flyingb3ar Geschrieben 23. Juli 2021 Teilen Geschrieben 23. Juli 2021 Hallo Zusammen Ich werde kommenden Herbst nach Deutschland fliegen und auch einige Plätze mit "Ge"-Vermerk im Anflugkärtchen anfliegen. Nun habe ich aber nur die englische LPC, gibt das Probleme? Darf ich dort nur auf Deutsch funken (müsste mich mal noch kurz in die Phrasologie einlesen) oder geht auch Englisch? Danke für eure Antwort Urs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christian Forrer Geschrieben 24. Juli 2021 Teilen Geschrieben 24. Juli 2021 Hallo Urs Genau aus dem Grund habe ich "damals" zusätzlich noch die deutsche Voice gemacht (mit LPC Level 5). So waren ich und Reto in Deutschland dann auch "save" wenn wir Plätze mit "nur Deutsch" anflogen (dann hätte immer ich gefunkt..., offiziell). So wie ich es in Erinnerung habe brauchst du Voice + LPC in der jeweiligen Sprache... Vor den Zeiten von LPC haben wir auch einfach auf deutsch "Gefunkt"; mit zuhören, und "umdeuten" der englischen Phrasen, haben wir schnell gelernt wie das läuft. Aber das ist heute glaube ich keine gute Idee, vor allem wenn dann doch mal jemand nachfragen sollte... Gruss Christian 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 24. Juli 2021 Teilen Geschrieben 24. Juli 2021 Ich wurde in DE noch nie um Vorlage der Lizenz zwecks Prüfung des LPC-Eintrags gebeten. Sicherer und besser wäre es aber natürlich, diesen DE-Eintrag vornehmen zu lassen. Kriegt man den nicht eh als Muttersprachler verpasst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dierk Geschrieben 24. Juli 2021 Teilen Geschrieben 24. Juli 2021 vor einer Stunde schrieb FalconJockey: Ich wurde in DE noch nie um Vorlage der Lizenz zwecks Prüfung des LPC-Eintrags gebeten. Sicherer und besser wäre es aber natürlich, diesen DE-Eintrag vornehmen zu lassen. Kriegt man den nicht eh als Muttersprachler verpasst? Vielleicht hängt das vom Luftfahrtamt ab. In Ch musst du in einer Prüfung (simulierte Flüge) beweisen, dass du die deutsche Phraseologie beherrscht. Die Anmeldung dazu muss ein Fluglehrer über eine Flugschule machen. Mit der Anmeldung bescheinigt der Fluglehrer sozusagen, dass du prüfungsreif bist. Meines Wissens sind keine Mindestunterrichtsstunden festgelegt, aber ganz ohne Unterricht wird es kaum gehen, zumindest nicht in CH. Der Nachweis über deutsche Language Proficiency ist ebenfalls erforderlich. Es gibt dafür auch einen extra Kostenschlüssel... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 24. Juli 2021 Teilen Geschrieben 24. Juli 2021 Als Muttersprachler benötigt man eine Bestätigung, dass man die Muttersprache beherrscht? Wenn man für die Prüfung keinen Unterricht nehmen muss, dann kann man das auch mit dem Flugsimulator bei VATSIM trainieren. Einfach die VFR-Flüge auf Deutsch durchführen, Ein- und Ausflug aus diversen Kontrollzonen durchführen. Der Unterschied zwischen Deutsch und Englisch ist ja minimal bis nicht existent. Zumindest in Deutschland kenne ich diverse Leute, die ihr BZF II oder sogar das AZF ohne Unterricht geschafft haben, nur mit Hilfe der Erfahrung bei VATSIM und des Theorie-Selbststudiums. Damals, als das LPC eingeführt wurde, bekamen wir Muttersprachler in der Schweiz das entsprechend als Level 6 eingetragen, automatisch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dierk Geschrieben 24. Juli 2021 Teilen Geschrieben 24. Juli 2021 vor 3 Stunden schrieb FalconJockey: Als Muttersprachler benötigt man eine Bestätigung, dass man die Muttersprache beherrscht? Wenn man für die Prüfung keinen Unterricht nehmen muss, dann kann man das auch mit dem Flugsimulator bei VATSIM trainieren. Einfach die VFR-Flüge auf Deutsch durchführen, Ein- und Ausflug aus diversen Kontrollzonen durchführen. Der Unterschied zwischen Deutsch und Englisch ist ja minimal bis nicht existent. Naja, musst halt eine Flugschule finden die dich anmeldet, ohne vorher Unterricht bzw. zumindest einen simulierten Probeflug mit dem Kandidaten gemacht zu haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 24. Juli 2021 Teilen Geschrieben 24. Juli 2021 2 hours ago, Dierk said: Naja, musst halt eine Flugschule finden die dich anmeldet, ohne vorher Unterricht bzw. zumindest einen simulierten Probeflug mit dem Kandidaten gemacht zu haben. A(einer)der letzten Aero war ich am Stand mit dem deutschen Amtsvorsteher für Lizenzen im Gespräch. Grund: Basierend auf meiner abgelaufenen Segelfliegerlizenz (ICAO/CH) und den Flugbuchnachweisen, die ich in der Schweizvund in Sachen Funk vollständig in deutsch absolvierte, wollte ich vom DGAC in Paris den Eintrag für Deutsch in meinem EASA PPL, ausgestellt von Frankreich. Da FR keine Prüfungen oder Einträge für LPC deutsch macht, haben sie mich nach Braunschweig verwiesen. Das Ganze versandete dann in der Beamtenmühle... Der Mann sagte, das müsste klappen (ohne Prüfung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mike Rider Geschrieben 26. Juli 2021 Teilen Geschrieben 26. Juli 2021 Am 23.7.2021 um 11:39 schrieb uzit5: Darf ich dort nur auf Deutsch funken oder geht auch Englisch? Die eigentliche, interessante Frage ist ja aber noch nicht beantwortet... In der Schweiz gibt es auch Flugplätze, die gemäss Radio Facility Index AD COM/AFIS nur "Ge" sind (z.B. Bad Ragaz), auf denen aber problemlos in Englisch gefunkt werden kann. Hingegen sind Plätze wie St. Gallen lediglich mit "En" vermerkt und ich würde meine Hand ins Feuer legen, dass ich dort auch schon eine D- Maschine mit deutscher Voice hab anfliegen hören. Ist das lediglich eine Schweizer Spezialität? Wie wird das auf den "Ge" Plätzen in Deutschland gehandhabt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dierk Geschrieben 26. Juli 2021 Teilen Geschrieben 26. Juli 2021 Ich hatte mich mal vor Jahren auf einem deutschen Platz bei einem Flugleiter erkundigt (war zu Fuss dort), ob ich mit englischer Voice auf diesem GER-only Platz landen könnte (immerhin war das ein regional bekannter Platz für Sportflugzeuge mit einer gewissen touristischen Aktivität). Mir wurde dringend davon abgeraten, weil die Flugleiter grösstenteils ehrenamtliche Rentner seien, welche Englisch nur ungenügend oder gar nicht verstünden und entsprechend auf die englischen Funksprüche gar nicht antworten würden. 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beep Geschrieben 26. Juli 2021 Teilen Geschrieben 26. Juli 2021 ...In der Schweiz gibt es auch Flugplätze, die gemäss Radio Facility Index AD COM/AFIS nur "Ge" sind (z.B. Bad Ragaz), auf denen aber problemlos in Englisch gefunkt werden kann...Gem. AIC 008/2017 A (CNL AIC 003/2013 A) ist Sprechfunk in englischer Sprache auf allen Schweizer Flugplätzen zulässig, wird jedoch auf Flugplätzen, für welche nur eine Amtssprache publiziert ist, nicht jederzeit praktiziert:"Communication in English is authorised at all Swiss aerodromes, but is not always available at those aerodromes at which only an official national language is specified."https://www.skybriefing.com/documents/10156/484322/LS_Circ_2017_A_008_en.pdf/Gruss -RogerSent from my SM-F916B using Tapatalk 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mike Rider Geschrieben 27. Juli 2021 Teilen Geschrieben 27. Juli 2021 Was ähnliches aus dem AIP Germany (GEN 3.4-7, 03 DEC 2020) (ich hab's nur in SD als PDF, deshalb abgetippt): Zitat Sprechfunkverfahren (Grundlage NfL 1-2078-20) 2. Sprache (1) Der Flugfunk-Sprechfunkverkehr ist in englischer Sprache oder in der Sprache, die normalerweise von der Bodenfunkstelle verwendet wird, durchzuführen. Vorzugsweise ist in Deutschland die englische Sprache zu verwenden. Die deutsche Sprache kann verwendet werden, wenn die betreffende Frequenz dafür zugelassen ist. (2) Die englische Sprache muss auf Anforderung eines jeden Luftfahrzeuges im Verkehr mit allen Bodenfunkstellen verwendet werden können, die festgelegte Flugplätze und Strecken, die im internationalen Luftverkehr genutzt werden können, bedienen. (3) Die Angabe der im Funkverkehr mit einer bestimmten Bodenfunkstelle verwendbaren Sprachen ist Teil des Luftfahrthandbuchs (Aeronautical Information Publication) Deutschland. (4) In Notfällen kann jede Sprache verwendet werden, die von allen Beteiligten ausreichend beherrscht wird. 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MikeWhiskey Geschrieben 30. Juli 2021 Teilen Geschrieben 30. Juli 2021 (bearbeitet) Hier werden zwei verschiedene Dinge vermischt: Language Proficiency und Sprechfunkberechtigung. Du brauchst ein Sprechfunkzeugnis für die deutsche Sprache (-> BZF2, Schweizer Voice Prüfung für deutschen Sprechfunk) um auf deutsch funken zu dürfen. Der Language Proficiency Eintrag in der PPL für Deutsch an sich reicht hierfür nicht aus. Grüsse, Marcel Bearbeitet 30. Juli 2021 von MikeWhiskey Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 31. Juli 2021 Teilen Geschrieben 31. Juli 2021 Am 30.7.2021 um 11:59 schrieb MikeWhiskey: Du brauchst ein Sprechfunkzeugnis für die deutsche Sprache (-> BZF2, Schweizer Voice Prüfung für deutschen Sprechfunk) um auf deutsch funken zu dürfen. Richtig. Deutsch reden (Proficiency in Language) ist einfach, Deutsch funken etwas weniger. @Jan bietet solche Kurse an und damit fliegt man in Deutschland auf der sicheren Seite. Die Herausforderung ist einzig, im Training zu bleiben. Sich bei der Ausbildung vielleicht einen kleinen Spick schreiben für die Platzrundensprüche, den man dann für das seltene Mal in D-Land aufs Kniebrett nimmt, hilft bestimmt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Boeing707 Geschrieben 1. August 2021 Teilen Geschrieben 1. August 2021 Hi Mirko, auf welche Ge-Plätze soll es denn gehen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 5. August 2021 Teilen Geschrieben 5. August 2021 Am 1.8.2021 um 14:54 schrieb Boeing707: Hi Mirko, auf welche Ge-Plätze soll es denn gehen? @Boeing707 Thomas, ich weiss beim besten Willen nicht, wie ich die Frage beantworten soll. @uzit5 Urs ist die bessere Adresse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 5. August 2021 Teilen Geschrieben 5. August 2021 On 7/30/2021 at 11:59 AM, MikeWhiskey said: Hier werden zwei verschiedene Dinge vermischt: Language Proficiency und Sprechfunkberechtigung. Du brauchst ein Sprechfunkzeugnis für die deutsche Sprache (-> BZF2, Schweizer Voice Prüfung für deutschen Sprechfunk) um auf deutsch funken zu dürfen. Der Language Proficiency Eintrag in der PPL für Deutsch an sich reicht hierfür nicht aus. Grüsse, Marcel Es wäre an der Zeit, dass auch die Fachleute unter sich beginnen, die Dinge beim richtigen Namen zu nennen. Das FCL hat Paragraphen, die sind alle sauber durchnummeriert. Wenn man dann sagt FCL.055VFR weiss jeder Dubbel was da gemeint ist, auch wenn er in seinem FCL auf spanisch oder kanadisch nachguckt- kommt das gleiche raus. Die Franzosen haben seit der Einführung dieses "Produkts" alle Tests und Atteste konsequent so benannt- und machen meiner Meinung nach weniger Durcheinander damit. Zumal das gleiche Ding in der "gleichen" Amtssprache Deutsch in AT, DE, CH nicht garantiert (oder garantiert nicht) gleich heisst... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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