Neosnoop Geschrieben 13. August 2021 Teilen Geschrieben 13. August 2021 (bearbeitet) Hallo zusammen, Zum Ärgernis vieler Piloten wird die DFS eine zusätzliche Lande bzw Anfluggebühr bei deutschen Landeplätzen innerhalb einer RMZ erheben. Unser Platzhalter hat uns bereits über die neue Kostenstruktur informiert. Das ganze ist leider hinter verschlossenen Türen abgelaufen, sodass womöglich nicht mehr viel dagegen unternommen werden kann. https://aopa.de/2021/08/11/verunsicherung-und-aerger-wegen-drohender-neuer-flugsicherungsgebuehren/ Gruß Marcel Bearbeitet 13. August 2021 von Neosnoop 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dierk Geschrieben 13. August 2021 Teilen Geschrieben 13. August 2021 vor 20 Minuten schrieb Neosnoop: Hallo zusammen, Zum Ärgernis vieler Piloten wird die DFS eine zusätzliche Lande bzw Anfluggebühr bei deutschen Landeplätzen innerhalb einer RMZ erheben. Unser Platzhalter hat uns bereits über die neue Kostenstruktur informiert. Das ganze ist leider hinter verschlossenen Türen abgelaufen, sodass womöglich nicht mehr viel dagegen unternommen werden kann. https://aopa.de/2021/08/11/verunsicherung-und-aerger-wegen-drohender-neuer-flugsicherungsgebuehren/ Gruß Marcel Ein solches Vorgehen scheint nicht gesetzeskonform zu sein, entsprechend kann sich auch keine Rechtswirksamkeit ergeben. Zitat Artikel 21 Festlegung von Gebührenzonen (1) Die Mitgliedstaaten legen in dem ihrer Zuständigkeit unterstehenden Luftraum, in dem die Flugsicherungsdienste für die Luftraumnutzer erbracht werden, eine oder mehrere Gebührenzonen für die Erhebung von Streckengebühren („Streckengebührenzone“) und eine oder mehrere Gebührenzonen für die Erhebung von An- und Abfluggebühren („An- und Abfluggebührenzone“) fest. Die Mitgliedstaaten konsultieren die Vertreter der betreffenden Luftraumnutzer, bevor sie diese Zonen festlegen oder ändern. Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission und gegebenenfalls das Central Route Charges Office (CRCO) von Eurocontrol mindestens sieben Monate vor Beginn des Bezugszeitraums über die Festlegung oder Änderung dieser Gebührenzonen. Fettmarkierungen von mir 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
KiloJuliett Geschrieben 16. August 2021 Teilen Geschrieben 16. August 2021 Wirklich kein kooperativer Ansatz. Ich könnte mir vorstellen, dass der zitierte Artikel gar nicht anwendbar ist, da wohl die Zonen nicht anders festgelegt oder geändert werden. Es kommt einfach eine Gebühr drauf für die bereits als "An- und Abfluggebührenzone" definierten Gebiete. Das CRCO ist meines Wissens nur für IFR-Flüge relevant, da muss also diesbezüglich auch nichts angemeldet werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Neosnoop Geschrieben 17. August 2021 Autor Teilen Geschrieben 17. August 2021 Es bleibt nur zu hoffen, dass Verbände mit Entschlossenheit dagegen vorgehen. Laut Formel würde man für eine C172 oder PA28 zukünftig knapp 10 € mehr zahlen müssen, was an unserem Platz das Doppelte der Landegebühr beträgt. Ganz zu schweigen von den Segelfliegern, die womöglich doppelt belastet werden durch Gebühren der Schleppmaschine. https://www.fliegermagazin.de/news/aerger-um-kuenftige-anfluggebuehren/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dierk Geschrieben 17. August 2021 Teilen Geschrieben 17. August 2021 https://airport-lahr.de/wordpress/wp-content/uploads/2021/08/LFB-Kundeninfo-FSAAKV-Homepage.pdf Na toll. Klarer Bruch des vorgesehenen konsultatorischen Verfahrens (siehe oben). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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