Janik Geschrieben 2. Juli 2021 Teilen Geschrieben 2. Juli 2021 (bearbeitet) Hallo zusammen Gerne möchte ich mal in die Runde fragen, wie ihr das Thema Haftpflichtversicherung seht im Bezug auf das Mieten von SEP-Flugzeugen. Soweit ich informiert bin, haben die meisten Vermieter diverse Versicherungen abgeschlossen. Doch wie sieht es aus, wenn ich einen eigenverschuldeten Schaden mache? Ich denke z.B. an folgende Szenarien: Beim Hangarieren einen anderen Flieger gestreift, Glaushaube zerkrazt -> Austausch kostet 10'000.- Propstrike bei der Landung z.B. durch hartes Aufsetzen mit anschliessendem Abprallen -> Motorschaden. Absturz des Fliegers nach einem Start oder Go Arround z.B. durch einen Stall auf niedriger Flughöhe -> Flugzeug Totalschaden. Die meisten Privathaftpflichtversicherungen scheinen Flugzeuge generell auszuschliessen. Und selbst wenn würden all diese Szenarien nach meinem Verständnis als Eigenverschulden bzw. Grobfahrlässig bezeichnet werden, was bedeuten würde, dass ich die gesamten Kosten selbst tragen müsste? Habt ihr eine Versicherung dafür? Gibt es sowas überhaupt? Oder akzeptiert ihr das Risiko einfach? Ich freue mich auf eure Antworten. Gruss Janik Bearbeitet 2. Juli 2021 von Janik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dierk Geschrieben 2. Juli 2021 Teilen Geschrieben 2. Juli 2021 (bearbeitet) Bei seriösem Charter gibt es im Regelfall eine Kombination aus CSL-Haftpflicht + Passagiersitzplatz + Kasko mit Selbstbeteiligung. D. h. ein aus dem normalem Flugbetrieb resultierender Unfall dürfte meist zu der Selbstbeteiligung führen (z.B. 5000 CHF), falls ein Schaden am Luftfahrzeug entstanden ist, dessen Ursache nicht auf den Vercharterer zurückfällt noch ausschliesslich Drittverschulden zuzuordnen wäre. Es gibt aber eine Möglichkeit, sich für den Kasko-Selbstbehalt zu versichern, die Tarife, die ich kenne sind so 200 - 300 CHF / Jahr. Was Grobfahrlässigkeit angeht, wäre es zumindest denkbar, dass die Kasko sich weigern könnte, wenn die Grobfahrlässigkeit eindeutig erwiesen ist und der Pilot z.B. mit 2,5 Promille in den Flieger gestiegen ist und diesen dann zum kompletten Abschreibefall macht sowie Drittschaden verursacht. Was in dem Fall die Haftpflicht angeht, ob auch die den Piloten in Regress nehmen kann, weiss ich nicht. Ein Drittschaden muss reguliert werden können, aber dafür wird das Privatvermögen des Piloten vielleicht nicht immer ausreichen... Der geschrottete Flieger kostet ja oft schon zwischen 100 k und 300 k. Bearbeitet 2. Juli 2021 von Dierk 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hotas Geschrieben 5. Juli 2021 Teilen Geschrieben 5. Juli 2021 (bearbeitet) Die meisten haben eine Vollkasko auf ihre Flieger abgeschlossen. Die Selbstbehalte sind aber recht hoch, bis zu 10'000 Franken. Hangarierschäden kosten etwa soviel wie Parkschäden beim Auto, also im einstelligen Tausenderbereich. Geh davon aus, dass du diese -trotz Versicherungsdeckung- aus dem eigenen Sack bezahlst. Been there, done that Bearbeitet 5. Juli 2021 von Hotas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FalconJockey Geschrieben 5. Juli 2021 Teilen Geschrieben 5. Juli 2021 Es gibt aber Möglichkeiten, den Selbstbehalt drastisch zu drücken, indem man eine Zusatzversicherung abschliesst. Ich hatte 2014 eine in Tschechien zugelassene C182 gemietet, bei der Selbstbehalt 7750 EUR betrug, was mir für meine Afrika-Fliegerei zu hoch war. Der Versicherer des Flugzeugs ermöglichte eine auf 2 Wochen (Mietdauer) begrenzte Absenkung dieses Selbstbehalts auf 1000 EUR für rund 287 EUR. Da wir über 20 Stunden fliegen würden, lohnte sich das. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
andib Geschrieben 7. Juli 2021 Teilen Geschrieben 7. Juli 2021 Hoi Janik Einen grossen Teil der normalerweise noch nicht gedeckten Risiken kannst du auch mit deiner privaten Haftpflichtversicherung und je nachdem einer kleinen Zusatzdeckung problemlos decken. Siehe hierzu beispielsweise bei der AXA die unter C2 (Seite 12) beschriebenen Leistungen, die explizit auch für Luftfahrzeuge (bis 3,5T) gelten: https://www.axa.ch/servlets/external/docstoredocument?accesscode=af4fm Beste Grüsse Andi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Janik Geschrieben 8. Juli 2021 Autor Teilen Geschrieben 8. Juli 2021 Hoi Andi Die Axa scheint tatsächlich auch Luftfahrzeuge einzuschliessen. Danke für den Tipp, das schaue ich mir genauer an! Gruss Janik Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 12. Juli 2021 Teilen Geschrieben 12. Juli 2021 Am 8.7.2021 um 09:41 schrieb Janik: Hoi Andi Die Axa scheint tatsächlich auch Luftfahrzeuge einzuschliessen. Danke für den Tipp, das schaue ich mir genauer an! Gruss Janik Dein eigenes, ja. Der Rest fällt mit "Nicht versichert sind..." weg. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SierraCharlie Geschrieben 12. Juli 2021 Teilen Geschrieben 12. Juli 2021 vor einer Stunde schrieb bleuair: Dein eigenes, ja. Der Rest fällt mit "Nicht versichert sind..." weg. Das ist eben der Trick. Ich hatte mich auch mit diesem Thema beschäftigt und meinen Versicherungsvertreter nach Möglichkeiten gefragt, wie ich den Selbstbehalt beim Mieten reduzieren könne. Er teilte mir mit, dass die AXA die einzige Versicherung wäre, die eine solche Zusatzversicherung anbiete, jedoch hatte er die Allegemeinen Versicherungsbedingungen durchgelesen und teilte mir mit, dass die meisten Schäden dann eben doch nicht gedeckt werden. Seine Meinung war, dass eine solche Versicherung in der Schweiz sich nicht lohne und man bei diesem Hobby wohl solche Selbstbehalte einkalkulieren muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hotas Geschrieben 12. Juli 2021 Teilen Geschrieben 12. Juli 2021 Finanziell lohnt sich für dich eine Versicherung nicht, sonst würde sie ja vom Versicherer nicht angeboten. Eine Versicherung macht da Sinn, wo du den Schaden nicht selber tragen könntest. Wo du potentiell ruiniert wärst. Und dort sind sie meist auch obligatorisch. 10.000.- Selbstbehalt können dir dein Konto ganz schön abräumen, aber sie ziehen dir nicht gerade den Teppich nicht unter den Füssen weg. Du wirst es verkraften. Falls man es nicht gleich auf dem Konto hat kann man sicher mit dem Geschädigten reden oder eine Ratenzahlung vereinbaren, oder eine Fristverlängerung bis zum 13. Monatslohn oder so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
andib Geschrieben 13. Juli 2021 Teilen Geschrieben 13. Juli 2021 Am 12.7.2021 um 14:36 schrieb bleuair: Dein eigenes, ja. Der Rest fällt mit "Nicht versichert sind..." weg. Kannst du ausführen, was du damit meinst? Eigentlich sind ja eben genau die z.B. per Verein gemieteten Flugzeuge eingeschlossen und dein Eigenes wäre in diesem Fall ausgeschlossen. Lasse mich aber gerne updaten. Beste Grüsse Andi 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andi W Geschrieben 13. Juli 2021 Teilen Geschrieben 13. Juli 2021 Mit der Haftpflichtversicherung habe ich mich erst kürzlich beschäftigt, da ich ein privates Flugzeug chartere, mit Selbstbehalt Fr. 10'000.00. Für mich ein zu hohes Risiko. Ich habe mich gefragt, ob es nicht eine Versicherung gibt, die den Selbstbehalt reduziert, wie wenn ich in den Ferien ein Auto miete. Durch einen Tipp bin bei der all-financel-solutions gmbh im Birrfeld fündig geworden. Sie bieten eine Kasko-Selbstbehalts Versicherung für Piloten an. Allerdings nur für Mitglieder des Aero Club Schweiz. https://www.a-f-s.ch/files/afs_data/pdf/Rahmenvertraege/Antragsformular%20Kasko-Selbstbehaltversicherung.pdf Für die Kosten von plus/minus einer Flugstunde (pro Jahr) kann das Risiko des Kasko Selbstbehalts von einem gemieteten Flugzeug versichern. Ich habe diese Versicherung abgeschlossen und hoffe, dass ich sie nie brauchen werde. Gruss Andi 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bleuair Geschrieben 5. August 2021 Teilen Geschrieben 5. August 2021 Am 13.7.2021 um 17:05 schrieb andib: Kannst du ausführen, was du damit meinst? Keine Meinung, sondern eine Verwechslung Ich habe die Privatfahrzeuge C1 mit den Mietfahrzeugen C2 verwechselt. Am 8.7.2021 um 09:41 schrieb Janik: Die Axa scheint tatsächlich auch Luftfahrzeuge einzuschliessen. Für mich gerade die wichtige Erkenntnis, es sind beides Zusatzdeckungen im Fall der AXA... :-] Am 7.7.2021 um 22:47 schrieb andib: mit deiner privaten Haftpflichtversicherung und je nachdem einer kleinen Zusatzdeckung problemlos decken Wie klein ist klein so im Regelfall?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
andib Geschrieben 5. August 2021 Teilen Geschrieben 5. August 2021 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb bleuair: Wie klein ist klein so im Regelfall?? Klein bedeutet bei der AXA in meinem Fall für 2 Personen im Haushalt ca. 50.- / Jahr. Damit gedeckt sind auch sämtliche Mietfahrzeuge in den Ferien. Du sparst dir somit je nach Vermieter ebenfalls teure Zusatzversicherungen. Bearbeitet 5. August 2021 von andib Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 5. August 2021 Teilen Geschrieben 5. August 2021 On 7/2/2021 at 12:49 PM, Janik said: Gerne möchte ich mal in die Runde fragen, wie ihr das Thema Haftpflichtversicherung seht im Bezug auf das Mieten von SEP-Flugzeugen. Soweit ich informiert bin, haben die meisten Vermieter diverse Versicherungen abgeschlossen. Doch wie sieht es aus, wenn ich einen eigenverschuldeten Schaden mache? Eine interessante Variante wird in ganz Frankreich praktiziert: Die FFA (franz. 'Aeroclub', vor 92 Jahren gegründet) ist ein Verein mit über 40'000 aktiven Einzelmitgliedern sowie über 600 Aeroclubs , (separate Mitgliedschaft), welche auch die Versicherung aller innerhalb Clubs operierenden Luftfahrzeuge üBernimmt. Das seit langem angewandte Risikoverteilungsmodell ist insofern interessant, als dass es ein Split zwischen Club und Nutzer (Clubmitglied, das den Clubflieger fliegt) darstellt- und meiner Meinung nach extrem kostengünstig ist: - Der Club bezahlt je eine Pauschale pro Flugzeug für : Haftpflichversicherung (4.5 Mio EUR / Unfall, max. 9 Mio/Jahr pro Versicherungsnehmer) sowie die Kasko (individuell je nach Finanzierungsart und Clubpolitik) Die Clubmitglieder müssen obligatorisch Mitglied beim FFA sein, was 78 EUR/Jahr kostet, wobei ein Teil dieses Beitrags an eine Kollektivversicherung geht (individuelle Unfallversicherung). - diese deckt 10'000 EUR pro Sitz / max 40 kEUR im Todes- oder Invaliditätsfall. Zudem die Bergungskosten und anderes Zeugs. - Zudem hat jedes Mitglied die Möglichkeit, eine Erhöhung abzuschliessen (A bis F; A 30'000 EUR zu 79 EUR/a bis F 300'000 zu 429 EUR/a Fazit: - Basis- Haftpflicht fürs Flugzeug ist deutlich billiger als in D, CH.. bis zu 3x tiefer - Die Kollektiv-Vertragsform, getragen durch die über 40'000 Mitglieder ergibt durch den Masseneffekt deutlich bessere Kondition beim Verandeln mit den Versicherungsbrokern. Der Verband 'verdient' mit. - schliesslich ist allen geholfen Cosy - Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
viasa Geschrieben 17. August 2021 Teilen Geschrieben 17. August 2021 Am 5.8.2021 um 19:23 schrieb cosy: Die Clubmitglieder müssen obligatorisch Mitglied beim FFA sein, was 78 EUR/Jahr kostet, wobei ein Teil dieses Beitrags an eine Kollektivversicherung geht (individuelle Unfallversicherung). - diese deckt 10'000 EUR pro Sitz / max 40 kEUR im Todes- oder Invaliditätsfall. Zudem die Bergungskosten und anderes Zeugs. - Zudem hat jedes Mitglied die Möglichkeit, eine Erhöhung abzuschliessen (A bis F; A 30'000 EUR zu 79 EUR/a bis F 300'000 zu 429 EUR/a Gemäss der EU-Verordnung 785/2004 muss jedoch die Mindestversicherungssumme bei 250'000 SZR pro Sitzplatz liegen (für nicht-kommerzielle Flugzeuge unter 2,7 Tonnen MTOM kann es Abweichungen geben, jedoch auch mindestens 100'000 SZR. Damit würde die von FFA auf 10'000 EUR pro Sitzplatz bei weitem nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. (1 SZR = ca. 1.30 CHF / 1.20 EUR) Aber im Prinzip liegst du schon richtig. Wenn ich beim Metzger einen einzelnen Hamburger kaufe, kostet mich der Stückpreis auch mehr, als wenn McDonald’s beim selben Metzger gleichmal 200'000 Stück bezieht... Damit dürfte das Flugzeug als Einzelrisiko auch Versicherungstechnisch mehr kosten, als wenn du gleich eine ganze Flotte dort versicherst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosy Geschrieben 17. August 2021 Teilen Geschrieben 17. August 2021 6 hours ago, viasa said: Gemäss der EU-Verordnung 785/2004 muss jedoch die Mindestversicherungssumme bei 250'000 SZR pro Sitzplatz liegen (für nicht-kommerzielle Flugzeuge unter 2,7 Tonnen MTOM kann es Abweichungen geben, jedoch auch mindestens 100'000 SZR. Kann es sein dass da eine Grunddeckung mit einbezogen ist, die sowieso JEDER hat? Hier in der Schweiz z.B. ist die Kranken- und Unfallversicherung gesetzlich obligatorisch. Diese schliesst auch Mitfliegen in Fluggeräten mit ein. Kann mir vorstellen, dass da nur eine fehlende Deckung ergänzt wird? Diese kooperative Versicherung scheint komfortabel zu geschäften, denn seit einigen Jahren bezahlen sie JEDEM PF - der aufgrund der METEO seinen cross-country -Flug abbricht - Die Rückreisekosten (TGV und / oder Linie) organisieren das Rückholen der Maschine bezahlen auch die Tickets der Mitreisenden, sofern nachweislich geplant war, wieder an den Startflugplatz zurückzukehren Hotelübernachtung und andere direkte Spesen Als Beweis soll anscheinend ein METAR/TAF reichen oder ein Meteodossier, das per Mail an den Verband gesendet wird, und schon klingelts in der Vereinskasse. Cosy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
acclaim Geschrieben 28. August 2023 Teilen Geschrieben 28. August 2023 (bearbeitet) Auf der suche nach einer Versicherung für gemietete Fahrzeuge (wir mieten ein Auto in Afrika, welches nur haftpflichversichert ist), bin ich bei der Axa auf folgendes gestossen (https://www.axa.ch/de/privatkunden/angebote/fahrzeug-reisen/mietwagen-carsharing-versicherung.html Mietwagenversicherung: Das Wichtigste in Kürze Für alle, die ein Auto mieten: Wir übernehmen die Kosten, wenn es Probleme mit dem Mietfahrzeug gibt. Schutz vor hohem Selbstbehalt: Der Selbstbehalt bei Schäden an Mietautos kann schnell sehr teuer werden – hier kommt unsere Versicherung zum Einsatz. Zusätzlicher Schutz: Diese Versicherung schützt Sie auch weltweit im Schadenfall bei Carsharing-Diensten, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie privat genutzten Geschäftsautos. Kostenpunkt für mich und meine Frau die ebenfalls bei einem Club mietet: ca. 130 Franken pro Jahr. - Ist ziemlich attraktiv, ausser ich verpasse da was... In der AVB steht: Versicherte Fahrzeuge Versichert sind Motorfahrzeuge bis 3.5t, gesetzlich zugelassene Anhänger solcher Fahrzeuge sowie Wasser- und Luftfahrzeuge (nachfolgend Fahrzeuge genannt), die von versicherten Personen benutzt werden und für die eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist (fehlt diese entfällt die Leistungspflicht der AXA vollständig), • die gemietet oder im Rahmen von Carsharing benutzt werden; Haushaltversicherung. AVB Ausgabe 04.2020 13 • die vom Arbeitgeber einer versicherten Person zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt und von ihr oder anderen im gleichen Haushalt lebenden Personen gelenkt werden; • die von einem Club oder einem Verein zur Verfügung gestellt werden. Der Lenker muss Club- oder Vereinsmit- glied sein oder im Auftrag des Clubs handeln. Versichert sind auch Fahrzeuge ohne gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, die vom Club oder Verein zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Nicht versichert sind • Fahrzeuge, die auf eine versicherte oder auf eine mit der versicherten Person im gleichen Haushalt lebende Person eingelöst sind; • Fahrzeuge, die im Interesse oder im Auftrag des Arbeitgebers benutzt werden oder einer beruflichen Tätigkeit dienen; • Ersatzfahrzeuge des Motorfahrzeuggewerbes und Fahrzeuge dieses Gewerbes während Probefahrten; • Fahrzeuge, die durch eine versicherte Person geleast sind; • Fahrzeuge, die auf eine Firma eingelöst sind, wenn eine versicherte Person wesentliche Anteile daran besitzt und eine leitende Position in dieser Firma inne hat; Gruss Sam Bearbeitet 28. August 2023 von acclaim 2 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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