a_bergair Geschrieben 4. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2021 (bearbeitet) - Bearbeitet 4. Oktober 2021 von a_bergair Einbettung in früheren Post Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 4. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2021 Am Ende sind solche Details völlig nebensächlich. Was ein Kindergarten hier! 4 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
a_bergair Geschrieben 4. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2021 (bearbeitet) Einverstanden zur Nebensächlichkeit - und die UL-Lizenzsituation würde ich durchaus auch als Kindergarten bezeichnen… Bearbeitet 4. Oktober 2021 von a_bergair Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 4. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2021 Es ist erstaunlich, dass gestandene Berufspiloten die Lizenzberechtigungsfrage als 'Kindergarten-Niveau' abtun. Nebensächlich ja, aber wir sind hier ja nicht auf dem Niveau von pakistanischen Fahrausweisen und die Berechtigung zum Taxifahren, sondern eine Frage zum Führen eines Luffahrzeugs in europäischen EASA-Vollmitgliedsländern. Und dass dies mindestens für Versicherer und Opfer nicht so nebensächlich ist, wenn ein deutsch immatrikuliertes Flugzeug in der Schweiz abstürzt. Darf sowas hier nicht thematisch angesprochen werden - im Sinne der Klärung oder Klarheit? Als ehemaliger Segelflieger, Inhaber der franz. ULM-Lizenz in vier Kategorien nebst PPL sind solche Details schon ein- zwei Gedanken wert. Auf jeden Fall erschreckt es mich, wenn ein Profi der Aviatik einfach so ein Gerät in denselben Kübel wirft und das ganze so richtig undurchsichtig macht. - Ja , das Muster kann als UL-Segelflugzeug zugelassen und geflogen werden sofern es die Leermasse von 120kg einhält - Ja das Muster gibts als Segelflugzeug mit Hilfsantrieb (Flautenschieber), diese Variante wiegt nahezu 100kg mehr und darf die MTOM von 300kg nicht überschreiten. Ich würde einen Schoggibesen fressen, wenn Zweites unter Erstem durchgeht!! Was ist da nun abgestürzt? Ein UL der Kategorie bis 120kg Leergewicht?? Wenn nicht, was ist es und mit welcher Zulassung und Berechtigung darf das geflogen werden ? Wir können solche Fragen in Zukunft auch einfach vermeiden, das wird wohl kaum Klarheit bringen. Cosy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 4. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2021 On 10/1/2021 at 5:41 PM, Adjuster said: Laut Kennzeichen ist das ein UL. Hat das Ding auch ein Rettungsgerät? Ja, ist ein UL. Alsu ein Luftsportgerät und kein Segelflugzeug oder Motorsegler. Ich sehe Deine Logik: Wenn das Fluggerät gut Deutsch als 'Luftsportgerät' angesehen wird mit Regeln zur Musterzulassung und Führung, die auf motorgetriebene fliegende Luftsportgeräte ausgelegt sind, dann sind wir hier im Dilemma Flugbetriebsphase mit oder ohne Antrieb- was aus der Segelfliegerszene und bei der TMG-Berechtigung viele Leute beschäftigte und eventuell noch beschäftigt. Beim TMG braucht es zwei Ausweise für den Betrieb mit und ohne Motor. Wie ist das bei der UL-Lizenz? und wie kommt ein UL-Schein Inhaber (mit Motor) an eine UL-Segelfliegerberechtigung, damit er auf dem dazupassenden Fluggerät auch fliegen darf, das aber nicht als UL-Segelflieger benannt werden darf ? Lassen wir das. Schön, dass für Euch Profis alles klar ist und damit die Diskussion beendet ist. Cosy a.k. Bruno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Adjuster Geschrieben 4. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2021 (bearbeitet) Meine Frage nach dem Rettungsgerät wurde auch noch nicht beantwortet. Bearbeitet 4. Oktober 2021 von Adjuster Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ArminZ Geschrieben 4. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2021 (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Adjuster: Meine Frage nach dem Rettungsgerät wurde auch noch nicht beantwortet. Gemäss DAeC Kennblatt: Zitat 10. Rettungsgerät: JUNKERS Magnum 300 Speed Softpack, Personenfallschirm (...) III. Zugelassene Ausrüstungsvarianten: (...) - Rettungsgerät JUNKERS Magnum 300 Speed Softpack. Einrüstung nur beim Hersteller Alisport. Keine Ahnung ob das JUNKERS Softpack optional ist oder nicht. Möglich wärs. Bearbeitet 4. Oktober 2021 von ArminZ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 4. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2021 Das hat aber alles nichts in einer Diskussion um einen Unfall zu suchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Adjuster Geschrieben 5. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2021 vor 13 Stunden schrieb FalconJockey: Das hat aber alles nichts in einer Diskussion um einen Unfall zu suchen. Die Frage nach dem Rettungsgerät hat nichts in einer Diskussion über den Unfall eines Luftfahrzeugs zu suchen? Ich bitte Dich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 5. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2021 ??? Ich rede von der Haarspalterei, ob dies nun ein Motorsegler, UL oder eine Brotschneidemaschine gewesen sein soll. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 5. Oktober 2021 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2021 On 10/4/2021 at 7:10 PM, ArminZ said: Quote 10. Rettungsgerät: JUNKERS Magnum 300 Speed Softpack, Personenfallschirm (...) III. Zugelassene Ausrüstungsvarianten: (...) - Rettungsgerät JUNKERS Magnum 300 Speed Softpack. Einrüstung nur beim Hersteller Alisport. Keine Ahnung ob das JUNKERS Softpack optional ist oder nicht. Möglich wärs. Edited yesterday at 07:11 PM by ArminZ dies finde ich einen relevanten Aspekt: - Segelflieger haben durchwegs einen Falschirm am Rücken, der sozusagen im Schalensitz das Polster ersetzt (man "liegt" damit echt gut in der Schale). Die Notfallmassnahme ist immer erst Kabinenabwurf, dann abschnallen (Schnellverschluss- eine Achteldrehung reicht) und 3. aussteigen. Wenn ein Gesamtrettungssystem drin war, dann hatte der Pilot wohl keinen Fallschirm. Zumal die verunfallte Elektroversion eigentlich (schamlos) überbeladen daherkommt. Der Vorgang für die Auslösung ist da meist 1. Motor abstellen 2. Auslösen. Allerdings sind Sicherheitshöhen gefordert, die eventuell höher sein können als der Fallschirm auf Mann... Das können andere Forenteilnehmer vermutlich besser beurteilen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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