wernermüller Geschrieben 15. März 2003 Teilen Geschrieben 15. März 2003 Habe gerade fogende Meldung gelesen: Weil er einem weinenden Kleinkind während eines internationalen Flugs ein Beruhigungsmittel verabreicht haben soll, muss sich ein 33-jähriger ehemaliger Flugbegleiter der US-Fluggesellschaft Northwest Airlines nächste Woche vor einem Gericht in Detroit im US-Bundesstaat Michigan verantworten. Laut den Schilderungen der Mutter hatte der Steward vergangenen August auf einem Flug von Amsterdam nach Detroit auf das laute Weinen ihrer 19 Monate alten Tochter nervös reagiert. Der vom Flugbegleiter angebotene Apfelsaft, den das Kind auch getrunken habe, habe bitter geschmeckt, daher ließ die Mutter das Getränk später untersuchen. Dabei seien Spuren eines rezeptpflichtigen Beruhigungsmittels gegen Panikattacken gefunden worden, das nur für Erwachsene zugelassen sei. Der beschuldigte Flugbegleiter hat bisher laut seinem Anwalt keine Stellungnahme abgegeben. http://www.orf.at Da frage ich mich natürlich, stammt dieses Beruhigungsmittel aus dem Privatbesitz des Flugbegleiters, oder gehören solche zur "Bordapotheke" Und wenn: Welche Richtlinien gibt es von Seiten der Airlines, Medikamente auf Flügen auszugeben? Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mattias Geschrieben 20. März 2003 Teilen Geschrieben 20. März 2003 Ich bin mir nicht sicher (man sollte mal einen Flugbegleiter fragen), aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtlich irgendwie abgesichert ist apothekenpflichtige Medikamente (und schon gar nicht verschreibungspflichtige) an Fluggäste auszuteilen. Dass es in der Praxis dennoch üblich ist, ist wohl jedem klar (oder kennt jemand einen Fall in dass ihm sein Asperin verweigert wurde?). Es gibt hier aber auch unterschiede zwischen den einzelnen Ländern, aber welches Recht hier greift, (dass des Heimatlandes der Fluggesellschaf?)weiss ich auch nicht. Sollte der Fall so geschildert wirklich passiert sein, wäre es eine Unverschämtheit und käme (zumindest in Deutschland) als vorsätzliche gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetztes vor Gericht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hollywood Geschrieben 20. März 2003 Teilen Geschrieben 20. März 2003 ich kann falsch liegen, aber nach meinem verständnis ist es so, dass ab dem moment, wo das flugzeug vom boden abhebt, dies das hoheitsgebiet von dem land ist, dem das flugzeug angehört. mit anderen worten, sollte ich von JFK nach ZRH fliegen mit SWISS, bin ich ab dem moment wo meine maschine vom boden abhebt, in der Schweiz und somit scheizer recht unterstellt. deshalb erfolgen passkontrollen im gate, bevor ich das flugzeug betrete ;) da NWA ein US fluggesellschaft, und sich die maschine in der luft befand, gilt amerikanschisches recht. schei** amis:mad: gruss Martin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mattias Geschrieben 20. März 2003 Teilen Geschrieben 20. März 2003 § 229 Eigenmächtige Heilbehandlung (1) Wer ohne wirksame Einwilligung bei einer anderen Person einen körperlichen Eingriff oder eine andere deren körperliche Integrität oder deren Gesundheitszustand nicht nur unwesentlich beeinflussende Behandlung vornimmt, um bei ihr oder ihrer Leibesfrucht vorhandene oder künftige oder seelische Krankheiten, Schäden, Leiden, Beschwerden oder Störungen zu erkennen, zu heilen, zu lindern oder ihnen vorzubeugen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft § 226 gilt sinngemäß. Dieser Paragraph würde bei dem Fall wohl in Deutschland greifen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 20. März 2003 Teilen Geschrieben 20. März 2003 Soll sich der schwerverletzt im Canyon wälzende Motorradfahrer doch sein Gekröse selber wieder in die Bauchhöhle zurückstopfen, da nebst dem verunsicherten Helfer nur ein paar lustig kreisende Geier als lebende Ansprechpartner in Frage kämen. Walti, der wirklich froh ist, dass es noch Gesetze gibt, die von Menschen mit Hirn erfunden wurden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wernermüller Geschrieben 20. März 2003 Autor Teilen Geschrieben 20. März 2003 Walti, Ich bin auch froh, dass es (manche) Gesetzte gibt, die von Menschen mit Hirn gemacht wurden. Wenn ich deinen Beitrag richtig interpretiere, ist er in deiner gewohnten Art ironisch gemeint. Das würde bedeuten, dass du für mehr Eigenverantwortung und Befugnis der Helfer eintrittst. Grundsätzlich natürlich zu diskutieren, darüberhinaus denke ich aber schon, dass zwischen dem sich wälzenden Motorradfahrer im Canyon und jenem Fall, dem dieser Bericht zugrunde liegt, ein nicht unwesentlicher Unterschied ist. So gesehen ist mir dein ironischer Einwurf nicht ganz verständlich. Interessant wäre nun aber wirklich von einem Flugbegleiter zu erfahren, wie es in der Praxis mit der Handhabung der Bordapotheken steht. Werner Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ivomaiolo Geschrieben 21. März 2003 Teilen Geschrieben 21. März 2003 Hallo Im schweizer Luftfahrtgesetzbuch steht folgendes: 748.0 Art. 111) Im Luftraum über der Schweiz gilt das schweizerische Recht 2) ... 3) An Bord schweizerischer Luftfahrzeuge im Ausland gilt das schweizerische Recht, soweit nicht das Recht des Staates, in oder über welchem sie sich befinden, zwingend anzuwenden ist. Wie es in anderen Ländern ist, müsste man in deren Gesetzesbüchern nachlesen. Aber ich denke, es dürfte überall in etwa gleich lauten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Walter Fischer Geschrieben 21. März 2003 Teilen Geschrieben 21. März 2003 Hallo Werner, trotzdem ich nochmal. Ironie war's, aus Gesetzes- Buchstabe generiert. Habe eigentlich in meiner Phantasie nur den Gesetzestext sklavisch anwenden wollen, welcher uns Mattias dargelegt hat. Nahm kühn an, dass selbiger für alle hilfe- oder eben nicht -bedürftige momentan unpässlichen Personen anzuwenden sei. Gruss Walti Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichiZölzer Geschrieben 23. März 2003 Teilen Geschrieben 23. März 2003 Hallo zusammen! In Österreich würde wahrscheinlich folgender Grundsatz zur Anwendung kommen "Wo kein Kläger kein Richter" oder solange alles gut geht gibt es kein Problem - aber wehe du machst was im besten Wissen und Gewissen und du weißt das es nicht darfst - dann bist du dran! Als ehrenamtlicher Notfallsani kenne ich dieses Problem sehr gut. Bist Du ohne Notarzt unterwegs und gibst du einen Patienten nur z.B. ein Brausegetränk (handelsüblich ohne rezept etc.) zum Ausgleich von Flüssigkeitsmangel und dem Patienten wird davon übel und er beschuldigt Dich, daß das Getränk schuld an der Übelkeit ist ....... Viel Spaß Ein über viele Gesetze nicht glücklicher Michi :001: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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