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LBA Medical Class 2 / LAPL in der Schweiz


ciroq

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Hallo Zusammen

 

Ich habe ein deutsches Medical Class 2/LAPL vom LBA (Erstaustellung)

Leider haben sich die Umstände bei mir geändert und ich möchte meine LAPL in der Schweiz fortführen.

 

Weiss jemand oder hat sogar jemand damit Erfahrung gemacht, ob das vorhandene Medical vom BAZL anerkannt wird, oder muss ich hier alles nochmal machen ?

 

Ich dachte da es EASA ist müsste das doch auch in der Schweiz anerkannt werden.

 

Liebe Grüsse

Julien

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Hallo Julien,

 

ich würde dafür direkt beim BAZL anfragen. Am besten per E-Mail, damit Du eine etwaige Antwort schriftlich hast. Ansonsten mal die Dokumentendatenbank des BAZL durchschauen.

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Also, beim BAZL hab ich (noch) nicht angefragt aber die Flugschule meinte heute dass das kein Problem ist.

 

Grüsse Julien

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Flugschulen sind auch nicht allwissend. Eine wirklich gültige Aussage findest Du nur in den offiziellen Dokumenten des BAZL, darauf sollte man Dich verweisen.

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Bin auf dein Hinweis nochmal auf die Suche gegangen und bin beim BAZL auch fündig geworden.

Sagen wir mal so, die Flugschule hatte nicht unrecht, aber vergessen zu erwähnen das man dazu einen Antrag stellen muss beim BAZL.

 

Für alle die es interessiert, so geht das:

 

spacer.png
 

Quelle:

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/fachleute/ausbildung-und-lizenzen/flugmedizinischer-dienst.html

 

 

Danke für die „kritische“ Hinterfragung, evtl. hilft dieser Beitrag ja anderen in Zukunft 😊


 

Gruss Julien


 

 

 

 

 


 

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Noch ein kleiner Nachtrag zum ganzen:

 

Ich habe heute ein Telefonat mit dem Flugmedizinischen Dienst des BAZL für meinen spezifischen Fall kann das ganze vereinfacht abgewickelt werden, da ich noch keine PPL Lizenz habe.

 

Ihr müsst dem Flugmedizinischen Dienst einfach die Dokumente die der EASA Flugarzt erstellt/ausgefüllt hat zustellen, dann wird, nach Prüfung, ein schweizer Medical ausgestellt.

 

Übrigens, man könnte auch einen LBA Prüfungsflug hier in der Schweiz machen, vorausgesetzt das LBA akzeptiert den schweizer Experten.

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vor 3 Stunden schrieb ciroq:

Übrigens, man könnte auch einen LBA Prüfungsflug hier in der Schweiz machen, vorausgesetzt das LBA akzeptiert den schweizer Experten.

Ich mache das immer in der umgekehrten Konstellation: Mein deutscher Experte muss sich beim BAZL registrieren und den Prüfungstermin eintragen bzw. beantragen. An diesem wird dann der Flug durchgeführt und die geforderten Papiere nach Bern geschickt.

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  • 4 Monate später...
On 5/26/2021 at 3:38 PM, FalconJockey said:

Ich mache das immer in der umgekehrten Konstellation: Mein deutscher Experte muss sich beim BAZL registrieren und den Prüfungstermin eintragen bzw. beantragen. An diesem wird dann der Flug durchgeführt und die geforderten Papiere nach Bern geschickt.

Hallo zusammen,

 

auch ich stecke derzeit in einer ähnlichen Situation. Ich möchte mit meinem deutschen Medical meine praktische PPL Ausbildung in der Schweiz machen.

Vom BAZL wurde uns bereits bestätigt was weiter oben steht: Entweder Medical auf die Schweiz umschreiben (langwierig) oder eben einen deutschen Prüfer bzw. anerkannten Schweizer Prüfer. Wir zielen momentan auf letzteres, aber wie ist da der genaue Ablauf?

 

Meine Flugschule hat nun dem RP in Baden-Württemberg geschrieben um weitere Infos hinsichtlich des Vorgehens zu erlangen und sich 100% abzusichern, bevor wir mit der Ausbildung starten. Das ist nun schon über 4 Wochen her ohne Antwort und auch telefonisch konnte man mir  letzte Woche nicht weiter helfen. Auch in Hessen konnte man mir nicht direkt sagen wie es konkret abläuft. Mein Wohnort ist ja auch in keinem der Bundesländer sondern in der Schweiz. Welches Bundesland ist dann beispielsweise zuständig für die Zuteilung eines deutschen Prüfers für den Prüfungsflug in der Schweiz? 

 

Da wir momentan nicht weiter kommen und ich nicht weitere Wochen warten möchte bis man dann ggf. nur hört, dass einem nicht weitergeholfen werden kann, vielleicht habt ihr weitere Informationen wie das alles konkret läuft, vor allem @FalconJockey?

 

Danke für die Hilfe!

Alex

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3 hours ago, Alex M. said:

Da wir momentan nicht weiter kommen und ich nicht weitere Wochen warten möchte bis man dann ggf. nur hört, dass einem nicht weitergeholfen werden kann, vielleicht habt ihr weitere Informationen wie das alles konkret läuft, vor allem @FalconJockey?

Mein spontaner Gedanke:

Vielleicht könntest Du ja eine grenznahe Flugschule anrufen, die haben unter Umständen Erfahrung in dieser Konstellation.

Ich hatte mal meinen Instruktorflug für die Verlängerung der Klassenberechtigung SEP verpasst (beruflich), und war dann auf dem letzten Drücker.

Da ich ein PPL, ausgestellt vom französischen Staat habe - aber natürlich nach den gleichen (FCL) Regeln wie überall in Europa, war es nur notwendig, dass mein Schweizer FI die entsprechende Registrierung im französischen System hat (SIGEBEL). Da gieng ich zur Flugschule Basel und machte den Flug in der letzten Woche der Gültigkeit. Die Verlängerung war ein Un-Event. 

Da diese Flugschule sowohl in "französisch" schult wie auch in "Schweizerisch", war das Ganze total easy.

Beim Medical ist es ja so, dass das nur national geregelt ist betr. Vertrauensärzte. Darum ist es für mich eminent, dass ich seit vielen Jahren nach FR gehe um die Routineuntersuchung machen zu lassen. Aber auch da haben solche "Grenzflugschulen" ihre einschlägige Erfahrung!

 

Cosy

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M.E. ist @Alex M. schon auf dem richtigen Pfad: Medical in Deutschland, und die Lizenz soll ebenfalls aus Deutschland kommen -> zuständiger EASA-Mitgliedsstaat ist Deutschland (state of issue). Die deutsche Behörde muss informiert werden+zustimmen, dass die gesamte Ausbildung in einem anderen EASA Staat absolviert wird, und verlangt wahrscheinlich gewisse Unterlagen (ATO/DTO der Flugschule o.ä.). Da im Moment Dein einziges offizielles Dokument Dein deutsches Medical ist, würde ich dasjenige Bundesland kontaktieren, das dein Medical ausgestellt hat (welche Unterlagen werden vor Beginn der Ausbildung/am Schluss der Ausbildung benötigt). Die Frage nach dem Prüfer ist m.E. zurzeit eher zweitrangig (kommt ja erst am Schluss der Ausbildung), aber das könnt ihr ja ebenfalls fragen (z.B. kann der Prüfungsflug mit LBA Prüfer in der Schweiz auf Deiner homebase absolviert werden). Mein Eindruck ist dass es auf den grenznahen deutschen Flugplätzen genügend Prüfer gibt, die sowohl beim LBA als auch beim BAZL akkreditiert sind. Sehe da insofern kein Problem.

 

EDIT: revidierte Meinung weiter unten

Bearbeitet von ArminZ
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Danke für die hilfreichen Antworten.

Ich habe bereits der Landesbehörde geschrieben, wo mein Medical ausgestellt wurde.

Als Antwort habe ich nun erhalten, dass man sich dazu entschieden hat NICHT zuständig zu sein, da mein Wohnsitz in der Schweiz liegt und ich mich daher an die Schweizer Behörden wenden soll.

 

Im Prinzip ist genau das eingetreten, womit ich gerechnet habe. Es ist mal wieder niemand zuständig und nur wenige kennen die entsprechenden Regularien.

 

Auf der Homepage habe ich nun verschiedene Formulare gefunden, von Bewerberregistrierung vor der Ausbildung bis hin zur Prüfungsmeldung. Die zur Prüfungsmeldung notwendigen Dokumente (ZÜP etc.) liegen mir alle vor und sollten kein Problem sein, wenn es soweit ist.

Allerdings stelle ich mir die Frage was passiert, wenn die Schweizer ATO mich nach Abschluss der Ausbildung für eine Prüfung bei der deutschen Behörde (egal welches Bundesland) meldet und ob das, dass richtige Vorgehen ist. Das Risiko, dass man das ablehnt und wieder keiner weiß wie es läuft erscheint mir hier doch relativ auch.

 

In meiner Flugschule hält man das Risiko auch für klein, da wir alle EASA sind. Lediglich die Prüfungsformalitäten bleiben als Risiko - was sich jetzt nun bestätigt hat, weil sich das erste Bundesland schon mal nicht zuständig fühlt.

 

Ich bin überfragt wie es nun weitergehen soll..

 

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Hallo Alex, hab die ne PM geschickt.

Da deine gesamte Ausbildung in der Schweiz stattfinden würde, und Du keine weitere von Deutschland ausgestellte EASA Lizenz hast (und keine in Deutschland begonnene Flugausbildung), wäre wohl die Schweiz für die Ausbildung zuständig (was wohl auch der Standpunkt der deutschen Behörden ist). Damit verbunden wohl Transfer des Medicals in die Schweiz, Ausbildung bei Schweizer ATO/DTO, Prüfungsflug mit Schweizer Prüfer.

Bearbeitet von ArminZ
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  • 4 Monate später...

Hallo zusammen,

 

ich klinke mich mal in diesen recht ähnlichen Thread ein und wollte fragen, ob jemand mit meiner Situation Erfahrungen hat. Mit dem BAZL bin ich bereits in Kontakt, aber vielleicht gibt es hier ja Erfahrungswerte oder Tips.

 

Ich wohne in der Schweiz und habe eine deutsche Part-FCL Segelfluglizenz SPL und ein 2020 abgelaufenes deutsches Medical Class 2. Jetzt möchte ich in der Schweiz wieder aktiv fliegen und dementsprechend meine Dokumente hierher transferieren. Für die SPL habe ich den SOLI Transfer angestossen, alles kein Problem und freundliche Leute beim BAZL.

 

Aber wie transferiere ich ein Medical von DE nach CH? Im Ablaufschema beim BAZL und LBA steht, dass ich ein abgelaufenes Medical zuerst bei meinem aktuellen SOLI (Deutschland) erneuern muss. Das BAZL schreibt, dass ich nicht einfach in der Schweiz eine neue Erstuntersuchung machen darf, weil mein altes Medical noch keine 5 Jahre abgelaufen ist.

Also habe ich mir gedacht, dass ich zum AME und Augenarzt in der Schweiz gehe und die die Untersuchung in den Formularen des LBA dokumentieren und dort hin senden. Ist ja EASA. Laut dem Augenarzt Routine, den AME frage ich gleich morgen. Damit könnte das LBA mein deutsches Medical reaktivieren.

Aber wie transferiere ich es dann? Das LBA schreibt, man solle sich an die Schweiz wenden. Das BAZL veröffentlicht aber nur ein Formular für den SOLI Transfer VON der Schweiz in ein anderes Land. Ist das hier beschriebene Problem noch immer akut und das LBA mauert? https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2017-10-02/LBA_Referat_L5

 

Könnt ihr mir bitte sagen, ob ich da einen Denkfehler mache, bevor ich Monate meiner Zeit und Nerven investiere? Mir ist es völlig egal, ob ich eine Erstuntersuchung komplett neu machen muss. Ich würde aber alle Untersuchungen aus Zeitgründen lieber in der Schweiz machen, weil ich sonst unnötig Urlaubstage nehmen muss, um jeweils nach Deutschland zum Augengutachter und AME reisen zu müssen.

 

Danke und Gruss

Kai

 

 

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