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Skyguide - Pensionsalter anhebung auf 60


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Geschrieben (bearbeitet)

Hoi!

 

ich beginne heuer oder mit 2022 mit meinem ATC Training bei Skyguide. Gestern hatte ich mit einem anderen zukünftigen Trainee die Diskussion bzgl. dem Pensionsalter welches ja warscheinlich von 56 auf 60 Jahre erhöht wird. Wir fragten uns, ob wenn wir heuer oder nächstes Jahr den Ausbildungsvertrag unterschreiben und dann zb. 2023 das Pensionsalter auf 60 Jahre angehoben wird, gilt für uns dann noch 56 oder schon 60 Jahre?

Grundsätzlich ist es uns egal, nachdem wir vermutlich die Arbeit lieben werden ;) Rein aus Interesse wüssten wir es gerne ob es dann für alle ATCO gilt oder nur für neue Mitarbeiter, ....

 

Lieben Gruss, Leo!

Bearbeitet von ATC_Leo
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb ATC_Leo:

 

... Wir fragten uns, ob wenn wir heuer oder nächstes Jahr den Ausbildungsvertrag unterschreiben und dann zb. 2023 das Pensionsalter auf 60 Jahre angehoben wird, gilt für uns dann noch 56 oder schon 60 Jahre?...

 

 

Hallo, 

das solltest du deinen Arbeitgeber fragen, denn der sollte das wissen. Es sollte aber bei Vertragsunterzeichnung die dann (noch) gültige Regelung zutreffen.

Du solltest auch zwischen den Begriffen Pension, Rente und Vorruhestand unterscheiden. In die Rente (meinst du das?) gehen wir ganz normal wie jeder andere auch. In den sog. Vorruhestand geht man früher und ist abhängig von der Qualifikation im operativen ATC-Business. Der schwankt zumindest bei der DFS zwischen dem 55. und 59. Lebensjahr. Ab dem Zeitpunkt bezieht man die Übergangsversorgung von 70% des letzten Gehalts bis zu eigentlichen Rente mit z.B. 67. 

Allerdings sollte sich bis zu deinem/r Vorruhestand, Pension, Rente oder was auch immer noch so einiges ändern, wenn du noch nicht einmal deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast. Da liegen ja noch mindestens 30 Jahre dazwischen 😉

 

VG Thomas (noch max. 4 Jahre, 8 Monate...)

 

Geschrieben (bearbeitet)
9 minutes ago, Boeing707 said:

Du solltest auch zwischen den Begriffen Pension, Rente und Vorruhestand unterscheiden.

 

 

Vielen Dank, gut zu wissen! Dh. wenn ich das richtig verstanden habe, dann unterschreibe ich zuerst einen Ausbildungsvertrag und dann nach ca. 2 Jahren, nach der Ausbildung, erst den richtigen Arbeitsvertrag mit den finalen Konditionen etc.?

 

9 minutes ago, Boeing707 said:

das solltest du deinen Arbeitgeber fragen, denn der sollte das wissen.

 

 

Wir wollten es rein aus Interesse wissen ... ist nicht so wichtig, dass ich deswegen Skyguide auf die Nerven gehen möchte. 😉 1. ist es eh unwichtig wann man in Pension/Rente oder was auch immer geht und 2. wie du sagst, ändert sich in den nächsten 30 Jahren warsch. noch so viel.

Bearbeitet von ATC_Leo
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb ATC_Leo:

und 2. wie du sagst, ändert sich in den nächsten 30 Jahren warsch. noch so viel.

 

so ist es. 

 

Was du aber tun kannst, und in jungen Jahren irrelevant erscheint, je älter du aber wirst, umso wichtiger wird's: deine Vorsorge entsprechend aufsetzen (Stichwort 3. Säule oder auch Einzahlung in eine Lebensversicherung). 

 

Der genannte sog. Vorruhestand heisst in der CH Frühpensionierung und ist Grundsätzlich ab 58 Jahre möglich. In der CH hängt das von deiner Äufnung in der PK (Pensionskasse, 2. Säule) ab, ob du dir das leisten kannst oder nicht, allenfalls die Firma (oder eure Industrie?) Einschübe macht, weil insb. in den letzten Berufsjahren grosse Summen ansonsten fehlen. Die Rente (1. Säule, in der CH AHV) gibt es so oder so erst ab 65.

 

Viel Spass an deinem neuen Job!

Bearbeitet von Gulfstream
Geschrieben

Hallo Leo?

wann und inwiefern das Pensionsalter bei uns angehoben wir ist noch offen. Momentan hat die Firma vom Bund auferlegt bekommen, in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ein Projekt auszuarbeiten, um das Pensionsalter auf mindestens! 60 anzuheben.

 

Über die pro- und kontra-Argumente fange ich jetzt nicht an zu diskutieren, sicher ist aber, dass bei einer Erhöhung die Anzahl von Fluglotsen, die es 'nicht mehr packen' und somit anders beschäftigt werden müssen zunehmen wird. Dafür muss ein Karriereplan mit Alternativen erarbeitet werden.

 

Sicher ist, dass diese Erhöhung auch Mitarbeiter betreffen wird, welche schon einen Arbeitsvertrag haben - evtl. gibt es eine Übergangslösung, für jene, die schon auf die 56 zugehen. An Deiner Stelle würde ich also nicht mit 56 planen ;-).

 

Anders als bei der DFS gehen wir tatsächlich momentan mit 56 offiziell in Rente - Frühpensionierung ist auch vorher möglich. Bei der Pensionskasse ist keine übergangsrente geplant, ab 56 wird im Normalfall eine immer gleichbleibende Rente ausgezahlt. Es gibt die Möglichkeit, freiwillig eine überbrückungsrente bis zum AHV-Alter zu erhalten, natürlich bewirkt das eine Reduktion der 'normalen' Rente.

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Geschrieben (bearbeitet)

Danke für die aufklärenden Antworten! 🙂 

Bearbeitet von ATC_Leo

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