Vorschriften sind bekannt und ich habe sie befolgt und schön brav im Internet die Anmeldungen gemacht und die C-Büro Leute nachdrücklich (auf Italienisch!! (kann ich recht gut..)) darauf hingewiesen, dass ich aus der Schweiz komme und den Zoll angemeldet habe und diesen "machen müsse".

Aber eben, explizit wurde mir gesagt, das sei nicht nötig und so in Ordnung.


Ich wollte ja nur meine aktuelle Erfahrung teilen, da ich in Italien dieses komplikationslose Verhalten nicht erwartet hatte. Vielleicht war ja einfach die Katze (Zoll) nicht im Haus und die Mäuse (C-Büro) tanzten.

Es bleibt die leise Hoffnung, dass die EU Regeln auf den Flugplätzen ankommen und umgesetzt werden

Fragt man wohl nach offiziellen Statements von lokalen Zollbehörden (was hier schon mehrfach beschrieben wurde), werden diese sich kaum selbst abschaffen und die bisherigen Regeln zitieren.

… und vielleicht wird ein Nächster es ganz anders erleben. Bin gespannt.

Bearbeitet von uelisi
Geschrieben

Das ist doch in Frankreich oder in der Schweiz auch so - Zollanmeldung machen und manchmal kommt jemand und meistens nicht.

 

Hatte in Lido schon nix, normaler Zoll und völlig überforderte Polizia Stradale die die IDs mit dem Handy photographieren mussten. Das je nachdem niemand kommt ist business as usual und hat nichts mit neuer EU Regelung zu tun.

 

Lg

chris

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb verve:

Das ist doch in Frankreich oder in der Schweiz auch so - Zollanmeldung machen und manchmal kommt jemand und meistens nicht.

 

Hatte in Lido schon nix, normaler Zoll und völlig überforderte Polizia Stradale die die IDs mit dem Handy photographieren mussten. Das je nachdem niemand kommt ist business as usual und hat nichts mit neuer EU Regelung zu tun.

 

Lg

chris

Ja klar, kenne ich auch so, alter Hut. Schon x Mal in Annemasse, Pontarlier, Montbeliard, Besancon angemeldet.. noch nie einen Zoll gesehen und auch nicht auf internet Anmeldung auf homebase oder zB Bressaucourt in CH. 
Lido hat aber viel internat Verkehr und ist Büromässig meist besetzt. Daher etwas ungewöhnlich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb uelisi:

Aber eben, explizit wurde mir gesagt, das sei nicht nötig und so in Ordnung.

Wenn das so stimmt, müssten sie das auch auf deren Homepage so kommunizieren. Das tun sie aber nicht. Es steht weiterhin, dass ein Formular für Flüge von/nach non-Schengen und/oder non-EU Länder benötigt wird. Die Schweiz ist bekanntlich kein EU-Mitglied, also weiterhin Formular abschicken. Solche Sprüche vom C-Büro halte ich nach einer Nacht schlafen sogar für sehr gefährlich... Bei Zollangelegenheiten gibt es keine "mündliche Abmachungen". Entweder gibt es schriftlich eine Info, oder gar nicht.

 

Ich weiss, dass du dein Post gut gemeint hast. 😉 Und ich war zuerst auch positiv überrascht. Aber jetzt wo ich das ganze hab sacken lassen, bin ich umso skeptischer. Bloss nicht, dass jemand hier es mal zu locker nimmt und dann vor Ort eine saftige Strafe erwartet...

 

vor 12 Stunden schrieb uelisi:

Schon x Mal in Annemasse, Pontarlier, Montbeliard, Besancon angemeldet.. noch nie einen Zoll gesehen und auch nicht auf internet Anmeldung auf homebase oder zB Bressaucourt in CH. 

Bressaucourt ist der einzigste CH-Platz, wo der Zoll jemals extra für mich angereist kam. Ansonsten nie eine Kontrolle gesehen. Lido ist da anders. Da war ich bisher jedes Mal dran. Kontrolle bei Ankunft oft recht schnell und unkompliziert, bei Abflug wird aber jedes Gepäckstück ausführlich kontrolliert ob nicht irgendwo Schwarzgeld versteckt sein konnte. Dazu wurden meine Personalien übers Telefon mit der Zentrale verifiziert. Wahrscheinlich um zu schauen ob ich nicht auf einer schwarze Liste stehe. Die Prozedur dauert dann jeweils fix 20-30 min.

Bearbeitet von E-A
Flieger-Chrigel
Geschrieben

Das scheint am Flugplatz Lido eh sehr unterschiedlich und je nach Lust und Laune zu sein. Ich war auch schon einige Male dort. Bei der Ankunft wurden unsere IDs jedes Mal genau kontrolliert. Beim Abflug interessierte sich nie jemand für uns. Gepäck musste ich noch nie zeigen.

 

Am genausten sind die Deutschen. Die kontrollierten mich schon unzählige Male. Aber das ist ja jetzt zum Glück Geschichte.

Geschrieben

Tja, vielleicht sollte man beim Transport von Drogen nicht auch noch die Prohibited Area von Fessenheim durchqueren.

Geschrieben

Ich möchte kurz checken, ob ich es richtig verstanden habe.

Angenommen ich fliege nach Deutschland, CH-Bürger ohne zollpflichtigen Waren. Kann ich die erste Landung in Konstanz machen um das ganze Thema Zoll hinter mir zu haben (Konstanz hat keinen Zoll, also nach meinem Verständnis muss ich auch keine Zollmeldung machen und kann einfach direkt dahin fliegen)? Und dann bin ich frei, überall in DE zu landen, ohne mich um Zoll zu kümmern ?

 

Zollanmeldung in CH ist weiterhin nötig, das ist mir klar.

 

Muss ich bei der ersten Landung in DE (Konstanz) was bestimmtes machen (Stempel im Logbuch?), oder reicht theoretisch eine Stop & Go Landung ?

Flieger-Chrigel
Geschrieben

Korrekt. Du kannst direkt nach Konstanz fliegen. Du musst nichts besonderes machen. Ob sie ein Stopp and Go akzeptieren (Landetaxe?), muss Dir der Flugleiter sagen.

 

Meine Erfahrung: Einige Deutsche Flugleiter kennen die neue EU-Regel nicht und es braucht etwas Überzeugungsarbeit…

Geschrieben

Konstanz hat AeroPS, kannst also die Gebühren ganz locker aus dem Cockpit in der App zahlen. Skeptische Flugleiter drückst du zur Not das Merkblatt vom Zoll unter die Nase. Konstanz wird aber sicher Bescheid wissen.

 

Beachte jedoch, falls ein Flugplatz in Deutschland Zoll auf Anfrage anbietet, musst du das weiterhin beantragen. Beispiel: Donaueschingen, Freiburg oder Mengen.

Flieger-Chrigel
Geschrieben

Bei Herten-Rheinfelden hätte ich auch gedacht, dass sie Bescheid wüssten… taten sie aber nicht.

  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

Betreffend Zoll und FRANKREICH:

 

Nachdem ich voller Freude diesen Thread geschrieben hatte, glaubte ich, dass die leide Zollgeschichte zwischen Schweiz und Frankreich nun endlich *Geschichte" ist.

 

Zu früh gehofft!

 

Letzte Woche hatte ich eine trübe Erfahrung machen müssen für einen Flug von der Schweiz (Sion) nach Frankreich (Einreise über Besançon-la Vèze):

 

Bei der Planung des Fluges (Wetter, Flugzeiten, Betankung..) hatte ich so eher aus Gewohnheit den Zöllner in Metz angerufen, mit der Idee, dieser alten Zopf der "Anfrage um Bewilligung" sei eigentlich gar nicht mehr nötig.

 

Da hat mich ein recht arroganter Beamter eines Anderen belehrt: Nein, die Anfrage mittels offiziellem Formular sei weiterhin notwendig. Frankreich sei es egal, was die EU beschliesst oder verteilt. Sie hätten die absolute Hoheit über ihr Zollgebiet und würden dies auch weiterhin kontrollieren und bewilligen oder ablehnen. 

 

Ich müsse mind. 12h vor Flugantritt im Besitzt der expliziten Bewilligung des Zollamtes sein, ansonsten sei der Einflug illegal und würde dann auch entsprechend teuer!

 

Ich "bedankte" mich und sendete ihm die Anfrage. Da das bisherige Formular nirgends mehr aufzufinden war, füllte ich ein Passenger-Manifest aus, das eigentlich generisch ist für commmercial wie auch GA.   Oha Lätz!  das Web-formular wurde von der Administration eines grossen Flughafens bearbeitet, die mich anriefen und sagten, ich solle bitte nicht diese Forms benuthen (nach ICAO, EASA ohne weiteres für private GA-Flüge brauchbar) , denn das sei so nicht vorgesehen im Ablauf...bla..bla...

 

Na ja, tiefbetroffene Schuldbekenntnis und zurück zum Feld 1:  ich kramte eine alte Zollanmeldung hervor: "      ", die ich noch auf der SSD-"Festplatte" fand, leider jedoch für einen vorgedruckten anderen Flugplatz.   Somit erstellte ich ein Word - Dokument mit dem gleichlautenden Inhalt für LFQM.

 

Die Antwort des Beamten: réfusée! (abgelehnt)....da nicht auf dem offiziellen Form eingereicht!

 

Ich erwiedere per Reply des erhaltenen E-Mails, dass man das "offizielle Formular"  nicht mehr finde im Internet (die Zollstelle Metz ist über ein Gewirr von Amtsstellen dem "Ministerium für ökologische Transition" unterstellt.

Auf der offiziellen Seite des Zolls (douane.gouv.fr) findet man jede erdenklichen Details zu ein- und aurseisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Booten, Jetski und anderen Mitteln, aber absolut gar nichts zur GA.

 

Das AIP enthält die Adressen der Zollämter sowie der internationalen Flughäfen mit ein- und ausreisezoll, aber kein Hinweis auf das gesuchte Formular.

 

Die prompte Antwort meines amtlichen "Sparring-partners": einfach fragen hätte genügt,  der Zoll sende das Formular auf Anfrage zu.

Diesem Mail war aber kein Formular beigefügt.

 

Ich schreibe den rauhbeinigen Beamten nochmals an, es ist inzwischen Freitag spät abends.

 

Innert minuten erhalte ich als Reply das Formular mit der Bemerkung von einer Dame vom Dienst  "..tatsächlich war das Formular nicht beigefügt"

 

Am nächsten Morgen erhalte ich die Bewilligung für Einreise am Montagmorgen - und Ausreise am  Dienstagmorgen vom selben Flugplatz LFQM.

 

Cosy

 

(werde das form hier später noch einfügen)

 

 

Bearbeitet von cosy
Geschrieben (bearbeitet)
Am 27.8.2023 um 12:38 schrieb cosy:

Da hat mich ein recht arroganter Beamter eines Anderen belehrt: Nein, die Anfrage mittels offiziellem Formular sei weiterhin notwendig. Frankreich sei es egal, was die EU beschliesst oder verteilt. Sie hätten die absolute Hoheit über ihr Zollgebiet und würden dies auch weiterhin kontrollieren und bewilligen oder ablehnen. 

Typischer Machtsdemonstration von Beamten, die merken ihre Befugnisse könnten bald eingeschränkt werden. War auch in Deutschland so, bevor endlich von ganz oben ein offizielles Statement kam. Hier helfen nur zwei Dinge: Entweder Beschwerde bei der oberste Französische Zoll- bzw. Finanzministerium einreichen oder trotzdem ohne Anmeldung hinfliegen und schauen was passiert. Falls es zum Bussgeld kommt, diese bis zum obersten europäischen Gericht anfechten. Spätestens da wirst du Recht bekommen. Auf das letzte hat hier sicher kaum jemand Lust, die erste Variante wird wohl auch auf Unwille stossen.

 

Bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission früher oder später diese Länder auf die Finger tickt, oder irgendwann ein heldenhafter Pilot vor Gericht das Ding durchzieht. Ich gebe zu, ich hätte auf die letzte Variante keine Lust.

Bearbeitet von E-A
Geschrieben
Am 27.8.2023 um 12:38 schrieb cosy:

Frankreich sei es egal, was die EU beschliesst oder verteilt. Sie hätten die absolute Hoheit über ihr Zollgebiet und würden dies auch weiterhin kontrollieren und bewilligen oder ablehnen. 

 

Frankreich hat seit den Terroranschlägen vor ein paar Jahren sich gedanklich und faktisch aus Schengen und der EU verabschiedet, sie machen zwar dort mit wo es ihnen passt, überall anders aber nicht. Und ein Zöllner hat IMMER recht, zumindest wenn er mit der Hand am Abzug vor Dir steht und Dir in Aussicht stellt, Deinen Flieger mal über's Wochenende zu grounden und Dich selber einzubuchten und dann am Montag zu schauen wer recht hatte...

 

Mein Fazit ist, ops as before, nur auf Zollplätze fliegen, wo klare Verhältnisse herrschen und wo man weiss, was einen erwartet. Experimente sind für Leute mit grosser Kriegskasse und viel Geduld.

 

Und so von wegen "Schrieb mitnehmen".... vor ein paar Jahren hat das ein Kollege (leider bereits im Jenseits zwischenzeitlich) probiert in einer ähnlichen Sache. Hat sich ne Ausnahmebewilligung schriftlich mit Brief, Siegel und Unterschrift von der Präfektur für nen kleinen Platz in der Provence geholt und ist da hin geflogen. Bereits im Approach hiess es, Sie wissen schon, dort ist kein Zoll, AW, ich habe BEwilligung. Resultat: Landung einer Alouette mit diversen Uniformträgern. Vorläufige Festnahme, alle Insassen peinlichst untersucht, alles Gepäck raus und auf den Tarmac. Die schriftliche Bewilligung wurde zwar gelesen, man hat meinem Kollegen in ziemlich derber Sprache klargemacht, dass er den gerne dann auf der Toilette nutzen könne um sich den Nähmlichen abzuputzen.

 

Im Endeffekt: Nach 4 Stunden Machtdemo wurden sie ohne die zunächst angedrohte Busse von xx tausen Französischen Francs entlassen, sarkastisch bemerkt dass der Schrieb wohl korrekt sei, nicht aber vor Kontrollen schütze. Message klar: Mach sowas nie wieder, sonst wird's noch ein bisschen blöder. Und Bewilligungen gab's danach von der Präfektur ode rwer auch immer das war keine mehr, trotz mehrfacher Nachfrage.

 

Fazit: Wenn ein Zöllner oder Einreisebeamter nicht will, dann nutzen alle Schriebe und Bewilligungen nix.

 

Geschrieben

Mit oberstehenden Fazit bin ich komplett einverstanden, aber der Vorfall in der Provence ist schon ein wenig eine Märchengeschichte, oder? Zumindest hört es sich so an, als ob ein Teil davon nachträglich zugedichtet oder dramatisiert wurde. Eine Kontrolle trotz Bewilligung dürfen Zollbehörden ja auch ausdrücklich durchführen, sonst wäre eine Bewilligung eine Freifahrtschein zum schmuggeln ohne Risiko erwischt zu werden. Allerdings hört sich den Rest irgendwie total überspitzt dramatisierend an.

 

Solche Geschichten süchtern andere nur noch weiter ein. Ich kenne Piloten die völlig zu unrecht schon beim Wort "Zoll" Angst bekommen, sie könnten ja etwas falsch machen und einestages unbegründet verhaftet werden. Also fliegt man erst gar nicht ins Ausland. Mag vielleicht in Nordkorea so stimmen, aber nicht in ein Europäischen Rechtsstaat. Sorry.

Geschrieben
Am 27.8.2023 um 12:38 schrieb cosy:

Betreffend Zoll und FRANKREICH:

 

Nachdem ich voller Freude diesen Thread geschrieben hatte, glaubte ich, dass die leide Zollgeschichte zwischen Schweiz und Frankreich nun endlich *Geschichte" ist.

 

Zu früh gehofft!

 

Letzte Woche hatte ich eine trübe Erfahrung machen müssen für einen Flug von der Schweiz (Sion) nach Frankreich (Einreise über Besançon-la Vèze):

 

Bei der Planung des Fluges (Wetter, Flugzeiten, Betankung..) hatte ich so eher aus Gewohnheit den Zöllner in Metz angerufen, mit der Idee, dieser alten Zopf der "Anfrage um Bewilligung" sei eigentlich gar nicht mehr nötig.

 

Da hat mich ein recht arroganter Beamter eines Anderen belehrt: Nein, die Anfrage mittels offiziellem Formular sei weiterhin notwendig. Frankreich sei es egal, was die EU beschliesst oder verteilt. Sie hätten die absolute Hoheit über ihr Zollgebiet und würden dies auch weiterhin kontrollieren und bewilligen oder ablehnen. 

 

Ich müsse mind. 12h vor Flugantritt im Besitzt der expliziten Bewilligung des Zollamtes sein, ansonsten sei der Einflug illegal und würde dann auch entsprechend teuer!

 

Ich "bedankte" mich und sendete ihm die Anfrage. Da das bisherige Formular nirgends mehr aufzufinden war, füllte ich ein Passenger-Manifest aus, das eigentlich generisch ist für commmercial wie auch GA.   Oha Lätz!  das Web-formular wurde von der Administration eines grossen Flughafens bearbeitet, die mich anriefen und sagten, ich solle bitte nicht diese Forms benuthen (nach ICAO, EASA ohne weiteres für private GA-Flüge brauchbar) , denn das sei so nicht vorgesehen im Ablauf...bla..bla...

 

Na ja, tiefbetroffene Schuldbekenntnis und zurück zum Feld 1:  ich kramte eine alte Zollanmeldung hervor: "      ", die ich noch auf der SSD-"Festplatte" fand, leider jedoch für einen vorgedruckten anderen Flugplatz.   Somit erstellte ich ein Word - Dokument mit dem gleichlautenden Inhalt für LFQM.

 

Die Antwort des Beamten: réfusée! (abgelehnt)....da nicht auf dem offiziellen Form eingereicht!

 

Ich erwiedere per Reply des erhaltenen E-Mails, dass man das "offizielle Formular"  nicht mehr finde im Internet (die Zollstelle Metz ist über ein Gewirr von Amtsstellen dem "Ministerium für ökologische Transition" unterstellt.

Auf der offiziellen Seite des Zolls (douane.gouv.fr) findet man jede erdenklichen Details zu ein- und aurseisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Booten, Jetski und anderen Mitteln, aber absolut gar nichts zur GA.

 

Das AIP enthält die Adressen der Zollämter sowie der internationalen Flughäfen mit ein- und ausreisezoll, aber kein Hinweis auf das gesuchte Formular.

 

Die prompte Antwort meines amtlichen "Sparring-partners": einfach fragen hätte genügt,  der Zoll sende das Formular auf Anfrage zu.

Diesem Mail war aber kein Formular beigefügt.

 

Ich schreibe den rauhbeinigen Beamten nochmals an, es ist inzwischen Freitag spät abends.

 

Innert minuten erhalte ich als Reply das Formular mit der Bemerkung von einer Dame vom Dienst  "..tatsächlich war das Formular nicht beigefügt"

 

Am nächsten Morgen erhalte ich die Bewilligung für Einreise am Montagmorgen - und Ausreise am  Dienstagmorgen vom selben Flugplatz LFQM.

 

Cosy

 

(werde das form hier später noch einfügen)

 

 

Mir ist nicht ganz klar, warum Du den Zöllner in Metz anrufst.. wenn Du so einen Hund weckst, wird der sein Revier laut knurrend und kläffend verteidigen und Dir in die Waden beissen, wie du das auch schön beschrieben hast.

Ich lass ihn schlafen. 

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