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Wann Flugplan aufgeben in der Schweiz?


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Paintitblack85
Geschrieben

Hallo zusammen

 

ich habe eine vielleicht ganz doofe Frage aber ich werde aus meinen Theorieunterlagen nicht schlau. Wann muss ich im Voraus in der Schweiz einen Fligplan aufgeben? Laut Unterlagen wenn ich einen kontrollierten Luftraum durchfliege. Aber welche Luftäume sind da in der Schweiz gemeint? Sobald ich in die Lufträume C, D oder eine CTR einfliegen will? Also wenn ich nach Belp fliege muss ich vorgängig einen Fligplan aufgeben da ich dort in eine CTR einfliege? Sorry stehe gerade echt auf dem Schlauch. Und wie sieht es aus wenn ich in die TMA Basel oder Zürich einfliegen will?

 

Grüsse

 

Thomas

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Thomas

 

Die Frage ist berechtigt und deine Unsicherheit kommt daher, dass sowohl SERA wie auch ICAO den Ausdruck "Flight plan" für zwei unterschiedliche Anwendungen benutzen.
Siehe dazu die Definition von "Flight plan":

 

Information relative to an intended flight or portion of a flight, to be provided to air traffic services units, shall
be in the form of a flight plan.
3.3.1.2 A flight plan shall be submitted prior to operating:
a) any flight or portion thereof to be provided with air traffic control service;
b) any IFR flight within advisory airspace;
c) any flight within or into designated areas, or along designated routes, when so required by the appropriate ATS
authority to facilitate the provision of flight information, alerting and search and rescue services;
d) any flight within or into designated areas, or along designated routes, when so required by the appropriate ATS
authority to facilitate coordination with appropriate military units or with air traffic services units in adjacent States
in order to avoid the possible need for interception for the purpose of identification;
e) any flight across international borders.
Note.— The term “flight plan” is used to mean variously, full information on all items comprised in the flight plan
description, covering the whole route of a flight, or limited information required when the purpose is to obtain a clearance
for a minor portion of a flight such as to cross an airway, to take off from, or to land at a controlled aerodrome.

 

Wenn du also Flugsicherungsdienste beanspruchst, dann gibst du vorgänging auf dem Funk deine Absicht bekannt. Dies gilt dann als (abbreviated) flight plan.

Die andere Definition ist das gängige Flugplanformular, welches man vor dem Start ausfüllen und absenden kann. Diese Art von Flugplan ist vorgeschrieben für

- IFR Flüge

- VFR Flüge mit Grenzüberflug

- VFR Flüge mit Destination oder Departure LSGG

- NVFR Flüge wenn sie ausserhalb des Flugplatzbereich stattfinden.

Aufzählung ist nicht abschliessend...

Bearbeitet von HRK
Geschrieben

Ergänzende Info, falls du mal ins Ausland fliegst:

Österreich sieht das in der Praxis z. B. etwas anders und erfordert immer einen Flugplan (mit Formular), wenn du den kontrollierten Luftraum verwendest. Also z. B. auch bei Platzrundenflügen auf einem Flugplatz mit CTR. Dafür ist in Österreich die Flugplanaufgabe grundsätzlich gratis und über das Homebriefing auch auf dem Handy möglich.

 

LG Felix

Paintitblack85
Geschrieben

Vielen Dank für die raschen Antworten. Irgendwie wurde ich aus meinem BAK-Ordner da nicht richtig schlau. 

Geschrieben
1 hour ago, Paintitblack85 said:

Vielen Dank für die raschen Antworten. Irgendwie wurde ich aus meinem BAK-Ordner da nicht richtig schlau. 

Und noch etwas vereinfacht aus der Praxis:

- FLP immer aufgeben, wenn FIR Grenzen überflogen werden

-empfohlen, wenn Gebirge (Alpen) überflogen werden oder bei Flügen über Wasser, wenn doe Gleitdistanz nicht bis zum Ufer reicht.

- FVR night

 

Cosy

 

Geschrieben
Am 21.6.2021 um 21:36 schrieb fixusc:

Ergänzende Info, falls du mal ins Ausland fliegst:

Österreich sieht das in der Praxis z. B. etwas anders und erfordert immer einen Flugplan (mit Formular), wenn du den kontrollierten Luftraum verwendest.

 

Das stimmt so nicht.

Bei einem Durchflug durch ne CTR z.B. braucht man keinen "Papierflugplan".

Geschrieben

Hallo,

 

ohne auf das Thema Flugplan einzugehen (meine Zeit in der Luft ist zu lange her) eine kleine Erinnerung zum kontrollierten Luftraum:
kontrolliert ist nicht gleichbedeutend mit 'für VFR bewilligungspflichtig'. Luftraum E ist ebenfalls ein kontrollierter Luftraum.

Sollte also irgendwo etwas 'für alle Flüge in kontrolliertem Luftraum' obligatorisch sein, dann wäre das in der Schweiz überall ausser Luftraum G.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Benjamin M:

Das stimmt so nicht.

Bei einem Durchflug durch ne CTR z.B. braucht man keinen "Papierflugplan".

Kennst du dich aus mit den Österreich-spezifischen Regeln? Für mich als Schweizer ist das alles etwas verwirrend. Jedenfalls bin ich sicher, dass ich an der Segelflug-Theorieprüfung, welche ich diesen Frühling in Österreich absolviert habe, einen Fehler kassiert hätte, wenn ich so geantwortet hätte wie du hier. Das heisst aber nicht zwingend, dass deine Aussage falsch ist, sondern eher dass der Unterricht und die Prüfung bei diesem Thema irgendwie unklar und schwammig waren. Aus der Praxis weiss ich jedoch, dass in Österreich grundsätzlich viel häufiger mit Flugplan geflogen wird als in der Schweiz, auch Inland und am Tag. Beim Motorflug eigentlich so gut wie immer, ausser bei Lokalflügen auf unkontrollierten Plätzen.

Geschrieben

Also mein "Wissen" bezieht sich auf ca. 10 Jahre praktisches VFR-Fliegen in Österreich, was auch viele Crossings in Linz, Graz, Innsbruck und Salzburg beinhaltet. Ich fliege da so gut wie immer ohne gefilten Flugplan.

Ich habe es von Anfang an (mangels anderer Informationen) so gemacht, wie ich es aus D kannte - reinrufen, Absichten bekannt geben, durchfliegen.

Gab auch nie irgendeine Nachfrage o.ä. seitens ATC.

 

Vor ettlichen Jahren hab ich mir hier im Flightforum mal nen "Anschiss" von jemandem abgeholt, der es besser wusste.

Das/derjenige war aber komplett auf LOWW bezogen und hatte auch andere Hintergründe, als irgendwelche Vorschriften (ATC-Planung etc.)

 

Ob beim Motorflug "so gut wie immer" mit Flugplan geflogen wird, glaube ich auch nicht. Hält sich ungefähr die Waage, würde ich mal sagen. Vielleicht könnte da jemand von Wien-FIS mit genaueren Zahlen helfen.

Geschrieben
6 hours ago, Benjamin M said:

Ich habe es von Anfang an (mangels anderer Informationen) so gemacht, wie ich es aus D kannte - reinrufen, Absichten bekannt geben, durchfliegen.

Gab auch nie irgendeine Nachfrage o.ä. seitens ATC.

ohne jetzt alle Umstände /Hintergründe zu kennen,:

Es könnte auch sein, dass dies mit diesem Aspekt zu tun hat:

Die folgende Zeile gilt nur für CH-FR VFR:

Vor Jahren konnte man , airborne, die info-Frequenz anrufen und dann mit der vollständigen Meldung quasi in real time einen Flugplan generieren. Das bedeutete, dass der Controller direkt die Daten in sein System erfasste. Man merkte dies daran, dass in etwa die Felder eines FLP-Formulars gefragt wurden.

 

Dies ist nun (leider) vorbei.. 1 Jahr vor Corona wollte ich dies machen und es wurde verweigert, mit dem Hinweis, dass der FLP mit FIR crossing nur noch am Boden erzeugt werden könne- oder am Handy - mit Vorlauf.

cosy

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb cosy:

ohne jetzt alle Umstände /Hintergründe zu kennen,:

Es könnte auch sein, dass dies mit diesem Aspekt zu tun hat:

Die folgende Zeile gilt nur für CH-FR VFR:

Vor Jahren konnte man , airborne, die info-Frequenz anrufen und dann mit der vollständigen Meldung quasi in real time einen Flugplan generieren. Das bedeutete, dass der Controller direkt die Daten in sein System erfasste. Man merkte dies daran, dass in etwa die Felder eines FLP-Formulars gefragt wurden.

 

Dies ist nun (leider) vorbei.. 1 Jahr vor Corona wollte ich dies machen und es wurde verweigert, mit dem Hinweis, dass der FLP mit FIR crossing nur noch am Boden erzeugt werden könne- oder am Handy - mit Vorlauf.

cosy

Das hat eher zolltechnische Gründe, dass man crossborder FPL nicht mehr kurzfristig via Info filen kann.

Kleine Anmerkung noch: Entscheidend ob man ein FPL ausfüllen muss ist eben die Landesgrenze und nicht die FIR Grenzen. Zwar ist das on 98% der Fälle deckungsgleich, aber gibt eben auch Ausnahmen. Beispielsweise Süddeutscher Luftraum TMA ZRH

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