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PCR-Test nur für Einreise per Flugzeug


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Übrigens zeigt sich Deutschland bei diesem Thema "vernünftiger", da ein Test nur verlangt wird, wenn die Einreise mit dem Flugzeug mittels eines Beförderers erfolgt. 

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/BAnz_AT_12.05.2021_V1.pdf

 

Zitat

Beförderer
ein Unternehmen, das Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Flug- oder Schiffsverkehr in die
Bundesrepublik Deutschland befördert,

 

Zitat

§ 5
Nachweispflicht
(1) Über einen Testnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis müssen Personen, die das
sechste Lebensjahr vollendet haben, bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in folgenden Fällen verfügen:


1. wenn sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der
Einreise als Hochinzidenzgebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben,


2. wenn sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der
Einreise als Virusvariantengebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, oder
3. wenn sie unter Inanspruchnahme eines Beförderers in die Bundesrepublik Deutschland auf dem Luftweg einreisen.

 

Der "Witz" ist nun, dass man als Privatpilot aus der Schweiz für die Einreise nach Deutschland keinen PCR Test braucht, weil die Schweiz kein Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet (nur Risikogebiet) ist, für den Rückflug in die Schweiz jedoch ein Test fällig wird, dies obwohl die Inzidenz in Deutschland aktuell 35 ist, während sie in der Schweiz noch bei 85 liegt.

 

Man hält sich also im Ausland in einem Gebiet auf mit niedrigerem Ansteckungsrisiko als in der Schweiz, und benötigt dennoch für die Rückreise einen Test. Das macht keinen Sinn. 

 

Bearbeitet von Dierk
link
Geschrieben (bearbeitet)

Also ich hab letztens mit zwei Piloten gesprochen, die während der letzten Monaten regelmässig zwischen Schweiz und Deutschland geflogen sind. Laut denen ist das BAZL falsch informiert und ist ein PCR-test gar nicht notwendig. Sie behaupten jedenfalls jeweils so damit durchgekommen zu sein, da die Grenzwache meint, bei Privatflieger gelten diesselbe Regeln wie bei sonstige private Verkehrsmitteln. Man kann als Privatflieger nichtmals das Onlineformular als "Flug" deklarieren, da dafür Beförderer, Flugnummer und Sitzplatz benötigt werden.

 

Wie es auch sei: Mit vollständige Impfung entfällt die PCR-Testpflicht neu seit dem 31. Mai ohnehin und/oder wenn man als genesen gilt.

Bearbeitet von E-A
Geschrieben
2 hours ago, E-A said:

ist ein PCR-test gar nicht notwendig.

Wenn man die NOTAMS durchliest, kann man den Text so auffassen, dass dies nur für kommmerziellen Verkehr gilt, wobei dabei die Crew explizit von der Testpflicht ausgenommen ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich war am Freitag in Straubinge ab Altenrhein, brauchte nichts und hat auch keiner was sehen wollen. Das selbe im GAT in LOWW alles mit privater maschine gefloge.

Bearbeitet von Trini_Tom
Geschrieben

War am Samstag ab Triengen auf 5 Deutschen Plätzen (Mengen, Memmingen, Augsburg, Nürnberg und Mannheim). Nirgends wurde ein Test oder sonst was verlangt.

 

Gruss

 

Timo

Geschrieben
16 hours ago, derfisch said:

War am Samstag ab Triengen auf 5 Deutschen Plätzen (Mengen, Memmingen, Augsburg, Nürnberg und Mannheim). Nirgends wurde ein Test oder sonst was verlangt.

Bist Du geimpft?

Geschrieben

Wer aktiv fliegt und zur Crew gehört, benötigt keine Tests. Je nach Dauer des geplanten Aufenthalts ist eine Einreiseanmeldung nötig. Ich bin seit Ende Dezember wieder beruflich unterwegs und habe bisher keinen einzigen PCR-Test gemacht, nur 2 Schnelltests für die Airline nach Holland. Hat aber am Ende niemand geprüft.

Geschrieben

Die digitale Einreiseanmeldung (welche nicht in jedem Fall nötig ist, da gibt es Ausnahmen) für die Einreise nach Deutschland führt in der Regel zur Kontaktaufnahme der Ortspolizeibehörde, man muss zeitnah dann die Nachweise einreichen. 

Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Dierk:

Die digitale Einreiseanmeldung (welche nicht in jedem Fall nötig ist, da gibt es Ausnahmen) für die Einreise nach Deutschland führt in der Regel zur Kontaktaufnahme der Ortspolizeibehörde, man muss zeitnah dann die Nachweise einreichen. 

Ich habe unzählige Anmeldungen ausgefüllt (Papier+digital) und wurde noch nie kontaktiert. Habe immer angegeben, dass ich von Test- und Quarantänepflichten befreit sei.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb FalconJockey:

Ich habe unzählige Anmeldungen ausgefüllt (Papier+digital) und wurde noch nie kontaktiert. Habe immer angegeben, dass ich von Test- und Quarantänepflichten befreit sei.

Ja, wenn es beruflich bedingt ist, ist es was anderes. Ich war privat bei Verwandten, wurde jedesmal kontaktiert und musste den Schnelltest jeweils selbst finanzieren... 

Geschrieben

Bei reinem Transit benötigt man keine Anmeldung online. Zudem gelten nicht mehr alle Kantone als Risikogebiet und aus denen die nicht mehr dazu gehören, braucht man nichtmal mehr einen Test.

Geschrieben (bearbeitet)

Nach dem studieren der Webseiten Deutschland, Österreich und der Schweiz wage ich eine Zusammenfassung was aktuell für diese Länder gilt:

 

1. Es gelten für Privatpiloten die Regeln für Passagiere, da wir nicht beruflich unterwegs sind.

 

2. Für die Einreise:

Es ist ein PCR-Test (max. 72 Stunden alt) ODER die Impfung (gelbes WHO Büchlein ok) ODER ein Nachweis Genesung erforderlich.

 

3. Das obere gilt für alle ab 6 Jahren (Einreise Deutschland), ab 10 Jahren (Einreise Österreich) und ab 12 Jahren (Einreise Schweiz).

 

4. Die Quarantänepflicht in Deutschland entfällt nach Einreise aus Risikogebieten wie der Schweiz für Geimpfte und Genesene aber nicht für Kinder. Letztere sind aber durch den Test von der Quarantänepflicht befreit.

 

Fazit: Wenn man geimpft ist, sollten die Einreisen ohne weiteren Aufwand möglich sein. Deutschland und Österreich akzeptieren ausserdem gemäss den Webseiten beide das gelbe WHO Büchlein. Ansonsten wird ein PCR-Test oder ein Nachweis Genesung benötigt.

 

Risiko Einreise Deutschland: Es besteht das Risiko sich in Quarantäne begeben zu müssen, falls man etwas falsch verstanden hat.

 

Risiko Einreise Österreich: Bei einem Regelverstoss muss lediglich innerhalb von drei Tagen ein PCR-Test absolviert werden.

 

 

 

 

 

Bearbeitet von upinthesky
Urs Wildermuth
Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb upinthesky:

ODER die Impfung (gelbes WHO Büchlein ok)

Und frühestens 14 Tage nach dem letzten Impftermin, korrekt?

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb upinthesky:

Nach dem studieren der Webseiten Deutschland, Österreich und der Schweiz wage ich eine Zusammenfassung was aktuell für diese Länder gilt:

 

1. Es gelten für Privatpiloten die Regeln für Passagiere, da wir nicht beruflich unterwegs sind.

 

2. Für die Einreise:

Es ist ein PCR-Test (max. 72 Stunden alt) ODER die Impfung (gelbes WHO Büchlein ok) ODER ein Nachweis Genesung erforderlich.

 

3. Das obere gilt für alle ab 6 Jahren (Einreise Deutschland), ab 10 Jahren (Einreise Österreich) und ab 12 Jahren (Einreise Schweiz).

 

4. Die Quarantänepflicht in Deutschland entfällt nach Einreise aus Risikogebieten wie der Schweiz für Geimpfte und Genesene aber nicht für Kinder. Letztere sind aber durch den Test von der Quarantänepflicht befreit.

 

Fazit: Wenn man geimpft ist, sollten die Einreisen ohne weiteren Aufwand möglich sein. Deutschland und Österreich akzeptieren ausserdem gemäss den Webseiten beide das gelbe WHO Büchlein. Ansonsten wird ein PCR-Test oder ein Nachweis Genesung benötigt.

 

Risiko Einreise Deutschland: Es besteht das Risiko sich in Quarantäne begeben zu müssen, falls man etwas falsch verstanden hat.

 

Risiko Einreise Österreich: Bei einem Regelverstoss muss lediglich innerhalb von drei Tagen ein PCR-Test absolviert werden.

 

Ich habe jetzt nicht die Regeln für Österreich nachgelesen, aber bezüglich Deutschland sind obige Aussagen ungenau bzw. sogar falsch. 

 

Wichtig ist, dass im Web die Sachlage vereinfachende Informationen aufgeschaltet sind (sozusagen der "allgemeine Fall").  Weshalb es besser ist, direkt die Gesetzestexte zu lesen. 

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/BAnz_AT_12.05.2021_V1.pdf

 

Zusätzlich kann es noch bundeslandabhängige Ergänzungen geben. 

 

Gerade in Deutschland gilt man als Privatpilot nicht als Passagier, weil kein Beförderer in Anspruch genommen wird. 

 

Zitat

14.  Beförderer    

 

ein  Unternehmen,  das  Personen  im  grenzüberschreitenden  Eisenbahn-,  Bus-,  Flug-  oder  Schiffsverkehr  in  die Bundesrepublik  Deutschland  befördert,       

 

Zitat

§  5 Nachweispflicht (1)  

 

Über  einen  Testnachweis,  einen  Genesenennachweis  oder  einen  Impfnachweis  müssen  Personen,  die  das sechste  Lebensjahr  vollendet  haben,  bei  Einreise  in  die  Bundesrepublik  Deutschland  in  folgenden  Fällen  verfügen:    

 

1.  wenn  sie  sich  zu  einem  beliebigen  Zeitpunkt  in  den  letzten  zehn  Tagen  vor  der  Einreise  in  einem  zum  Zeitpunkt  der Einreise  als  Hochinzidenzgebiet  eingestuftem  Gebiet  aufgehalten  haben,      

 

2.  wenn  sie  sich  zu  einem  beliebigen  Zeitpunkt  in  den  letzten  zehn  Tagen  vor  der  Einreise  in  einem  zum  Zeitpunkt  der Einreise  als  Virusvariantengebiet  eingestuftem  Gebiet  aufgehalten  haben,  oder    

 

  3.  wenn  sie  unter  Inanspruchnahme  eines  Beförderers  in  die  Bundesrepublik  Deutschland  auf  dem  Luftweg  einreisen. 

 

dementsprechend sollte weder der selbst fliegende Privatpilot noch seine Paxe einen PCR Nachweis für die Einreise nach Deutschland benötigen (solange die Schweiz weder Virusvariantengebiet noch Hochinzidenzgebiet ist). 

 

Edit: es kann jedoch sein, dass ein Schnelltest (nicht Selbsttest) verlangt wird, siehe Regelungen der Bundesländer. 

Bearbeitet von Dierk
Geschrieben

Hallo Dierk,

 

danke für deinen Beitrag. Das ist eine starke Vereinfachung bei der Einreise in Deutschland die du in deinem Post ausführst!

 

Die Kontaktaufnahme durch die Ortspolizei und das Nachreichen eines Schnelltests ist hingegen ein No go für touristische Flüge.

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Urs Wildermuth:

Und frühestens 14 Tage nach dem letzten Impftermin, korrekt?

 

Dieses Detail interessiert mindestens bei der Einreise in die Schweiz niemanden, und steht auch nirgends (aktuelle Erfahrungen von letztem Freitag, wenn auch als Pax im Linienflieger).

Geschrieben

Hallo Dierk, ich nochmals.... ich habe nochmals darüber nachgedacht...

 

Sind wir nach deine Präzisierung nicht ungefähr wieder am gleichen Ort? Als privater Flug wird kein Test benötigt, ok, man muss dann je nach Bundesland aber einen Test nachreichen 😉

 

Wenn ich als privater Flug reise, kann ich diese Details und die Bundesländer nur schwer unterscheiden. D.h. doch praktisch ausgedrückt, man benötigt einen Test wenn man nicht geimpft oder genesen ist? Meine Zusammenstellung ist nicht ganz so präzise, da hast du recht, aber in der Praxis entspricht das in etwa was zu erwarten ist bei einer Einreise in Deutschland?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb upinthesky:

Hallo Dierk, ich nochmals.... ich habe nochmals darüber nachgedacht...

 

Sind wir nach deine Präzisierung nicht ungefähr wieder am gleichen Ort? Als privater Flug wird kein Test benötigt, ok, man muss dann je nach Bundesland aber einen Test nachreichen 😉

 

Wenn ich als privater Flug reise, kann ich diese Details und die Bundesländer nur schwer unterscheiden. D.h. doch praktisch ausgedrückt, man benötigt einen Test wenn man nicht geimpft oder genesen ist? Meine Zusammenstellung ist nicht ganz so präzise, da hast du recht, aber in der Praxis entspricht das in etwa was zu erwarten ist bei einer Einreise in Deutschland?

wenn du genesen bist => Nachweis, dass du positiv warst oder Nachweis dass du genesen bist (paradox, aber ist so). 

wenn du den formellen Impfnachweis hast, brauchst du keinen Test. Bei mir hat sogar nur die erste Impfung gereicht, keiner schaut da genau hin. 

Solltest du einer Prüfperson gegenüberstehen, die alles besser weiss als du 🙂 und einen Test will, obwohl du zB geimpft bist => mittlerweile gibt es überall Stationen mit Schnelltests. Aber Vorsicht: lass dir diese abstempeln. Auch hier ist kriminelle Energie bereits vorhanden (Fakes). Denn: kein Stempel, kann keine Gültigkeit haben. So erlebt. 

Am Ende gelten immer die Bestimmungen des Bundeslandes. 

 

Viel Spass 🙃

 

Markus

Bearbeitet von Gulfstream
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb upinthesky:

Hallo Dierk, ich nochmals.... ich habe nochmals darüber nachgedacht...

 

Sind wir nach deine Präzisierung nicht ungefähr wieder am gleichen Ort? Als privater Flug wird kein Test benötigt, ok, man muss dann je nach Bundesland aber einen Test nachreichen 😉

 

Wenn ich als privater Flug reise, kann ich diese Details und die Bundesländer nur schwer unterscheiden. D.h. doch praktisch ausgedrückt, man benötigt einen Test wenn man nicht geimpft oder genesen ist? Meine Zusammenstellung ist nicht ganz so präzise, da hast du recht, aber in der Praxis entspricht das in etwa was zu erwarten ist bei einer Einreise in Deutschland?

 

Also persönliche Erfahrung habe ich mit Baden-Württemberg und Bayern, die Einreise war jedoch nicht mit dem Flieger. Die Landesverordnungen wurden in den letzten Monaten seit November 2020 gefühlt im Zweiwochentakt geändert. Es war wirklich mühsam. 

 

Als vor kurzem die bundesweite Verordnung kam, waren die Landesverordnungen bzgl. Einreise noch aktiv und mussten dann erneut geändert werden. 

 

Zwischenzeitlich dürften diese nicht mehr aktiv sein. Ich habe es jetzt nicht in allen Bundesländern überprüft, aber zumindest in Baden-Württemberg wurde die regionale Landesverordnung bezüglich Einreise-Quarantäne und Testung komplett gestrichen. 

 

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-verordnung-einreise-quarantaene-und-testung/

 

Jedoch bedeutet das nicht, dass es in Baden-Württemberg keine Corona-Landesverordnung mehr gäbe. Diese gibt es noch

 

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 

sie regelt aber, wenn ich beim Schnelllesen nichts übersehen habe, nicht die Einreisebedingungen. Diese sollten nun in allen Bundesländern via die Bundesverordnung geregelt sein.

 

Zitat

Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 führt die Regelungen der ursprünglichen Coronavirus-Einreiseverordnung, der Coronavirus-Schutzverordnung und der Musterquarantäneverordnung zusammen. Damit regelt sie bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.

 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

 

Diese sieht, wie bereits mehrfach ausgeführt, keinen PCR-Test für die Einreise mit dem privaten Flugzeug (als Privatpilot, d. h. es handelt sich nicht um ein Luftfahrt-Unternehmen) vor. Voraussetzung ist natürlich, man hat keinerlei auf Sars-CoV-2 hinweisende Symptome. 

 

Weiterhin ist auch eine digitale Einreiseanmeldung für einen Aufenthalt in Deutschland von weniger als 24 Stunden gar nicht nötig. 

 

Als vor kurzem die Inzidenz noch recht hoch war, benötigte man ausserdem einen Schnelltest, um in Boutiquen einkaufen zu gehen (Teil der Corona-Notbremse). Das ist dank tiefer Inzidenz nicht mehr so. 

 

Weil sich aber alles schnell wieder ändern kann, sollte man immer auch beim RKI schauen, ob die Schweiz nicht plötzlich zum Virusvariantengebiet erklärt wird (hoffentlich geschieht das nie). 

Bearbeitet von Dierk
Präzisierung
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Gulfstream:

Aber Vorsicht: lass dir diese abstempeln. Auch hier ist kriminelle Energie bereits vorhanden (Fakes). Denn: kein Stempel, kann keine Gültigkeit haben. So erlebt. 

Am Ende gelten immer die Bestimmungen des Bundeslandes. 

An allen mir bekannten Teststationen registriert man sich im Voraus online (macht man direkt an der Station) und erhält dann nach 20 Minuten eine E-Mail mit dem Resultat. Das sollte genug Rechtssicherheit haben, weil das ausstellende Labor ja seinen Namen riskiert.

Geschrieben
Wer aktiv fliegt und zur Crew gehört, benötigt keine Tests. Je nach Dauer des geplanten Aufenthalts ist eine Einreiseanmeldung nötig. Ich bin seit Ende Dezember wieder beruflich unterwegs und habe bisher keinen einzigen PCR-Test gemacht, nur 2 Schnelltests für die Airline nach Holland. Hat aber am Ende niemand geprüft.


Wurde mir auch so bestätigt (LSZR-LFRU, privat).

Edit: Hier der genaue Wortlaut:

- Passenger must hold a negative PCR test (72h validity) (in case of control by french authorties).
- Passenger must complete the attached Passenger Locator Form (in case of control by french authorities). https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Certificate-of-international-travel
- No quarantine in place.
- No restrictions for Crew members.


Gruss
Beni

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  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Zusätzliche Info zu Deutschland...

 

Ich habe die Bundespolizei am Flughafen Hamburg angerufen. Nach interner Rücksprache war die Aussage, dass auch bei der Einreise mit dem Privatflugzeug ein Test (oder Impfung/Genesung) benötigt wird. Sie scheinen die "Inanspruchnahme einen Beförderers" so zu interpretieren, ich habe sie auch konkret darauf angesprochen.

 

Fazit: Man muss damit rechnen, dass bei der Einreise in Deutschland mit dem Privatflugzeug und Passagieren für einen Aufenthalt > 24 Stunden oder auch weniger, ein PCR-Test (oder Impfung/Genesung) vorzuweisen ist, auch wenn das vielerorts nicht kontrolliert wird.

Geschrieben

Ich war am Wochenende mit zwei Passagieren von der Schweiz aus (LSPN) in Venedig (LIPV). Ich bin geimpft (mit Zertifikat), die Passagiere haben vorab einen Antigen Test gemacht.

Der Zoll war am Flugplatz und hat uns eingehend kontrolliert. ID und Gepäck durchsucht. COVID war aber keine Thema. Niemand wollte Tests oder andere Dokumente diesbezüglich sehen.

 

  • Gefällt mir 1
  • Danke 1
Geschrieben
Am 23.6.2021 um 14:45 schrieb derfisch:

Ich war am Wochenende mit zwei Passagieren von der Schweiz aus (LSPN) in Venedig (LIPV). Ich bin geimpft (mit Zertifikat), die Passagiere haben vorab einen Antigen Test gemacht.

Der Zoll war am Flugplatz und hat uns eingehend kontrolliert. ID und Gepäck durchsucht. COVID war aber keine Thema. Niemand wollte Tests oder andere Dokumente diesbezüglich sehen.

 


Waren gestern in Venedig LIPV. Bei uns wurden die COVID-Test-Formulare sehr ausführlich geprüft.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Dominik Lambrigger:

Waren gestern in Venedig LIPV. Bei uns wurden die COVID-Test-Formulare sehr ausführlich geprüft.

Sehr interessant. Ich vermute, dass das Ganze sehr zufällig ist. Je nachdem, wer grad verantwortlich ist. Unser "Zöllner" war in T-Shirt und kurzer Hose. Habe Zweifel, ob dies wirklich ein offizieller Zöllner war.

 

Bei euch?

Hattet ihr Tests, geimpft oder als Crew ohne irgendetwas?

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