Gast novo Geschrieben 8. März 2003 Teilen Geschrieben 8. März 2003 Hallo zusammen, ich habe eine Frage bezueglich auslaendischer Ratings und SignOff's. Ich habe eine britische JAA-PPL, welche ja von der Schweiz anerkannt wird. 1) Wird auch das britische NightRating fuer Night-VFR anerkannt oder muss bestimmte Vorraussetzungen (min. Hours) erfuellen? 2) Ich habe in 10h auf einer PA28R-200 mein FAA-ComplexSignOff gemacht (damit ich in den USA Complex mieten kann). Kann ich damit auch in der Schweiz ComplexAircraft mieten (die JAA unterscheidet bei der PPL ja nicht, aber die Versicherungen fordern das SignOff soweit ich weiss...)? Vielen Dank und guten Flug... Christian Novosel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 8. März 2003 Teilen Geschrieben 8. März 2003 Christian Willkommen bei uns im Forum. Ich kann leider nicht versprechen, dass immer alle Fragen durch unsere User beantwortet werden können. Hier aber ein erster Versuch von mir. 1. Da Du ja einen JAA Ausweis hast, gehe ich davon aus, dass er vollumfänglich auch bei uns gilt. Night VFR inkliusive. 2. Ein Complex Aircraft Indorsement kenne wir hierzulande nicht. Mit einem JAA Single Piston Enghine Ausweis kann man daher vom Gesetz her alles bis 5700kg fliegen, ausser Piper Malibu. Jeder Vermieter wird aber von Dir den Nachweis verlangen, dass Du Dich mit dem Gerät, das er vermietet, auskennst. Also eine Einweisung oder zumindest einige Stunden auf einem bestimmten Typ gemacht hast. Ein darüber hienaus zusätzlicher Checkflug seiner Kunden wird von einem kommerzielle Vercharterer meines Wissens sogar vom BAZL verlangt. Dass Versicherungen ein Endorsement fordern, habe ich noch nie gehört. Es wird da bei einer Kasko mehr nach, wieviele Piloten das Gerät fliegen, nach Ausweisstufe und der Gesamtflugerfahrung des "schlechtesten" Piloten gefragt. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ursmunger Geschrieben 8. März 2003 Teilen Geschrieben 8. März 2003 Frage an Hans: was ist bei der Malibu so speziell dass sie eine Ausnahme bildet??? Und: soweit ich das Ganze verstanden habe ist das Rating (z.B. SEP) eine Nachweis, dass man eine Ausbildung gemacht hat, mit der man alle Flugzeuge innerhalb des Ratings (hier einmotorige Flugzeuge, die von EINEM Piloten geflogen werden dürfen) kann. Um dann aber einen spezifischen Typen pilotieren zu können wird auch noch immer per Gesetz eine Einweisung auf das Flugzeugmuster verlangt. Dabei ist aber 'Muster' ein Graubereich: Ich weiss, dass das BAZL z.B. ein Auge zudrückt und Piper Warrior/Archer/Dakota in die gleiche Kiste schmeisst (obwohl Dakota zusätzlich eine Einweisung auf Verstellpropeller benötigt). Also ein Beispiel: Sagen wir, Du hast auf einem Piper Warrior Deine Lizenz gemacht, danach bist Du mit einer Mooney (Einziehfahrwerk, Verstellpropeller) geflogen. Nun möchtest Du mit einer Dakota (Verstellpropeller) fliegen. Da Du schon die Piper Cherokee-Einweisung hast und auch einen Typen mit Verstellpropeller geflogen hast darfst Du die Dakota nach Gesetz ohne Einweisung fliegen. Ein Vermieter wird aber trotzdem einen Checkflug verlangen. Oder habe ich da, was das gesetzliche angeht, etwas falsch verstanden??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 8. März 2003 Teilen Geschrieben 8. März 2003 Gmäss JAR-FCL Mail 2002 gilt: • Bei der Einführung von JAR-FCL 1 wurde der Malibu PA46 ein eigenständiges Type Rating (Musterberechtigung) • Erneuerung der Musterberechtigung PA46 (Revalidation) – Für die Erneuerung dieser Berechtigung sind die Bedingungen gemäss JARFCL 1.245 (a) und (b) anzuwenden (Bestehen eines Proficiency Checks) Der ganze Text unter: http://www.aviation.admin.ch/d/them...clmail0201d.pdf Klar bei der Malibu ist es ein Typrating (keine Einweisung), muss ja ein "Saubock" sein. :confused: Doch, die Einweisungspflicht per Gesetzt auf jedes andere Flugzeug müsste mir allerdings erst noch jemand zeigen. SEP = SEP, so meine ich. Dass es Sinn macht sich auf neue Typen unter kundiger Anleitung einweisen zu lassen, bestreite ich natürlich nicht, doch ein gesetzliches MUSS dafür, das konnte ich bisher nirgends finden. Aber wir haben ja Fluglehrer unter uns, die sowas wissen müssten. Also meldet Euch bitte! Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 9. März 2003 Teilen Geschrieben 9. März 2003 Also Leute Kommando zurück! Ich habe mich selber auf die Suche gemacht im JAA Regulationstschungel. Offensichtlich verlangt JAR-FCL1 doch ein sog differences training oder familiarisation training von einfachen SEPs zu solchen mit Verstellpropellern oder Einziehfahrwerk. Daneben auch noch eine Einweisung bei Flugzeugen mit Druckkabinen und/oder Turboladern. Und man staune, eine Einweisungspflicht auf Heckrädler, aber offenbar nicht eine solche auf Bugrad, wenn zunächst mit Heckrad geschult wurde. Alles zu finden unter: http://www.jaa.nl/section1/jars/42/20/422078/422078.pdf Seite 88 Das genaue Vorgehen und wie die Einweisungen dokumentiert werden müssen, habe ich nicht gefunden. Einmal mehr muss ich feststellen, dass mit der Papierschwemme die Sache keineswegs übersichtlicher geworden ist. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast novo Geschrieben 9. März 2003 Teilen Geschrieben 9. März 2003 Hi zusammen, erstmal danke fuer den herzlichen Empfang im Forum und die schnellen Antworten! Nun hoffe ich mal, dass mein FAA Complex SignOff von der JAA als "differences training" bzw. "familiarisation training" anerkannt wird. Muss ich denn der JAA den SignOff Eintrag zuschicken, damit das offiziell als training anerkannt wird oder darf der Verleiher das sogar selbst anerkennen? Immerhin war das Ganze ja nur damit ich die Unterschiede zwischen "normalen" und Verstellpropeller/Einziehfahrwerk SEP verstehe (und kein GearUp produziere :) ), was ja auch der Sinn des "trainings" ist. Vielleicht liest ja auch ein Fluglehrer oder Verleiher mit, der sich mit solchen trainings auskennt. Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 9. März 2003 Teilen Geschrieben 9. März 2003 Ich denke, dass Deine Einträge im Flugbuch dem Vermieter genügen müssen. Wir Schweizer Lizenzierte haben ja nun auch keine Verstellprop und Einziehfahrfwerks Einträge mehr in den Lizenzen. Den Checkflug gibts sowieso. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
teedoubleyou Geschrieben 9. März 2003 Teilen Geschrieben 9. März 2003 Hallo zusammen Noch eine kleine Ergänzung zum Posting von Hans: Stunden mit der Malibu dürfen zur erhaltung des SEP Ratings angerechnet werden, jedoch nicht umgekehrt. Und noch was zum Thema Lizenzen: Wasserpfützenratings können in Como verlängert werden und werden in der Schweiz anerkannt. Gruss Tom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Hans Fuchs Geschrieben 10. März 2003 Teilen Geschrieben 10. März 2003 Original geschrieben von teedoubleyou Und noch was zum Thema Lizenzen: Wasserpfützenratings können in Como verlängert werden und werden in der Schweiz anerkannt. Jein, da gibt es noch einigen Interpretationsbedarf. Ich habe da nämlich einen weiteren ziemlich uneindeutigen Papiertiger zum Thema vom BAZL erhalten. Ich werde mich an der GV der SPAS, Schweizer Wasserflugverein, am 21. 03. im Birrfeld versuchen kundig zu machen und hier darüber berichten. Selbstverständlich sind weitere Interssenten an der GV willkommen, und gegen ein neues Mitglied wird wohl kaum einer etwas einzuwenden haben. Hans Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
teedoubleyou Geschrieben 10. März 2003 Teilen Geschrieben 10. März 2003 Hallo Hans Gemäss Stv. Leiter Lizenzwesen (mir fällt der Name nicht ein) sollte dies aber möglich sein. Naja, dann bin ich mal gespannt was du zu hören bekommst. Gruss Tom Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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