Gast Geschrieben 8. April 2021 Teilen Geschrieben 8. April 2021 (bearbeitet) Am 9.2.2021 habe ich einen B737 Throttle TQ RSP Vers.2 für 1200 € gebraucht über ein Forum gekauft. Die Bezahlung wurde über PayPal abgewickelt (auch in der falschen Sicherheit wenn etwas nicht in Ordnung wäre, würde der Käuferschutz greifen..). Der TQ wurde über DHL versandt. Es wurde eine Transportversicherung vom Verkäufer abgeschlossen und DHL verlangte noch zusätzlich Sperrgut-Aufschlag weil es sich um eine Holzkiste handelte. Der TQ kam beschädigt bei mir an. DHL bestätigt den Schaden (nicht im Detail) und verweigert die Bezahlung weil die Verrpackung unzweckgemäss gewesen sei. Der Verkäufer meint das Transportrisiko liege beim Käufer. PayPal verlangt von mir nun einen Bestätigung des Totalschadens oder ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur ansonsten würde der Fall zu Gunsten des Verkäfufers geschlossen. Die Firma RSP (Revolution SimProducts) gibt es schon seit über 8 Jahren nicht mehr. Ein ausgewiesener Schadensbegutachter kostet zwischen 2000-3000 CHF. Das ist illusorisch... Andere Idee? Bernd Bearbeitet 8. April 2021 von Venturi-Sim Bilder Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SierraCharlie Geschrieben 8. April 2021 Teilen Geschrieben 8. April 2021 Hallo Bernd, Mit dem Käuferschutz von PayPal habe ich bisher noch keine Erfahrungen gemacht, jedoch kann ich aus Sicht des OR sagen, dass das Throttle aufgrund des gebrauchten Charakters eine Speziesware ist. Somit geht gemäss Art. 185 bereits beim Abschluss des Vertrags die Gefahrtragung auf dich als Käufer über. Zitat Art. 185 1 Sofern nicht besondere Verhältnisse oder Verabredungen eine Ausnahme begründen, gehen Nutzen und Gefahr der Sache mit dem Abschlusse des Vertrages auf den Erwerber über. 2 Ist die veräusserte Sache nur der Gattung nach bestimmt, so muss sie überdies ausgeschieden und, wenn sie versendet werden soll, zur Versendung abgegeben sein. 3 Bei Verträgen, die unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen sind, gehen Nutzen und Gefahr der veräusserten Sache erst mit dem Eintritte der Bedingung auf den Erwerber über. Deshalb würde ich definitiv den Schaden bestätigen resp. beziffern lassen, denn Paypal bietet dir jetzt eine Möglichkeit den Schaden abzuwälzen. Schreibt dir PayPal vor, dass es ein ausgewiesener Schadensbegutachter sein muss? Evtl. kannst du es in eine Werkstatt bringen und lediglich einen Kostenvoranschlag machen lassen? So haben wir es auch schon mit beschäidgtem Gepäck gemacht, wenn es nach einem Flug einen Schadenfall gab. LG Chris 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 8. April 2021 Teilen Geschrieben 8. April 2021 Vielen Dank für die. Hinweise. Ich habe eine elektromechanische Werkstatt in der Umgebung. Denen werde ich das Trümmerteil vorstellen. Bernd Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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