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Aktualisierungspflicht für Geräte mit digitalen Inhalten


Dierk

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Hallo,

 

bin gerade durch Zufall auf diese via EU angestossene Gesetzesänderung des deutschen BGB gestossen. Wie alles mit dem die EU ihren Binnenmarkt regelt wird wohl die Schweiz nachziehen müssen um konform zu bleiben.

 

Um was geht es?

 

RegE_Warenkaufrichtlinie.pdf?__blob=publ


 

 

 

Der Käufer hat nun also während der zur erwartenden Nutzungsdauer (mindestens jedoch für zwei Jahre) eine Anspruch auf Aktualisierung der digitalen Inhalte damit das Gerät weiterhin nutzbar bleibt; diesen Anspruch kann er ab 2022 gegenüber dem Verkäufer durchsetzen. Ohne Aktualisierung entsteht ein Sachmangel.

 

Ich finde das interessant, weil heute in so ziemlich in jedem Gerät ein Mikrochip oder eine Software werkelt.

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  • 3 Monate später...
On 8/14/2021 at 10:59 AM, Dierk said:

weil heute in so ziemlich in jedem Gerät ein Mikrochip oder eine Software werkelt.

über 99% der weltweit produzierten und verbauten Mikroprozessoren finden ihren Platz in Geräten und Objekten, welche die Gesellschaft nicht als "intelligent" oder "Prozessor-bestückt" wahrnimmt.

Das beginnt bei einer einfachen Temperatursonde für eine Heizung über einen Heizlüfter bis zum Blinker für's Auto. Diese embedded Mikrocontroller sind heute überall. Die Software dazu ist in der Regel auf demselben Dye (Stückchen Silizium, wo die CPU drin ist) fest programmiert (einmalprogrammieren- nach dem "brennen" kann sie nicht mehr geändert oder gelöscht werden- bei grossen Serien und einfachen Aufgaben ist das Programm sogar wie die Logik fest im Layout des Chips drin). 

In solchen Fällen wird die neue Regulierung wohl keine Auswirkungen haben. Aber bei Produkten mit ständig änderenden Programmen oder Daten ist das natürlich anders. 

 

Das bekämpft aber nicht die von der Industrie gewollte Lebensdauerbeschränkung-

z.B. ein GPS, das aufgrund des aktuellen Datums sich weigert, zu starten

z.B. ein Drucker, der aufgrund der Anzahl vom Stapel eingezogener Seiten sich weigert, weiterzudrucken (weil die theoretische Lebensdauer des Druckwerks / Trommel usw. bei einem theoretischen Tonerverbrauch/Seite  erreicht sein könnte) usw.

 

Cosy

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vor 1 Stunde schrieb cosy:

… Software dazu ist in der Regel auf demselben Dye (Stückchen Silizium, wo die CPU drin ist) fest programmiert (einmalprogrammieren- nach dem "brennen" kann sie nicht mehr geändert oder gelöscht werden- bei grossen Serien und einfachen Aufgaben ist das Programm sogar wie die Logik fest im Layout des Chips drin). 

In solchen Fällen wird die neue Regulierung wohl keine Auswirkungen haben. Aber bei Produkten mit ständig änderenden Programmen oder Daten ist das natürlich anders. 

 

Das bekämpft aber nicht die von der Industrie gewollte Lebensdauerbeschränkung-

z.B. ein GPS, das aufgrund des aktuellen Datums sich weigert, zu starten

z.B. ein Drucker, der aufgrund der Anzahl vom Stapel eingezogener Seiten sich weigert, weiterzudrucken (weil die theoretische Lebensdauer des Druckwerks / Trommel usw. bei einem theoretischen Tonerverbrauch/Seite  erreicht sein könnte) usw.

 

Cosy

 

Wenn kritische Software in ein System eingebrannt wird, obwohl absehbar ist, dass dies zu einer künstlichen Lebenszeitbeschränkung führt, dann hätte ein solches Produkt einen versteckten Mangel und der Kaufvertrag könnte rückabgewickelt werden.

 

Z.B. wenn das regelmässige Rollover bei GPS Geräten ignoriert wird. 

 

https://en.m.wikipedia.org/wiki/GPS_week_number_rollover

 

Eines meiner älteren GPS (mit fest eingebauter Antenne) findet seit ca. 2019 plötzlich ohne Grund "keine Satelliten" mehr. Welcher Fehler sich genau dahinter versteckt, wird nicht kommuniziert. Im Netz findet man Userberichte mit dem identische Fehler zu Hauf. Hersteller schweigt und bietet seit Jahren keine (Firmware-) Updates mehr an. 

 

Theoretisch könnte der Fehler auch fest eingebrannt im Empfängerchip liegen. Das wäre aber genauso ärgerlich, wenn ein Hersteller bei der Chipauswahl Chips verwendet, von denen man bereits weiss, dass sie nach x Jahren zwangsläufig ausfallen werden.

 

Wenn es jetzt ein Gesetz gibt, welches programmierte Obsoleszenz wenigstens ein bisschen bekämpft, ist das zu begrüssen.

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Geplante Obsoleszenz in Form von einprogrammierten Zeitzündern ist vorsätzliche Zerstörung von fremdem Eigentum; aus meiner Sicht gehört das verboten und geohrfeigt.

 

Allerdings dürften die meisten von uns schon mal dem Spruch zugestimmt haben "das Rennauto ist perfekt dimensioniert, wenn es beim Überfahren der Ziellinie auseinanderfällt". Gerade in der Unterhaltungselektronik der Nuller-Jahre, wo man die Handys freiwillig im 2-Jahres-Takt wechselte, wäre es einfach sinnlos und realitätsfremd gewesen (und auch eine Art Ressourcenverschwendung) die Geräte auf 10+ Jahre auszulegen. Wenn damals nach 5 Jahren plötzlich dies und jenes kaputtgegangen ist, war dies eigentlich nur der Beweis einer zweckmässigen Dimensionierung der Bauteile.

 

Ich finde es aber richtig, den Hebel dort anzusetzen, wo quasi "ferngesteuert" ein Gerät unbrauchbar gemacht wird. Indem man ein Gerät abhängig von Updates oder teuren Abos macht, oder indem man einfach gewaltsam von aussen einen Standard ändert um die existierenden Geräte wertlos zu machen (UKW Radios zum Beispiel).

Gerade bei Mobiltelefonen hat sich ein riesiger Instandhaltungsmarkt entwickelt, mittlerweile gibt es neben jeder Kebabbude eine Handyklinik; und für geschickte Hände gibt es einen noch nie dagewesenen Zugang zu Webshops für alle Art Ersatzteilen, inkl. Spezialwerkzeugen und Youtube Anleitungen. Eine super Sache. Während Jahrzehnten galt ja die Regal: Elektronische Geräte reparieren lohne sich nicht. Es ist eine Schande, dass dieses zarte Pflänzchen nun wieder zertrampelt wird, indem man Geräte absichtlich nicht reparierbar macht (aus "Sicherheitsgründen") oder indem man die Nutzung an Abos oder Onlinezwang koppelt, um die Kontrolle ja nicht aus der Hand zu geben. 

 

Bearbeitet von Hotas
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21 hours ago, Hotas said:

Geplante Obsoleszenz in Form von einprogrammierten Zeitzündern ist vorsätzliche Zerstörung von fremdem Eigentum; aus meiner Sicht gehört das verboten und geohrfeigt.

Das hindert leider die Hersteller- oder vielmehr die Marketingstrategen nicht daran, genau dies einzuplanen.

 

Ich habe letztes Jahr in einem privaten Gespräch mit Automatisierungsspezialisten erfahren, dass die ganz grossen Hersteller von Leuchten und - Abdeckungen Programme haben, welche Teile wielange produziert werden dürfen. Nachher müssen alle Produktionswerkzeuge vernichtet werden, und die Elektronik (Bustreiber, Chips..) dazu werden so weiterentwickelt, dass sie zwischen Generationen nicht kompatibel sind.

 

Dies führt dazu:

- dass eine Scheinwerfereinheit eines Audio als Ersatzteil bis zu 5'000 .- kostet / kosten wird (Matrix-Leuchte), und dass nach der vorbestimmten Produktevorhaltungsphase keine Ersatzteile mehr am Markt erhätllich sein werden.

 

Porsche hatte zumindest bisher das Gegenteil im Sinn: über seine Abteilung Porsche Classics konnte jeder Vertrieb noch viele Jahrzehnte nach Einstellung einer Baureihe Originalersatzteile liefern und so die Fahrzeuge bez. Strassenzulassung erhalten.

 

Hier ganz in der Nähe wo ich wohne hat es einen Mäzen, der stolz ist, die älteste Sammlung von Schweizer Autos zu haben, welche auch noch auf den Strassen bewegt werden darf. Das ist mit modernen Autos undenkbar in hundert Jahren, ausser man ändert für Oldtimer die Gesetzgebung und lässt nachgebaute und funktional nicht identische Komponenten zu- was heute unmöglich ist. (Die ECU z.B. muss original sein , um durch die Zulassung zu kommen. Ein Nachbau- auch wenn 100% funktionskompatibel - wird nicht akzeptiert. Der Hersteller (falls es ihn noch gibt) hätte es in der Hand, über eine Kompatibilitätsliste entsprechende Ersatzprodukte zur Zulassung zu beantragen, was im Rallybereich (Wettbewerbsfahrzeuge, welche in Kategorieen fahren, wo mindestens 50 Fahrzeuge mit Strassenzulassung produziert und verkauft werden müssen)auch der Fall sei.

Anmerkung:

Bin nicht so im Bild in diesem Bereich- lasse mich gerne korrigieren

 

Cosy

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Vor ein paar Jahren wurde in einem Prozess gegen Grosse bereits gerichtlich vorgegangen:

Hab die Meldung wiedergefunden (Chip)

"In dem bisher ersten Urteil seiner Art wurden Apple und Samsung in Italien wegen mutmaßlich "geplanter Obsoleszenz" bestraft. Die Behörden sahen es als erwiesen an, dass beide Konzerne ihre alten Handys über Software-Updates langsamer machten, um Kunden zum Kauf neuer Modelle zu drängen. Apple bekam eine zusätzliche Millionenstrafe wegen seiner Geschäftspolitik mit den Akkus."

Im Sommer 2018 hatte bereits Frankreich die Praxis für Mobiltelephone und Tablets von Apple und Samsung verklagt.

Diese Hersteller drosselten den CPU-Takt der älteren Geräte mittels eines Firmware-Updates künstlich. Im Gerichtsverfahren rechtfertigte Apple dies damit, so den Akku des Kundengeräts zu schonen. Die klagenden Anwälte konnten beweisen, dass Kunden, welche von Apple einen neuen Akku einbauen liessen trotzdem gebremst werden. Daraufhin versprach Apple , die Funktion abschaltbar zu machen.

 

Ein wirkliches Verbot von Obsoleszenzmassnahmen wurde nicht durchgesetzt- die Riesen können weiterwursteln.

 

So sind gegenwärtig alle Apple Geräte bis etwa 2014 nicht mehr updatefähig für die aktuellen Versionen des OSX. Man kann diese nur noch eingeschränkt nutzen unter dem IOS, das nicht aktualisiert ist. (weil Apple die Kernkomponenten nicht mehr an aktuelle Erfordernisse anpasst- das wäre ein Leichtes und gelingt der sehr viel komplexeren Welt von Windows sowie der LINUX-Community immer noch

 

Mich hat das so genervt, dass man einen 2014 MAC Air Book heute eigentlich wegwerfen müsste- dass ich mit ein paar Tricks* das Ding auf ein Debian LINUX konvertierte.

Es läuft und läuft und läuft...

 

* Das damalige MAC-Book (Intel basiert) hat einen Peripheriechip drin, welcher alle UART's bedient , nebst WIFI und dem Touchpad. Weil dieser Chip keine unterstützung in Linux hat (es gibt dafür weder native Treiber (non-free, weil Source code nicht publiziert) noch open-source. Die Lösung war: mit einer externen Maus kann - bei inaktivem Pad- das Gerät normal genutzt werden. Es läuft wunderbar, trotz nur 128GB SSD ist massig platz da neben dem schlanken OS). Die Batterie hält nicht sehr lange. das macht nichts, denn es läuft meist am Stromadapter im Gästestudio oder im Sommer im Garten..

Bearbeitet von cosy
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